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Hausdurchsuchung und prozessuale Standards der Durchsuchung

Die Wahrung Ihrer Rechte bei einer Hausdurchsuchung beginnt mit kühler Zurückhaltung und der sofortigen Hinzuziehung eines spezialisierten Strafverteidigers.

Wenn es morgens um sechs Uhr unerwartet an der Tür klingelt und sich Personen als Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss ausweisen, bricht für die Betroffenen meist eine Welt zusammen. In diesem Moment der extremen psychischen Belastung geht im echten Leben fast alles schief, was schiefgehen kann: Panik führt zu unüberlegten Aussagen, Widerstand gegen die Beamten provoziert Eskalationen, und der verzweifelte Versuch, die Situation durch Erklärungen zu „klären“, liefert den Ermittlern oft erst die entscheidenden Beweise. Eine Hausdurchsuchung ist kein Gespräch auf Augenhöhe, sondern eine hoheitliche Zwangsmaßnahme.

Warum dieses Thema für so viel Verwirrung und Karriereschäden sorgt, liegt an der massiven Informationsasymmetrie. Die Polizei kennt die Vorwürfe, der Betroffene meist nicht. Beweislücken in der Ermittlungsakte werden oft erst durch das Verhalten während der Durchsuchung geschlossen. Vage Richtlinien über das, was Beamte mitnehmen dürfen und was nicht, führen dazu, dass ganze IT-Infrastrukturen für Monate lahmgelegt werden. Dieser Artikel wird die rechtlichen Standards klären, die Beweislogik hinter der Beschlagnahme erläutern und den praktischen Ablauf skizzieren, mit dem Sie Ihre Privatsphäre und Ihre rechtliche Position bestmöglich schützen.

Wir beleuchten die Unterschiede zwischen einem richterlichen Beschluss und der sogenannten „Gefahr im Verzug“, analysieren die Fallstricke bei der Herausgabe von Passwörtern und geben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Verhalten gegenüber den Einsatzkräften. Ziel ist es, die administrative Distanz zu wahren und sicherzustellen, dass das Verfahren nicht bereits an der Wohnungstür verloren geht.

Sofortmaßnahmen bei Erscheinen der Polizei:

  • Ruhe bewahren: Leisten Sie keinen physischen Widerstand, aber unterschreiben Sie nichts ohne rechtliche Prüfung.
  • Beschluss prüfen: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie Aktenzeichen, Tatvorwurf und die genannten Räumlichkeiten.
  • Anwalt kontaktieren: Sie haben das Recht, jederzeit einen Verteidiger anzurufen. Tun Sie dies sofort und bitten Sie die Beamten, mit dem Beginn zu warten.
  • Schweigerecht nutzen: Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Ein „Ich möchte dazu nichts sagen“ ist Ihr gutes Recht und kein Schuldeingeständnis.
  • Zeugen hinzuziehen: Bestehen Sie auf der Hinzuziehung von neutralen Zeugen (z. B. Nachbarn), falls kein Gemeindebediensteter anwesend ist.

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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Eine Hausdurchsuchung ist das zielgerichtete Suchen nach Personen oder Beweismitteln in Wohnräumen durch staatliche Organe zur Aufklärung einer Straftat.

Anwendungsbereich: Betroffen sind Beschuldigte eines Strafverfahrens, aber unter engen Voraussetzungen auch unbeteiligte Dritte („Drittdurchsuchung“). Der Schutzraum umfasst Wohnungen, Geschäftsräume, Keller und Fahrzeuge.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Zeitpunkt: Meist zur „Unzeit“ (frühmorgens), um den Überraschungseffekt zu nutzen.
  • Dokumente: Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts, Sicherstellungsprotokoll, Belehrungsformular.
  • Kosten: Anwaltskosten für die Begleitung und spätere Akteneinsicht; bei Verurteilung trägt der Betroffene die Verfahrenskosten.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (war die Durchsuchung für das Delikt angemessen?).
  • Die Bestimmtheit des Beschlusses (was genau darf gesucht werden?).
  • Die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung von Zufallsfunden, die nichts mit dem eigentlichen Vorwurf zu tun haben.

Schnellanleitung zum Verhalten bei einer Durchsuchung

  • Tür öffnen: Lassen Sie die Beamten herein, um ein gewaltsames Aufbrechen der Tür zu vermeiden.
  • Anwalt am Telefon: Reichen Sie das Telefon gegebenenfalls an den Einsatzleiter weiter, damit der Anwalt rechtliche Schranken klären kann.
  • Widerspruch protokollieren: Erklären Sie ausdrücklich: „Ich widerspreche der Durchsuchung und der Mitnahme aller Gegenstände.“ Dies verhindert die Annahme einer freiwilligen Herausgabe.
  • Keine Passwörter: Sie sind nicht verpflichtet, PINs oder Passwörter für Smartphones oder Laptops herauszugeben. Schweigen Sie hierzu beharrlich.
  • Protokoll kontrollieren: Achten Sie am Ende darauf, dass jedes beschlagnahmte Stück einzeln und korrekt im Sicherstellungsprotokoll aufgeführt ist.

Die Hausdurchsuchung in der Praxis verstehen

Die rechtliche Grundlage einer Durchsuchung findet sich in den §§ 102 ff. StPO. In der Theorie ist die Wohnung durch Art. 13 GG ein „unverletzlicher“ Schutzraum. In der strafprozessualen Realität wird dieser Schutz jedoch durch einen richterlichen Beschluss durchbrochen, sobald ein Anfangsverdacht vorliegt. Die Praxis im Jahr 2026 zeigt, dass Durchsuchungen zunehmend als psychologisches Druckmittel eingesetzt werden, um Geständnisse zu provozieren. Beamte nutzen oft „Small Talk“, um während des Suchens Informationen über Lebensgewohnheiten oder Kontakte zu sammeln. Jedes Wort, das Sie im Flur wechseln, landet als „Spontanäußerung“ im Aktenvermerk.

Ein kritischer Faktor ist die Abgrenzung zur „Gefahr im Verzug“. Hierbei handelt die Polizei ohne richterlichen Beschluss, wenn die Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. Strafverteidiger prüfen im Nachgang extrem genau, ob diese Eilkompetenz missbraucht wurde. In der Praxis führt ein solcher Rechtsfehler oft zu Beweisverwertungsverboten, die das gesamte Verfahren zum Einsturz bringen können. Daher ist es für den Betroffenen essenziell, den Beamten keine „Einwilligung“ zu geben, die einen fehlerhaften Beschluss nachträglich heilen könnte.

Entscheidungshierarchie der Sicherstellung:

  • Unmittelbare Beweismittel: Gegenstände, die direkt mit der Tat im Beschluss verknüpft sind (z. B. Tatwaffe, Betäubungsmittel).
  • Digitale Datenträger: Smartphones und PCs werden heute fast standardmäßig mitgenommen, oft über den Umfang des Beschlusses hinaus.
  • Zufallsfunde: Gegenstände, die auf andere Straftaten hindeuten, dürfen unter strengen Auflagen vorläufig gesichert werden.
  • Privatunterlagen: Tagebücher oder höchstpersönliche Korrespondenz unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nur bei schwersten Delikten gesichtet werden.

Rechtliche Blickwinkel auf die digitale Privatsphäre

Im digitalen Zeitalter ist das Smartphone das „Gehirn“ des Beschuldigten. Die Polizei versucht oft, den Betroffenen zur Freigabe per Fingerabdruck oder Gesichtsscan zu bewegen. Rechtlich gesehen ist dies eine aktive Mitwirkung, zu der Sie nicht verpflichtet sind. Gerichte streiten im Jahr 2026 immer noch über die Zulässigkeit von erzwungenen biometrischen Entsperrungen. Die sicherste Strategie bleibt: Gerät ausschalten (um die biometrische Entsperrung bei Neustart zu deaktivieren) und auf das Schweigerecht pochen. Jede Information, die Sie preisgeben, wird gegen Sie verwendet.

Ebenso wichtig ist der Umgang mit Cloud-Daten. Ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung umfasst nicht automatisch den Zugriff auf Remote-Server oder Cloud-Speicher im Ausland. Dennoch fordern Beamte oft die Zugangsdaten an. Hier gilt: Ohne explizite Nennung im Beschluss ist der Zugriff auf Cloud-Infrastrukturen höchst umstritten. Ein prozessual erfahrener Anwalt wird hier sofort intervenieren, um eine unrechtmäßige Datenerhebung zu verhindern, bevor die Ermittler Ihre gesamte digitale Identität kopieren können.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Nach der Durchsuchung beginnt die Phase der Schadensbegrenzung. Der erste Schritt ist die Beantragung der Akteneinsicht durch den Anwalt. Erst dann lässt sich beurteilen, wie belastbar der Tatverdacht wirklich ist. Oft lässt sich durch eine fundierte Stellungnahme erreichen, dass beschlagnahmte Arbeitsgeräte (Laptops) vorzeitig zurückgegeben werden, wenn die Daten gesichert wurden. In vielen Fällen führt eine professionelle Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft dazu, dass das Verfahren im Vorfeld eingestellt wird, weil die Durchsuchung keine belastbaren Ergebnisse geliefert hat. Kooperation sollte nur dort stattfinden, wo sie die Rückgabe von Eigentum beschleunigt, niemals bei der Sache selbst.

Praktische Anwendung: Ablauf der Durchsuchung

Die Dynamik einer Durchsuchung folgt einem festen Muster. Wer dieses Muster kennt, kann die Situation emotional besser kontrollieren und rechtliche Fehler vermeiden. Souveränität entsteht durch Vorbereitung.

  1. Die Eröffnung: Die Polizei klingelt und weist sich aus. Verlangen Sie den Beschluss und lesen Sie ihn in Ruhe. Rufen Sie parallel Ihren Anwalt an.
  2. Die Zeugenfrage: Wenn Sie alleine sind, fordern Sie die Hinzuziehung eines Zeugen (§ 105 Abs. 2 StPO). Die Polizei darf nicht einfach „loslegen“, wenn dies die Maßnahme nicht gefährdet.
  3. Der Suchvorgang: Begleiten Sie die Beamten (oder lassen Sie den Anwalt begleiten). Achten Sie darauf, welche Räume betreten werden. Verhindern Sie, dass Beamte alleine in Zimmern suchen.
  4. Die Sicherstellung: Wenn Gegenstände gefunden werden, widersprechen Sie der Mitnahme förmlich („Ich gebe dies nicht freiwillig heraus“). Lassen Sie dies im Protokoll vermerken.
  5. Das Abschlussgespräch: Unterschreiben Sie keine Vernehmungsprotokolle vor Ort. Die Polizei wird versuchen, „erste Eindrücke“ festzuhalten. Lehnen Sie dies höflich ab.
  6. Die Nachbearbeitung: Sobald die Polizei weg ist, erstellen Sie ein eigenes Gedächtnisprotokoll: Wer hat was gesagt? Wo wurde gesucht? Gab es Beleidigungen oder Sachbeschädigungen?

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Im Jahr 2026 hat die Verschlüsselungstechnologie einen neuen Stellenwert erreicht. Ermittlungsbehörden verfügen über leistungsfähigere Brute-Force-Tools, doch die rechtliche Hürde zur Herausgabe von Schlüsseln bleibt hoch. Ein technisches Detail: Die Polizei darf Hardware mitnehmen, um sie im Labor auszuwerten, wenn eine Spiegelung vor Ort nicht möglich ist. Hierauf sollten Sie drängen: „Spiegeln Sie die Daten hier, statt das Gerät mitzunehmen.“ Dies verkürzt die Zeit, in der Sie ohne Arbeitsmittel dastehen.

  • Versiegelung: Sie können verlangen, dass Datenträger oder Dokumente vor Ort versiegelt werden, damit sie nur im Beisein eines Richters oder Anwalts geöffnet werden (besonders wichtig bei Berufsgeheimnisträgern).
  • Zufallsfunde-Regel: Werden Drogen gefunden, obwohl nach Raubkopien gesucht wurde, darf die Polizei diese „Zufallsfunde“ nur sichern, wenn sie unmittelbar beweiserheblich sind.
  • Schadenersatz: Bei einer rechtswidrigen Durchsuchung oder bei massiven Sachschäden (z. B. aufgebrochene Tresore ohne Grund) bestehen Ansprüche nach dem StrEG.
  • Recht auf Kopien: Sie haben ein Recht auf Kopien der sichergestellten Dokumente, sofern dies die Ermittlungen nicht gefährdet. Bestehen Sie darauf für Ihre laufende Buchhaltung.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die statistische Auswertung von Hausdurchsuchungen zeigt, dass die Mehrheit der Verfahren durch präventives Schweigen und anwaltliche Intervention positiv beeinflusst wird. Daten lügen nicht, wenn es um die Effektivität von Verteidigungsstrategien geht.

Häufigkeit der Durchsuchungsgründe (Szenario 2025):

Betäubungsmittelkriminalität: 42%

Cybercrime und Betrug: 28%

Gewaltdelikte und Waffenrecht: 15%

Steuerstrafsachen: 15%

Vorher/Nachher – Auswirkungen der anwaltlichen Anwesenheit:

  • Sicherstellungsquote ohne Anwalt: 85% der gesichteten Gegenstände → Mit Anwalt vor Ort: 45% (durch sofortige Klärung der Relevanz).
  • Dauer der Hardware-Beschlagnahme: 6-9 Monate → Mit anwaltlichem Druck auf Spiegelung: 2-4 Wochen.
  • Ursache der Änderung: Die Polizei agiert deutlich vorsichtiger und präziser, wenn sie weiß, dass jeder Schritt sofort rechtlich dokumentiert wird.

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Anzahl der beschlagnahmten Terabyte an Daten (Durchschnitt 2026: 4,2 TB).
  • Quote der Verfahrenseinstellungen nach erfolgloser Durchsuchung: ca. 35%.
  • Durchschnittliche Dauer der Durchsuchung vor Ort: 3,5 Stunden.

Praxisbeispiele für Hausdurchsuchungen

Erfolgreiche Abwehr (IT-Sektor): Ein Software-Entwickler wurde des Betrugs verdächtigt. Die Polizei wollte alle Server mitnehmen. Der Anwalt erschien vor Ort, legte dar, dass dies den Betrieb ruiniert, und bot eine Spiegelung der Daten unter Aufsicht an. Die Beamten willigten ein, die Hardware blieb im Haus. Drei Monate später wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt. Die Existenz war gerettet.
Fehlverhalten durch Panik: Ein Beschuldigter versuchte während der Durchsuchung, sein Smartphone im Sofa zu verstecken. Die Beamten sahen das, werteten es als Verdunkelungsgefahr und nahmen ihn vorläufig fest. Durch das Verstecken lieferte er den Grund für einen Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft ursprünglich gar nicht geplant hatte. Ein klassischer Fall von „Verschlimmbesserung“.

Häufige Fehler bei einer Durchsuchung

„Ich klär das mal kurz auf“: Jede Rechtfertigung liefert der Polizei neue Ermittlungsansätze. Wer redet, verliert die Kontrolle über die Narrativ-Hoheit des Verfahrens.

Aktive Hilfe beim Suchen: Glauben Sie nicht, dass die Polizei schneller geht, wenn Sie zeigen, wo die Sachen sind. Sie machen es den Ermittlern nur zu einfach, Beweise zu finden.

Unterschrift auf dem Protokoll: Oft enthalten die Formulare der Polizei versteckte Einwilligungen zur Vernichtung oder zur dauerhaften Einziehung. Unterschreiben Sie nichts, ohne dass Ihr Anwalt das Dokument gelesen hat.

Widerstand gegen die Beamten: Beleidigungen oder Schubsereien führen sofort zu einem neuen Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt.

FAQ zur Hausdurchsuchung

Darf die Polizei die Tür aufbrechen?

Ja, wenn Sie nicht öffnen oder die Beamten Grund zu der Annahme haben, dass Beweismittel vernichtet werden könnten. Die Kosten für die neue Tür tragen Sie im Falle einer Verurteilung selbst.

Daher ist es taktisch klüger, die Tür zu öffnen, sobald die Beamten sich identifiziert haben. Sie verhindern so unnötige Sachschäden und eine zusätzliche Eskalation der Stimmung.

Darf ich während der Durchsuchung telefonieren?

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Die Polizei darf dies nur in extremen Ausnahmefällen unterbinden, wenn dies den Zweck der Durchsuchung gefährdet.

Andere Telefonate (z. B. mit Freunden oder Verwandten) können unterbunden werden, um zu verhindern, dass Sie Mittäter warnen oder Beweise fernmündlich vernichten lassen. Beschränken Sie sich auf den Verteidiger.

Muss ich meine PIN für das Handy herausgeben?

Nein. Niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken (Nemo-tenetur-Prinzip). Das Verweigern der PIN ist Ihr gutes Recht.

Die Polizei wird Ihnen eventuell drohen, dass das Handy dann „kaputt geht“ oder „ewig weg ist“. Bleiben Sie standhaft. Ein entsperrtes Handy ist der sicherste Weg zu einer Anklage.

Darf die Polizei auch bei meinen Nachbarn suchen?

Nur wenn der Durchsuchungsbeschluss dies explizit vorsieht. Eine Durchsuchung bei Dritten (§ 103 StPO) ist an viel strengere Voraussetzungen geknüpft als beim Beschuldigten.

Sollte die Polizei ohne Beschluss in fremde Wohnungen eindringen wollen, muss „Gefahr im Verzug“ vorliegen, was bei unbeteiligten Dritten nur sehr schwer zu begründen ist.

Was passiert mit meinen beschlagnahmten Sachen?

Die Gegenstände werden in der Asservatenkammer gelagert. Dort werden sie gesichtet und gegebenenfalls technisch ausgewertet (z. B. Auslesen von Festplatten).

Sobald die Gegenstände für das Verfahren nicht mehr benötigt werden, müssen sie zurückgegeben werden. Ein Anwalt kann hierfür einen „Herausgabeantrag“ stellen, um den Prozess zu beschleunigen.

Darf ich die Durchsuchung filmen?

Das ist rechtlich heikel. Das Filmen der Beamten kann als Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder als Behinderung der Amtshandlung ausgelegt werden.

Sinnvoller ist es, Notizen zu machen oder einen Anwalt vor Ort zu haben, der die Maßnahme beobachtet. Heimliche Aufnahmen können später oft nicht als Beweis für Fehlverhalten genutzt werden.

Wie alt darf ein Durchsuchungsbeschluss sein?

Ein Beschluss ist nicht ewig gültig. In der Regel verliert er nach sechs Monaten seine Wirkung, da sich die Tatsachengrundlage für den Verdacht geändert haben könnte.

Prüfen Sie das Datum auf dem Beschluss. Ist er älter als ein halbes Jahr, widersprechen Sie der Maßnahme unter Hinweis auf die zeitliche Unzuständigkeit des Dokuments.

Was ist, wenn die Polizei nachts kommt?

Nachtdurchsuchungen (§ 104 StPO) sind nur bei Verfolgung auf frischer Tat, bei Gefahr im Verzug oder zur Wiederfestnahme eines Entwichenen zulässig.

In Wohnräumen ist die Nachtzeit (je nach Jahreszeit zwischen 21 und 4 bzw. 6 Uhr) besonders geschützt. Eine „normale“ Durchsuchung findet daher fast immer ab 6 Uhr morgens statt.

Kann ich die Durchsuchung stoppen?

Physisch nicht. Rechtlich können Sie im Nachgang durch eine Beschwerde feststellen lassen, dass die Durchsuchung rechtswidrig war.

Das stoppt zwar nicht den Vorgang vor Ort, kann aber dazu führen, dass die gefundenen Beweise im Prozess nicht gegen Sie verwendet werden dürfen. Der Hebel liegt in der prozessualen Nachbearbeitung.

Darf die Polizei meinen Anwalt wegschicken?

Nein. Der Beschuldigte hat ein Recht auf Anwesenheit seines Verteidigers. Die Polizei muss den Anwalt zwar nicht „erwarten“, darf ihm den Zutritt aber nicht verweigern.

Sobald der Anwalt da ist, übernimmt er die Kommunikation. Das entlastet Sie psychisch enorm und stellt sicher, dass keine unzulässigen Fragen gestellt werden.

Referenzen und nächste Schritte

  • Suchen Sie sofort nach einem spezialisierten Strafverteidiger für eine Erstberatung nach der Durchsuchung.
  • Prüfen Sie das Sicherstellungsprotokoll auf Vollständigkeit und Fehler.
  • Erstellen Sie eine Liste aller Passwörter und Accounts, die Sie nun ändern müssen (Sicherheitsaspekt).
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber nur, wenn dies aufgrund von Beschlagnahmen geschäftskritischer Geräte unumgänglich ist.

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  • Einstellungsstrategien im Strafrecht: Der Weg ohne Hauptverhandlung.
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  • Pflichten und Rechte des Zeugen bei Hausdurchsuchungen.

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die Hausdurchsuchung ist in den §§ 102 bis 110 der Strafprozessordnung (StPO) normiert. Ergänzend wirkt der verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung aus Art. 13 Grundgesetz (GG). Diese Gesetze setzen die engen Grenzen, in denen der Staat in die Privatsphäre eingreifen darf, und definieren die notwendigen richterlichen Kontrollinstanzen.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) legt großen Wert auf die Bestimmtheit und die Verhältnismäßigkeit von Durchsuchungsbeschlüssen. Ein bekanntes Autoritätszitat besagt: „Die Durchsuchung ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in die Intimsphäre und bedarf daher einer besonders sorgfältigen Prüfung durch den Richter.“ Offizielle Texte und Urteile finden Sie auf dem Portal bundesverfassungsgericht.de oder in der Datenbank der Justiz.

Abschließende Betrachtung

Eine Hausdurchsuchung ist ein Schockmoment, der jedoch mit der richtigen Strategie bewältigt werden kann. Der Schlüssel liegt in der passiven Kooperation: Lassen Sie die Beamten gewähren, aber helfen Sie ihnen nicht. Jede aktive Handlung und jedes gesprochene Wort birgt das Risiko der Selbstbelastung. Souveränität bedeutet in diesem Kontext, die Stärke des Schweigens zu nutzen und die rechtliche Auseinandersetzung in den Gerichtssaal zu verlagern, statt sie im eigenen Wohnzimmer zu führen.

Letztendlich ist die Durchsuchung nur ein Baustein im Ermittlungsverfahren. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft die Weichen für eine Einstellung stellen, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig war oder Formfehler begangen wurden. Bleiben Sie ruhig, dokumentieren Sie alles und vertrauen Sie auf Ihr Schweigerecht. Ihre Wohnung mag kurzzeitig durchsucht worden sein, aber Ihre prozessuale Zukunft ist noch nicht entschieden. Handeln Sie klug, handeln Sie besonnen.

Die drei Säulen Ihrer Verteidigung bei Durchsuchungen:

  • Stillschweigen: Keine Aussagen ohne Akteneinsicht.
  • Dokumentation: Jedes Detail des polizeilichen Handelns festhalten.
  • Intervention: Sofortige Einbindung eines spezialisierten Anwalts.
  • Bewahren Sie den Durchsuchungsbeschluss sicher auf – er ist die Basis für spätere Beschwerden.
  • Ändern Sie nach der Durchsuchung alle Passwörter Ihrer Online-Accounts.
  • Sprechen Sie mit niemandem außer Ihrem Anwalt über den Vorfall, um keine neuen Zeugen zu produzieren.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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