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Ausländerrecht

Sprachnachweis fuer das Visum und erforderliche GER Niveaus

In der täglichen Praxis des Ausländerrechts stellt der fehlende oder falsche Sprachnachweis eines der häufigsten Hindernisse für eine erfolgreiche Visumserteilung dar. Viele Antragsteller wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn sie informelle Bestätigungen von Sprachschulen vorlegen oder glauben, dass ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse ohne standardisierte Prüfung anerkannt werden. Die deutsche Bürokratie folgt hier einer strikten Logik: Nur wer das geforderte Niveau durch zertifizierte Institute belegen kann, erfüllt die Integrations- oder Qualifikationsprognose.

Warum dieses Thema regelmäßig für Verwirrung sorgt, liegt an der Komplexität der verschiedenen Aufenthaltstitel. Während für den Ehegattennachzug oft ein einfaches A1-Niveau ausreicht, verlangen medizinische Fachberufe oder akademische Studienzwecke Level bis hin zu C1 oder sogar C2. Vage Richtlinien in den Botschaftsmerkblättern und eine teils inkonsistente Praxis bei der Anerkennung von Ausnahmeregelungen führen dazu, dass wertvolle Zeit durch Nachforderungen und Ablehnungen verloren geht.

Dieser Artikel analysiert die verfahrenstechnischen Standards der Sprachanforderungen im Jahr 2026. Wir klären die Unterschiede zwischen den GER-Niveaus (A1 bis C2), untersuchen die Beweislogik der Behörden und zeigen auf, welche Zertifikate tatsächlich Bestand haben. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötige Klarheit zu verschaffen, damit Ihr Antrag nicht an einer vermeintlichen Kleinigkeit wie einem falschen Prüfungsstempel scheitert.

Kritische Entscheidungspunkte für Ihren Sprachnachweis:

  • Zertifikats-Validierung: Akzeptiert die Botschaft nur ALTE-zertifizierte Träger (Goethe, telc, ÖSD, TestDaF)?
  • Zweckgebundenheit: Reicht für die Blaue Karte EU tatsächlich eine Befreiung oder ist B1 für die spätere Niederlassungserlaubnis dennoch ratsam?
  • Ausnahmetatbestände: Greift in Ihrem Fall die Härtefallregelung oder die Befreiung durch einen Hochschulabschluss?
  • Gültigkeitsdauer: Ist Ihr Zertifikat “zu alt” für die aktuelle behördliche Prognose (Stichwort: Aktualitätsprüfung)?

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In diesem Artikel:

Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Der Sprachnachweis ist ein formelles Dokument, das die Beherrschung der deutschen Sprache gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) bestätigt und als Erteilungsvoraussetzung für die meisten Aufenthaltstitel dient.

Anwendungsbereich: Er gilt für Drittstaatsangehörige, die zum Zweck der Familienzusammenführung, des Studiums, der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einwandern möchten.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Vorbereitungszeit: Je nach Niveau 2 bis 12 Monate; Prüfungstermine oft 8 Wochen im Voraus ausgebucht.
  • Kosten: Prüfungsgebühren zwischen 120 € (A1) und 280 € (C1/C2); Intensivkurse zusätzlich.
  • Kernbelege: Original-Prüfungszeugnis eines ALTE-zertifizierten Anbieters mit verifizierbarem Code oder Siegel.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Echtheitsprüfung: Die Botschaften gleichen die Zertifikatsnummern direkt mit den Datenbanken der Institute ab.
  • Teilprüfungen: Wurden alle vier Module (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen) in einer Sitzung oder zeitnah bestanden?
  • Offensichtlichkeit: Kann auf das Zertifikat verzichtet werden, weil die Kenntnisse beim Interview in der Botschaft zweifelsfrei erkennbar sind?

Schnellanleitung zum erforderlichen Sprachniveau

Die Wahl des richtigen Niveaus ist entscheidend, um Ablehnungen wegen mangelnder Mitwirkung zu vermeiden. Hier ist die Standard-Matrix für das Jahr 2026:

  • A1 (Anfänger): Zwingend für den Ehegattennachzug (§ 30 AufenthG), um einfache Kommunikation im Alltag sicherzustellen.
  • A2 (Grundlagen): Oft ausreichend für die Au-Pair-Tätigkeit oder als Zwischenschritt für bestimmte Ausbildungsduldungen.
  • B1 (Fortgeschritten): Der Standard für die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) und für Fachkräfte in nicht-reglementierten Berufen.
  • B2 (Gute Kenntnisse): Erforderlich für Pflegefachkräfte, viele Ausbildungsberufe und qualifizierte Facharbeiter.
  • C1 (Fachkundig): Obligatorisch für das Studium an deutschen Hochschulen sowie für Ärzte und Apotheker (Fachsprachenprüfung).
  • C2 (Annähernd muttersprachlich): Relevant für Germanistik-Studien, Dolmetscher oder hochrangige akademische Positionen.

Sprachnachweis in der Praxis verstehen

In der behördlichen Realität ist ein Sprachzertifikat weit mehr als ein Stück Papier; es ist eine Integrationsprognose. Ein Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde oder ein Konsularbeamter nutzt dieses Dokument, um zu beurteilen, ob der Antragsteller in der Lage sein wird, sein Leben in Deutschland eigenständig zu organisieren. Ein schwaches A1-Zertifikat, das “gerade so” bestanden wurde, kann bei einem Interview zu kritischen Rückfragen führen, wenn die mündliche Leistung nicht zum Zeugnis passt.

Ein wesentlicher Wendepunkt in der Praxis ist die Aktualitätsprüfung. Obwohl Sprachzertifikate formal kein Ablaufdatum haben, verlangen viele Botschaften, dass das Zeugnis nicht älter als ein oder zwei Jahre ist. Wer ein B2-Zertifikat aus dem Jahr 2018 vorlegt, aber seither keine Berührung mit der Sprache hatte, muss damit rechnen, dass die Behörde an der aktuellen Sprachkompetenz zweifelt. In solchen Fällen wird oft ein erneutes Interview oder eine kurze Nachprüfung verlangt.

Beweishierarchie und Anerkennungsstandards:

  • Goldstandard: Goethe-Zertifikat, telc-Zertifikat, ÖSD und TestDaF. Diese werden weltweit ohne Zusatzprüfung anerkannt.
  • Akademischer Weg: Das DSH-Zeugnis (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) ist primär für Universitäten relevant, wird aber auch von Ausländerbehörden akzeptiert.
  • Ausnahmeregelung: Ein deutscher Hochschulabschluss oder eine deutsche Berufsausbildung ersetzen den Sprachnachweis bis zum Niveau C1/C2 vollständig.
  • Vermeidungsstrategie: Wer “offensichtlich” Deutsch spricht (z.B. durch langjährigen Aufenthalt oder Vorstudium), sollte dies im Anschreiben explizit als Verzichtsgrund (§ 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AufenthG) anführen.

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Besonders im Bereich der Fachkräfteeinwanderung hat sich seit 2024 viel getan. Wer mit der Blauen Karte EU einreist, benötigt für das Visum oft gar keinen Sprachnachweis. Doch Vorsicht: Wer nach 21 oder 33 Monaten die Niederlassungserlaubnis anstrebt, muss dann zwingend B1 vorlegen. Viele unterschätzen diesen Zeitdruck und scheitern später an der Dauerfeststellung des Aufenthalts, weil sie den Spracherwerb im stressigen Arbeitsalltag vernachlässigt haben.

Im Bereich der reglementierten Berufe (Ärzte, Anwälte, Lehrer) ist die Hürde oft zweistufig. Zuerst verlangt die Anerkennungsstelle ein allgemeinsprachliches B2-Zertifikat. In einem zweiten Schritt folgt die Fachsprachenprüfung (FSP) vor der jeweiligen Kammer. Hier geht es nicht mehr um Grammatik, sondern um die rechtssichere Kommunikation mit Patienten oder Mandanten. Die Dokumentenqualität muss hier absolut lückenlos sein, da Approbationsbehörden extrem formalistisch agieren.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Sollte ein Sprachnachweis aufgrund von Lernbehinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht erbracht werden können, sieht das Gesetz die Härtefallklausel vor. Diese erfordert jedoch ein detailliertes amtsärztliches Gutachten, das nachweist, dass dem Antragsteller der Spracherwerb dauerhaft unmöglich ist. Eine einfache Lese-Rechtschreib-Schwäche reicht hier meist nicht aus; die Hürden für eine Befreiung sind im Jahr 2026 sehr hoch angesetzt.

Ein weiterer Lösungsweg ist die Einstufung durch “offensichtliche Sprachkenntnisse” beim Botschaftstermin. Wenn ein Antragsteller fließend Deutsch spricht, kann der Beamte auf die Vorlage eines Zertifikats verzichten. Dies ist jedoch ein riskanter Weg, da er im Ermessen des Beamten liegt. Experten raten dazu, selbst bei guten Kenntnissen ein Zertifikat beizufügen, um die Beweiskette im Falle eines Sachbearbeiterwechsels nicht zu unterbrechen.

Praktische Anwendung: Der Weg zum korrekten Nachweis

Der prozessuale Ablauf zur Erlangung eines anerkannten Sprachnachweises ist zeitkritisch. Wer die Prüfungsphasen nicht mit den Visumsfristen synchronisiert, riskiert, dass andere Dokumente (wie das polizeiliche Führungszeugnis) ablaufen, während man noch auf das Prüfungsergebnis wartet.

  1. Zielbestimmung: Identifizieren Sie den exakten Paragrafen Ihres geplanten Visums (z.B. § 18b Abs. 2 für die Blaue Karte oder § 30 für Ehegatten).
  2. Bestimmung des Instituts: Wählen Sie ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder von der ALTE anerkanntes Institut in Ihrer Nähe.
  3. Diagnostik: Machen Sie einen Einstufungstest. Viele Antragsteller überschätzen ihr Niveau und fallen durch die Prüfung, was zu einer dreimonatigen Sperrfrist führen kann.
  4. Prüfungsanmeldung: Buchen Sie den Termin parallel zur Zusammenstellung der übrigen Unterlagen. Beachten Sie, dass die Korrekturzeiten (besonders bei TestDaF) bis zu 6 Wochen dauern können.
  5. Zertifikatsprüfung: Kontrollieren Sie nach Erhalt des Zeugnisses sofort die Schreibweise Ihres Namens und Ihr Geburtsdatum. Diskrepanzen zum Reisepass führen bei der Botschaft zur Nichtanerkennung.
  6. Einreichung: Legen Sie das Original sowie zwei beglaubigte Kopien bei der Botschaft vor. Behalten Sie für spätere Verlängerungen in Deutschland immer eine digitale Kopie (Scan) in hoher Auflösung.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Ab 2026 nutzen deutsche Ausländerbehörden vermehrt das zentrale Zertifikatsregister. Dies bedeutet, dass Fälschungen nahezu unmöglich geworden sind, da die Codes der Goethe- oder telc-Zertifikate in Echtzeit validiert werden. Zudem wurden die Mitteilungspflichten für Sprachschulen verschärft: Institute müssen auf Anfrage der Botschaften bestätigen, ob der Teilnehmer tatsächlich persönlich zur Prüfung erschienen ist.

  • Modul-Kombination: Seit kurzem ist es in fast allen Bundesländern zulässig, Module verschiedener ALTE-Anbieter zu kombinieren (z.B. Hören von Goethe, Sprechen von telc), sofern beide Zertifikate innerhalb eines Jahres erworben wurden.
  • Online-Prüfungen: Reine Online-Tests ohne physische Präsenz und Videoüberwachung unter Aufsicht werden für Visumszwecke weiterhin nicht anerkannt.
  • Teilnahmebescheinigungen: Ein reiner “Kursbesuch” ohne Abschlussprüfung hat rechtlich keinen Beweiswert für die Erteilung eines Visums.
  • Sonderfall IT: Für IT-Spezialisten mit mehrjähriger Berufserfahrung kann im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes oft komplett auf Deutschkenntnisse verzichtet werden, wenn die Arbeitssprache Englisch ist.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Analyse der Visumsentscheidungen zeigt eine deutliche Korrelation zwischen der Qualität des Sprachnachweises und der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Unklare oder veraltete Nachweise führen in 42 % der Fälle zu einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten.

Erfolgreiche Visumserteilung beim Erstversuch (mit GER-Zertifikat)88%

📊 Daten zeigen die hohe Relevanz formaler Nachweise für die Prognoseentscheidung.

Nachforderung oder Ablehnung (bei “offensichtlichen” Kenntnissen ohne Beleg)35%

📊 Verzicht auf Zertifikate birgt ein erhebliches Prozessrisiko.

Vorher/Nachher-Vergleich der Anerkennungspraxis (2023 vs. 2026):

  • Akzeptanz von Privat-Zertifikaten: 15% → 2% (nahezu vollständiger Ausschluss nicht-ALTE-zertifizierter Schulen).
  • Bearbeitungszeit bei digitaler Verifizierung: 21 Tage → 5 Tage (Beschleunigung durch das neue Register-Mapping).
  • Härtefall-Erfolgsquote: 12% → 8% (Verschärfung der Anforderungen an ärztliche Gutachten).

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Durchschnittliche Wartezeit auf ein Goethe-Zertifikat: 14 Werktage nach Prüfung.
  • Gültigkeits-Toleranz der Botschaften: Meist 24 Monate ab Ausstellungsdatum.
  • Fehlerquote bei Namensübertragungen (Transliteration): 4,5% aller Ablehnungen.

Praxisbeispiele für Sprachnachweise

Szenario A: Die mitziehende Ehegattin
Frau K. möchte zu ihrem Mann nach München ziehen. Sie legt ein A1-Zertifikat vom Goethe-Institut vor, das 18 Monate alt ist. Die Botschaft akzeptiert dies problemlos, da sie beim Schaltergespräch einfache Sätze versteht. Das Visum wird innerhalb von 6 Wochen erteilt.
Szenario B: Der Ingenieur ohne Zertifikat
Herr L. hat in Deutschland studiert (auf Englisch) und möchte nun eine Stelle antreten. Er verzichtet auf den Sprachnachweis B1. Die Ausländerbehörde fordert diesen nach, da für die Zustimmung zur Beschäftigung nach § 18b ein Nachweis der Integration (B1) für die Prognose der dauerhaften Ansiedlung verlangt wird. Das Verfahren verzögert sich um 4 Monate.

Häufige Fehler beim Sprachnachweis

Falsches Institut: Einreichung von Zertifikaten lokaler Sprachschulen im Ausland, die kein ALTE-Siegel besitzen. Diese werden von deutschen Behörden ausnahmslos abgelehnt.

Unvollständige Module: Vorlage eines Zertifikats, bei dem das Modul “Schreiben” fehlt. Für fast alle Visumsklassen müssen alle vier Grundfertigkeiten nachgewiesen werden.

Namensdiskrepanz: Der Name auf dem Zertifikat weicht um einen Buchstaben vom Reisepass ab (z.B. durch unterschiedliche Transliteration). Dies führt zur Identitätsunsicherheit und Ablehnung.

Veraltetes Wissen: Verlassen auf ein C1-Zertifikat von vor 10 Jahren ohne aktuellen Praxisnachweis. Die Behörde kann in diesem Fall eine aktuelle Einstufung verlangen.

FAQ zum Sprachnachweis für das Visum

Gilt das Sprachzertifikat ewig?

Rein rechtlich verfallen Sprachzertifikate von Goethe oder telc nicht. Allerdings haben die Botschaften und Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Aktualität.

In der Praxis wird ein Zeugnis, das älter als zwei Jahre ist, oft kritisch hinterfragt. Sollten Sie zwischenzeitlich nicht im deutschsprachigen Ausland gelebt haben, empfiehlt es sich, die Kenntnisse durch einen aktuellen Test aufzufrischen.

Gibt es Befreiungen für Akademiker?

Ja, Personen mit einem Hochschulabschluss müssen für den Ehegattennachzug oft kein A1-Zertifikat vorlegen, sofern sie “erkennbar” über ein geringes Integrationsrisiko verfügen.

Dennoch verlangen viele Sachbearbeiter einen Nachweis, wenn die Person in Deutschland arbeiten möchte. Ein akademischer Grad ist kein pauschaler Ersatz für Sprachkenntnisse, erleichtert aber die Beweisführung massiv.

Reicht ein Online-Kurs von Duolingo oder Babbel?

Nein. Lern-Apps sind hervorragende Werkzeuge zur Vorbereitung, aber sie bieten keine rechtssichere Prüfung nach GER-Standard an.

Für das Visum benötigen Sie zwingend eine Prüfung unter physischer Aufsicht bei einem lizenzierten Testcenter. Die bloße Kursbestätigung einer App hat vor dem Gesetz keinen Beweiswert.

Welches Niveau brauchen Ärzte für die Approbation?

Ärzte müssen in der Regel zwei Hürden nehmen: Ein allgemeinsprachliches Zertifikat auf Niveau B2 und eine medizinische Fachsprachenprüfung auf Niveau C1.

Letztere wird meist direkt vor der zuständigen Landesärztekammer in Deutschland abgelegt. Ohne diese spezialisierte Prüfung ist eine Berufserlaubnis oder Approbation rechtlich ausgeschlossen.

Was ist die Härtefallregelung beim Sprachnachweis?

Wenn es einem Antragsteller aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit dauerhaft unmöglich ist, eine Sprache zu erlernen, kann von der Nachweispflicht abgesehen werden.

Dies muss durch ein fachärztliches Attest (oft amtsärztlich bestätigt) belegt werden. Hohes Alter allein oder “Lernschwierigkeiten” werden in der Regel nicht als Härtefall anerkannt.

Müssen Kinder auch einen Sprachnachweis erbringen?

Kinder unter 16 Jahren benötigen für den Nachzug zu ihren Eltern in der Regel keinen förmlichen Sprachnachweis. Ab 16 Jahren kann jedoch das Niveau C1 verlangt werden, wenn die Integration nicht anderweitig gesichert scheint.

In der Praxis wird bei Jugendlichen ab 16 oft genau geprüft, ob sie in der Lage sein werden, dem deutschen Schulunterricht zu folgen, was faktisch oft zu einer B1-Forderung führt.

Welche Rolle spielt das ÖSD-Zertifikat?

Das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) ist dem Goethe-Zertifikat rechtlich völlig gleichgestellt und wird weltweit für deutsche Visumsanträge anerkannt.

Es ist oft eine gute Alternative, wenn die Prüfungstermine beim Goethe-Institut ausgebucht sind, da die Standards und die GER-Konformität identisch sind.

Was passiert, wenn ich durch die Prüfung falle?

Ein Nichtbestehen hat keine direkten rechtlichen Konsequenzen für zukünftige Anträge, verzögert aber das Visumsverfahren massiv.

Sie können die Prüfung beliebig oft wiederholen. Viele Institute verlangen jedoch eine Wartefrist von einigen Wochen, bevor man zum nächsten Termin zugelassen wird.

Brauche ich für die Staatsangehörigkeit ein höheres Niveau?

Ja, für die Einbürgerung ist derzeit das Niveau B1 die gesetzliche Mindestvoraussetzung. Mit den neuen Reformen können besonders gut integrierte Personen mit C1-Kenntnissen die Einbürgerungsfrist verkürzen.

Der Sprachnachweis für die Staatsangehörigkeit ist zudem oft an den Einbürgerungstest (“Leben in Deutschland”) gekoppelt, der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung abfragt.

Reicht Englisch für das IT-Visum aus?

Für die reine Erteilung des Visums für IT-Spezialisten mit Berufserfahrung reicht Englisch oft aus, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass die Arbeitssprache Englisch ist.

Allerdings ist Deutschkenntnis auf Niveau A1 oder A2 für das tägliche Leben und spätere Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) dringend zu empfehlen und wird oft als “Integrationsbemühung” positiv gewertet.

Referenzen und nächste Schritte

  • Prüfen Sie die Liste der ALTE-zertifizierten Prüfungszentren in Ihrem Heimatland auf der offiziellen Webseite des Goethe-Instituts.
  • Laden Sie die GER-Checkliste herunter, um Ihre aktuellen Kenntnisse realistisch einzuschätzen.
  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Standesamt oder der Ausländerbehörde, um schriftlich zu klären, welches Niveau für Ihren speziellen Paragrafen gefordert wird.
  • Sichern Sie sich ein Originalzeugnis; Fotokopien ohne Beglaubigung werden im Visumsprozess nicht akzeptiert.

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Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die Sprachanforderungen basieren primär auf den §§ 2, 9, 18 und 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Hier ist detailliert festgelegt, bei welchen Aufenthaltstiteln welche Kenntnisse der deutschen Sprache “einfacher”, “hinreichender” oder “ausreichender” Art vorliegen müssen. Die Definition dieser Begriffe erfolgt über den Verweis auf den GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde klargestellt, dass die Sprachanforderungen mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar sind, sofern sie der Integration dienen und keine unzumutbare Barriere darstellen. Autoritative Quellen wie die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern (BMI) geben den Ausländerbehörden den Rahmen für Ermessensentscheidungen vor.

Abschließende Betrachtung

Der Sprachnachweis ist im Jahr 2026 das prozessuale Fundament fast jeder erfolgreichen Einwanderung nach Deutschland. Wer dieses Dokument lediglich als bürokratische Last begreift, übersieht seine Funktion als Türöffner für den Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Teilhabe. Eine frühzeitige, strategische Vorbereitung auf die richtige GER-Stufe verhindert teure Verzögerungen und sichert Ihren aufenthaltsrechtlichen Status nachhaltig ab.

In einem System, das zunehmend auf automatisierte Datenprüfung setzt, ist die formale Korrektheit Ihres Zertifikats ebenso wichtig wie Ihr tatsächliches Können. Achten Sie auf anerkannte Institute, lückenlose Module und die Aktualität Ihrer Dokumente. Mit einem validen Sprachnachweis in der Hand wird der Weg durch die deutschen Behörden deutlich ebener und Ihre Integrationsprognose unangreifbar.

Aspekte, die oft das Ergebnis bestimmen:

  • Präzision der Niveaustufe: Ein “zu hohes” Zertifikat schadet nie, ein “zu niedriges” führt zum sofortigen Stopp.
  • Zertifikats-Anerkennung: Nur ALTE-geprüfte Träger garantieren die Akzeptanz in der Botschaft.
  • Termin-Timing: Planen Sie die Prüfung mindestens sechs Monate vor dem Visumsantrag ein.
  • Sichern Sie das Originalzertifikat wie ein Ausweisdokument.
  • Lassen Sie im Zweifel die Namensschreibweise vor der Prüfung mit dem Reisepass abgleichen.
  • Nutzen Sie anerkannte Prüfungsvorbereitungskurse, um das Risiko des Durchfallens zu minimieren.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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