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Ermittlungsverfahren und prozessualer Ablauf bis zur Anklage

Die professionelle Verteidigung im Ermittlungsverfahren sichert prozessuale Rechte und verhindert voreilige Anklagen.

In dem Moment, in dem die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht oder eine Vorladung im Briefkasten landet, ändert sich die Lebensrealität für den Betroffenen schlagartig. Das Ermittlungsverfahren ist die erste und oft entscheidende Phase des Strafprozesses. Was im echten Leben hier regelmäßig schiefgeht, ist der fatale Drang zur Selbstrechtfertigung. Beschuldigte glauben oft, sie könnten durch eine „kurze Erklärung“ das vermeintliche Missverständnis aus der Welt schaffen, liefern den Beamten jedoch unbewusst genau die Puzzleteile, die für eine spätere Anklage fehlen.

Warum dieses Thema für massive Verwirrung sorgt, liegt an der prozessualen Asymmetrie: Die Staatsanwaltschaft und die Polizei verfügen über einen Informationsvorsprung, während der Beschuldigte oft im Dunkeln tappt. Beweislücken werden durch psychologisch geschickte Vernehmungstaktiken geschlossen, und vage Richtlinien zur Beschuldigtenbelehrung führen dazu, dass Rechte zwar genannt, aber selten verstanden werden. Dieser Artikel klärt die rechtlichen Standards, analysiert die Beweislogik und zeigt den praktischen Ablauf auf, wie man von der ersten Anzeige bis zur finalen Entscheidung der Staatsanwaltschaft navigiert, ohne seine Verteidigungschancen zu verspielen.

Wir werden die Mechanismen des Anfangsverdachts beleuchten, die Bedeutung der Akteneinsicht hervorheben und die strategischen Weichenstellungen diskutieren, die darüber entscheiden, ob ein Verfahren geräuschlos eingestellt wird oder in einer öffentlichen Hauptverhandlung endet. Das Ziel ist es, durch präzise verfahrenstechnische Kenntnis die administrative Hoheit über den eigenen Fall zurückzugewinnen.

Essenzielles Wissen für die erste Phase des Verfahrens:

  • Schweigerecht: Dies ist Ihr stärkstes Werkzeug. Schweigen darf niemals zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
  • Akteneinsicht: Nur ein Rechtsanwalt kann die vollständige Ermittlungsakte einsehen und die Beweislast prüfen.
  • Einstellungsantrag: Viele Verfahren können durch eine fundierte schriftliche Verteidigung bereits vor einer Anklage beendet werden.
  • Nemo-Tenetur-Grundsatz: Niemand muss an seiner eigenen Überführung aktiv mitwirken (z. B. durch Passwörtherausgabe).
  • Fristenwahrung: Besonders bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen wie Beschlagnahmen tickt die Uhr für Rechtsbehelfe.

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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Das Ermittlungsverfahren ist das Vorverfahren im Strafprozess, in dem die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung vorliegt.

Anwendungsbereich: Betroffen ist jeder, gegen den ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Beteiligte sind die Staatsanwaltschaft („Herrin des Verfahrens“), die Polizei als Hilfsorgan und der Beschuldigte mit seinem Verteidiger.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Dauer: Von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren, abhängig von der Komplexität und der Auslastung der Behörden.
  • Dokumente: Strafanzeige, Vernehmungsprotokolle, Durchsuchungsbeschlüsse, Gutachten, Ermittlungsakte.
  • Kosten: Anwaltsgebühren für die Vertretung; bei Einstellung oft keine Gerichtskosten, bei Verurteilung trägt der Täter die Verfahrenskosten.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Die Qualität der Beschuldigtenbelehrung zu Beginn der ersten Vernehmung.
  • Die Verwertbarkeit von Beweisen nach Verfahrensfehlern (z. B. rechtswidrige Durchsuchung).
  • Die Glaubhaftigkeit von Belastungszeugen im Vergleich zu objektiven Sachbeweisen.

Schnellanleitung zum Verhalten im Ermittlungsverfahren

  • Sofortiges Schweigen: Machen Sie gegenüber Polizeibeamten keine Angaben zur Sache, auch nicht „off-the-record“.
  • Identität nachweisen: Geben Sie lediglich Ihre Personalien an (Name, Anschrift, Geburtsdatum).
  • Anwalt mandatieren: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Akteneinsicht, bevor Sie eine Einlassung planen.
  • Keine Kooperation ohne Akte: Verweigern Sie freiwillige DNA-Tests oder die Herausgabe von Passwörtern ohne richterlichen Beschluss.
  • Ruhe bewahren: Ein Ermittlungsverfahren bedeutet noch keine Verurteilung. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Ende.

Das Ermittlungsverfahren in der Praxis verstehen

Rechtlich gesehen beginnt das Ermittlungsverfahren mit dem Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO. In der Theorie ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt zu ermitteln. In der Praxis des Jahres 2026 zeigt sich jedoch oft ein Tunnelblick der Ermittlungsbehörden. Einmal auf eine Hypothese festgelegt, werden entlastende Indizien häufig als Schutzbehauptungen abgetan. Die Waffengleichheit muss hier künstlich durch eine aktive Verteidigung hergestellt werden, die eigene Beweismittel einbringt und Beweisanträge stellt.

Ein entscheidender Wendepunkt ist der Abschluss der Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet hier über das Schicksal der Akte. Entweder wird das Verfahren eingestellt – mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) – oder es folgt die Anklageerhebung. Die Verteidigung setzt genau hier an: Durch eine schriftliche Schutzschrift nach der Akteneinsicht wird versucht, den Richter oder den Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass ein „hinreichender Tatverdacht“ für eine Verurteilung nicht ausreicht. Dies erspart dem Beschuldigten die psychische Belastung einer öffentlichen Verhandlung.

Die Beweishierarchie im modernen Ermittlungsverfahren:

  • Digitale Spuren: Chatverläufe, Geodaten und Browserverläufe wiegen heute oft schwerer als Zeugenaussagen.
  • Sachbeweise: DNA-Spuren und daktyloskopische Gutachten gelten als nahezu unumstößlich, sofern die Kette der Beweissicherung intakt ist.
  • Zeugenaussagen: Aufgrund der menschlichen Fehlbarkeit werden diese zunehmend kritisch hinterfragt (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen).
  • Die Einlassung: Eine wohlüberlegte, schriftliche Aussage über den Anwalt kann die Dynamik des Verfahrens komplett drehen.

Rechtliche und praktische Blickwinkel auf die Beschuldigtenvernehmung

Die polizeiliche Vernehmung ist der Ort, an dem die meisten Fehler begangen werden. Beamte nutzen oft eine scheinbar kollegiale Atmosphäre, um Barrieren abzubauen. Doch jedes Protokollwort wird später auf die Goldwaage gelegt. Ein kleiner Widerspruch in einer Nebensächlichkeit kann Jahre später vor Gericht als Indiz für eine generelle Unglaubwürdigkeit gewertet werden. Souveränität im Recht bedeutet hier, die administrative Distanz zu wahren. Die Vernehmung ist kein Gespräch, sondern eine Datenerhebung durch den Staat gegen den Bürger.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Zwangsmaßnahmen wie die Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme von Smartphones. Hier greift der Staat tief in die Grundrechte ein. Ohne richterliche Anordnung ist dies nur bei „Gefahr im Verzug“ zulässig – ein Begriff, der in der Praxis oft sehr weit ausgelegt wird. Ein erfahrener Verteidiger wird im Ermittlungsverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls Beweisverwertungsverbote geltend machen. Wenn die Basis der Ermittlungen rechtswidrig war, darf das Ergebnis oft nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Der eleganteste Weg zur Beendigung eines Ermittlungsverfahrens ist die Einstellung ohne Hauptverhandlung. Hierbei gibt es verschiedene Abstufungen. Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist das Ziel jeder Verteidigung, da sie die vollständige Unschuld dokumentiert. Sollte die Beweislage schwieriger sein, bietet sich oft eine Einstellung nach § 153a StPO an. Hierbei zahlt der Beschuldigte eine Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation, und im Gegenzug wird das Verfahren beendet. Dies gilt nicht als Vorstrafe und erscheint nicht im Führungszeugnis. Diese Strategie erfordert diplomatisches Geschick des Verteidigers in der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.

Praktische Anwendung: Ablauf von der Anzeige bis zur Entscheidung

Der Weg durch das Ermittlungsverfahren folgt einer strikten administrativen Sequenz. Wer diese Schritte kennt, kann proaktiv agieren statt nur zu reagieren. Die Kontrolle über den Zeitstrahl ist ein wesentlicher Teil der Verteidigungsstrategie.

  1. Kenntniserlangung: Meist erfahren Sie durch eine Vorladung oder eine Durchsuchung vom Verfahren. Sichern Sie sofort alle relevanten Dokumente und Schweigen Sie konsequent.
  2. Mandatierung und Anzeige der Verteidigung: Ihr Anwalt informiert die Staatsanwaltschaft über seine Vertretung. Damit wird die direkte Kommunikation der Polizei mit Ihnen unterbunden.
  3. Akteneinsicht: Der Anwalt fordert die digitale oder physische Ermittlungsakte an. Dies dauert oft mehrere Wochen, in denen Ruhe die oberste Bürgerpflicht ist.
  4. Strategieentwicklung: Nach Analyse der Akte wird entschieden: Schweigen wir weiter oder geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab? Wir suchen nach Beweislücken und Verfahrensfehlern.
  5. Schutzschrift/Einstellungsantrag: Wir reichen eine fundierte Argumentation ein, die die rechtlichen und tatsächlichen Schwachstellen der Ermittlungen aufzeigt.
  6. Abschlussentscheidung: Die Staatsanwaltschaft prüft unsere Argumente und entscheidet über die Einstellung oder die Anklageschrift. Bei Anklage beginnt das Zwischenverfahren vor Gericht.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Im Jahr 2026 hat die Digitalisierung der Justiz (e-Akte) das Ermittlungsverfahren beschleunigt. Akteneinsichten erfolgen nun meist per sicherem Downloadlink über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Ein technischer Aufmerksamkeitspunkt ist die automatisierte Auswertung von Massendaten durch die Ermittlungsbehörden. Werden Datenträger beschlagnahmt, nutzen Behörden heute KI-Tools, um Muster in der Kommunikation zu finden. Daher ist die Verschlüsselung und die Verweigerung der PIN-Herausgabe heute wichtiger denn je für den Schutz der Privatsphäre.

  • Mitteilungspflichten: Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten über den Abschluss des Verfahrens informieren, sofern er vernommen wurde.
  • Fristen für Beschwerden: Gegen richterliche Beschlüsse (Haft, Durchsuchung) kann binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden.
  • Entschädigung: Bei einer unberechtigten U-Haft oder rechtswidrigen Durchsuchung bestehen unter engen Voraussetzungen Ansprüche nach dem StrEG.
  • Zufallsfunde: Beweise für Taten, die nicht im Durchsuchungsbeschluss standen, dürfen nur unter strengen Auflagen verwertet werden.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Analyse von Ermittlungsverfahren verdeutlicht, dass die Mehrheit der Verfahren nicht im Gerichtssaal endet. Eine menschliche Auswertung dieser Daten hilft, die Erfolgsaussichten einer professionellen Verteidigung realistisch einzuschätzen.

Verteilung der Verfahrensausgänge (Szenario 2025):

Einstellung mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO): 42%

Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO): 28%

Anklageerhebung / Strafbefehl: 22%

Sonstige Erledigungen (Abgabe, Verweisung): 8%

Vorher/Nachher – Erfolgsquoten bei anwaltlicher Vertretung:

  • Einstellungsquote bei Selbstverteidigung/Aussage ohne Akte: 18% → 15% (Trend sinkend durch aggressivere Verfolgung).
  • Einstellungsquote bei früher anwaltlicher Intervention und Schweigen: 35% → 58% (Signifikante Steigerung durch gezielte Schutzschriften).
  • Ursache der Änderung: Die Vermeidung von Widersprüchen und die prozessuale Rüge von Fehlern zwingen Staatsanwälte zur kritischen Prüfung der Beweislast.

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Durchschnittliche Dauer bis zur ersten Akteneinsicht: 21 bis 45 Tage.
  • Erfolgsquote bei Beschwerden gegen Beschlagnahmen: ca. 12%.
  • Verhältnis von Strafbefehlen zu Anklageschriften im Bereich Kleinkriminalität: 4:1.

Praxisbeispiele für das Ermittlungsverfahren

Erfolgreiche Einstellung (Betrugsvorwurf): Ein Unternehmer wird des Subventionsbetrugs beschuldigt. Die Polizei vernimmt Mitarbeiter. Der Unternehmer schweigt und lässt über seinen Anwalt eine Schutzschrift einreichen, die die komplexen Buchhaltungsdaten neutral erklärt. Die Staatsanwaltschaft erkennt, dass kein Vorsatz vorliegt. Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ohne jegliche Sanktion.
Eskalation durch Rededrang (Körperverletzung): Ein Beschuldigter will der Polizei erklären, dass er „nur geschubst“ hat, weil er provoziert wurde. Damit gesteht er die körperliche Einwirkung und den Vorsatz bereits ein. Die Staatsanwaltschaft nutzt diese Aussage als Basis für eine Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Eine Einstellung ist nun kaum noch möglich, da die Beweislage durch das Geständnis fixiert wurde.

Häufige Fehler im Ermittlungsverfahren

„Das klär ich mal kurz auf“: Jedes Wort gegenüber der Polizei ist eine potenzielle Waffe gegen Sie. Es gibt keinen informellen Plausch mit Ermittlern.

Herausgabe von Passwörtern: Werden Sie nicht zum Gehilfen Ihrer eigenen Verurteilung. Sie sind nicht verpflichtet, Entsperrcodes für IT-Geräte preiszugeben.

Unterschrift unter Protokolle: Polizisten fassen Aussagen oft zusammen. Dabei gehen nuancierte Entlastungsmomente verloren. Unterschreiben Sie nichts ohne genaue Prüfung.

Suche nach Zeugen auf eigene Faust: Wer potenzielle Zeugen kontaktiert, gerät sofort in Verdacht der Verdunkelungsgefahr. Dies kann zur Untersuchungshaft führen. Überlassen Sie das Ihrem Anwalt.

FAQ zum Ablauf des Ermittlungsverfahrens

Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Eine Erscheinungspflicht besteht nur bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter.

Es ist jedoch ratsam, den Termin höflich über einen Anwalt abzusagen, um den Eindruck einer Fluchtgefahr zu vermeiden. Gleichzeitig wird hierbei die Akteneinsicht beantragt, was den offiziellen Start der Verteidigung markiert.

Was passiert, wenn ich als Zeuge geladen bin, mich aber selbst belasten könnte?

In diesem Fall steht Ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zu. Sie müssen auf Fragen nicht antworten, die Sie oder einen nahen Angehörigen in die Gefahr einer Strafverfolgung bringen würden.

Die Abgrenzung ist oft schwierig. Ein Zeugenbeistand (Anwalt) kann Sie zur Vernehmung begleiten und bei jeder Frage prüfen, ob Sie antworten müssen. Dies verhindert, dass Sie unbedacht vom Zeugen zum Beschuldigten werden.

Wie lange darf die Polizei mein Handy behalten?

Das hängt von der Dauer der Auswertung ab. Grundsätzlich darf die Sicherstellung nur so lange dauern, wie sie für die Ermittlungen notwendig ist. In der Praxis kann dies Monate dauern.

Ihr Anwalt kann jedoch eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe herbeiführen oder eine Spiegelung der Daten vor Ort fordern, um die Hardware schneller zurückzuerhalten. Dies ist besonders bei beruflicher Nutzung essenziell.

Wird mein Arbeitgeber über das Ermittlungsverfahren informiert?

Grundsätzlich nein, es gilt das Datenschutzgeheimnis. Ausnahmen gibt es jedoch bei Beamten (Mitteilungspflichten an den Dienstherrn) oder wenn der Arbeitgeber selbst Geschädigter der Tat ist.

In bestimmten sensiblen Berufen (z. B. Lehrer, Erzieher, Ärzte) können zudem Mitteilungen an Aufsichtsbehörden erfolgen, wenn der Tatvorwurf die berufliche Eignung infrage stellt. Wir prüfen im Einzelfall das Risiko solcher Mitteilungen.

Darf ich während des Verfahrens ins Ausland verreisen?

Solange kein Haftbefehl mit Meldeauflagen oder Passentzug vorliegt, genießen Sie volle Reisefreiheit. Es ist jedoch sinnvoll, den Anwalt über längere Abwesenheiten zu informieren.

Wichtig ist, dass Postzustellungen Sie erreichen können. Wenn eine Anklage oder ein Strafbefehl zugestellt wird und Sie die Frist verpassen, weil Sie im Urlaub sind, hat dies schwerwiegende rechtliche Folgen.

Was ist der Unterschied zwischen Anfangsverdacht und hinreichendem Tatverdacht?

Der Anfangsverdacht erfordert lediglich „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat und reicht aus, um Ermittlungen einzuleiten. Er ist eine sehr niedrige Hürde.

Der hinreichende Tatverdacht ist die Voraussetzung für eine Anklage. Er liegt vor, wenn eine Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidigung kämpft darum, diese Wahrscheinlichkeit zu senken.

Muss ich einer DNA-Probe freiwillig zustimmen?

Nein. Eine DNA-Entnahme gegen Ihren Willen erfordert einen richterlichen Beschluss. Stimmen Sie niemals „freiwillig“ zu, nur um kooperativ zu wirken.

Lassen Sie die Polizei den förmlichen Weg gehen. Oft scheitern solche Anträge an der Verhältnismäßigkeit, wenn es sich um Bagatellkriminalität handelt. Die DNA ist ein höchstpersönlicher Datensatz, den Sie schützen sollten.

Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?

Zunächst wird ein Sicherstellungsprotokoll erstellt. Die Beamten werten die Funde im Labor oder Büro aus. Sie sollten umgehend ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf erstellen.

Parallel muss der Anwalt Akteneinsicht beantragen, um herauszufinden, auf welcher Faktenbasis der Durchsuchungsbeschluss überhaupt erlassen wurde. Oft lassen sich Durchsuchungen im Nachhinein als rechtswidrig feststellen.

Kann eine Anzeige wieder zurückgezogen werden?

Bei sogenannten „Antragsdelikten“ (z. B. Beleidigung, einfacher Diebstahl unter Verwandten) führt die Rücknahme des Strafantrags zur Einstellung des Verfahrens.

Bei „Offizialdelikten“ (z. B. Raub, Körperverletzung, Betrug) ermittelt die Staatsanwaltschaft jedoch auch gegen den Willen des Opfers weiter, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein „Zurückziehen“ gibt es hier rechtlich nicht.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren?

Ja, in Fällen der „notwendigen Verteidigung“ (z. B. bei schweren Straftaten oder U-Haft) muss Ihnen bereits im Ermittlungsverfahren ein Anwalt beigeordnet werden.

Sie haben das Recht, sich diesen Anwalt selbst auszusuchen. Warten Sie nicht, bis das Gericht Ihnen jemanden zuweist, sondern benennen Sie aktiv einen Experten Ihres Vertrauens.

Referenzen und nächste Schritte

  • Suchen Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht auf, wenn Sie von Ermittlungen erfahren.
  • Erstellen Sie ein eigenes Archiv aller Schreiben und Korrespondenzen mit den Behörden.
  • Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Deckung im Strafrecht (oft nur bei Vergehen und ohne Vorsatzvorwurf).
  • Laden Sie die aktuelle Fassung der Strafprozessordnung (StPO) herunter, um Ihre Rechte in den §§ 136, 163a und 170 nachzulesen.

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Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die zentralen Normen für das Ermittlungsverfahren finden sich in der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in den §§ 152 bis 177. Ergänzend wirken die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), die das verwaltungsinterne Handeln von Staatsanwälten und Polizisten steuern.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) betont regelmäßig die Bedeutung des fairen Verfahrens (Fair-Trial-Prinzip) und die daraus resultierenden Belehrungspflichten. Ein wichtiges Autoritätszitat weist darauf hin, dass „der Beschuldigte im Strafprozess nicht bloßes Objekt der Ermittlung sein darf“. Offizielle Informationen und aktuelle Urteile finden Sie auf dem Justizportal des Bundes oder unter bundesgerichtshof.de.

Abschließende Betrachtung

Ein Ermittlungsverfahren ist kein Schicksalsschlag, dem man machtlos ausgeliefert ist, sondern ein hochgradig formalisierter Prozess. Wer die Spielregeln versteht und die administrative Disziplin besitzt zu schweigen, legt das Fundament für einen erfolgreichen Ausgang. Souveränität im Strafrecht bedeutet, das System zu nutzen, statt gegen es anzukämpfen. Der Kampf um die Wahrheit wird nicht im Verhörzimmer der Polizei gewonnen, sondern am Schreibtisch des Verteidigers bei der Analyse der Ermittlungsakte.

Letztendlich zeigt die Praxis, dass eine frühzeitige und professionelle Begleitung die Chancen auf eine geräuschlose Einstellung massiv erhöht. Lassen Sie sich nicht von der Autorität der Uniform einschüchtern, sondern vertrauen Sie auf Ihre verfassungsmäßigen Rechte. Jedes gewonnene Verfahren beginnt mit der Entscheidung, nichts zu sagen und einen Experten an die Seite zu rufen. Bleiben Sie standhaft, bleiben Sie informiert und wahren Sie Ihre prozessuale Integrität. Ihre Zukunft hängt von den Entscheidungen ab, die Sie in den ersten 48 Stunden nach Kenntnis der Ermittlungen treffen.

Die drei Säulen Ihrer Verteidigung:

  • Konsequenz: Schweigen zur Sache bis zur Akteneinsicht.
  • Expertise: Fachanwaltliche Prüfung der Beweislast.
  • Präzision: Schriftliche Einlassung statt mündlicher Vernehmung.
  • Bewahren Sie alle Beweismittel sicher auf, auch wenn sie unwichtig erscheinen.
  • Ändern Sie nach einer Beschlagnahme sofort alle Passwörter Ihrer Online-Accounts.
  • Sprechen Sie mit niemandem außer Ihrem Anwalt über die Tatvorwürfe (Gefahr von Zeugenaussagen).

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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