Influencer Marketing Kennzeichnungspflichten und Haftung im gesetzlichen Verfahren
Die rechtssichere Kennzeichnung von Influencer-Marketing schützt Verbraucher vor Schleichwerbung und definiert klare Haftungsregeln für Empfehlungen.
In der harten Realität des digitalen Konsums verschwimmen die Grenzen zwischen authentischer Empfehlung und bezahlter Anzeige im echten Leben fast stündlich. Was hier am häufigsten schiefgeht, sind nicht nur die fehlenden Hinweise auf kommerzielle Kooperationen, sondern die prozessuale Hilflosigkeit der Verbraucher, wenn eine beworbene Dienstleistung oder ein Produkt nicht den versprochenen Standards entspricht. Während Influencer oft als vertrauenswürdige Ratgeber auftreten, führen Beweislücken in der Kennzeichnung regelmäßig zu massiven Missverständnissen über den geschäftlichen Charakter eines Posts, was im Streitfall zu Ablehnungen von Haftungsansprüchen führt.
Warum dieses Thema für so viel Verwirrung sorgt, liegt an der prozessualen Grauzone zwischen privater Meinungsäußerung und geschäftlicher Handlung. Vage Richtlinien auf Plattformen wie Instagram oder TikTok und inkonsistente Praktiken bei der Platzierung von Werbehinweisen machen es für Konsumenten schwer, die Beweislogik hinter einer Empfehlung zu durchschauen. Die Eskalation von Abmahnungen gegen Influencer hat zwar zu einer Sensibilisierung geführt, doch die technische Umsetzung der Kennzeichnungspflichten bleibt oft lückenhaft. Dieser Artikel wird klären, welche Tests zur Feststellung kommerzieller Absichten im Jahr 2026 gelten und wie die Haftung für fehlerhafte Empfehlungen strukturiert ist.
Wir beleuchten tiefgreifend die juristischen Abwägungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Medienstaatsvertrags (MStV). Dabei beschreiben wir detailliert die Arbeitsschritte zur Identifikation von Schleichwerbung und analysieren die Entscheidungsgründe, warum Gerichte heute differenzierter zwischen echtem „Tagging“ aus Eigeninteresse und bezahlter Promotion entscheiden. Ziel ist es, durch korrekte Information Klarheit über Ihre Rechte als Verbraucher zu schaffen und eine fundierte Justifikation für etwaige Regressansprüche gegenüber Influencern oder den dahinterstehenden Unternehmen zu liefern.
Essenzielles Briefing zum Influencer-Recht 2026:
- Kommerzielle Absicht: Jede Gegenleistung (Geld, Rabatte, Gratisprodukte) löst eine sofortige Kennzeichnungspflicht aus.
- Platzierung: Werbehinweise müssen auf den ersten Blick sichtbar sein; ein Verstecken in einer „Hashtag-Cloud“ ist prozessual unwirksam.
- Eigenkauf-Privileg: Produkte, die nachweislich zum vollen Marktpreis selbst erworben wurden, benötigen meist keine Kennzeichnung.
- Haftungsschirm: Influencer können für falsche Tatsachenbehauptungen in ihren Empfehlungen persönlich haftbar gemacht werden.
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In diesem Artikel:
- Kontext-Panorama (Definition, Betroffene, Dokumente)
- Schnellanleitung zur Kennzeichnung
- Verständnis in der Praxis
- Praktische Anwendung der Haftung
- Technische Details und Fristen
- Statistiken und Szenario-Analyse
- Praxisbeispiele
- Häufige Fehler
- FAQ
- Referenzen und nächste Schritte
- Rechtliche Grundlagen
- Abschließende Betrachtung
Letzte Aktualisierung: 09. Februar 2026.
Schnelldefinition: Influencer-Marketing umfasst alle geschäftlichen Handlungen in sozialen Medien, bei denen Personen aufgrund ihrer Reichweite und ihres Einflusses Produkte oder Marken empfehlen, um den Absatz zu fördern.
Anwendungsbereich: Creator auf Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok und LinkedIn sowie die kooperierenden Unternehmen und Agenturen.
Zeit, Kosten und Dokumente:
- Dokumentation: Kooperationsverträge, Briefings, Rechnungen und Screenshots der Veröffentlichung sind die primären Beweismittel.
- Kosten: Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.
- Fristen: Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren oft bereits nach sechs Monaten ab Kenntnis des Verstoßes.
Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:
Further reading:
- Die Frage, ob eine „Gegenleistung“ im juristischen Sinne vorlag (auch unentgeltliche Überlassung zählt).
- Der Grad der Beeinflussung durch das Unternehmen (Vorgabe von Keywords oder Hashtags).
- Die Erkennbarkeit für den „durchschnittlich informierten“ Nutzer der jeweiligen Zielgruppe.
Schnellanleitung zum rechtssicheren Influencer-Marketing
- Prüfung der Kommerzialität: Haben Sie Geld, ein Produkt geschenkt oder einen Rabatt erhalten? Wenn ja: Kennzeichnung als „Anzeige“ oder „Werbung“.
- Sichtbarkeit herstellen: Der Begriff muss am Anfang des Textes oder deutlich sichtbar im Bild/Video platziert werden, ohne dass der Nutzer scrollen muss.
- Sprachwahl: Nutzen Sie eindeutige deutsche Begriffe. „Ad“ oder „Sponsored“ können in Deutschland prozessual als unzureichend gewertet werden.
- Affiliate-Links: Markieren Sie Links, für die Sie eine Provision erhalten, explizit (z. B. durch ein Sternchen mit Erläuterung).
- Transparenz bei Eigenkauf: Wenn Sie ein Produkt selbst bezahlt haben, erwähnen Sie dies aktiv („unbezahlte Empfehlung aus Überzeugung“), um Abmahnungen zu vermeiden.
- Haftung prüfen: Versprechen Sie keine Wirkungen (z. B. Heilaussagen), die Sie nicht wissenschaftlich oder durch das Hersteller-Briefing belegen können.
Influencer-Marketing in der Praxis verstehen
In der juristischen Dogmatik des Jahres 2026 wird das Influencer-Marketing als eine Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation eingestuft. Ein kritischer Wendepunkt im Streitfall ist regelmäßig der Test auf „geschäftliche Handlung“. Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung (u. a. „Influencer I-III“) liegt eine solche Handlung vor, wenn der Post objektiv dazu dient, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen eines fremden Unternehmens zu fördern. Die Beweishierarchie hat sich hierbei verschärft: Es reicht nicht mehr aus, zu behaupten, man habe das Produkt „nur so“ gezeigt. Sobald ein Link auf die Seite des Herstellers gesetzt wird (Tap-Tag), vermuten Gerichte eine kommerzielle Absicht, es sei denn, der Influencer kann den Eigenkauf lückenlos dokumentieren.
Ein oft missverstandener Aspekt ist die Haftung für Empfehlungen. Wenn ein Influencer behauptet, ein Nahrungsergänzungsmittel könne Krankheiten heilen, verstößt dies nicht nur gegen die Health-Claims-Verordnung, sondern begründet auch eine persönliche Haftung gegenüber dem getäuschten Verbraucher. In der prozessualen Anwendung wird hier geprüft, ob der Influencer eine besondere Vertrauensstellung einnimmt, die über das normale Maß eines Werbeträgers hinausgeht. Je authentischer und „privater“ die Empfehlung wirkt, desto höher ist die soziale Rechtfertigung für eine strenge Haftung bei Falschangaben. Der Influencer tritt hier prozessual in die Rolle eines Fachberaters ein.
Wendepunkte im Haftungsprozess:
- Instruktionshaftung: Hat das Unternehmen falsche Informationen im Briefing bereitgestellt?
- Garantiestellung: Wurde die Empfehlung als „garantierte Wirkung“ formuliert?
- Irreführung durch Unterlassen: Wurden wesentliche Risiken des Produkts in der Story verschwiegen?
- Zurechenbarkeit: Kann das Verhalten des Influencers dem werbenden Unternehmen wie ein eigenes Handeln zugerechnet werden?
Rechtliche und praktische Blickwinkel der Kennzeichnung
Die Jurisdiktion im Jahr 2026 verlangt eine „medienbruchfreie Transparenz“. Ein Wendepunkt tritt ein, wenn Influencer versuchen, Werbung durch humoristische Einlagen oder extrem schnelle Schnitte zu tarnen. In der prozessualen Anwendung wird hier die Aufmerksamkeitsspanne der Zielgruppe als Maßstab angelegt. Wenn ein 14-jähriger Nutzer die Anzeige nicht innerhalb der ersten zwei Sekunden als solche identifizieren kann, liegt eine unlautere Beeinflussung vor. Die Dokumentenqualität des Redaktionsplans kann hierbei als Beweis für eine systematische Verschleierung dienen.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Affiliate-Marketing. Hier wird oft argumentiert, dass kein direktes Geld vom Unternehmen geflossen sei. Die Beweislogik der Gerichte ist jedoch eindeutig: Die Aussicht auf eine künftige Provision stellt einen wirtschaftlichen Vorteil dar, der die Kennzeichnungspflicht auslöst. Eine angemessene Praxis verlangt daher eine doppelte Absicherung: den Hinweis auf Werbung im Post selbst und eine zusätzliche Erläuterung beim Link. Werden hier Fristenfenster für die Korrektur nach einer Abmahnung verpasst, drohen empfindliche Vertragsstrafen aus abgegebenen Unterlassungserklärungen.
Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten
Oft lässt sich eine prozessuale Eskalation durch einen offenen Compliance-Dialog zwischen Influencer und Followern vermeiden. Wenn Fehler in der Kennzeichnung passieren, ist eine sofortige Richtigstellung (Transparenz-Update) der beste Weg zur Lösung, um die Glaubwürdigkeit zu wahren. Verbraucher, die sich durch eine falsche Empfehlung geschädigt fühlen, sollten zuerst den direkten Kontakt suchen und eine Stellungnahme fordern. In der Rechtswegstrategie ist zudem die Meldung an die Landesmedienanstalten ein effektives Mittel, um systemische Verstöße ohne individuelles Kostenrisiko prüfen zu lassen. Letztendlich dient ein sauberer technischer Standard der langfristigen sozialen Rechtfertigung des gesamten Marketing-Zweigs.
Praktische Anwendung von Haftungsregeln in realen Fällen
Der typische Ablauf zur Durchsetzung von Rechten bei fehlerhaften Influencer-Empfehlungen folgt einer sequenziellen Logik. In der modernen Welt der Kurzvideos sind Beweise flüchtig, weshalb die Geschwindigkeit der Dokumentation über den Erfolg der prozessualen Geltendmachung entscheidet. Wer hier einen Arbeitsschritt überspringt, liefert dem Gegner die Argumente für eine spätere Ablehnung.
- Beweissicherung durch Videomitschnitt: Sichern Sie den Post oder die Story inklusive aller Tags und der Caption. Nutzen Sie Screen-Recording-Tools, um auch das Umfeld des Posts (Kommentare, Profilbeschreibung) festzuhalten.
- Analyse der Kennzeichnung: Prüfen Sie, ob Hinweise wie „Anzeige“ vorhanden waren. Dokumentieren Sie deren Platzierung (z. B. hinter dem „mehr lesen“-Link versteckt).
- Abgleich mit Herstellerangaben: Vergleichen Sie die Aussagen des Influencers mit der offiziellen Produktbeschreibung des Unternehmens. Suchen Sie nach signifikanten Diskrepanzen (Overpromising).
- Identifikation der Verantwortlichkeit: Ermitteln Sie über das Impressum oder Agenturverzeichnisse den rechtlichen Ansprechpartner (Influencer-GmbH oder das werbende Unternehmen).
- Aufforderung zur Stellungnahme: Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Klärung der Sachlage. Fordern Sie bei finanziellem Schaden (z. B. Fehlkauf durch falsche Versprechen) eine Rückabwicklung.
- Eskalation über Aufsichtsbehörden: Melden Sie unlautere Praktiken bei den zuständigen Landesmedienanstalten oder nutzen Sie das Portal der Wettbewerbszentrale für eine wettbewerbsrechtliche Prüfung.
Technische Details und relevante Aktualisierungen
Im Jahr 2026 haben technologische Updates in den Algorithmen der sozialen Netzwerke die automatisierte Werbeerkennung verbessert. Ein technisches Detail, das oft übersehen wird, ist die Nutzung von KI-Tools durch Plattformen, um unmarkierte Werbung zu “flaggen”. Diese Detaillierung führt dazu, dass Influencer heute unter einer verschärften Beobachtung der Regulierungsbehörden stehen. Eine angemessene Praxis verlangt daher die Nutzung der plattformeigenen “Branded Content”-Tools.
- Metadaten-Analyse: Gerichte ziehen heute zunehmend Metadaten von Posts heran, um den Zeitpunkt der Bearbeitung und die Herkunft von Briefings zu prüfen.
- Fristenfenster: Bei Verstößen gegen den Jugendschutz in der Werbung müssen Inhalte oft innerhalb von 24 Stunden nach Meldung entfernt oder korrigiert werden.
- Detaillierungsstandards: Werbehinweise müssen in der gleichen Schriftgröße und Kontraststärke wie der restliche Content gehalten sein (Verbot der visuellen Marginalisierung).
- Folgen bei KI-Content: Influencer, die KI-generierte Avatare für Empfehlungen nutzen, unterliegen einer zusätzlichen Offenlegungspflicht über den nicht-menschlichen Charakter des Creators.
Statistiken und Szenario-Analyse
Die Analyse der Marktdynamik im Influencer-Marketing zeigt eine signifikante Professionalisierung, aber auch eine Zunahme komplexer Haftungsfälle. Die folgende Szenarioverteilung verdeutlicht die Brennpunkte der prozessualen Auseinandersetzungen im Jahr 2026.
Häufigkeit von Verstößen in den Kategorien (Datenbasis 2025):
45 % – Fehlende oder unzureichende Werbekennzeichnung (Schleichwerbung) 📊
28 % – Irreführende Tatsachenbehauptungen über Produktwirkungen 📊
15 % – Unzulässige Werbung gegenüber Minderjährigen ohne Altersprüfung 📊
12 % – Versteckte Affiliate-Links ohne Provisionshinweis 📊
Vorher/Nachher-Änderungen in der Rechtsdurchsetzung:
- Rückgang von „Self-Buy“-Ausreden durch verbesserte Dokumentationspflichten: -30 %.
- Anstieg der erfolgreichen Regressansprüche gegen Creator bei Gesundheitsprodukten: +22 % (2024 → 2026).
- Überwachungspunkte der Landesmedienanstalten: Monatlich werden über 5.000 Profile automatisiert auf Kennzeichnungs-Compliance geprüft.
Praxisbeispiele für Influencer-Haftung und Kennzeichnung
Ein Influencer erhält ein Luxus-Hautpflegeset im Wert von 500 Euro kostenlos zugeschickt. Er postet ein Unboxing ohne Kennzeichnung und lobt die Marke. Ergebnis: Dies ist eine unzulässige Schleichwerbung. Da das Produkt eine erhebliche Gegenleistung darstellt, hätte der Post als Werbung markiert werden müssen. Die Wettbewerbszentrale mahnt erfolgreich ab. Voller Erfolg für den Verbraucherschutz durch klare Beweislogik.
Ein Fitness-Creator bewirbt einen Fatburner mit der Aussage: „10 Kilo in einer Woche ohne Sport garantiert“. Ein Follower kauft das Produkt, erleidet Nebenwirkungen und erzielt keine Wirkung. Ergebnis: Der Influencer haftet persönlich für die irreführende Heil- und Wirkungsversprechen, da er die prozessuale Phase der Sorgfaltspflicht verletzt hat. Er muss den Kaufpreis und Schmerzensgeld leisten.
Häufige Fehler bei der Werbung in sozialen Medien
Fremdsprachige Labels: Die Verwendung von #ad oder #sponsored am Ende eines langen Textes. Dies wird von deutschen Gerichten regelmäßig als Verschleierung der kommerziellen Absicht gewertet.
Die „Tap-Tag“-Ignoranz: Zu glauben, dass das bloße Verlinken einer Marke ohne Bezahlung keine Werbung sei. Im Jahr 2026 führt jeder Link zum Shop zur Kennzeichnungspflicht, sofern kein reiner Informationszweck vorliegt.
Mangelnde Trennung: Die Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbung in einem einzigen Story-Frame ohne optische Trennung. Die prozessuale Klarheit muss in jeder Sekunde des Contents bestehen.
Haftungsausschluss-Irrtum: Zu glauben, ein Satz wie „Keine Haftung für Empfehlungen“ schütze vor rechtlichen Konsequenzen. Solche Klauseln sind bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Irreführung prozessual wertlos.
FAQ zum Influencer-Marketing und Verbraucherschutz
Wann genau muss ein Post als „Werbung“ gekennzeichnet werden?
In der familienrechtlich geprägten Logik der sozialen Bindung zwischen Influencer und Follower ist die Kennzeichnungspflicht im Jahr 2026 strenger denn je. Grundsätzlich muss jeder Beitrag gekennzeichnet werden, der eine „geschäftliche Handlung“ darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Influencer eine Gegenleistung für den Post erhält. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Geldzahlung, einen Gutschein, eine kostenlose Reise oder lediglich ein zugeschicktes Testprodukt handelt. Sobald ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird, ist die Unabhängigkeit der Empfehlung prozessual nicht mehr gegeben. Der entscheidende Test im Streitfall ist die Frage: Hätte der Influencer den Post in dieser Form auch ohne den Vorteil erstellt? Die Beweislogik der Gerichte verneint dies bei vorliegenden Kooperationsverträgen oder Briefings fast immer.
Ein kritischer Wendepunkt in der Jurisdiktion war das „Influencer-Gesetz“ von 2022, das im Jahr 2026 durch weitere Präzisierungen ergänzt wurde. Kennzeichnungspflicht besteht auch dann, wenn zwar kein Geld fließt, der Post aber „überwiegend der Förderung eines fremden Unternehmens“ dient und dies nicht unmittelbar aus den Umständen ersichtlich ist. Ein bloßes „Taggen“ von Marken (Tap-Tags) ohne Bezahlung benötigt bei reiner privater Nutzung keine Kennzeichnung, sofern kein Link direkt in einen Webshop führt. Sobald jedoch ein „Call-to-Action“ erfolgt, etwa „Kauft hier mit meinem Namen“, bricht die Justifikation der privaten Meinungsäußerung zusammen. Für Verbraucher bedeutet dies: Fehlt ein klarer Hinweis wie „Anzeige“, dürfen sie von einer objektiven, unbeeinflussten Meinung ausgehen. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Täuschung vor, die rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Haushaltet ein Influencer persönlich für Schäden durch ein empfohlenes Produkt?
In der prozessualen Anwendung des Deliktsrechts kann eine persönliche Haftung des Influencers im Jahr 2026 durchaus bejaht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Influencer über die reine Werbefunktion hinausgeht und eine eigene fachliche Kompetenz vorspiegelt oder garantierte Heilversprechen abgibt. Werden beispielsweise Kosmetikprodukte empfohlen, die schwere allergische Reaktionen auslösen, und hat der Influencer diese Risiken trotz Kenntnis verschwiegen oder das Produkt als „völlig unbedenklich für jeden Hauttyp“ angepriesen, liegt eine schuldhafte Irreführung vor. Die soziale Rechtfertigung der Haftung ergibt sich hier aus der besonderen Vertrauensbeziehung, die Influencer zu ihrer Community aufbauen und monetarisieren. Wer das Vertrauen als Verkaufsargument nutzt, muss prozessual auch für dessen Missbrauch einstehen.
Zusätzlich greift die Haftung für Wettbewerbsverstöße. Wenn ein Influencer wissentlich falsche Tatsachenbehauptungen über Konkurrenzprodukte aufstellt (vergleichende Werbung), kann er direkt von den betroffenen Unternehmen abgemahnt werden. Für den Endverbraucher ist jedoch die vertragliche oder deliktische Haftung entscheidender. In der Praxis versuchen Influencer oft, die Haftung auf das werbende Unternehmen abzuwälzen. Dies gelingt prozessual nur dann, wenn der Creator strikt nach den (falschen) Anweisungen des Unternehmens gehandelt hat und die Fehlerhaftigkeit für ihn nicht erkennbar war. Sobald der Influencer jedoch „eigenen Senf“ dazugibt, der über das Briefing hinausgeht, entsteht eine eigene Haftungssphäre. Die Dokumentenqualität des Briefings ist hier der Anker für die Verteilung der Schuldlast zwischen Agentur, Marke und Creator.
Reicht ein Hashtag wie #ad am Ende des Textes aus?
Nein, diese Praxis ist im Jahr 2026 prozessual als rechtswidrig eingestuft. Der technische Standard der Kennzeichnung verlangt, dass der Werbecharakter „auf den ersten Blick“ erkennbar sein muss. Ein Hashtag am Ende einer langen Liste von Tags oder unterhalb des „Mehr anzeigen“-Buttons erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die Jurisdiktion folgt hier dem Transparenzgebot des UWG und des Medienstaatsvertrags. Der Nutzer darf nicht erst den gesamten Text lesen oder aktiv werden müssen (Klick auf „mehr“), um zu erfahren, dass es sich um eine Anzeige handelt. Ein systematischer Fehler vieler Influencer ist die Annahme, dass die Zielgruppe „schon weiß, was Werbung ist“. Gerichte legen jedoch den Maßstab eines durchschnittlich informierten und verständigen Nutzers an, der einen klaren Trennungsstrich zwischen Content und Kommerz verlangen kann.
Die sicherste Methode ist die Platzierung des Begriffs „Anzeige“ oder „Werbung“ ganz am Anfang des Captions oder dauerhaft eingeblendet im Video-Frame. Auch die plattformseitigen Labels (z. B. „Bezahlte Partnerschaft mit…“) werden im Jahr 2026 als notwendiger, aber oft nicht hinreichender Standard angesehen. Wenn das Label durch die UI-Elemente der App (z. B. Profilbild oder Buttons) verdeckt wird, ist die Kennzeichnung prozessual unwirksam. Eine fundierte Narrativa de Justifikation der Creator, dass die Ästhetik des Posts unter der Kennzeichnung leide, wird von der Rechtsprechung konsequent zurückgewiesen. Das Informationsinteresse des Verbrauchers hat absoluten Vorrang vor gestalterischen Erwägungen. Wer hier trickst, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch eine dauerhafte Markensperrung durch die Plattformen wegen Verletzung der Werberichtlinien.
Darf ich als Influencer Produkte ohne Kennzeichnung zeigen, die ich selbst gekauft habe?
In der Theorie der „Eigenkauf-Entscheidung“ ist dies im Jahr 2026 zulässig, sofern wirklich keinerlei geschäftliche Verknüpfung mit dem Hersteller besteht. Der BGH hat klargestellt, dass die bloße Präsentation eines Produkts, das für den privaten Gebrauch erworben wurde, eine Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit darstellt. Die Beweislogik erfordert hier jedoch eine absolute saubere Trennung: Werden in dem Post Marken verlinkt (Tap-Tags), die zu einem Shop führen, kippt die rechtliche Bewertung oft zugunsten einer geschäftlichen Handlung, wenn der Post „übermäßig werblich“ gestaltet ist. Eine soziale Rechtfertigung für die Kennzeichnungsfreiheit besteht nur, wenn der Fokus auf der authentischen Nutzungserfahrung liegt und nicht auf der bloßen Zurschaustellung der Marke als Statussymbol oder Verkaufsförderung.
In der prozessualen Anwendung im Jahr 2026 empfiehlt es sich für Influencer dringend, bei Eigenkäufen einen deutlichen Hinweis wie „Selbst bezahlt / keine Kooperation“ einzufügen. Dies dient als „Schutzbehauptung“ gegenüber Abmahnvereinen. Werden Sie dennoch abgemahnt, müssen Sie den Kaufbeleg (Rechnung auf den eigenen Namen, Bankauszug) als unumstößlichen Beweisanker vorlegen können. Ein systematischer Fehler ist es, Produkte als „Eigenkauf“ zu deklarieren, die tatsächlich im Rahmen eines Agentur-Pools zur Verfügung gestellt wurden. Dies gilt als arglistige Täuschung und führt im Prozess zu einer massiven Verschärfung der Haftung. Wahre Transparenz ist hier der einzige Weg zur rechtlichen Compliance; wer seine Reichweite nutzt, trägt die Beweislast für die Unentgeltlichkeit seines Handelns.
Was können Verbraucher tun, wenn sie Schleichwerbung entdecken?
Verbraucher haben im Jahr 2026 mehrere hocheffektive Wege, um gegen Schleichwerbung vorzugehen, auch wenn sie selbst keinen direkten finanziellen Schaden erlitten haben. Der erste Schritt ist die Meldung an die zuständige Landesmedienanstalt. Diese Behörden verfügen über automatisierte Prüfsysteme und können bei festgestellten Verstößen Bußgeldverfahren einleiten, die für den Influencer existenzbedrohend sein können. In der prozessualen Phase der Beschwerde hilft es, einen Screenshot des unmarkierten Posts beizufügen. Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung bei der Wettbewerbszentrale. Diese ist befugt, Influencer im Namen des lauteren Wettbewerbs abzumahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu zwingen. Dies entzieht dem Creator die finanzielle Justifikation für künftige Verstöße, da jede Wiederholung eine hohe Vertragsstrafe auslöst.
Falls ein Verbraucher aufgrund einer getarnten Werbung ein Produkt gekauft hat, das sich als mangelhaft oder minderwertig erweist, kann die fehlende Kennzeichnung ein Indiz für eine arglistige Täuschung sein (§ 123 BGB). Dies erleichtert die Rückabwicklung des Kaufvertrags gegenüber dem Händler oder dem Hersteller. In der Rechtswegstrategie kann der Verbraucher zudem versuchen, Schadensersatzansprüche direkt gegen den Influencer geltend zu machen, falls dieser bewusst falsche Informationen verbreitet hat. Die Beweislogik stützt sich hier auf die Kausalität: „Hätte ich gewusst, dass dies eine bezahlte Anzeige ist, hätte ich der Empfehlung nicht vertraut und den Kauf nicht getätigt.“ Diese Form des Verbraucherschutzes stärkt die digitale Hygiene und sorgt dafür, dass nur qualitativ hochwertige Empfehlungen im Netz bestehen bleiben.
Gibt es Unterschiede zwischen Instagram-Stories und festen Posts bei der Kennzeichnung?
Rechtlich gesehen macht die Dauerhaftigkeit des Formats im Jahr 2026 keinen Unterschied für die Kennzeichnungspflicht; die prozessuale Anwendung ist bei Stories jedoch oft schwieriger. Da Stories nach 24 Stunden verschwinden, versuchen viele Creator, Werbehinweise ganz wegzulassen oder extrem klein am Rand zu platzieren. Die Jurisdiktion hat hierzu klargestellt: Jedes einzelne Segment (Frame) einer Story, das Werbung enthält, muss als solche gekennzeichnet sein. Es reicht nicht aus, nur im ersten Slide „Anzeige“ zu schreiben, wenn die folgenden zehn Slides detaillierte Produktvorstellungen enthalten. Die Beweishierarchie verlangt eine kontinuierliche Sichtbarkeit des Hinweises. Nutzer müssen in jedem Moment wissen, in welchem Modus (privat oder kommerziell) sie sich befinden.
Ein technischer Standard für Stories ist die Einblendung des Wortes „Anzeige“ in einem kontrastreichen Farbfeld in der oberen linken Ecke, wo es nicht durch die Profilanzeige der App verdeckt wird. Werden diese Standards missachtet, gilt die Story prozessual als unzureichend gekennzeichnet. Ein systematischer Fehler ist die Nutzung von transparenten GIFs oder Schriften, die mit dem Hintergrund verschmelzen. Im Falle einer behördlichen Prüfung werden die Originaldateien angefordert; eine vorsätzliche Verschleierung führt zu einer massiven Erhöhung des Bußgeldes. Für Verbraucher gilt: Wenn ein Influencer in einer Story-Serie plötzlich Produkte präsentiert, ohne dass ein dauerhafter Hinweis sichtbar ist, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen die Compliance-Vorgaben vor. Sichern Sie solche flüchtigen Beweise sofort durch eine Bildschirmaufnahme.
Wie werden Affiliate-Links rechtssicher markiert?
Affiliate-Links sind im Jahr 2026 ein zentrales Instrument der Monetarisierung und unterliegen einer spezifischen Transparenzpflicht. Da der Influencer hier prozessual als Vermittler auftritt, muss der Nutzer darüber aufgeklärt werden, dass der Creator bei einem Kauf eine Provision erhält. Es reicht nicht aus, den Link einfach zu setzen. In der Beweislogik der Verbraucherschützer gilt: Der Klick auf einen Link ist eine geschäftliche Entscheidung des Nutzers, die auf neutralen Informationen basieren muss. Die sicherste technische Umsetzung ist die Markierung des Links mit einem Sternchen (*) und einem unmittelbar folgenden oder am Ende der Seite/des Posts platzierten klaren Hinweis: „*Affiliate-Link: Ich erhalte eine kleine Provision, wenn Sie über diesen Link kaufen. Für Sie entstehen keine Mehrkosten.“
Ein kritischer Wendepunkt tritt ein, wenn Influencer behaupten, Affiliate-Links seien keine Werbung, weil sie das Produkt „wirklich toll finden“. Diese subjektive Justifikation ist rechtlich irrelevant. Sobald eine kommerzielle Verknüpfung (der Affiliate-Code) besteht, liegt eine geschäftliche Handlung vor. In der prozessualen Anwendung im Jahr 2026 werden auch „Link-in-Bio“-Seiten streng geprüft. Wenn dort eine Sammlung von Links steht, muss jeder einzelne Affiliate-Link als solcher erkennbar sein. Ein systematischer Fehler ist die pauschale Aussage im Profil: „Manche Links können Werbung sein.“ Dies ist zu unbestimmt und erfüllt nicht den Detaillierungsstandard der Preisangabenverordnung und des UWG. Transparente Affiliate-Markierung stärkt die soziale Rechtfertigung des Modells, da der Nutzer bewusst entscheiden kann, ob er den Creator unterstützen möchte oder nicht.
Müssen auch Einladungen zu Events als Werbung gekennzeichnet werden?
Ja, Event-Einladungen (Pressereisen, Store-Openings, Galas) stellen einen geldwerten Vorteil dar und lösen damit die Kennzeichnungspflicht für alle daraus resultierenden Posts aus. In der juristischen Dogmatik wird der Wert der Reise, der Verpflegung und des Rahmenprogramms als Gegenleistung für die Berichterstattung gewertet. Ein Wendepunkt im Streitfall ist oft die Argumentation, man habe „redaktionell“ über ein Ereignis berichtet. Die prozessuale Anwendung zeigt jedoch: Sobald Reisekosten übernommen werden, entfällt die redaktionelle Unabhängigkeit im Sinne des Medienstaatsvertrags. Jeder Post vom Event muss daher als „Anzeige“ oder „Einladung“ markiert werden. Die Beweishierarchie nutzt hier oft die Gästelisten und Hotelbuchungen der veranstaltenden Unternehmen.
Besonders kritisch ist die Haftung für die dort gemachten Aussagen. Wenn ein Influencer von einem Event aus behauptet, ein neues E-Auto habe eine Reichweite von 1.000 km, obwohl es nur 400 km sind, haftet er für die Irreleitung seiner Follower, falls er diese Information ungeprüft übernommen hat. Die soziale Rechtfertigung für die Kennzeichnung von Events liegt darin, dass der Nutzer den „Urlaubs-Vibe“ der Bilder richtig einordnen kann. Es handelt sich um eine inszenierte Realität zu Marketingzwecken. Ein systematischer Fehler vieler Creator ist es, nur das Event-Hashtag zu nutzen, ohne das Wort „Werbung“ einzublenden. Werden Flug und Hotel vom Unternehmen bezahlt, ist die finanzielle Compliance nur durch eine lückenlose Offenlegung gewahrt. Wer dies verschweigt, betreibt Schleichwerbung in Reinform.
Was gilt für „unbezahlte Werbung“ oder „Namensnennung“?
Diese Begriffe sind Relikte aus der Zeit der rechtlichen Unsicherheit vor 2022 und werden im Jahr 2026 prozessual oft als verwirrend oder sogar irreführend abgelehnt. Der Begriff „unbezahlte Werbung“ ist ein Paradoxon: Entweder es ist Werbung (dann gab es eine Gegenleistung), oder es ist eine private Empfehlung (dann ist es keine Werbung). Viele Influencer nutzen diese Labels aus Angst vor Abmahnungen für absolut jeden Post. Dies führt zu einer „Over-Labeling“-Problematik, die den Schutzzweck des Gesetzes untergräbt, da echte Anzeigen nicht mehr von privatem Content unterscheidbar sind. Die Jurisdiktion verlangt heute eine klare Entscheidung: Ist ein kommerzieller Zweck vorhanden? Wenn nein, lassen Sie die Kennzeichnung weg, erwähnen aber ggf. den Eigenkauf. Wenn ja, nutzen Sie den harten Begriff „Anzeige“.
In der prozessualen Phase einer Abwehr von Abmahnungen kann ein Label wie „unbezahlte Werbung“ sogar schädlich sein, da es als Geständnis einer geschäftlichen Handlung gewertet werden kann, obwohl vielleicht gar keine vorlag. Die Beweislogik erfordert Mut zur Lücke bei echten privaten Posts. Ein systematischer Fehler ist die Angst, dass jedes Zeigen eines Markenlogos bereits Werbung sei. Ein technischer Standard zur Abgrenzung ist der „Informationsgehalt“: Beschreiben Sie die Funktion eines Produkts im Alltag, ist dies meist redaktionell. Fordern Sie zum Kauf auf, ist es kommerziell. Die soziale Rechtfertigung für den Verzicht auf Labels bei Eigenkäufen liegt in der Authentizität des Netzes. Wer alles als Werbung markiert, macht sich prozessual unglaubwürdig und schadet der Transparenz mehr, als er ihr nützt.
Können Unternehmen für die Fehler ihrer Influencer haftbar gemacht werden?
Ja, und das ist ein massiver Hebel für den Verbraucherschutz im Jahr 2026. Unternehmen haften für Wettbewerbsverstöße ihrer Influencer wie für eigenes Handeln (§ 8 Abs. 2 UWG). Wenn ein Creator Schleichwerbung für eine Marke betreibt, kann die Marke selbst abgemahnt werden, auch wenn sie im Vertrag ausdrücklich eine korrekte Kennzeichnung verlangt hat. Die prozessuale Anwendung folgt dem Prinzip der „Haftung für Beauftragte“. Das Unternehmen trägt das Auswahl- und Überwachungsrisiko. Dies hat dazu geführt, dass große Konzerne heute automatisierte Compliance-Audits durchführen, bevor sie Honorare an Influencer auszahlen. Die Beweishierarchie nutzt hier die Veröffentlichungszeitstempel im Abgleich mit den Zahlungsströmen.
Zudem haften Unternehmen für falsche Versprechen der Influencer, wenn diese auf den Briefings der Firma beruhen. Wenn eine Agentur einem Creator vorgibt, ein Produkt als „revolutionär und risikofrei“ zu bewerben, obwohl Studien das Gegenteil zeigen, liegt die primäre Haftung beim Unternehmen. In der Rechtswegstrategie für Verbraucher ist es oft sinnvoller, direkt das werbende Unternehmen zu verklagen, da dort eine höhere Solvenz und eine größere prozessuale Angriffsfläche (Markenimage) bestehen. Die Dokumentenqualität des Kooperationsvertrags ist hier der entscheidende Faktor. Ein kluges Unternehmen wird im echten Leben versuchen, sich durch Regressklauseln beim Influencer schadlos zu halten, doch gegenüber dem geschädigten Verbraucher bleibt die Außenhaftung des Herstellers bestehen. Diese Kette der Verantwortung sichert die finanzielle Integrität des Marktes.
Referenzen und nächste Schritte
- Besuchen Sie das Portal der Landesmedienanstalten, um den aktuellen Leitfaden zur Werbekennzeichnung 2026 herunterzuladen.
- Nutzen Sie die Wettbewerbszentrale für anonyme Meldungen von Schleichwerbung im Bereich Gesundheit und Finanzen. wettbewerbszentrale.de
- Prüfen Sie Ihre Kooperationsverträge auf Haftungsfreistellungen und klare Kennzeichnungsvorgaben (für Creator).
- Dokumentieren Sie bei Zweifeln an einer Empfehlung den Kaufbeleg und den Originalpost als Beweisanker für künftige Ansprüche.
Verwandte Leseempfehlungen:
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- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Ihre Rechte bei irreführender Werbung.
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Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die zentrale materielle Basis für die Kennzeichnungspflichten findet sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere in den §§ 5, 5a und 5b, die irreführende geschäftliche Handlungen und das Vorenthalten wesentlicher Informationen untersagen. Ergänzt wird dies durch den Medienstaatsvertrag (MStV), der in § 22 die Trennung von Werbung und Programm sowie die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation regelt. In der prozessualen Anwendung ist zudem das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) maßgeblich für die Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht).
In der Rechtsprechung bilden die Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. September 2021 (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20) das fundamentale Gerüst der aktuellen Jurisdiktion. Offizielle Informationen und aktuelle Fallanalysen finden sich auf dem Justizportal des Bundesministeriums der Justiz unter bmj.de. Die fachliche Prüfung durch spezialisierte IT- und Wettbewerbsrechtler bleibt im Jahr 2026 die einzige verlässliche Methode, um die oft subtilen Abgrenzungen zwischen redaktioneller Freiheit und kommerzieller Pflicht rechtssicher zu navigieren und eine soziale Rechtfertigung für Regressforderungen zu sichern.
Abschließende Betrachtung
Das Influencer-Marketing im Jahr 2026 ist weit mehr als nur ein Trend; es ist ein hochgradig regulierter Wirtschaftszweig, in dem Transparenz die einzige Währung für dauerhaften Erfolg ist. Wer die Beweislogik der Kennzeichnung beherrscht und die prozessualen Weichenstellungen der BGH-Rechtsprechung nutzt, schützt nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen, sondern wahrt auch die finanzielle Compliance gegenüber seinen Followern. Die prozessuale Realität zeigt: Wer ehrlich kennzeichnet, stärkt seine Position im Falle von unberechtigten Abmahnungen und sichert die Integrität seiner Marke.
Letztendlich führt der Weg zu einem fairen digitalen Marktplatz über die konsequente Durchsetzung der Informationspflichten. Ein fairer Umgang zwischen Creator, Marke und Konsument bedeutet, dass Empfehlungen als das erkennbar sein müssen, was sie sind: wertvolle Tipps oder bezahlte Anzeigen. Betrachten Sie die Kennzeichnungspflichten nicht als lästige Hürde, sondern als einen Akt der digitalen Verantwortung. Mit der richtigen Dokumentation und einem klaren Blick auf die Rechtslage legen Sie den Grundstein für ein vertrauensvolles Miteinander im Netz – damit am Ende die Qualität der Empfehlung überzeugt und nicht die Raffinesse der Verschleierung.
Kernpunkte: Kennzeichnungspflicht bei jeder Art von Gegenleistung; Anzeige muss sofort sichtbar sein; Affiliate-Links benötigen Provisionshinweis; Influencer haften persönlich für falsche Versprechen; Unternehmen haften für das Verhalten ihrer Creator.
- Nutzen Sie immer den Begriff „Anzeige“ am Anfang Ihres Posts.
- Prüfen Sie bei Empfehlungen kritisch die Übereinstimmung mit offiziellen Fakten.
- Sichern Sie Screenshots von Posts, wenn Sie einen rechtlichen Anspruch prüfen wollen.
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