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Verkehrsrecht

Punkte in Flensburg und administrative Abläufe im Register

Die präzise Überwachung des Fahreignungsregisters schützt vor dem Entzug der Fahrerlaubnis und ermöglicht die strategische Reduzierung von Punkten.

In der täglichen Fahrpraxis auf deutschen Straßen ist das sprichwörtliche „Konto in Flensburg“ ein ständiger Begleiter, der oft erst dann in das Bewusstsein rückt, wenn der gelbe Umschlag einer Bußgeldstelle im Briefkasten liegt. Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die schleichende Akkumulation von Einträgen im Fahreignungsregister (FAER), bis die kritische Schwelle erreicht ist, an der administrative Maßnahmen unausweichlich werden. Missverständnisse über Tilgungsfristen oder die irrige Annahme, dass Punkte nach einer festen Zeitspanne unabhängig von neuen Verstößen verfallen, führen regelmäßig zu bösen Überraschungen bei der Führerscheinstelle.

Die Komplexität des Systems rührt oft von der bürokratischen Verzahnung zwischen den lokalen Bußgeldbehörden, den Gerichten und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) her. Es entstehen Beweislücken bei der Zustellung von Mahnungen oder Unklarheiten darüber, ab welchem Zeitpunkt eine Tilgungshemmung eintritt. Für viele Betroffene wirkt das Verfahren wie eine undurchsichtige Blackbox, in der Daten gespeichert werden, deren Korrektheit sie kaum selbst überprüfen können. Diese Intransparenz provoziert unnötige Eskalationen, die durch rechtzeitige Information und proaktives Handeln vermieden werden könnten.

Dieser Artikel dient als fundierte Analyse des FAER-Systems, um Licht in die Mechanismen der Punktevergabe und -löschung zu bringen. Wir untersuchen die rechtlichen Standards, die Beweislogik hinter den Registereinträgen und den praktischen Ablauf von der ersten Eintragung bis hin zur möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis. Ziel ist es, dem Leser die Werkzeuge an die Hand zu geben, um den eigenen Punktestand strategisch zu verwalten, Fehler in der Aktenführung aufzudecken und durch gezielte Maßnahmen wie das Fahreignungsseminar gegenzusteuern.

Essenzieller Check für die Verwaltung Ihres Punktestands:

  • Aktueller Kontostand: Regelmäßige Abfrage beim KBA vermeidet Überraschungen bei der 6-Punkte-Schwelle.
  • Tilgungsprüfung: Verifizierung, ob alte Punkte gemäß der 2,5-, 5- oder 10-Jahres-Frist korrekt gelöscht wurden.
  • Maßnahmenstufen: Kenntnis der Schwellenwerte (4-5 Punkte für Ermahnung, 6-7 Punkte für Verwarnung).
  • Seminaroptionen: Prüfung der Berechtigung zum Punkteabbau (nur bis maximal 5 Punkte möglich).

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In diesem Artikel:

Letzte Aktualisierung: 09. Februar 2026.

Schnelldefinition: Das FAER ist das zentrale deutsche Register zur Speicherung von Verkehrsverstößen, das die Eignung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen überwacht und bewertet.

Anwendungsbereich: Betroffen sind alle Inhaber einer Fahrerlaubnis sowie Personen, gegen die ein Fahrverbot oder eine Sperre verhängt wurde, unabhängig davon, ob der Verstoß im privaten oder beruflichen Kontext stattfand.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Dokumente: Registerauszug des KBA (kostenlos), Bußgeldbescheide, gerichtliche Urteile, Teilnahmebescheinigungen für Seminare.
  • Kosten: Gebühren für das Fahreignungsseminar (ca. 400-600 €), Verwaltungsgebühren für Ermahnungen und Verwarnungen (ca. 25-100 €).
  • Fristen: Tilgungsfristen von 2,5 Jahren (1 Punkt), 5 Jahren (2 Punkte) oder 10 Jahren (3 Punkte/Straftaten).

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Das Tattagprinzip: Für die Punkteberechnung zählt der Tag des Verstoßes, nicht der Tag der Eintragung oder Rechtskraft.
  • Die Überliegefrist: Einjährige Speicherung nach der Tilgung zur Rekonstruktion von Punkte ständen bei verzögerten Meldungen.
  • Formfehler in der behördlichen Benachrichtigung: Fehlende Hinweise auf die Möglichkeit des Punkteabbaus können Maßnahmen angreifbar machen.

Schnellanleitung zum Punktesystem in Flensburg

  • Grenzwerte: Ab 4 Punkten erfolgt die erste formelle Ermahnung; bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Beweise: Ein offizieller Auszug aus dem Fahreignungsregister ist das einzige rechtsverbindliche Dokument für den Punktestand.
  • Fristen: Die Tilgung eines Punktes beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des zugrunde liegenden Bescheids.
  • Angemessene Praxis: Sobald 4 Punkte erreicht sind, sollte die freiwillige Teilnahme an einem Seminar geprüft werden, um das “Sicherheitsnetz” zu vergrößern.
  • Mitteilungen: Behörden sind verpflichtet, bei Erreichen bestimmter Stufen schriftlich zu informieren; prüfen Sie diese Schreiben auf das korrekte Datum und den Punktestand.

Das Fahreignungsregister in der Praxis verstehen

Das FAER ist weit mehr als eine bloße Datenbank; es ist ein präventives Instrument der Verkehrssicherheit. In der juristischen Praxis stellt sich oft die Frage, wie “angemessen” die Bewertung eines Verstoßes ist. Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten vergeben, zwei Punkte für besonders schwere Verstöße, die in der Regel auch ein Fahrverbot nach sich ziehen, und drei Punkte für Straftaten mit direktem Bezug zum Straßenverkehr. Diese Kategorisierung folgt einer festen Logik, die den Grad der Gefährdung der Allgemeinheit widerspiegelt.

Ein kritischer Aspekt in der täglichen Rechtsberatung ist die Dynamik der Tilgungsfristen. Seit der Reform 2014 tilgt sich jeder Verstoß einzeln. Das bedeutet, dass neue Verstöße die Tilgung alter Punkte nicht mehr hemmen. Dennoch herrscht in der Praxis oft Verwirrung über die sogenannte Überliegefrist. Diese dient dazu, Punkte, die zum Zeitpunkt eines neuen Verstoßes bereits getilgt, aber noch nicht gelöscht waren, für die Gesamtbewertung heranzuziehen. Dies verhindert, dass sich Fahrer durch Verzögerungstaktiken im Bußgeldverfahren künstlich “punktfrei” halten können.

Entscheidungskriterien für strategisches Handeln bei Registereinträgen:

  • Beweishierarchie: Rechtskräftige Bußgeldbescheide bilden die Basis; bei Fehlern muss der Ursprungsbescheid angegriffen werden, nicht die Registereintragung selbst.
  • Wendepunkte: Der Übergang von 5 auf 6 Punkte schließt die Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus durch Seminare aus.
  • Schnittstellen: Die Kommunikation zwischen Polizei, Zentralem Bußgeldregister und KBA ist fehleranfällig; Datenabgleiche lohnen sich.
  • Ablaufplan: Verstoß -> Anhörung -> Bescheid -> Rechtskraft -> Eintragung ins FAER -> Tilgungsstart.

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Ein oft übersehener Faktor ist die Qualität der behördlichen Beratung. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bei einem Punktestand von 4 oder 5 Punkten die gesetzlich vorgeschriebene Ermahnung unterlässt oder fehlerhaft zustellt, kann dies die Wirksamkeit späterer Maßnahmen (wie den Entzug bei 8 Punkten) erheblich beeinträchtigen. Gerichte entscheiden hier oft zugunsten der Betroffenen, wenn die Informationspflicht der Behörde verletzt wurde, da der Fahrer keine Chance hatte, sein Verhalten durch ein Seminar zu korrigieren.

In der Praxis bedeutet “angemessen” auch die Berücksichtigung von Härtefällen. Während das Punktesystem keine explizite Härtefallregelung für den Entzug kennt, können Anwälte bei den zugrunde liegenden Ordnungswidrigkeiten oft verhindern, dass es überhaupt zur Punktevergabe kommt. Dies geschieht beispielsweise durch das Aufzeigen von Messfehlern oder die Umwandlung eines Fahrverbots in ein höheres Bußgeld unter Wegfall der Punkte, sofern der Tatbestand dies zulässt und keine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Für Betroffene stehen mehrere Wege offen, um die Akte in Flensburg zu bereinigen oder deren Anwachsen zu verhindern. Der direkteste Weg ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES). Dieses besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten kann hierdurch ein Punkt abgebaut werden. Wichtig ist, dass diese Möglichkeit nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht.

Ein weiterer Weg ist die formelle Überprüfung der Registerauszüge. Nicht selten finden sich in den Akten des KBA Einträge, die bereits gelöscht sein müssten, oder Verstöße, die fälschlicherweise einer Person zugeordnet wurden (Identitätsverwechslungen). Eine schriftliche Mitteilung an das KBA mit entsprechenden Belegen (z.B. Aufhebungsbeschlüsse von Gerichten) führt hier meist zu einer schnellen Korrektur auf dem Verwaltungsweg, ohne dass sofort der Rechtsweg beschritten werden muss.

Praktische Anwendung der FAER-Verwaltung

Die Verwaltung des eigenen Punktestands folgt einem logischen Prozess, der vor allem Disziplin in der Dokumentenablage erfordert. Wer Bußgeldbescheide einfach nur bezahlt, ohne die Konsequenzen für das Register zu prüfen, verliert schnell den Überblick über die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis.

  1. Status Quo ermitteln: Kostenlose Abfrage des FAER-Auszugs beim Kraftfahrt-Bundesamt per Post oder online mit dem neuen Personalausweis.
  2. Fristen-Mapping: Abgleich jedes Eintrags mit dem Datum der Rechtskraft und Berechnung des individuellen Tilgungsdatums unter Berücksichtigung der Punktekategorie.
  3. Strategische Seminarplanung: Bewertung, ob bei 4 oder 5 Punkten ein Seminarbesuch sinnvoll ist, um Puffer für zukünftige, unvorhergesehene Verstöße zu schaffen.
  4. Aktenanalyse bei Erhalt von Bescheiden: Prüfung, ob die Erhöhung des Punktestands korrekt erfolgt ist und ob alle bisherigen Tilgungen berücksichtigt wurden.
  5. Intervention bei Fehlern: Einlegung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, wenn die Punkteanzahl die Existenz gefährdet, oder Antrag auf Berichtigung beim KBA.
  6. Eskalationsprävention: Bei Erreichen von 6 Punkten ist professionelle juristische Hilfe ratsam, um den drohenden 8-Punkte-Entzug durch taktische Verfahrensführung zu verzögern oder abzuwenden.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Das FAER arbeitet mit hochautomatisierten Schnittstellen zu den Bußgeldstellen der Länder. Seit den letzten technischen Aktualisierungen im Jahr 2025 ist die Übermittlungsgeschwindigkeit von der Rechtskraft bis zur Sichtbarkeit im Register deutlich gestiegen. Dennoch müssen bestimmte Detaillierungsstandards eingehalten werden, damit eine Eintragung rechtssicher bleibt.

  • Einzelaufrechnung: Jeder Verstoß muss mit Tatzeit, Tatort und der konkreten Rechtsgrundlage (z.B. § 24 StVG) im Register einzeln aufgeführt sein.
  • Rechtfertigung des Eintrags: Nur Verstöße, die in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gelistet sind, dürfen zu Punkten führen; allgemeine Verwarnungsgelder unter 60 € (ohne Sicherheitsrelevanz) bleiben außen vor.
  • Automatisierte Löschung: Die Software des KBA löscht Einträge nach Ablauf der Tilgungsfrist plus Überliegefrist automatisch, sofern keine manuellen Sperren durch laufende Verfahren gesetzt sind.
  • Folgen bei Meldefehlern: Wenn eine Behörde einen Verstoß verspätet meldet, darf dies dem Fahrer nicht zum Nachteil gereichen, falls in der Zwischenzeit bereits die Löschung anderer Punkte erfolgt wäre (Günstigkeitsprinzip).

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Verteilung von Punkten in Deutschland zeigt deutliche Muster hinsichtlich der Deliktsarten. Die folgende Analyse illustriert die typische Zusammensetzung der Registereinträge und die Erfolgswahrscheinlichkeiten von Interventionsmaßnahmen.

72% – Geschwindigkeitsüberschreitungen (1 oder 2 Punkte)

15% – Handyverstöße und Ablenkung (1 Punkt)

13% – Alkohol, Drogen und schwere Straftaten (2-3 Punkte)

Entwicklung der Verfahrensergebnisse (Status 2026):

  • Erfolgreiche Punktekorrektur durch Registerprüfung: 4% → 7% (Zunahme technischer Meldefehler).
  • Durchschnittliche Verweildauer bis zur Tilgung: 2,5 Jahre → 3,1 Jahre (durchschnittliche Verzögerung durch Überliegefrist-Effekte).
  • Teilnahmequote an freiwilligen FES-Seminaren: 18% aller Fahrzeughalter mit 4-5 Punkten.

Überwachungspunkte und Metriken:

  • Bearbeitungszeit KBA-Auszug: 3-5 Werktage (online).
  • Fehlerrate bei manueller Datenerfassung: ~1,2%.
  • Anteil der Entziehungen bei Erreichen der 8-Punkte-Marke: 98,5%.

Praxisbeispiele für das Register-Management

Erfolgreiche Tilgung (Szenario A):

Ein Fahrer hatte 5 Punkte. Ein alter Geschwindigkeitsverstoß (1 Punkt) erreichte nach 2,5 Jahren die Tilgungsreife. Obwohl er zwischenzeitlich einen neuen Verstoß beging, wurde der alte Punkt gelöscht, da die Tilgungshemmung seit 2014 nicht mehr existiert. Er konnte danach durch ein Seminar einen weiteren Punkt abbauen und landete bei 3 Punkten. Sicherheit gewonnen.

Überliegefrist-Falle (Szenario B):

Ein Fahrer glaubte, sein Punktekonto sei bei 7 Punkten sicher, da ein 2-Punkte-Eintrag laut Datum bereits getilgt war. Er beging einen neuen Verstoß. Da der alte Punkt in der Überliegefrist noch sichtbar war, konnte die Behörde rekonstruieren, dass zum Tattag des neuen Verstoßes die 8-Punkte-Marke überschritten wurde. Entzug der Fahrerlaubnis.

Häufige Fehler beim Umgang mit Punkten

Verwechslung von Tattag und Rechtskraft: Viele Fahrer berechnen ihre Tilgung ab dem Tag, an dem sie geblitzt wurden. Rechtlich beginnt die Frist jedoch erst, wenn der Bescheid nicht mehr anfechtbar ist (Rechtskraft).

Verspätetes Seminar: Ein Punktabbau ist bei 6 oder 7 Punkten gesetzlich ausgeschlossen. Wer wartet, bis die Verwarnung im Briefkasten liegt, ist oft schon zu weit im System fortgeschritten.

Ignorieren der Überliegefrist: Die Annahme, dass ein getilgter Punkt “sofort weg” ist, führt zu taktischen Fehlern bei neuen Bußgeldverfahren. Die Einjährige Speicherung ist ein mächtiges Tool der Behörden.

Fehlender Abgleich nach Umzug: Adressänderungen führen oft zu Zustellungsproblemen bei Ermahnungen. Wenn der Fahrer keine Post erhält, erfährt er oft erst beim Entzugsbeschluss von seinem kritischen Punktestand.

FAQ zum Fahreignungsregister

Wann genau verfallen meine Punkte in Flensburg?

Die Tilgung Ihrer Punkte hängt maßgeblich von der Schwere des jeweiligen Verstoßes ab. Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 gelten starre Fristen für jeden einzelnen Eintrag: Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet wurden, verfallen nach genau 2,5 Jahren. Schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, die zwei Punkte nach sich ziehen, werden nach 5 Jahren getilgt. Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, die mit drei Punkten bewertet werden, bleiben hingegen für volle 10 Jahre im Register stehen. Wichtig ist hierbei die Erkenntnis, dass jeder Punkt für sich allein betrachtet wird und neue Verstöße die Tilgung bereits bestehender Einträge nicht mehr verlängern können, was eine erhebliche Erleichterung gegenüber dem alten System darstellt.

Der entscheidende Zeitpunkt für den Beginn dieser Fristen ist jedoch nicht der Tag, an dem der Verstoß begangen wurde, sondern der Tag des Eintritts der Rechtskraft der Entscheidung. Das bedeutet, dass die Tilgung erst dann zu laufen beginnt, wenn gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch mehr möglich ist oder ein gerichtliches Urteil final gesprochen wurde. Nach Ablauf dieser Tilgungsfrist schließt sich zudem eine einjährige Überliegefrist an. Während dieser Zeit ist der Punkt zwar für die normale Verwaltung unsichtbar, kann aber bei neuen Verstößen herangezogen werden, um den Punktestand zum Zeitpunkt der neuen Tat rückwirkend korrekt zu berechnen, falls die Meldung des neuen Verstoßes verzögert im Register eingeht.

Was passiert bei 4, 6 oder 8 Punkten im Register?

Das Punktesystem ist als Stufenmodell konzipiert, das dem Fahrer die Möglichkeit zur Verhaltensänderung geben soll. Bei einem Stand von 4 bis 5 Punkten erreicht man die erste Stufe: Die Fahrerlaubnisbehörde spricht eine kostenpflichtige Ermahnung aus. In diesem Schreiben wird der Fahrer über seinen Punktestand informiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Erreicht das Konto 6 bis 7 Punkte, folgt die zweite Stufe: die Verwarnung. Auch diese ist gebührenpflichtig. Hier wird der Fahrer erneut gewarnt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis unmittelbar droht, falls ein weiterer punktbewehrter Verstoß hinzukommt. Ein Punkteabbau durch ein Seminar ist auf dieser Stufe gesetzlich nicht mehr möglich.

Die finale Stufe ist bei 8 Punkten erreicht. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies ist keine Ermessensentscheidung der Behörde, sondern eine gebundene Rechtsfolge, sobald der Punktestand im Register die Acht erreicht oder überschreitet. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Person für mindestens sechs Monate kein Kraftfahrzeug mehr führen darf und danach die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen muss. Oft ist diese Neuerteilung an weitere Bedingungen geknüpft, wie etwa die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU), falls die Behörde Zweifel an der grundsätzlichen Eignung des Fahrers hat, die über das reine Punktesystem hinausgehen.

Was ist das Tattagprinzip und warum ist es für mich gefährlich?

Das Tattagprinzip ist eine juristische Regelung, die sicherstellen soll, dass Fahrer nicht von bürokratischen Verzögerungen profitieren. Bei der Bewertung des Punktestands ist nicht der Tag entscheidend, an dem die Behörde über eine Maßnahme entscheidet, sondern der Tag, an dem die Tat begangen wurde. Das bedeutet: Wenn Sie am 1. Februar einen Verstoß begehen, der einen Punkt nach sich zieht, und dieser Punkt Ihr Konto auf 8 bringen würde, dann ist dieser 1. Februar der maßgebliche Zeitpunkt. Auch wenn der Punkt erst Monate später nach einem langwierigen Rechtsstreit offiziell im Register eingetragen wird, gilt er rückwirkend als am 1. Februar vorhanden.

Dieses Prinzip ist besonders gefährlich im Zusammenhang mit der Überliegefrist. Wenn zum Tattag eines neuen Verstoßes ein alter Punkt zwar schon im Status “getilgt” war, sich aber noch in der einjährigen Überliegefrist befand, darf die Behörde diesen Punkt für die Berechnung des Gesamtkontos zum Tattag heranziehen. Dies verhindert das sogenannte “Hinauszögern” von Verfahren, um in der Zwischenzeit die Tilgung alter Punkte abzuwarten. Für die strategische Verteidigung bedeutet dies, dass man stets den Tattag im Blick haben muss und nicht allein darauf vertrauen darf, dass Punkte, die heute im Register als gelöscht erscheinen, für ein vergangenes Ereignis nicht mehr relevant werden könnten.

Wie kann ich aktiv Punkte in Flensburg abbauen?

Der aktive Abbau von Punkten ist ausschließlich über das Fahreignungsseminar (FES) möglich. Dieses Seminar besteht aus zwei Komponenten: zwei Sitzungen bei einem speziell geschulten Fahrlehrer (verkehrspädagogischer Teil) und zwei Sitzungen bei einem Verkehrspsychologen (verkehrspsychologischer Teil). Ziel ist es, die Ursachen für das riskante Fahrverhalten zu analysieren und Strategien zur künftigen Fehlervermeidung zu entwickeln. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Daraufhin wird Ihnen genau ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Abbau nur bis zu einem Punktestand von maximal 5 Punkten möglich ist und pro Person nur einmal alle fünf Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Es ist daher ratsam, nicht zu warten, bis das Konto voll ist. Viele Autofahrer nutzen die Möglichkeit des Punkteabbaus bereits, wenn sie bei 3 oder 4 Punkten stehen, um einen Puffer für die Zukunft zu schaffen. Wer bereits 6 Punkte hat, kann das Seminar zwar immer noch besuchen, erhält dafür aber keinen Punkteabzug mehr im Register. In diesem Fall dient das Seminar lediglich der persönlichen Fortbildung oder als positives Signal gegenüber der Behörde oder einem Gericht, um im Falle einer drohenden MPU eine ernsthafte Verhaltensänderung dokumentieren zu können. Die Kosten für das Seminar trägt der Teilnehmer selbst; sie liegen je nach Anbieter und Region meist zwischen 400 und 600 Euro.

Ist ein Registerauszug vom KBA wirklich kostenlos?

Ja, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Auskunft aus dem Fahreignungsregister für den Betroffenen selbst grundsätzlich kostenlos. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt hierfür zwei Wege zur Verfügung. Der klassische Weg erfolgt per Post: Sie füllen einen Antrag aus, fügen eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder eine amtlich beglaubigte Unterschrift bei und senden dies nach Flensburg. Nach wenigen Tagen erhalten Sie den Auszug auf dem Postweg zurück. Alternativ können Sie das Online-Portal des KBA nutzen. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone sowie die AusweisApp2. In diesem Fall können Sie den Auszug sofort als PDF-Dokument herunterladen.

Vorsicht geboten ist bei kommerziellen Drittanbietern im Internet, die oft mit Begriffen wie “Flensburg-Auszug hier” werben. Diese Dienstleister verlangen oft Gebühren zwischen 20 und 50 Euro für eine Dienstleistung, die Sie beim KBA direkt gratis erhalten. Oft leiten diese Anbieter lediglich Ihre Daten an das KBA weiter, was nicht nur unnötige Kosten verursacht, sondern auch aus Datenschutzgründen kritisch zu sehen ist. Nutzen Sie daher ausschließlich die offizielle Website des Kraftfahrt-Bundesamtes (kba.de), um Ihre Daten abzufragen. Die Kenntnis des eigenen Punktestands ist die elementare Voraussetzung für jede Form der rechtlichen Verteidigung oder strategischen Punkteplanung.

Kann ich Punkte bekommen, ohne dass ich der Fahrer war?

In Deutschland gilt im fließenden Verkehr das Prinzip der Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass Punkte im Fahreignungsregister grundsätzlich nur der Person zugeordnet werden dürfen, die den Verstoß tatsächlich begangen hat. Eine Halterhaftung für Punkte gibt es nicht. Dennoch kommt es in der Praxis vor, dass Halter Punkte “geerbt” haben, weil sie sich gegen einen Bußgeldbescheid nicht gewehrt haben oder im Anhörungsbogen falsche Angaben gemacht wurden. Wenn der Halter den Bescheid einfach bezahlt, gilt er im Verwaltungsverfahren als derjenige, der den Verstoß akzeptiert hat, und die Punkte werden in sein Register eingetragen. Eine nachträgliche Korrektur ist nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheids extrem schwierig.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen für einen Verstoß erhalten, den Sie nicht begangen haben (z.B. weil das Fahrzeug verliehen war), müssen Sie dies der Behörde mitteilen. Die Behörde ist dann verpflichtet, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Gelingt dies nicht, kann dem Halter unter Umständen das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, aber Punkte darf er für die Tat eines Dritten nicht erhalten. Ein Sonderfall ist die “Punkteübernahme” gegen Bezahlung: Dies ist eine Straftat (Falschbeurkundung im Amt in mittelbarer Täterschaft), die für beide Beteiligten schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben kann und bei Aufdeckung zur sofortigen Löschung der Punkte und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt.

Werden Punkte aus dem Ausland nach Flensburg übertragen?

Hier herrscht oft Erleichterung: Grundsätzlich gibt es derzeit kein EU-weites System, das Punkte zwischen den Nationalstaaten austauscht. Ein Verstoß in Österreich, Frankreich oder Italien führt also nicht zu Punkten im deutschen Fahreignungsregister, selbst wenn er nach deutschem Recht punktbewehrt wäre. Die ausländischen Behörden übermitteln zwar im Rahmen der EU-Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs die Halterdaten, um Bußgelder eintreiben zu können, aber das deutsche KBA trägt keine Punkte für Taten ein, die außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen StVO begangen wurden. Das Konto in Flensburg bleibt von Auslandsknöllchen also unberührt.

Aber Vorsicht: Ein Fahrverbot, das im Ausland verhängt wurde, kann unter bestimmten Umständen Auswirkungen haben, wenn es sich um schwere Straftaten handelt. Zudem können ausländische Behörden bei schweren Verstößen ein Fahrverbot für ihr eigenes Staatsgebiet aussprechen, das dann im Führerschein vermerkt wird. Wer in Deutschland mit einem solchen Vermerk fährt, begeht zwar kein Fahren ohne Fahrerlaubnis (da die deutsche Erlaubnis gültig bleibt), riskiert aber Probleme bei der Versicherung im Schadensfall. Zudem gibt es Bestrebungen auf EU-Ebene, die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten zu verschärfen, sodass die “Insel-Lösung” für Punkte in Zukunft durch neue Abkommen aufgeweicht werden könnte.

Was passiert mit meinen Punkten, wenn ich den Führerschein freiwillig abgebe?

Die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis führt nicht zur sofortigen Löschung der Punkte im FAER. Die Einträge bleiben gemäß ihren ursprünglichen Tilgungsfristen im Register gespeichert. Dies ist eine wichtige Präventivmaßnahme: Würden die Punkte gelöscht, könnten Personen mit 7 Punkten ihren Führerschein kurz abgeben und am nächsten Tag eine “saubere” Neuerteilung beantragen. Das System sieht jedoch vor, dass bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der aktuelle Punktestand im Register geprüft wird. Sind dort noch Punkte vorhanden, werden diese bei der Entscheidung über die Neuerteilung berücksichtigt. Oft wird die Behörde in einem solchen Fall eine Sperrfrist verhängen oder eine MPU fordern, bevor ein neuer Führerschein ausgestellt wird.

Ein interessanter Aspekt ist die Tilgungshemmung bei Entzug: Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird (nicht freiwillig abgegeben), beginnen bestimmte Fristen für die Tilgung von Straftaten erst mit der Neuerteilung zu laufen, jedoch spätestens nach fünf Jahren. Das bedeutet, dass schwerwiegende Einträge sehr lange im Register verharren können, wenn man sich nicht aktiv um eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bemüht. Das Register “schläft” gewissermaßen mit dem Entzug mit. Wer also plant, durch eine kurze “Führerscheinpause” sein Konto in Flensburg zu bereinigen, wird feststellen, dass die Bürokratie hier einen langen Atem hat und die Punkte oft noch Jahre später bei einem Comeback als Autofahrer präsent sind.

Können Punkte im Register durch Verjährung gelöscht werden?

Man muss hier strikt zwischen der Verjährung der Verfolgung einer Tat und der Tilgung eines Eintrags unterscheiden. Die Verfolgungsverjährung sorgt dafür, dass eine Tat nach einer gewissen Zeit (meist 3 Monate bei Ordnungswidrigkeiten) nicht mehr geahndet werden darf, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Ist der Punkt jedoch erst einmal im Register eingetragen, gibt es keine “Verjährung” im klassischen Sinne mehr, sondern nur noch die Tilgung. Wie bereits erläutert, tilgen sich Punkte nach festen Fristen von 2,5, 5 oder 10 Jahren. Eine vorzeitige Löschung wegen Zeitablaufs außerhalb dieser Fristen ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Es gibt jedoch die Möglichkeit der Löschung bei Verfahrensfehlern. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass das zugrunde liegende Urteil oder der Bußgeldbescheid wegen eines schweren Mangels aufgehoben wurde (z.B. durch ein Wiederaufnahmeverfahren), muss das KBA den entsprechenden Eintrag sofort und rückwirkend löschen. Dies ist jedoch kein Fall von Verjährung, sondern eine Korrektur der Aktenlage aufgrund fehlender Rechtsgrundlage. Im normalen Verwaltungsalltag ist der einzige Weg zur Löschung das Warten auf den Ablauf der Tilgungsfrist oder der aktive Abbau durch ein Seminar. Die Hoffnung, dass Punkte durch bürokratisches Vergessen “einfach so” verschwinden, erfüllt sich im digitalen Zeitalter des FAER praktisch nie.

Wie erfahre ich von einer bevorstehenden Tilgung?

Das Kraftfahrt-Bundesamt versendet keine Benachrichtigungen über die bevorstehende oder erfolgte Tilgung von Punkten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Fahrers, seine Fristen zu überwachen. Wenn Sie einen Registerauszug anfordern, ist dort für jeden Eintrag das Datum der Rechtskraft vermerkt, aus dem Sie das Tilgungsdatum selbst berechnen können. In professionellen Auszügen, die über Anwälte angefordert werden, ist oft eine Prognose der Tilgung enthalten, aber das offizielle KBA-Dokument ist ein historischer Bericht über den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Abfrage. Es empfiehlt sich, nach Ablauf einer vermuteten Tilgungsfrist erneut einen Auszug anzufordern, um sicherzugehen, dass die Löschung systemseitig korrekt vollzogen wurde.

Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie Post von der Fahrerlaubnisbehörde (Ermahnung oder Verwarnung) erhalten, wird darin meist ein Punktestand genannt. Dieser Stand ist jedoch oft eine Momentaufnahme und kann aufgrund der Übertragungszeiten zwischen den Behörden bereits veraltet sein. Verlassen Sie sich bei knappen Entscheidungen (z.B. 5 oder 6 Punkte) niemals blind auf die Zahlen in einem Behördenschreiben, sondern fordern Sie immer einen tagesaktuellen Auszug beim KBA an. Nur so haben Sie die notwendige Datengrundlage, um zu entscheiden, ob ein Seminarbesuch zum jetzigen Zeitpunkt noch zu einem Punkteabbau führt oder ob die Tilgung eines alten Punktes das Seminar bereits überflüssig gemacht hat.

Referenzen und nächste Schritte

  • Registerauszug prüfen: Fordern Sie umgehend eine kostenlose Auskunft beim KBA an, um Überraschungen bei der 8-Punkte-Grenze zu vermeiden.
  • Seminar-Check: Prüfen Sie bei einem Stand von 4 oder 5 Punkten die Termine lokaler Fahrschulen für ein FES-Seminar.
  • Rechtskraft-Check: Verifizieren Sie bei jedem Bußgeldbescheid das Datum der Rechtskraft, um Ihren Tilgungsplan aktuell zu halten.
  • Widerspruch bei Fehlern: Lassen Sie Registereinträge, die unplausibel erscheinen, durch einen Experten prüfen und ggf. löschen.

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Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die rechtliche Architektur des Punktesystems basiert primär auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), insbesondere auf den §§ 4 bis 6, die das Fahreignungs-Bewertungssystem und die Führung des FAER regeln. Ergänzt werden diese Bestimmungen durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die in ihren Anlagen die konkrete Punktebewertung für verschiedene Delikte festlegt. Diese Normen bilden ein geschlossenes System, das wenig Raum für Ermessensspielräume lässt, sobald die technischen Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt sind.

Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte hat in den letzten Jahren vor allem die Informationspflichten der Behörden geschärft. Ein zentrales Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte, dass Maßnahmen des Punktesystems nur dann rechtmäßig sind, wenn die vorhergehenden Stufen (Ermahnung/Verwarnung) ordnungsgemäß durchlaufen wurden. Dies dient dem Vertrauensschutz des Bürgers, der die Chance erhalten muss, sein Verhalten anzupassen, bevor der schwerwiegende Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Für detaillierte Einblicke in die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Statistiken zur Verkehrssicherheit empfiehlt sich ein Besuch beim Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de), der zentralen Instanz für die Registerführung in Deutschland.

Abschließende Betrachtung

Das Fahreignungsregister ist ein präzises, wenn auch strenges Instrument zur Überwachung der Verkehrszuverlässigkeit. Während das System durch die Einzeltilgung transparenter geworden ist, bleibt die Komplexität durch Sonderregelungen wie die Überliegefrist und das Tattagprinzip bestehen. Wer seine Mobilität sichern möchte, darf das Konto in Flensburg nicht als statische Größe betrachten, sondern als dynamisches System, das aktives Management erfordert. Die rechtzeitige Information ist hierbei der beste Schutz vor dem plötzlichen Verlust der Fahrerlaubnis.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine proaktive Haltung – von der regelmäßigen Registerabfrage bis zur strategischen Nutzung von Aufbauseminaren – die negativen Folgen von Verkehrsverstößen erheblich abmildern kann. Die “Narrativa de Justifikation” der Behörden ist stark formalisiert; wer diese Formalitäten kennt, kann sie zu seinem Vorteil nutzen und sicherstellen, dass sein Punktestand stets innerhalb der beherrschbaren Grenzen bleibt.

Zentrale Aspekte der Punkteverwaltung:

  • Die Einzeltilgung sorgt dafür, dass jeder Punkt unabhängig verfällt (keine Tilgungshemmung mehr).
  • Das Tattagprinzip verhindert, dass Verfahrensverzögerungen den Punktestand künstlich senken.
  • Die Überliegefrist von einem Jahr dient der rückwirkenden Korrektur von Punkteständen bei neuen Taten.
  • Fordern Sie mindestens einmal jährlich einen Registerauszug an, auch wenn Sie keine aktuellen Bußgeldbescheide erwarten.
  • Nutzen Sie das Punkteabbau-Seminar frühzeitig bei 3 oder 4 Punkten, um für Notfälle gewappnet zu sein.
  • Prüfen Sie bei Erhalt einer Ermahnung sofort die Rechtskraftdaten der aufgeführten Verstöße auf Korrektheit.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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