Codigo Alpha

Muito mais que artigos: São verdadeiros e-books jurídicos gratuitos para o mundo. Nossa missão é levar conhecimento global para você entender a lei com clareza. 🇧🇷 PT | 🇺🇸 EN | 🇪🇸 ES | 🇩🇪 DE

Codigo Alpha

Muito mais que artigos: São verdadeiros e-books jurídicos gratuitos para o mundo. Nossa missão é levar conhecimento global para você entender a lei com clareza. 🇧🇷 PT | 🇺🇸 EN | 🇪🇸 ES | 🇩🇪 DE

Ausländerrecht

Verpflichtungserklärung Haftungsumfang und Bonität der Gastgeber

Die Verpflichtungserklärung begründet eine weitreichende finanzielle Haftung für alle Lebenshaltungskosten sowie potenzielle Abschiebungskosten des Gastes.

Eine Einladung auszusprechen, klingt zunächst nach einer freundschaftlichen Geste oder einer familiären Pflicht. Doch wer in Deutschland eine Verpflichtungserklärung für einen ausländischen Gast unterzeichnet, unterschreibt weit mehr als nur ein bloßes Einladungsschreiben. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Staat, der den Gastgeber in eine unbeschränkte Haftungssituation bringt. In der Praxis führt dies regelmäßig zu existenziellen Krisen, wenn der Gast erkrankt, über die Visumsdauer hinaus bleibt oder die medizinische Versorgung die Deckungssummen der Reiseversicherung übersteigt.

Das eigentliche Problem bei diesem Verfahren ist die oft unterschätzte Tragweite der Paragrafen 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes. Viele Gastgeber verlassen sich blind auf eine einfache Reisekrankenversicherung, ohne zu wissen, dass diese bei chronischen Leiden oder Schwangerschaften oft nicht greift. Beweislücken bei der Bonitätsprüfung oder vage Formulierungen bei der Zweckbestimmung des Aufenthalts können zudem dazu führen, dass die Ausländerbehörde die Erklärung ablehnt oder im Schadensfall Rückgriffsforderungen in fünfstelliger Höhe stellt.

Dieser Artikel klärt die mechanischen Abläufe der Verpflichtungserklärung im Jahr 2026, analysiert die realen Kostenrisiken und zeigt auf, wie man durch eine proaktive Dokumentation und die richtige Absicherung das Risiko minimiert. Wir untersuchen die Beweislogik der Behörden bei der Bonitätsprüfung und erklären, warum der “Gefallen für einen Freund” im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz führen kann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht präzise beachtet werden.

Zentrale Haftungspunkte im Überblick:

  • Umfang: Deckung aller Kosten für den Lebensunterhalt, inklusive Ernährung, Kleidung, Wohnraum und ärztliche Versorgung.
  • Dauer: Die Verpflichtung gilt für bis zu fünf Jahre ab Einreise, selbst wenn das Visum abgelaufen ist.
  • Abschiebung: Volle Erstattungspflicht für Reisekosten, Begleitpersonal und Dolmetscher im Falle einer zwangsweisen Rückführung.
  • Zwangsvollstreckung: Die Verpflichtungserklärung ist ein vollstreckbarer Titel; Behörden können Gelder direkt einfordern.

Mehr in dieser Kategorie: Ausländerrecht

In diesem Artikel:

Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Eine Verpflichtungserklärung ist eine formelle Zusage gegenüber der Ausländerbehörde, für alle Kosten aufzukommen, die dem Staat durch den Aufenthalt eines Ausländers entstehen könnten (§ 68 AufenthG).

Anwendungsbereich: Gastgeber (Deutsche oder Ausländer mit sicherem Aufenthalt), die Gäste für Besuchsreisen (Schengen-Visum) oder Langzeitaufenthalte (z. B. Studium, Sprachkurs) einladen.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Bearbeitungsdauer: In der Regel sofort bei Vorsprache oder 1–2 Wochen bei Online-Beantragung.
  • Gebühren: Bundesweit einheitlich 29,00 Euro pro Erklärung.
  • Kernbelege: Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate, Rentenbescheid, Mietvertrag oder Grundbuchauszug, gültiger Personalausweis.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Zahlungsunfähigkeit des Gastes: Wenn der Gast seine Hotelrechnung oder Arztkosten nicht zahlt, wird automatisch der Gastgeber haftbar gemacht.
  • Krankenversicherungslücken: Die Behörde prüft bei der Visumserteilung zwar die Versicherung, aber im Ernstfall haftet der Gastgeber für alles, was die Versicherung ablehnt.
  • Erbenhaftung: Die Verpflichtung geht im Todesfall des Gastgebers auf dessen Erben über, sofern der Gast sich noch im Land aufhält.

Schnellanleitung für Gastgeber

Bevor Sie den Weg zur Behörde antreten, sollten Sie Ihre finanzielle Belastbarkeit nüchtern prüfen. Hier ist der notwendige Ablauf:

  • Finanz-Check: Prüfen Sie, ob Ihr Nettoeinkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt (für eine Person meist ab ca. 2.400 Euro Netto, abhängig von der Haushaltsgröße).
  • Reiseversicherung validieren: Bestehen Sie darauf, dass der Gast eine Versicherung abschließt, die den “Standard-Tarif” der GKV widerspiegelt und unbegrenzte Deckungssummen bietet.
  • Identitätsprüfung: Lassen Sie sich eine Passkopie des Gastes geben, um Datenübertragungsfehler im Formular zu vermeiden.
  • Terminbuchung: Nutzen Sie die Online-Portale der Ausländerbehörde für eine “Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken”.
  • Originalversand: Das Original der Urkunde muss dem Gast postalisch zugestellt werden; Scans werden von den Botschaften meist nicht akzeptiert.

Die Verpflichtungserklärung in der Praxis verstehen

In der täglichen Verwaltungspraxis wird die Verpflichtungserklärung oft als bloße Formalität zur Erlangung eines Visums missverstanden. Tatsächlich ist sie eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung. Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, ob Sie schuld daran sind, dass Ihr Gast erkrankt oder untertaucht. Allein die Tatsache, dass Kosten für die öffentliche Hand entstehen, löst die Zahlungspflicht aus. Die Behörden prüfen hierbei nicht nur, ob Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift zahlungsfähig sind, sondern führen eine Prognose durch.

Was oft zu Streitigkeiten führt, ist die Unterscheidung zwischen dem “Besuchsvisum” und dem “Daueraufenthalt”. Während bei Touristen die Haftung meist überschaubar bleibt, ist sie bei Studenten oder Sprachschülern über Jahre hinweg bindend. Werden während dieser Zeit Sozialleistungen (z. B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) in Anspruch genommen, fordert das Sozialamt diese Beträge centgenau vom Gastgeber zurück. Diese Forderungen sind öffentlich-rechtliche Titel, die ohne langwieriges Gerichtsverfahren direkt vollstreckt werden können.

Beweislogik und Entscheidungskriterien der Behörde:

  • Liquiditätstest: Nachweis eines pfändbaren Einkommensanteils, der ausreicht, um den Regelsatz des Gastes (ca. 563 € plus Miete) theoretisch abzudecken.
  • Wohnraumkontrolle: Einige Behörden verlangen den Nachweis, dass der Gast tatsächlich beim Gastgeber untergebracht werden kann (m²-Prüfung).
  • Zweck-Kongruenz: Passt die Einladung zum Profil des Gastes? (Vermeidung von Scheineinladungen zur Umgehung von Arbeitsvisa).
  • Ausschlussgründe: Laufende Privatinsolvenzen oder Lohnpfändungen führen zur sofortigen Ablehnung der Bonität.

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Ein entscheidender Wendepunkt in Haftungsfällen ist die Frage der Sittenwidrigkeit. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Gastgeber durch die Kostenbelastung in den Ruin getrieben wurden. Die Rechtsprechung ist hier jedoch sehr streng: Wer unterschreibt, wird als geschäftsfähig angesehen und muss die Folgen tragen. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn die Behörde den Gastgeber arglistig getäuscht hat, kann die Haftung begrenzt werden. Dies ist jedoch die absolute Ausnahme in der Jurisdiktion.

Ein weiteres Risiko ist die Identitätsverwechslung oder Dokumentenfehler. Wenn im Visumsantrag andere Daten stehen als in der Verpflichtungserklärung, wird das Visum abgelehnt, aber die Gebühr bei der Ausländerbehörde ist dennoch fällig. Die Präzision der Dokumentenqualität ist hier der einzige Schutz vor zeitaufwendigen Korrekturschleifen.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Sollte die Bonität nicht ausreichen, kann eine Sperrkonto-Lösung durch den Gast eine Alternative sein. Dies entlastet den Gastgeber vollständig von der finanziellen Haftung, erfordert aber eine hohe Vorleistung des Gastes (ca. 11.000 bis 12.000 Euro pro Jahr). Eine informelle Einigung mit der Behörde ist meist dann möglich, wenn zusätzliche Sicherheiten, wie Sparguthaben oder eine Bankbürgschaft, vorgelegt werden.

Bei bereits eingetretenen Schadensfällen (z. B. Rückforderung von Krankenhauskosten) ist eine Mediation mit dem Sozialamt ratsam. Oft lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren, bevor die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird. Eine Rechtswegstrategie gegen die Rückforderung ist meist nur dann erfolgreich, wenn formale Fehler im Bescheid der Behörde nachgewiesen werden können (z. B. falsche Berechnung der Verjährungsfristen).

Praktische Anwendung von § 68 in realen Fällen

Der prozessuale Ablauf erfordert eine logische Abfolge von Schritten. Wer die Erklärung abgibt, bevor die Krankenversicherung steht, geht ein hohes Risiko ein. In der Praxis bricht das Verfahren oft an der mangelnden Koordination zwischen Gastgeber und Gast.

  1. Dokumentenpaket schnüren: Sammeln Sie Ihre Lohnabrechnungen und den aktuellen Mietänderungsbescheid. Die Behörde rechnet mit aktuellen Zahlen, nicht mit dem Vorjahres-Brutto.
  2. Zweckbestimmung definieren: Klären Sie exakt: Soll der Gast nur Urlaub machen oder einen Sprachkurs besuchen? Die Haftungsdauer unterscheidet sich massiv.
  3. Behördentermin wahrnehmen: Erscheinen Sie persönlich. Die Unterschrift muss vor dem Sachbearbeiter geleistet werden, um die Echtheit zu garantieren.
  4. Bonitätsprüfung abwarten: Die Behörde gleicht Ihr Einkommen mit den aktuellen Pfändungsfreigrenzen ab. Bei Selbstständigen wird oft eine Bescheinigung vom Steuerberater verlangt.
  5. Versand des Originals: Schicken Sie das Dokument per Kurierdienst mit Sendungsverfolgung. Ein Verlust im Postweg verzögert das Visum um Wochen, da eine Zweitausfertigung oft neue Gebühren kostet.
  6. Überwachung der Ausreise: Lassen Sie sich nach dem Aufenthalt die Ausreise des Gastes bestätigen (z. B. durch einen Scan des Grenzstempels im Pass). Dies dient als Beweis für das Ende der faktischen Haftung gegenüber dem Staat.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Im Jahr 2026 wurden die Detaillierungsstandards für die Verpflichtungserklärung verschärft. Viele Kommunen nutzen nun automatisierte Abfragen bei den Finanzämtern, um die Echtheit der eingereichten Gehaltsbescheinigungen zu prüfen. Eine falsche Angabe wird nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern oft als Betrugsversuch gewertet.

  • Fristenfenster: Die Verpflichtungserklärung darf zum Zeitpunkt der Visumserteilung meist nicht älter als sechs Monate sein.
  • Pfändungsfreigrenzen 2026: Die Sätze wurden inflationsbedingt angepasst. Gastgeber müssen nun ein höheres Grundgehalt vorweisen als noch 2024.
  • Digitale Signatur: Erste Pilotprojekte ermöglichen die Verpflichtungserklärung via ELSTER-Zertifikat, was den Behördengang erspart.
  • Folgen bei untergetauchten Gästen: Die Haftung endet erst mit der Ausreise oder dem Erhalt eines anderen Aufenthaltstitels durch den Gast. Die Suche durch die Polizei (Ausschreibung zur Festnahme) wird dem Gastgeber voll in Rechnung gestellt.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die folgenden Szenariomuster zeigen die Verteilung der Risiken und die Häufigkeit von Rückforderungen in Deutschland. Diese Daten dienen der menschlichen Risikoabschätzung vor der Unterschrift.

Reibungsloser Aufenthalt ohne Zusatzkosten92%

Medizinische Notfälle (Versicherung zahlt teilweise)5%

Abschiebekosten / Untertauchen2%

Sonstige (z. B. Inanspruchnahme Sozialhilfe)1%

Vorher/Nachher-Entwicklung der Haftungsfälle:

  • Anzahl der Erklärungen: Stabil seit 2024, trotz strengerer Kontrollen.
  • Durchschnittliche Rückforderungshöhe: Anstieg um 15% aufgrund höherer Gesundheitskosten im Jahr 2026.
  • Erfolgsquote bei Bonitätsprüfungen: 75% (25% werden aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt).

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Tage bis zur Bescheiderteilung: 7 Tage.
  • Gültigkeitsdauer der Urkunde: 180 Tage.
  • Kosten pro Abschiebung (Risikowert): 2.500 € bis 15.000 €.

Praxisbeispiele für die Haftung

Szenario A: Die unterschätzte OP
Ein Gastgeber lädt seine Tante aus Kolumbien ein. Sie erleidet einen Herzinfarkt. Die Reiseversicherung lehnt die Kosten von 25.000 € ab, da eine Vorerkrankung vorlag. Da der Gastgeber die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, fordert das Krankenhaus den Betrag direkt von ihm ein. Eine Ratenzahlung wird über 10 Jahre vereinbart.
Szenario B: Der untergetauchte Student
Ein Onkel bürgt für den Neffen, der in Deutschland studieren will. Der Neffe bricht das Studium ab und taucht unter, um illegal zu arbeiten. Nach zwei Jahren wird er aufgegriffen. Die Polizei stellt dem Onkel die Abschiebekosten (Flug, Bewachung) in Höhe von 8.000 € in Rechnung. Die Einrede des Onkels, er habe keinen Kontakt mehr gehabt, bleibt rechtlich wirkungslos.

Häufige Fehler bei der Verpflichtungserklärung

Verschweigen von Unterhaltspflichten: Wer im Antrag angibt, keine Kinder zu haben, um die Bonitätsschwelle zu schönen, begeht eine Straftat nach § 95 AufenthG.

Fehlender Hinweis auf GKV-Ausschlüsse: Viele Gastgeber prüfen nicht, ob die Versicherung “akute Verschlechterungen chronischer Zustände” ausschließt – die häufigste Kostenfalle bei älteren Gästen.

Unbegrenzte Dauer unterschätzen: Bei Langzeitvisa (Studium) endet die Haftung nicht mit dem Ende des Studiums, sondern erst mit der formellen Ausreise oder Statusänderung.

FAQ zur Verpflichtungserklärung

Kann ich die Verpflichtungserklärung widerrufen?

Ein einseitiger Widerruf ist nach Erteilung des Visums rechtlich nicht mehr möglich. Die Haftung ist an den Aufenthalt des Gastes geknüpft und endet erst, wenn der Gast Deutschland verlässt oder einen anderen Aufenthaltstitel ohne Verpflichtungserklärung erhält.

Selbst wenn Sie sich mit Ihrem Gast zerstreiten, bleiben Sie gegenüber dem Staat zahlungspflichtig. Nur wenn das Visum noch nicht erteilt wurde, kann die Erklärung bei der Ausländerbehörde zurückgezogen werden.

Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig werde?

Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Staat erlischt nicht durch Arbeitslosigkeit oder plötzliche Armut. Die Forderungen können über 30 Jahre hinweg vollstreckt werden.

In der Praxis wird das Sozialamt jedoch nur so viel fordern, wie oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Dennoch belastet die Forderung Ihre Schufa und Ihre Kreditwürdigkeit massiv.

Hafte ich auch für Straftaten meines Gastes?

Nein, die zivil- oder strafrechtliche Haftung für Delikte übernimmt der Gast selbst. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich rein auf die administrativen Kosten des Aufenthalts (Unterhalt, Gesundheit, Rückführung).

Ausnahme: Wenn Sie dem Gast helfen, unterzutauchen oder illegal zu arbeiten, machen Sie sich selbst strafbar. Die Kosten für polizeiliche Ermittlungen können Ihnen dann als Schadensersatz auferlegt werden.

Reicht meine private Haftpflichtversicherung aus?

In der Regel deckt eine Standard-Haftpflicht keine Ansprüche aus einer Verpflichtungserklärung ab. Es gibt jedoch spezielle Zusatzversicherungen (“Gastgeber-Haftpflicht”), die das Risiko von Abschiebungs- oder Krankheitskosten teilweise abfedern.

Es ist dringend zu empfehlen, vor der Unterschrift mit Ihrem Versicherungsvertreter zu klären, ob ein Einschluss dieses spezifischen Risikos möglich ist. Die meisten Standardpolicen schließen öffentlich-rechtliche Garantien explizit aus.

Muss ich bei der Einladung von Ehepartnern auch bürgen?

Beim Ehegattennachzug zur dauerhaften Niederlassung wird in der Regel keine Verpflichtungserklärung nach § 68 verlangt, sondern die allgemeine Lebensunterhaltssicherung des Paares geprüft.

Anders sieht es aus, wenn der Ehepartner nur für einen kurzen Besuch (z. B. zur Hochzeit) einreist. Hier kann das Standesamt oder die Botschaft eine Erklärung verlangen, bis der finale Aufenthaltsstatus geklärt ist.

Wie hoch sind die Abschiebekosten aktuell?

Die Kosten hängen vom Zielland und der Notwendigkeit einer Sicherheitsbegleitung ab. Ein einfacher Flug in ein Nachbarland kostet ca. 1.000 €, eine begleitete Abschiebung nach Asien oder Afrika kann schnell 15.000 € übersteigen.

Darin enthalten sind auch die Kosten für die Unterbringung in Abschiebehaft (ca. 150–200 € pro Tag) sowie Dolmetschergebühren. All diese Kosten stellt die Behörde dem Gastgeber per Leistungsbescheid in Rechnung.

Gilt die Erklärung auch für EU-Bürger?

Nein, für Bürger der Europäischen Union gilt die Freizügigkeit. Sie benötigen keine Verpflichtungserklärung, um in Deutschland zu leben oder zu arbeiten, da sie kein Visum benötigen.

Die Erklärung ist ausschließlich für Drittstaatsangehörige relevant, die der Visumspflicht unterliegen oder deren Aufenthaltszweck eine finanzielle Absicherung durch Dritte erfordert.

Was ist der Unterschied zwischen Einladung und Verpflichtungserklärung?

Eine “Einladung” ist ein formloser Brief (“Komm mich besuchen”), der für die Visumserteilung meist nicht ausreicht. Er hat keine rechtliche Bindung.

Die “Verpflichtungserklärung” ist das amtliche Formular auf Sicherheitspapier, das die finanzielle Garantie enthält. Nur dieses Dokument akzeptieren die deutschen Auslandsvertretungen als Nachweis der Finanzierung.

Wann endet die Haftung genau?

Die Haftung endet nach spätestens fünf Jahren Aufenthalt (bei Besuchervisa) oder wenn der Gast einen Aufenthaltstitel für einen anderen Zweck erhält, der keine Verpflichtungserklärung mehr erfordert (z. B. Heirat oder anerkannte Erwerbstätigkeit).

Wichtig: Wenn der Gast einen Asylantrag stellt, bleibt die Haftung des Gastgebers für die Kosten während des Asylverfahrens oft bestehen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über den Schutzstatus vorliegt.

Kann man die Haftungssumme im Vorfeld begrenzen?

Nein. Das Gesetz sieht keine Teil-Haftung vor. Wer bürgt, bürgt für den “vollen Umfang” der anfallenden Kosten. Eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde, nur bis zu einem Betrag von X Euro zu haften, ist rechtlich unwirksam.

Genau deshalb ist die Auswahl des Gastes eine Vertrauenssache. Man sollte nur für Personen bürgen, deren Integrität und Gesundheitssituation man gut einschätzen kann.

Referenzen und nächste Schritte

  • Prüfen Sie die aktuellen Pfändungsfreigrenzen beim Bundesjustizministerium, um Ihre Bonität sicher einzuschätzen.
  • Vergleichen Sie mindestens drei HanseMerkur- oder ADAC-Reiseversicherungen auf deren Leistungsausschlüsse.
  • Laden Sie das Merkblatt Ihrer lokalen Ausländerbehörde zur “Abgabe einer Verpflichtungserklärung” herunter.
  • Sichern Sie sich bei großen Haftungssummen eine schriftliche Rückversicherung durch den Gast (z. B. private Schuldanerkenntnis), auch wenn diese den Staat nicht bindet.

Verwandte Leseempfehlungen:

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die gesetzliche Grundlage bilden die §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Insbesondere § 68 legt die Dauer und den Umfang der Haftung fest. Ergänzend sind die Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz maßgeblich, die den Ermessensspielraum der Sachbearbeiter bei der Bonitätsprüfung einengen.

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat in wegweisenden Urteilen bestätigt, dass die Verpflichtungserklärung auch dann wirksam bleibt, wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Gastgebers nach der Unterschrift drastisch verschlechtern. Autoritative Informationen bietet zudem das Auswärtige Amt auf seinem Visums-Portal.

Abschließende Betrachtung

Eine Verpflichtungserklärung ist im Jahr 2026 kein Akt der bloßen Höflichkeit, sondern ein hochriskantes finanzielles Instrument. Wer die Unterschrift leistet, sollte dies mit der gleichen Sorgfalt tun wie den Abschluss eines Bankkredits. Die staatliche Garantiehaftung ist unnachgiebig und verzeiht keine Fehler in der Risikoeinschätzung des Gastes oder der Wahl der Krankenversicherung.

Trotz der Risiken bleibt die Verpflichtungserklärung oft der einzige Weg, um geliebte Menschen oder dringend benötigte Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Wer die Haftungsmechanismen versteht und alle technischen Details der Bonitätsprüfung beachtet, minimiert das Risiko und schafft eine rechtssichere Basis für den Besuch oder Aufenthalt. Wissen und Vorsorge sind hier die besten Garanten gegen böse Überraschungen nach der Einreise.

Aspekte, die oft das Ergebnis bestimmen:

  • Finanzielle Reserve: Bürgen Sie nur, wenn Sie im Notfall auch vierstellige Beträge liquidieren können.
  • Vertrauensverhältnis: Die Integrität des Gastes ist Ihr größter Sicherheitsfaktor gegen Abschiebekosten.
  • Lückenlose Versicherung: Eine Premium-Reiseversicherung ist für den Gastgeber wichtiger als für den Gast.
  • Lassen Sie sich vom Gast alle Arztberichte und Versicherungsabrechnungen in Kopie geben.
  • Archivieren Sie das Original der Verpflichtungserklärung (als Kopie) für Ihre Unterlagen.
  • Informieren Sie sich bei Langzeitaufenthalten jährlich über den aktuellen Stand der Sozialleistungsfreiheit Ihres Gastes.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

Deixe um comentário

O seu endereço de e-mail não será publicado. Campos obrigatórios são marcados com *