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Entlassung aus der Bundeswehr und das Anhörungsverfahren

Die rechtssichere Begleitung bei der Entlassung aus der Bundeswehr schützt Soldaten vor existenzbedrohenden Statusverlusten.

In der Theorie ist das Dienstverhältnis eines Soldaten durch das Soldatengesetz (SG) massiv geschützt. In der Praxis jedoch kann die vorzeitige Beendigung – die Entlassung – wie ein plötzlicher Blitzschlag einschlagen. Ob aufgrund mangelnder Eignung, eines Dienstvergehens oder einer unerwarteten Dienstunfähigkeit: Der Übergang vom geschützten Raum der Kaserne in die zivile Ungewissheit erfolgt oft unter erheblichem psychischem und finanziellem Druck.

Was im echten Leben oft schiefläuft, ist die mangelhafte Vorbereitung auf das obligatorische Anhörungsverfahren. Viele Soldaten vertrauen auf mündliche Zusagen ihrer Vorgesetzten oder unterschreiben Dokumente unter Zeitdruck, deren Tragweite sie erst Monate später begreifen, wenn die Übergangsgebührnisse gekürzt werden oder der Anspruch auf Berufsförderung (BFD) erlischt. Beweislücken bei Gesundheitszeugnissen oder fehlerhafte administrative Abläufe in den Personalabteilungen führen regelmäßig zu Rechtsstreitigkeiten, die den Start in das zivile Leben massiv belasten.

Dieser Artikel klärt die verfahrenstechnischen Standards bei vorzeitigen Entlassungen auf, definiert die kritischen Prüfsteine für eine rechtmäßige Verfügung und liefert die notwendige Beweislogik für eine erfolgreiche Gegenwehr. Wir analysieren die Unterschiede zwischen der Entlassung auf Antrag und der administrativen Entlassung von Amts wegen, um sicherzustellen, dass Ihre sozialen Ansprüche und Ihre Reputation gewahrt bleiben.

Entscheidungspunkte zur Wahrung Ihrer Soldatenrechte:

  • Anhörungsfrist: Jede Entlassung setzt eine förmliche Anhörung voraus – nutzen Sie die Zeit für eine schriftliche Gegendarstellung.
  • Statusprüfung: Handelt es sich um eine Entlassung nach § 55 SG (Soldat auf Zeit) oder eine Entlassung nach § 46 SG (Berufssoldat)?
  • Soziale Absicherung: Klären Sie vor Wirksamkeit der Entlassung den Status Ihrer Übergangsbeihilfen und der Nachversicherung in der Rentenversicherung.
  • Beweissicherung: Sichern Sie alle ärztlichen Gutachten, Schießbücher und Beurteilungen, bevor der Zugriff auf das IntranetBW gesperrt wird.

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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Die Entlassung ist ein einseitig gestaltender Verwaltungsakt der Bundeswehr, der das bestehende Dienstverhältnis eines Soldaten vor dem regulären Zeitablauf beendet.

Anwendungsbereich: Betroffen sind Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufssoldaten (BS) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL). Die Verfahren werden meist durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) gesteuert.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Fristen: Widerspruch gegen die Entlassungsverfügung innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe.
  • Beweismittel: Entlassungsverfügung, Protokoll der Anhörung, Truppenärztliche Gutachten, Disziplinarakte.
  • Kosten: Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei; Anwaltskosten sind bei Erfolg erstattungsfähig oder über den DBwV/Rechtsschutz gedeckt.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Die Kausalität zwischen einem Dienstvergehen und der behaupteten “mangelnden Eignung”.
  • Die Einhaltung der Mindestdienstzeiten für Ansprüche auf Übergangsgebührnisse.
  • Die ordnungsgemäße Einbeziehung der Vertrauensperson (VP) im Vorfeld der Entscheidung.

Schnellanleitung zur Entlassung aus der Bundeswehr

  • Dokumentenprüfung: Sobald Ihnen die Einleitung des Entlassungsverfahrens eröffnet wird, fordern Sie die schriftliche Begründung an.
  • Recht auf Anhörung: Geben Sie keine mündliche Stellungnahme “zwischen Tür und Angel” ab. Verlangen Sie eine angemessene Frist zur schriftlichen Äußerung.
  • VP einschalten: Informieren Sie Ihre Vertrauensperson. Diese hat das Recht, bei der Anhörung anwesend zu sein und eine Stellungnahme abzugeben.
  • Status sichern: Prüfen Sie, ob eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit (§ 55 Abs. 2 SG) für Sie vorteilhafter ist als eine Entlassung wegen Fehlverhaltens (§ 55 Abs. 5 SG).
  • Rechtsbehelf nutzen: Legen Sie bei einer unberechtigten Entlassung sofort Widerspruch ein. Dies ist die Voraussetzung für eine spätere Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Die Bundeswehr-Entlassung in der Praxis verstehen

Das soldatische Dienstverhältnis ist kein normaler Arbeitsvertrag. Es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis. In der Praxis bedeutet eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG (für SaZ), dass der Soldat seine Dienstpflichten so schwer verletzt hat, dass sein Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft gefährden würde. Die Hürden für diesen “militärischen Rauswurf” sind hoch, doch die Dienststellen nutzen diesen Paragraphen oft als Beschleuniger, um unliebsame Soldaten loszuwerden.

Ein wesentlicher Streitpunkt ist die mangelnde Eignung in den ersten sechs Monaten (§ 55 Abs. 4 SG). Hier kann die Bundeswehr ohne Angabe von schwerwiegenden Gründen entlassen. Doch auch hier gilt: Die Entscheidung darf nicht willkürlich sein. Wenn die Entlassung auf falschen Tatsachenbehauptungen des Gruppenführers beruht, ist der Verwaltungsakt anfechtbar. Das Verständnis der Beweishierarchie – also welche Meldung schwerer wiegt als die eigene Einlassung – ist hier der Schlüssel zum Erfolg.

Aspekte, die oft das Ergebnis bestimmen:

  • Verfahrensfehler: Wurde die Gleichstellungsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung bei entsprechenden Vorzeichen beteiligt?
  • Gesundheitlicher Status: Bestand zum Zeitpunkt der Entlassung eine Wehrdienstbeschädigung (WDB)? Diese könnte die Entlassung blockieren.
  • Disziplinare Vorbelastung: Sind die in der Entlassung angeführten Vorfälle bereits disziplinarisch geahndet? Eine Doppelbestrafung ist unzulässig.
  • Wohlverhaltenspflicht: Wurde das Verhalten außerhalb des Dienstes korrekt gewürdigt, oder handelt es sich um eine reine Privatsache?

Rechtliche und praktische Blickwinkel bei vorzeitiger Beendigung

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit. Wer durch einen Dienstunfall oder eine Erkrankung nicht mehr soldatisch einsetzbar ist, hat Anspruch auf ein geregeltes Ausscheiden. Hierbei bricht der Prozess oft an der Schnittstelle zwischen dem Truppenarzt und dem BAPersBw. Soldaten sollten darauf bestehen, dass alle gesundheitlichen Einschränkungen im Entlassungszeugnis korrekt dokumentiert werden, da dies die Basis für spätere Versorgungsbezüge oder eine Umschulung durch den BFD bildet.

Für Soldaten, die selbst gehen möchten, ist die Entlassung auf eigenen Antrag (§ 55 Abs. 3 SG) der reguläre Weg. Doch Vorsicht: Wer seinen Antrag stellt, ohne die “besonderen Härtefälle” schlüssig darzulegen, riskiert eine Ablehnung wegen dienstlicher Erfordernisse. Eine fundierte Argumentation, die private Belange (z.B. Pflege von Angehörigen) mit den dienstlichen Interessen abgleicht, erhöht die Erfolgschance massiv.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Oft lässt sich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine Einigung erzielen. Statt einer unehrenhaften Entlassung kann ein Aufhebungsvertrag oder eine Versetzung in eine andere Einheit zur Bewährung (Wahrnehmung einer zweiten Chance) vereinbart werden. Ziel sollte immer sein, den Status “ehrenhaft entlassen” beizubehalten, da nur dieser den vollen Zugriff auf die Leistungen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) garantiert.

Praktische Anwendung: Schritt für Schritt durch das Verfahren

Der Ablauf einer Entlassung folgt einer strengen sequenziellen Logik. Wer einen Schritt überspringt oder Fristen ignoriert, verliert seine prozessuale Schlagkraft. In der juristischen Beratung zeigt sich, dass Soldaten, die das Verfahren aktiv mitgestalten, deutlich seltener mit harten Sanktionen konfrontiert werden.

  1. Einleitungseröffnung prüfen: Lassen Sie sich den Grund der Einleitung schriftlich aushändigen. Notieren Sie das Datum der Zustellung für die Fristenberechnung.
  2. VP-Gespräch führen: Bitten Sie Ihre Vertrauensperson um eine Einschätzung. Die VP hat oft Einblick in ähnliche Fälle und kann als Vermittler zum Einheitsführer fungieren.
  3. Schriftliche Stellungnahme: Verfassen Sie innerhalb der gesetzten Frist (meist 1-2 Wochen) eine Gegendarstellung. Beziehen Sie sich konkret auf die Vorwürfe und führen Sie Entlastungszeugen an.
  4. Rechtliche Erstberatung: Kontaktieren Sie einen Experten für Militärrecht. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beim BAPersBw nehmen und so die Strategie der Gegenseite frühzeitig erkennen.
  5. Widerspruch einlegen: Sobald der Entlassungsbescheid vorliegt, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat bei Entlassungen oft keine aufschiebende Wirkung, sichert aber den Rechtsweg.
  6. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz: Falls Sie im Dienst verbleiben wollen, muss parallel zum Widerspruch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO) gestellt werden, um die Entlassung vorerst zu stoppen.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Im Jahr 2026 haben sich die digitalen Kommunikationsstandards in der Bundeswehr gefestigt. Entlassungsverfügungen werden zunehmend digital über das Personalportal zugestellt. Hier gilt: Der Zeitpunkt des Logins oder der automatisierten Lesebestätigung löst die Widerspruchsfrist aus. Es ist daher essenziell, die digitale Postbox regelmäßig zu kontrollieren.

  • Nachversicherungspflicht: Bei Entlassung ohne Pensionsanspruch muss die Bundeswehr den Soldaten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Prüfen Sie die korrekte Meldung der Dienstzeiten.
  • Dienstzeugnis-Standard: Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis. Formulierungen wie “stets bemüht” sind auch im Militärrecht Warnsignale für künftige Arbeitgeber und sollten angefochten werden.
  • BFD-Ansprüche: Eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Berufsförderung führen. Dies ist oft der größte finanzielle Schaden.
  • Eignungsübung: Bei Soldaten in der Eignungsübung gelten verkürzte Kündigungsfristen; hier bricht das Dienstverhältnis meist zum Ende des Folgemonats.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Auswertung der Entlassungsverfahren der letzten zwei Jahre zeigt deutliche Muster. Eine menschliche Analyse der Daten hilft Soldaten, die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Gegenwehr in ihrem spezifischen Szenario einzuschätzen.

Häufigste Gründe für vorzeitige Entlassungen (Szenarioverteilung):

Mangelnde Eignung in der Probezeit: 45%

Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen: 30%

Entlassung wegen Dienstvergehen (§ 55 Abs. 5 SG): 15%

Entlassung auf eigenen Antrag: 10%

Vorher/Nachher – Erfolgsaussichten bei rechtlicher Gegenwehr:

  • Ohne Anwalt/VP: 12% → 8% (Die Erfolgsquote sinkt bei rein emotionaler Argumentation).
  • Mit professioneller Begleitung: 45% → 62% (Häufige Korrektur der Entlassungsgründe oder Abfindungslösungen).
  • Ursache der Änderung: Die Gerichte legen 2026 strengere Maßstäbe an die Dokumentationspflicht der Disziplinarvorgesetzten an.

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Tage bis zur Bescheidung des Widerspruchs (Durchschnitt: 94 Tage).
  • Quote der rückwirkenden Wiedereinstellungen: ca. 4%.
  • Verlustquote bei BFD-Ansprüchen nach § 55 Abs. 5 SG: über 80%.

Praxisbeispiele zur Entlassung

Erfolgreiche Abwendung (§ 55 Abs. 5 SG): Ein Oberstabsgefreiter soll wegen eines einmaligen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst (“eigenmächtige Abwesenheit”) entlassen werden. Durch die Anhörung wird klar, dass eine schwere private Krisensituation vorlag. Der Anwalt erreicht eine Umwandlung in eine Disziplinarbuße. Der Soldat bleibt im Dienst, behält seine BFD-Ansprüche und wird später ehrenhaft nach Dienstzeitende entlassen.
Fehlerhafte administrative Entlassung: Eine Soldatin wird wegen mangelnder körperlicher Eignung entlassen, nachdem sie eine Knieverletzung im Dienst erlitten hatte. Die Dienststelle übersieht, dass hier ein Dienstunfallverfahren läuft. Der Widerspruch ist erfolgreich, da während eines laufenden WDB-Verfahrens wegen derselben Verletzung nicht einfach wegen “mangelnder Eignung” entlassen werden darf.

Häufige Fehler bei Entlassungsverfahren

Unbedachte Unterschrift: Wer auf der Anhörung “Einverstanden mit der Entlassung” ankreuzt, in der Hoffnung auf ein schnelles Ende, verliert fast alle Chancen auf eine spätere gerichtliche Korrektur oder soziale Härtefallregelungen.

Fristversäumnis beim Widerspruch: Der “gelbe Brief” wird oft wochenlang ignoriert. Nach 30 Tagen ist die Entlassung unanfechtbar (bestandskräftig), selbst wenn sie inhaltlich völlig falsch war.

Verschweigen von Gesundheitsdaten: Wer gegenüber dem Truppenarzt Symptome verharmlost, um nicht als “krank” zu gelten, schadet sich selbst, wenn später eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit rechtlich untermauert werden muss.

FAQ zur Entlassung aus der Bundeswehr

Darf die Bundeswehr mich während einer Krankheit entlassen?

Ja, eine Krankheit schützt Soldaten nicht generell vor einer Entlassung. Wenn die Krankheit zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führt, ist dies sogar ein gesetzlicher Entlassungsgrund nach § 55 Abs. 2 SG.

Wichtig ist jedoch, ob die Krankheit durch den Dienst verursacht wurde (WDB). In diesem Fall gelten deutlich strengere Schutzvorschriften und höhere finanzielle Entschädigungsansprüche, die vor der Entlassung geklärt werden müssen.

Was passiert mit meinem BFD-Anspruch bei einer Entlassung?

Das hängt vom Entlassungsgrund ab. Bei einer regulären Entlassung am Ende der Dienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit bleibt der BFD-Anspruch voll erhalten. Er ist Ihr Ticket für die zivile Karriere.

Wird man jedoch wegen eines Dienstvergehens nach § 55 Abs. 5 SG entlassen, erlöschen die Ansprüche auf Berufsförderung und Übergangsgebührnisse in der Regel vollständig. Dies stellt oft einen finanziellen Schaden von mehreren zehntausend Euro dar.

Muss ich bei der Anhörung persönlich erscheinen?

Sie haben das Recht auf rechtliches Gehör. Die Bundeswehr bietet meist ein persönliches Gespräch an. Sie können jedoch darauf bestehen, sich ausschließlich schriftlich zu äußern, was oft strategisch klüger ist.

Wenn Sie persönlich erscheinen, nehmen Sie unbedingt eine Vertrauensperson oder einen Anwalt mit. Lassen Sie sich ein Protokoll des Gesprächs aushändigen und unterschreiben Sie dieses nur, wenn Ihre Aussagen korrekt wiedergegeben wurden.

Kann ich die Entlassung durch einen Widerspruch stoppen?

Ein Widerspruch allein hat bei Entlassungen meist keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Sie müssen das Kasernentor zum genannten Termin verlassen, auch wenn das Verfahren noch läuft.

Um die Entlassung physisch zu stoppen, muss ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden. Nur wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnet, bleiben Sie bis zur endgültigen Klärung Soldat mit allen Bezügen.

Wie lange dauert ein Entlassungsverfahren im Durchschnitt?

Von der Eröffnung der Anhörung bis zur Zustellung der Verfügung vergehen meist 4 bis 8 Wochen. Die Entlassung selbst erfolgt dann oft zum Ende des nächsten oder übernächsten Monats.

Widerspruchsverfahren können sich jedoch über 3 bis 6 Monate hinziehen. Klagen vor dem Verwaltungsgericht dauern in der Regel 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit befinden Sie sich meist bereits im zivilen Status.

Bekomme ich Arbeitslosengeld nach der Entlassung?

Soldaten sind in der Regel über die Nachversicherung in der Arbeitslosenversicherung geschützt. Nach der Entlassung haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern die Anwartschaftszeiten erfüllt sind.

Vorsicht bei Entlassung wegen Dienstvergehen: Hier droht eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit (meist 12 Wochen), da das Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als selbst verschuldet gewertet wird.

Was ist eine Entlassung wegen “mangelnder Eignung”?

In den ersten sechs Monaten (Probezeit) kann die Bundeswehr prüfen, ob Sie für den Soldatenberuf charakterlich, geistig und körperlich geeignet sind. Hier ist die Entlassung nach § 55 Abs. 4 SG sehr einfach möglich.

Nach der Probezeit ist eine Entlassung wegen mangelnder Eignung deutlich schwieriger und erfordert den Nachweis, dass Sie die Anforderungen Ihres Dienstpostens dauerhaft nicht erfüllen können, trotz Fördermaßnahmen.

Kann ich meine Entlassung rückgängig machen?

Ja, durch einen erfolgreichen Widerspruch oder ein Gerichtsurteil kann die Entlassungsverfügung aufgehoben werden. In diesem Fall werden Sie rückwirkend so gestellt, als ob die Entlassung nie stattgefunden hätte.

Dies beinhaltet auch die Nachzahlung aller ausgebliebenen Dienstbezüge. Solche Fälle sind selten und erfordern meist eine exzellente Beweisführung über Verfahrensfehler oder falsche Tatsachengrundlagen der Dienststelle.

Darf ich meine Uniform nach der Entlassung behalten?

Grundsätzlich müssen alle Ausrüstungsgegenstände und Uniformteile bei der LHD/Kleiderkammer abgegeben werden. Ein Behalten von Uniformteilen ohne Genehmigung kann als Unterschlagung gewertet werden.

Ehemalige Soldaten können jedoch die Erlaubnis zum Tragen der Uniform bei besonderen Anlässen (Uniformtragerlaubnis – UTE) beantragen. Dies setzt jedoch eine ehrenhafte Entlassung voraus.

Werden Disziplinarmaßnahmen bei der Entlassung gelöscht?

Nein, laufende Disziplinarverfahren werden oft durch die Entlassung beendet, aber die Einträge im Disziplinarbuch bleiben für die Dauer der Tilgungsfristen in der Personalakte bestehen.

Dies ist besonders relevant, wenn Sie später erneut in den öffentlichen Dienst eintreten möchten. Eine Entlassung wegen Dienstvergehen ist ein massives Hindernis für jede künftige Beamtenlaufbahn.

Referenzen und nächste Schritte

  • Fordern Sie umgehend eine Kopie Ihrer vollständigen Personalakte (G-Akte und Nebenakte) an.
  • Erstellen Sie eine chronologische Liste aller Ereignisse, die zur Entlassung geführt haben, inklusive Zeugennamen.
  • Lassen Sie Ihren BFD-Status schriftlich bestätigen, um Planungssicherheit für die Zeit nach dem Dienst zu haben.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Sozialdienst der Bundeswehr, um finanzielle Härten abzufedern.

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  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG): Ihr Recht auf Übergangsbeihilfe.
  • Widerspruchsverfahren nach der WBO: Ein Leitfaden für Soldaten.
  • Dienstunfähigkeit und WDB-Verfahren: So sichern Sie Ihre Rente.
  • Berufsförderungsdienst (BFD): Chancen nach der Dienstzeit nutzen.

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die zentralen Normen für die Beendigung des Dienstverhältnisses finden sich im Soldatengesetz (SG). Für Soldaten auf Zeit sind insbesondere die §§ 54 und 55 SG maßgeblich, für Berufssoldaten die §§ 44 bis 46 SG. Ergänzend wirken die Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bezüglich der finanziellen Folgen einer Entlassung.

Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) betont immer wieder den Charakter der Entlassung als administrativen Schutzmechanismus. Ein wichtiges Autoritätszitat stammt oft aus Entscheidungen zum § 55 Abs. 5 SG, wonach die Entlassung keine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Einsatzbereitschaft ist. Den vollständigen Wortlaut der Gesetze finden Sie beim Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de/sg/.

Abschließende Betrachtung

Die Entlassung aus der Bundeswehr ist ein tiefgreifender Einschnitt, der die Weichen für die berufliche Zukunft völlig neu stellt. Wer in diesem Verfahren passiv bleibt, überlässt die Deutungshoheit über seine Karriere der administrativen Maschinerie. Nur durch die konsequente Wahrnehmung von Anhörungsrechten und die präzise Kontrolle der Entlassungsgründe lässt sich sicherstellen, dass die Jahre des Dienstes nicht durch ein fehlerhaftes Verfahren entwertet werden.

Letztendlich zeigt die Erfahrung: Ein informierter Soldat ist ein geschützter Soldat. Nutzen Sie die Unterstützung durch Vertrauenspersonen und Experten, um Ihre sozialen Ansprüche zu verteidigen. Eine Entlassung muss nicht das Ende Ihrer Karriere sein – sie kann bei richtiger Abwicklung der erste Schritt in eine erfolgreiche zivile Laufbahn sein. Bleiben Sie standhaft und wahren Sie Ihre Rechte bis zum letzten Tag in Uniform.

Zentrale Merksätze für Betroffene:

  • Anhörung ist Pflicht: Schweigen Sie nicht, sondern dokumentieren Sie Ihre Sicht der Dinge.
  • Fristen sind heilig: Ein versäumter Widerspruch schließt den Rechtsweg dauerhaft aus.
  • Status vor Emotion: Kämpfen Sie primär um eine “ehrenhafte Entlassung” für Ihre Sozialansprüche.

  • Prüfen Sie bei Entlassung wegen Krankheit sofort Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
  • Lassen Sie sich bei Disziplinarvorfällen niemals zu einer “freiwilligen” Entlassung drängen, ohne Beratung.
  • Nutzen Sie die zivilen Beratungsstellen der Arbeitsagentur frühzeitig parallel zum Verfahren.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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