Hundehaftpflicht Haftungsumfang bei Beißvorfällen und Sachschäden
Die Hundehalterhaftpflicht schützt vor existenzbedrohenden Kosten bei Personen- und Sachschäden, die durch das Verhalten des Hundes verursacht werden.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine offene Gartentür oder ein plötzlicher Knall beim Spaziergang – und schon ist es passiert. Der Hund rennt auf die Straße, ein Radfahrer stürzt oder ein anderes Tier wird verletzt. Für Hundehalter ist dies der absolute Albtraum. Doch neben dem emotionalen Schock droht oft der finanzielle Ruin. Denn nach deutschem Recht haften Halter für Schäden, die ihr Tier verursacht, in unbegrenzter Höhe – und zwar unabhängig davon, ob sie selbst ein Verschulden trifft (Gefährdungshaftung).
Viele Besitzer unterschätzen das Risiko massiv. Sie glauben, ihr „braver“ Hund würde niemals beißen oder Schaden anrichten. Doch die Statistik spricht eine andere Sprache. Auch der friedlichste Familienhund kann in einer Stresssituation unvorhersehbar reagieren. Ohne eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflichtversicherung stehen Halter dann mit ihrem gesamten Privatvermögen ein, inklusive Haus, Auto und zukünftigem Einkommen.
Dieser Artikel beleuchtet die entscheidenden Mechanismen der Haftung und Versicherung. Wir klären, wann die „Gefährdungshaftung“ greift, wie Sie sich bei Beißvorfällen richtig verhalten und warum Klauseln wie der „Leinenzwang“ oder die „Fremdhüter-Deckung“ über Ihre finanzielle Sicherheit entscheiden.
- Gefährdungshaftung (§ 833 BGB): Sie haften allein deshalb, weil Sie einen Hund halten. Ein eigenes Verschulden (z.B. Leine losgelassen) ist für die Haftung dem Grunde nach oft irrelevant.
- Deckungssumme ist Existenzschutz: Bei Personenschäden mit lebenslanger Rentenzahlung reichen 5 Millionen Euro oft nicht aus. Experten raten zu mindestens 10, besser 50 Millionen Euro.
- Forderungsausfalldeckung: Wichtig, wenn Ihr Hund von einem unversicherten anderen Hund gebissen wird. Dann zahlt Ihre eigene Versicherung Ihren Schaden.
- Mietsachschäden inkludieren: Kratzer am Parkett der Mietwohnung oder Schäden im Hotelzimmer müssen explizit eingeschlossen sein.
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Letzte Aktualisierung: 04. Februar 2026.
Schnelldefinition: Die Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch die Haltung eines Hundes entstehen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
Anwendungsbereich: Jeder private Hundehalter in Deutschland. In vielen Bundesländern (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen) ist der Abschluss gesetzlich vorgeschrieben.
Zeit, Kosten und Dokumente:
- Dokumentation: Impfpass, Hundenachweis (Steuermarke) und Fotos vom Hund sollten griffbereit sein. Im Schadensfall: Fotos vom Schaden, Kontaktdaten von Zeugen und Geschädigten.
- Meldefristen: Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, gemeldet werden.
- Kostenrisiko: Ohne Versicherung haften Sie unbegrenzt. Mit Versicherung zahlen Sie nur den vereinbarten Selbstbehalt (meist 0 bis 150 Euro).
Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:
- Verstoß gegen Auflagen: Bestand Leinenpflicht und war der Hund unangeleint? Dies kann zu Regressforderungen führen.
- Rasse-Einstufung: Wurde ein Mischling als „Labrador-Mix“ angegeben, obwohl es ein Listenhund-Mix war? Falschangaben gefährden den Schutz.
- Gewerbliche Nutzung: Wachhunde oder Zuchthunde benötigen oft spezielle Tarife, die normale Privathaftpflicht reicht nicht.
Schnellanleitung im Schadensfall mit Hund
- Sicherheit zuerst: Sichern Sie den Hund (anleinen, ins Auto bringen), um weitere Schäden zu verhindern. Leisten Sie Erste Hilfe bei Verletzten.
- Daten austauschen: Geben Sie Ihre Personalien und Versicherungsdaten an den Geschädigten. Notieren Sie sich dessen Daten sowie die von Zeugen.
- Keine Schuldanerkenntnisse: Unterschreiben Sie vor Ort nichts und geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab. Sagen Sie: „Ich bin versichert, meine Versicherung prüft das.“ Ein vorschnelles „Ich bin schuld“ kann den Versicherungsschutz gefährden.
- Dokumentation: Machen Sie Fotos vom Schaden (z.B. Bisswunde, zerrissene Hose, beschädigtes Auto) und der Situation vor Ort.
- Meldung an Versicherung: Informieren Sie Ihren Versicherer sofort telefonisch oder online. Schildern Sie den Hergang sachlich und neutral.
Die Haftung in der Praxis verstehen
Das deutsche Recht unterscheidet bei Tieren streng zwischen Nutz- und Luxustieren. Der private Hund gilt als Luxustier. Das bedeutet: Für ihn gilt die „Gefährdungshaftung“ nach § 833 BGB. Der Halter haftet für Schäden, die sich aus der typischen Tiergefahr verwirklichen (Anspringen, Beißen, Losreißen, ins Fahrrad Laufen). Es kommt nicht darauf an, ob Sie aufgepasst haben oder nicht. Selbst wenn der Hund an der Leine war und sich plötzlich losgerissen hat, weil er erschrak, haften Sie.
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In der Praxis bedeutet das oft eine Mithaftung, selbst wenn der Geschädigte Fehler gemacht hat. Rennt ein Jogger dicht an Ihrem Hund vorbei und der Hund schnappt zu, wird oft eine Quote gebildet (z.B. 70% Halter, 30% Jogger wegen Mitverschuldens). Die Versicherung übernimmt hier die Aufgabe, diese Quote juristisch korrekt zu ermitteln und unberechtigte Forderungen (die 30%) abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies ist der „passive Rechtsschutz“ Ihrer Police.
- Der „Fremdhüter“: Wenn ein Freund oder Nachbar mit Ihrem Hund Gassi geht und ein Schaden entsteht, ist dieser in guten Tarifen mitversichert. Achten Sie auf die Klausel „Hüten durch dritte Personen“.
- Welpenschutz-Irrtum: Welpen sind nicht automatisch über die Mutterhündin versichert. Oft gilt dies nur bis zum 6. oder 12. Monat, danach brauchen sie eine eigene Police.
- Kampfhunde-Klauseln: Für Listenhunde (Pitbull, Staff etc.) gelten oft höhere Beiträge und strengere Annahmerichtlinien. Verschweigen der Rasse führt zum Verlust des Schutzes!
- Auslandsdeckung: Prüfen Sie, ob der Schutz auch im Urlaub gilt (weltweit) und wie lange (meist bis 1 Jahr Aufenthalt).
Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern
Ein häufiger Streitpunkt ist die „typische Tiergefahr“. Hat der Hund gebissen, weil er ein Tier ist (Instinkt), oder weil der Halter ihn als „Waffe“ eingesetzt hat (Kommando „Fass!“)? Bei vorsätzlichem Einsatz als Waffe zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, da Vorsatz nie versicherbar ist. Aber: Wenn der Hund den Einbrecher beißt, ohne Kommando, ist dies oft gerechtfertigt (Notwehrsituation), und es besteht gar keine Haftung gegenüber dem Einbrecher.
Ein weiterer Aspekt sind Schäden unter Hunden. Bei einer Beißerei zwischen zwei unangeleinten Hunden wird der Schaden oft 50/50 geteilt, da sich bei beiden die Tiergefahr verwirklicht hat. Jeder zahlt die Hälfte der Tierarztkosten des anderen. Hier hilft die Versicherung bei der Abwicklung.
Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten
Kommt es zum Streit über die Schuldfrage oder die Schadenshöhe, übernimmt die Versicherung die Kommunikation. Das entlastet den Halter enorm, da er nicht selbst mit dem verletzten Nachbarn über Schmerzensgeld diskutieren muss. Wichtig ist, alle Briefe von Anwälten der Gegenseite sofort an die Versicherung weiterzuleiten und nicht selbst zu antworten.
Praktische Anwendung: Ablauf eines Haftpflichtfalls
Der richtige Umgang mit einem Schadensereignis entscheidet oft darüber, wie glimpflich die Sache ausgeht. Panik oder Aggression sind schlechte Ratgeber. Ein strukturierter Ablauf hilft allen Beteiligten.
- Sofortmaßnahmen: Hund sichern. Verletzte versorgen. Polizei rufen, wenn Personen schwer verletzt sind oder der Unfallgegner dies verlangt (z.B. im Straßenverkehr).
- Beweissicherung: Fotografieren Sie Wunden, zerrissene Kleidung, Fahrradschäden. Fotografieren Sie auch die Umgebung (Verkehrsschilder, Leinenpflicht-Hinweise, Sichtverhältnisse). Notieren Sie Namen von Zeugen.
- Schadensmeldung: Melden Sie den Fall binnen 24–48 Stunden Ihrer Versicherung. Nutzen Sie Online-Formulare für den Upload von Fotos.
- Tierarztberichte: Bei verletzten anderen Tieren bitten Sie den Besitzer, Ihnen die Tierarztrechnung bzw. den Bericht zukommen zu lassen (Diagnose, Behandlungskosten). Reichen Sie diese ein.
- Anhörungsbogen: Wenn die Behörden (Ordnungsamt) eingeschaltet werden (z.B. Wesenstest-Anordnung nach Beißvorfall), informieren Sie ebenfalls die Versicherung. Oft ist auch der Verwaltungs-Rechtsschutz in gewissem Rahmen (Widerspruchsverfahren) abgedeckt.
- Abschluss: Die Versicherung zahlt direkt an den Geschädigten. Sie erhalten eine Nachricht über die Regulierung.
Technische Details und relevante Aktualisierungen
Die Bedingungen für Hundehaftpflicht (AHB) werden stetig modernisiert. Wichtige Neuerungen betreffen oft den Deckungsumfang bei „fremden“ Situationen. So ist die „Mietsachschäden“-Deckung heute Standard, war es früher aber nicht. Prüfen Sie, ob Schäden an beweglichem Inventar in Ferienwohnungen (nicht nur Gebäudeschäden) inkludiert sind. Das ist für Urlauber essenziell.
Ein technisches Detail ist der „Leinenzwang“. Ältere Verträge enthielten oft Klauseln, die den Versicherungsschutz ausschlossen, wenn gegen lokale Leinenpflichten verstoßen wurde. Moderne „Top-Tarife“ verzichten darauf und zahlen auch dann, wenn der Hund verbotswidrig ohne Leine lief (allerdings kann die Versicherung dann Regress beim Halter nehmen, wenn Vorsatz vorlag – was schwer zu beweisen ist).
- Deckungssumme: Mindestens 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sind heute Standard. Tarife mit 3 Mio. oder weniger sind veraltet und riskant.
- Forderungsausfall: Achten Sie darauf, dass diese Klausel keine Mindestschadenhöhe (z.B. erst ab 2.500 Euro) hat. Gute Tarife leisten ab dem ersten Euro.
- Deckschäden: Ungewollte Deckakte (Ihr Rüde deckt die Hündin des Nachbarn) sind Sachschäden (bzw. Vermögensschäden durch Mischlingswelpen). Achten Sie auf Einschluss.
- Selbstbeteiligung: Ein SB von 150 Euro senkt den Beitrag spürbar. Da Kleinschäden oft selbst reguliert werden (um Hochstufung zu vermeiden – wobei es in der Haftpflicht meist keine SF-Klassen gibt, aber Kündigungsgefahr bei Häufung), ist dies sinnvoll.
Statistiken und Szenario-Analyse
Die Schadensstatistiken zeigen, dass nicht die spektakulären Beißvorfälle die Masse der Kosten ausmachen, sondern oft Verkehrsunfälle und Stürze, die durch Hunde verursacht werden. Ein Hund, der auf die Straße rennt und ein Ausweichmanöver eines Autos provoziert, kann Schäden im sechsstelligen Bereich verursachen, ohne jemanden berührt zu haben.
Die Analyse verdeutlicht, dass die Kosten für Tierbehandlungen (wenn der eigene Hund einen anderen beißt) durch die neue GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) massiv gestiegen sind. Ein „kleiner Biss“ kostet schnell 2.000 Euro.
Verteilung der Schadensursachen (Hundehaftpflicht)
45%
35%
20%
Kostenentwicklung bei Personenschäden (Indexiert)
Ursache: Höhere Schmerzensgelder und Pflegekosten.
Überwachungspunkte für Halter
- Leinenpflicht: Immer beachten, um Mitverschuldenseinwand zu vermeiden.
- Meldepflicht: Umzug, Rasseänderung (bei Mix-Welpen) sofort melden.
- Fremdhüter: Nur Personen den Hund geben, die körperlich in der Lage sind, ihn zu halten.
Praxisbeispiele zur Haftung
Der teure Radfahrersturz
Ein unangeleinter Hund läuft im Park plötzlich vor ein Fahrrad. Der Radfahrer bremst voll, stürzt über den Lenker und bricht sich das Handgelenk (komplizierter Bruch, bleibender Schaden). Er ist selbstständiger Handwerker.
Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters zahlt: Schmerzensgeld (8.000 €), Behandlungskosten (Krankenkassen-Regress 15.000 €), Verdienstausfall für 3 Monate (25.000 €) und Reparatur Fahrrad (1.200 €). Gesamtschaden fast 50.000 Euro. Ohne Versicherung wäre der Halter ruiniert.
Beißerei auf der Hundewiese
Zwei Rüden geraten aneinander. Hund A beißt Hund B, Hund B beißt zurück. Beide müssen genäht werden. Tierarztkosten Hund A: 600 €, Hund B: 800 €.
Da beide die Tiergefahr verwirklicht haben, wird der Schaden meist geteilt (50/50). Halter A (bzw. seine Versicherung) zahlt 400 € an B. Halter B zahlt 300 € an A. Wenn einer der Halter keine Versicherung hat, muss er seinen Anteil privat zahlen. Hat Halter A eine Forderungsausfalldeckung, zahlt seine eigene Versicherung den Anteil von B, falls B zahlungsunfähig ist.
Häufige Fehler bei der Hundehaftpflicht
Falsche Rasseangabe: Wer einen “Boxer-Mix” versichert, obwohl der Vater ein Pitbull war, riskiert den kompletten Schutz. Versicherer prüfen im Schadensfall oft per DNA oder Gutachter.
Zu niedrige Deckungssumme: Altverträge mit 3 Mio. Euro sind bei schweren Personenschäden (Invalidität, Pflege) schnell ausgeschöpft. Upgrade ist Pflicht.
Gewerbe vergessen: Wer mit seinem Hund Geld verdient (Zucht, Security, Film), braucht eine gewerbliche Tierhalterhaftpflicht. Die private Police zahlt hier nicht.
Schuldanerkenntnis am Unfallort: Unterschreiben Sie niemals “Ich bin schuld und zahle alles”. Das bindet Sie rechtlich, aber die Versicherung kann die Zahlung verweigern (Obliegenheitsverletzung).
Leinenpflicht ignoriert: In Gebieten mit striktem Leinenzwang (z.B. Brut- und Setzzeit) den Hund laufen zu lassen, kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden (Regressgefahr).
FAQ zur Haftung bei Hundeschäden
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Das ist Ländersache. In vielen Bundesländern (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt) besteht eine generelle Pflicht für alle Hunde. In anderen Ländern (z.B. NRW) gilt die Pflicht nur für Hunde ab einer bestimmten Größe (20/40-Regel: >20kg oder >40cm) oder für bestimmte Rassen (Listenhunde).
Unabhängig von der Pflicht ist der Abschluss für jeden Halter dringend ratsam, da die Haftung nach BGB unbegrenzt ist. Ohne Versicherung riskieren Sie Ihre finanzielle Existenz.
Hafte ich auch, wenn mein Hund angeleint war?
Ja, grundsätzlich schon. Die Gefährdungshaftung (§ 833 BGB) besagt, dass Sie haften, weil Sie die Gefahr “Hund” geschaffen haben. Wenn der Hund an der Leine jemanden beißt, weil dieser zu nah kam, haften Sie.
Allerdings kann das Fehlverhalten des Geschädigten (z.B. Hund provoziert, ungefragt gestreichelt) zu einer Reduzierung Ihrer Haftung (Mitverschulden) bis hin zu Null führen. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden – eine Aufgabe Ihrer Versicherung.
Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?
Diese Klausel schützt Sie, wenn Sie oder Ihr Hund von einem anderen Hund geschädigt werden, dessen Halter keine Versicherung hat und zahlungsunfähig ist (privatinsolvent). Normalerweise würden Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Mit der Forderungsausfalldeckung springt Ihre eigene Hundehaftpflicht ein und zahlt Ihnen den Schaden, als wäre der andere versichert gewesen. Dies ist einer der wichtigsten Bausteine moderner Tarife.
Sind Familienmitglieder mitversichert?
Ja, in der Regel sind alle Personen, die im Haushalt leben und mit dem Hund umgehen (Partner, Kinder), als “Mithalter” oder Hüter versichert. Das bedeutet, wenn die Ehefrau mit dem Hund Gassi geht und etwas passiert, besteht Schutz.
Aber Achtung: Eigenschäden sind meist ausgeschlossen. Wenn der Hund die Ehefrau beißt, zahlt die Haftpflicht nicht, da sie als versicherte Person gilt (Haftpflicht zahlt nur an Dritte). Hier hilft nur eine private Unfallversicherung.
Zahlt die Versicherung, wenn der Hund etwas in der Mietwohnung zerstört?
Ja, wenn “Mietsachschäden” eingeschlossen sind. Das betrifft z.B. zerkratzte Türen, Parkett oder angekaute Türrahmen. Wichtig: Schäden durch übermäßige Beanspruchung oder Abnutzung (z.B. Kratzer über Jahre) sind oft ausgeschlossen.
Auch Schäden an beweglichem Inventar in Ferienwohnungen oder Hotels sind wichtig. In der eigenen Wohnung sind Schäden am eigenen Mobiliar (Sofa zerbissen) nie versichert (Eigenschaden).
Gilt der Schutz auch ohne Leine?
Gute Versicherungen zahlen auch, wenn der Hund unangeleint war, selbst wenn dort Leinenpflicht bestand. Der Versicherungsschutz besteht, um Dritte zu schützen. Allerdings kann ein Verstoß gegen die Leinenpflicht ein Bußgeld vom Ordnungsamt nach sich ziehen, das die Versicherung nicht übernimmt.
Prüfen Sie, ob Ihr Tarif den “Verzicht auf Einwand bei Obliegenheitsverletzung” (Leinenpflicht) enthält.
Was passiert, wenn mein Hund einen anderen Hund deckt?
Ein ungewollter Deckakt ist ein Sachschaden am anderen Hund (Hündin). Die Kosten für den Tierarzt (Abtreibungsspritze) oder die Aufzucht der Welpen können als Schaden geltend gemacht werden. Achten Sie darauf, dass “Deckschäden” im Tarif enthalten sind.
Ist der Deckakt gewollt (Zuchtversuch), ist dies ein vertragliches Risiko und kein Haftpflichtfall. Schäden hierbei sind nicht versichert.
Sind Welpen der versicherten Hündin automatisch mitversichert?
Ja, meistens bis zu einem Alter von 6 bis 12 Monaten, solange sie im Besitz des Halters sind. Sobald sie abgegeben werden, braucht der neue Besitzer eine eigene Versicherung.
Behalten Sie einen Welpen dauerhaft, müssen Sie ihn nach Ablauf der Frist separat zur Versicherung anmelden (ggf. Mehrhunderabatt nutzen).
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Empfohlen werden mindestens 10 Millionen Euro, besser 50 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Der Preisunterschied zwischen 5 und 50 Mio. ist oft marginal (wenige Euro im Jahr).
Da Personenschäden mit lebenslanger Pflege und Rentenzahlung extrem teuer werden können, sollte man hier nicht sparen.
Kann die Versicherung mir nach einem Schaden kündigen?
Ja, nach jedem regulierten Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Ihr Hund häufig auffällt (z.B. drei Beißvorfälle in zwei Jahren), wird der Versicherer kündigen.
Es ist dann sehr schwer, eine neue Versicherung zu finden. Daher: Melden Sie Kleinstschäden (unter 100 Euro) lieber nicht, um den Vertrag “sauber” zu halten.
Referenzen und nächste Schritte
- Tarif-Check: Prüfen Sie Ihre Police auf Deckungssumme (>10 Mio.) und Forderungsausfalldeckung.
- Rasse-Check: Stellen Sie sicher, dass die Rassebezeichnung im Vertrag exakt stimmt (keine “kreativen” Mischlingsnamen bei Listenhunden).
- Notfall-Set: Speichern Sie die Nummer der Versicherung und Ihre Vertragsnummer im Handy, um am Unfallort handlungsfähig zu sein.
Weiterführende Themen:
- Gefährdungshaftung nach § 833 BGB erklärt
- Listenhunde und Versicherungspflicht
- Tierarztkostenversicherung (Krankenversicherung) vs. Haftpflicht
- Rechtslage bei Beißvorfällen unter Hunden
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die zentrale Norm für die Hundehalterhaftung ist § 833 Satz 1 BGB (Luxustierhalterhaftung). Sie begründet die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Ergänzend relevant ist § 834 BGB für Tieraufseher (Fremdhüter). Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Pflichten im Schadensfall.
Die Rechtsprechung beschäftigt sich oft mit der Frage des Mitverschuldens (§ 254 BGB). Ein bekanntes Urteil (BGH VI ZR 130/16) stellte klar, dass auch das bloße Bellen am Zaun, das ein Pferd scheuen lässt, die Tiergefahr verwirklicht. Offizielle Informationen zu Pflichtversicherungen bieten die Webseiten der jeweiligen Landesministerien oder Verbraucherzentralen.
Abschließende Betrachtung
Die Hundehalterhaftpflicht ist keine lästige Pflichtübung, sondern der Sicherheitsgurt für Ihre bürgerliche Existenz als Hundehalter. Wer hier spart oder falsche Angaben macht, spielt mit dem Feuer. Die Realität zeigt, dass selbst der besterzogene Hund in einer Schrecksekunde zum Verursacher eines Millionenschadens werden kann. Die Versicherung nimmt Ihnen nicht nur das finanzielle Risiko, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab – ein doppelter Schutzschild.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Konditionen. Ein Tarif von vor 10 Jahren hat oft Lücken bei Mietsachschäden oder Forderungsausfall. Ein Wechsel in einen modernen Tarif ist meist günstiger und leistungsstärker. Schützen Sie sich und Ihren Vierbeiner proaktiv.
Kernpunkte zur Mitnahme: Gefährdungshaftung gilt immer. Deckungssumme min. 10 Mio. wählen. Forderungsausfall und Mietsachschäden müssen drin sein. Ehrlich bei der Rasse sein.
- Suchen Sie heute Ihre Police raus und prüfen Sie die Summen.
- Speichern Sie Fotos Ihres Hundes und des Impfpasses in der Cloud/Handy.
- Klären Sie, ob Ihre “Gassi-Vertretung” (Nachbar) mitversichert ist.
Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

