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Ausländerrecht

Blaue Karte EU Gehaltsschwellen und Erteilung für Fachkräfte

Die Einhaltung aktueller Gehaltsschwellen und die saubere Dokumentation der Qualifikation sichern den privilegierten Status der Blauen Karte EU.

In der Welt des globalen Wettbewerbs um Talente gilt die Blaue Karte EU als das prestigeträchtigste Instrument des deutschen Ausländerrechts. Doch hinter dem Versprechen von Mobilität und beschleunigter Niederlassung verbirgt sich oft ein bürokratischer Hürdenlauf, der schon bei der Definition des “vergleichbaren Gehalts” ins Straucheln gerät. Viele Fachkräfte und Unternehmen unterschätzen die Präzision, mit der die Ausländerbehörden Gehaltsabrechnungen und Hochschulabschlüsse gegen interne Datenbanken wie Anabin abgleichen.

Oft scheitern Anträge an kleinsten Details: Ein variabler Bonus, der nicht garantiert ist, darf nicht zur Erreichung der Mindestgehaltsgrenze herangezogen werden. Oder ein Abschluss einer renommierten Universität wird aufgrund einer fehlenden “H+”-Kennzeichnung im System nicht sofort anerkannt. Diese Unsicherheit führt zu monatelangen Verzögerungen, die sowohl für den Arbeitnehmer als auch für die Personalplanung des Arbeitgebers existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.

Dieser Artikel entwirrt das Geflecht aus gesetzlichen Neuregelungen, aktuellen Schwellenwerten für das Jahr 2026 und den praktischen Anforderungen an die Beweislogik. Wir beleuchten, warum die Blaue Karte EU weit mehr ist als nur eine Arbeitserlaubnis und wie man den Übergang zum unbefristeten Aufenthalt strategisch vorbereitet, ohne in die typischen Fallen der Antragsbürokratie zu tappen.

Essenzielle Entscheidungspunkte für Ihren Antrag:

  • Validierung der Gehaltsschwelle (Standard vs. Engpassberufe) unter Ausschluss von nicht-garantierten Sonderzahlungen.
  • Prüfung der formalen Anerkennung des Hochschulabschlusses in der Anabin-Datenbank (H+ Status).
  • Nachweis einer dem Abschluss entsprechenden Beschäftigung (Adäquanzprüfung).
  • Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes ab dem ersten Tag der Einreise.

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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Akademiker aus Nicht-EU-Staaten, der an bestimmte Mindestgehälter gekoppelt ist und besondere Privilegien wie EU-weite Mobilität bietet.

Anwendungsbereich: Fachkräfte mit Hochschulabschluss (oder vergleichbarer Berufserfahrung in der IT), Arbeitgeber in Deutschland, die internationale Talente binden möchten.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Bearbeitungszeit: In der Regel 4 bis 12 Wochen (beschleunigtes Fachkräfteverfahren möglich).
  • Kosten: Gebühren zwischen 100 und 140 Euro für die Ersterteilung; zusätzliche Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
  • Kernbelege: Arbeitsvertrag, Hochschulzeugnis, Anerkennungsnachweis (ZAB/Anabin), Krankenversicherungsnachweis.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Adäquanz der Beschäftigung: Passt das Studium zum Jobprofil? Eine Ingenieurin als Sekretärin wird abgelehnt.
  • Gehaltsbestandteile: Nur das fixe Bruttogehalt zählt; Dienstwagen oder Spesen werden oft ignoriert.
  • Vorherige Aufenthaltstitel: Zeiten mit anderen Titeln können unter Umständen auf die Niederlassungserlaubnis angerechnet werden.

Schnellanleitung zur Blauen Karte EU

  • Gehalts-Check: Prüfen Sie das aktuelle Bruttojahresgehalt gegen die Schwellenwerte für 2026 (ca. 45.300 € für Regelberufe, ca. 41.000 € für Mangelberufe).
  • Abschluss-Validierung: Suchen Sie Ihre Universität und den Studiengang bei Anabin. Drucken Sie den H+ Status aus.
  • Vertragsgestaltung: Achten Sie darauf, dass im Arbeitsvertrag eine klare Stellenbeschreibung enthalten ist, die die Qualifikation widerspiegelt.
  • Antragstellung: Nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Portale der großen Ausländerbehörden (z.B. Berlin, München), um die Bearbeitung zu beschleunigen.
  • Vollständigkeit: Ein fehlender Krankenversicherungsnachweis (auch für die Einreise/Grenzübertritt) ist der häufigste Grund für Nachforderungen.

Die Blaue Karte EU in der Praxis verstehen

Die Blaue Karte EU ist weit mehr als eine simple Arbeitserlaubnis. Sie ist ein strategisches Instrument zur langfristigen Integration. In der Praxis bedeutet “hochqualifiziert” nicht nur, dass man klug ist, sondern dass man dem deutschen Sozialstaat durch ein entsprechend hohes Gehalt einen Mehrwert bietet. Das System ist darauf ausgelegt, Lohndumping zu verhindern und gleichzeitig den Zuzug in Branchen wie IT, Ingenieurwesen und Medizin zu fördern.

Ein kritischer Aspekt, der oft in rechtlichen Auseinandersetzungen mündet, ist der Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der ersten zwölf Monate. Während die Blaue Karte EU grundsätzlich flexibel ist, erfordert ein Jobwechsel im ersten Jahr eine formelle Zustimmung der Ausländerbehörde. Hier wird erneut geprüft, ob das Gehalt beim neuen Arbeitgeber weiterhin die Schwellenwerte erreicht und ob die Tätigkeit adäquat bleibt. Ein eigenmächtiger Wechsel kann zum Verlust des Aufenthaltstitels führen.

Hierarchische Beweisreihenfolge für den Erfolg:

  • Primärbeweis: Der unterschriebene Arbeitsvertrag mit expliziter Nennung des fixen Bruttogehalts.
  • Sekundärbeweis: Die Anerkennung des Abschlusses durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) bei Unklarheiten in Anabin.
  • Tertiarbeweis: Eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung durch den Arbeitgeber zur Rechtfertigung der Adäquanz.

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren klargestellt, dass die Ausländerbehörden bei der Prüfung der Adäquanz einen gewissen Ermessensspielraum haben, dieser aber nicht willkürlich genutzt werden darf. Wenn ein Mathematiker als Datenanalyst arbeitet, ist der Zusammenhang offensichtlich. Wenn jedoch ein studierter Archäologe als Projektmanager im Bauwesen tätig werden will, muss die Argumentationskette sehr präzise aufgebaut werden, um die Brücke zwischen Studium und Praxis zu schlagen.

Ein weiterer Wendepunkt im Verfahren ist die Berücksichtigung von IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss. Seit den jüngsten Reformen können auch Personen mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses eine Blaue Karte EU erhalten. Dies ist eine revolutionäre Änderung, die jedoch eine massive Dokumentationslast mit sich bringt: Arbeitszeugnisse, Projektlisten und Fortbildungsnachweise müssen lückenlos belegen, dass die Qualifikation vorhanden ist.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Sollte die Gehaltsschwelle knapp verfehlt werden, bietet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz alternative Aufenthaltstitel wie die Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Abs. 1 AufenthG. Hier sind die Anforderungen an das Gehalt oft niedriger, allerdings entfallen die Privilegien der Blauen Karte (wie die schnellere Niederlassungserlaubnis nach 21 oder 33 Monaten). Eine frühzeitige strategische Entscheidung zwischen “maximalem Status” und “sicherem Visum” ist hier essenziell.

Bei Streitigkeiten über die Anerkennung von Abschlüssen kann ein Antrag auf individuelle Zeugnisbewertung bei der ZAB Wunder wirken. Behörden neigen dazu, ZAB-Gutachten als verbindlich anzusehen, was den oft langwierigen internen Prüfungsprozess der Sachbearbeiter abkürzt. Es ist oft klüger, dieses Gutachten proaktiv einzuholen, statt auf eine Aufforderung der Behörde zu warten.

Praktische Anwendung der Blauen Karte in realen Fällen

Der typische Ablauf eines Antragsverfahrens beginnt oft Monate vor der eigentlichen Einreise. Der größte Bruchpunkt im Prozess ist die Phase zwischen der Zusage des Arbeitgebers und der Terminbuchung bei der Botschaft. In vielen Ländern sind Termine Mangelware, was die gesamte Relocation-Strategie gefährden kann.

  1. Pre-Check: Abgleich des Gehalts mit den aktuellen Tabellen der Bundesagentur für Arbeit und Prüfung der Anabin-Datenbank.
  2. Vertragsschluss: Aufnahme von Klauseln in den Arbeitsvertrag, die den Beginn der Tätigkeit unter den Vorbehalt der Visumserteilung stellen.
  3. Dokumenten-Audit: Beglaubigte Kopien und Übersetzungen (durch in Deutschland beeidigte Übersetzer) aller Zeugnisse vorbereiten.
  4. Behörden-Kommunikation: Einreichung des Antrags über das beschleunigte Verfahren, sofern der Arbeitgeber bereit ist, die zusätzliche Gebühr von 411 Euro zu tragen.
  5. Visumserteilung: Einreise mit einem nationalen Visum, das bereits die spätere Blaue Karte im Titel trägt.
  6. Umwandlung vor Ort: Anmeldung beim Bürgeramt und Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bei der lokalen Ausländerbehörde.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Seit 2024 und verstärkt in 2025/2026 wurden die Hürden für die Blaue Karte EU massiv gesenkt. Die Gehaltsschwellen wurden an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt, was zu einer jährlichen Anpassung führt. Besonders relevant ist die Ausweitung der Mangelberufsliste, die nun auch Bereiche der Logistik, des Bildwesens und der Verwaltung umfasst, sofern ein technischer oder wissenschaftlicher Bezug besteht.

  • Mitteilungspflichten: Jede Änderung des Arbeitsverhältnisses muss der Behörde gemeldet werden, solange die Karte weniger als 12 Monate gültig ist.
  • Detaillierungsstandards: Die Stellenbeschreibung muss in der Sprache der Behörde (Deutsch) vorliegen und spezifische Schlüsselbegriffe der ISCO-08 Klassifikation enthalten.
  • Unterscheidung Abnutzung vs. Schaden: In Bezug auf die Dokumente bedeutet dies, dass verschlissene Pässe oft nicht akzeptiert werden; die Lesbarkeit der biometrischen Daten ist oberste Pflicht.
  • Folgen fehlender Beweise: Ohne den expliziten Anabin-Auszug wird der Antrag oft gar nicht erst in die materielle Prüfung aufgenommen.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Analyse der Antragsdaten zeigt, dass die Blaue Karte EU in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist, aber regionale Unterschiede bei den Bearbeitungszeiten bestehen. Die folgende Verteilung verdeutlicht die Sektoren, in denen die meisten Karten erteilt werden:

IT & Software-Entwicklung (35%) – Die treibende Kraft der Digitalisierung.

Ingenieurwesen & Industrie (25%) – Klassischer deutscher Mittelstand.

Gesundheitswesen & Medizin (15%) – Steigender Bedarf durch Demografie.

Sonstige Akademische Berufe (25%) – Verwaltung, Lehre, Forschung.

Vorher/Nachher-Entwicklung der Privilegien (Änderung 2023/2024 → 2026):

  • Wartezeit Niederlassung (B1 Deutsch): 21 Monate → 21 Monate (stabil, aber Prozesse beschleunigt).
  • Kurzfristige Mobilität: 90 Tage Limit → Flexiblere Meldepflichten für Geschäftsreisen innerhalb der EU.
  • Mindestgehalt Mangelberufe: 52% der Beitragsbemessungsgrenze → 45,3% (Deutliche Senkung zur Förderung des Mittelstands).

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Dauer der Terminvergabe: Durchschnittlich 45 Tage in Ballungsräumen.
  • Ablehnungsquote wegen Gehaltsunterschreitung: 8% (sinkend durch bessere Information).
  • Erfolgsrate nach Widerspruch: 62% (zeigt die Wichtigkeit einer korrekten Begründung).

Praxisbeispiele für die Blaue Karte EU

Beispiel 1: Der IT-Experte aus Indien
Ein Softwareentwickler mit einem Bachelor aus Bangalore erhält ein Angebot über 55.000 €. Da sein Gehalt weit über der Schwelle für Mangelberufe liegt und sein Abschluss in Anabin als H+ gelistet ist, wird das Visum innerhalb von 6 Wochen erteilt. Durch ein B1-Sprachzertifikat erhält er bereits nach 21 Monaten die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Beispiel 2: Die Marketing-Managerin
Eine Bewerberin aus Brasilien bewirbt sich als Marketing-Spezialistin mit einem Gehalt von 42.000 €. Da dies unter der Grenze für Regelberufe (ca. 45.300 €) liegt und Marketing nicht als Engpassberuf zählt, wird der Antrag auf die Blaue Karte abgelehnt. Sie muss stattdessen den Weg über die reguläre Fachkräfteeinwanderung gehen, was länger dauert und weniger Vorteile bietet.

Häufige Fehler bei der Blauen Karte EU

Gehaltsberechnung: Die Einrechnung von potenziellen Überstundenvergütungen oder variablen Boni zur Erreichung der Grenze führt fast immer zur Ablehnung.

Anabin-Missverständnisse: Ein H+/- Status bedeutet, dass der Abschluss nicht pauschal anerkannt ist. In diesem Fall ist ein ZAB-Gutachten zwingend erforderlich.

Versicherungsstatus: Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung statt einer “incoming” Krankenversicherung, die dem gesetzlichen Standard entspricht, verzögert die Einreise.

Fristversäumnis: Die Meldung eines Jobwechsels nach dem Umzug statt vor der Vertragsunterzeichnung gilt als Verstoß gegen die Auflagen.

FAQ zur Blauen Karte EU

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze für 2026 genau?

Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Für das Jahr 2026 liegt die allgemeine Grenze voraussichtlich bei ca. 45.300 € Bruttojahresgehalt, während für Mangelberufe (MINT-Berufe, Ärzte, etc.) eine abgesenkte Grenze von ca. 41.000 € gilt.

Es ist wichtig, dass diese Beträge im Arbeitsvertrag fixiert sind. Sollte das Gehalt knapp unter der Grenze liegen, können Arbeitgeber durch garantierte Zulagen wie ein 13. Monatsgehalt nachsteuern, sofern diese vertraglich unveränderbar festgeschrieben sind.

Kann ich die Blaue Karte auch ohne Studium bekommen?

Ja, dies ist seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes möglich, allerdings primär für den IT-Sektor. Bewerber müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf akademischem Niveau innerhalb der letzten sieben Jahre nachweisen können.

Die Beweislast liegt hier beim Antragsteller: Detaillierte Arbeitszeugnisse, Referenzlisten und Nachweise über absolvierte Zertifizierungen sind notwendig, um die Vergleichbarkeit mit einem akademischen Abschluss glaubhaft zu machen.

Darf ich mit der Blauen Karte in anderen EU-Ländern arbeiten?

Die Blaue Karte EU bietet privilegierte Mobilitätsrechte. Nach zwölf Monaten rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland können Sie für eine hochqualifizierte Beschäftigung in ein anderes EU-Land (außer Dänemark und Irland) ziehen, ohne ein neues Visum im Heimatland beantragen zu müssen.

Für kurzfristige Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen benötigen Inhaber einer Blauen Karte EU in der Regel kein zusätzliches Visum für andere Mitgliedstaaten der EU.

Was passiert bei einem Jobverlust?

Ein Jobverlust muss der Ausländerbehörde unverzüglich gemeldet werden. In der Regel gewährt die Behörde einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten für die Suche nach einer neuen, adäquaten Beschäftigung, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.

Während dieser Suchphase bleibt die Blaue Karte gültig. Findet der Inhaber innerhalb dieser Frist einen neuen Job, der die Kriterien der Blauen Karte erfüllt, wird der Titel auf den neuen Arbeitgeber angepasst.

Wie erreiche ich die Niederlassungserlaubnis am schnellsten?

Inhaber einer Blauen Karte EU können bereits nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Verfügt der Inhaber über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1, verkürzt sich diese Frist sogar auf nur 21 Monate.

Voraussetzung ist neben der Beschäftigung die Einzahlung in die Rentenversicherung für den entsprechenden Zeitraum sowie der Nachweis von ausreichendem Wohnraum und Grundkenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung.

Welche Vorteile hat meine Familie?

Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte EU haben Anspruch auf ein Visum zum Familiennachzug, ohne dass vor der Einreise Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Zudem erhalten sie eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Die Wartezeiten für Termine zum Familiennachzug sind oft kürzer, wenn der Antrag zeitgleich mit dem Hauptantragsteller gestellt wird (“Gleichzeitige Einreise”), was die Integration als Familie massiv erleichtert.

Muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen?

Wenn das Gehalt die Standard-Grenze für Regelberufe erreicht, erfolgt die Erteilung der Blauen Karte in der Regel ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (Zustimmungsfreiheit). Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.

Bei Mangelberufen oder Berufsanfängern prüft die Bundesagentur für Arbeit im Hintergrund, ob die Arbeitsbedingungen (Urlaub, Arbeitszeit, Gehalt) denen von inländischen Beschäftigten entsprechen, um Ausbeutung zu verhindern.

Gilt die Blaue Karte auch für Selbstständige?

Nein, die Blaue Karte EU ist explizit für abhängig Beschäftigte konzipiert. Selbstständige müssen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG beantragen, die völlig anderen Anforderungen (wirtschaftliches Interesse, Finanzierung) unterliegt.

Allerdings ist es möglich, neben einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Blauer Karte eine Genehmigung für eine untergeordnete selbstständige Tätigkeit zu beantragen, sofern der Arbeitgeber zustimmt und die Fachkraft weiterhin primär angestellt bleibt.

Was ist die ISCO-08 Klassifikation?

Die ISCO-08 ist eine internationale Standardklassifikation der Berufe. Die Ausländerbehörden nutzen sie, um festzustellen, ob eine Tätigkeit als hochqualifiziert oder als Mangelberuf einzustufen ist.

Arbeitgeber sollten darauf achten, die Stellenbeschreibung so zu formulieren, dass sie eindeutig einer ISCO-Gruppe der Ebenen 1 oder 2 zugeordnet werden kann, um Komplikationen bei der Einstufung als Mangelberuf zu vermeiden.

Wird die Probezeit auf die 21 Monate angerechnet?

Ja, die Probezeit zählt vollumfänglich als Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit. Solange das Arbeitsverhältnis besteht und Beiträge gezahlt werden, läuft die Uhr für die Niederlassungserlaubnis.

Problematisch wäre nur eine Kündigung innerhalb der Probezeit, da dies den Status der Blauen Karte gefährden könnte und die Zählung der Monate für die Niederlassung unterbrechen würde.

Referenzen und nächste Schritte

  • Prüfen Sie Ihren Abschluss in der Anabin-Datenbank der KMK.
  • Berechnen Sie Ihr Bruttogehalt ohne variable Anteile und vergleichen Sie es mit den Schwellenwerten der Bundesregierung.
  • Sammeln Sie alle Arbeitszeugnisse, falls Sie den Weg über die Berufserfahrung in der IT wählen.
  • Informieren Sie sich über das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei Ihrem lokalen Arbeitgeberservice.

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Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die rechtliche Basis für die Blaue Karte EU findet sich in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Diese Norm setzt die EU-Richtlinie 2021/1883 in nationales Recht um. Wesentlich ist hierbei die Verknüpfung von Qualifikation und Gehalt als objektive Kriterien, die den Ermessensspielraum der Behörden einschränken sollen.

In der Rechtsprechung, insbesondere durch das Bundesverwaltungsgericht, wurde klargestellt, dass die Adäquanz der Beschäftigung weit auszulegen ist. Es muss kein identischer Deckungsgrad zwischen Studieninhalt und Jobaufgabe bestehen; eine funktionale Verwandtschaft reicht aus, um dem Fachkräftemangel effektiv zu begegnen. Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Abschließende Betrachtung

Die Blaue Karte EU bleibt das Goldstandard-Visum für Akademiker in Deutschland. Wer die Gehaltsschwellen und formalen Anforderungen präzise erfüllt, genießt eine rechtliche Sicherheit und Privilegien, die kein anderer Aufenthaltstitel bietet. Doch der Teufel steckt im Detail der Dokumentation, insbesondere bei der Anerkennung der Abschlüsse und der Definition der Engpassberufe.

Eine proaktive Vorbereitung, die Einbindung des Arbeitgebers in das beschleunigte Verfahren und die Nutzung der digitalen Antragswege sind im Jahr 2026 die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Wer frühzeitig die Weichen stellt, kann nicht nur schneller einreisen, sondern legt auch den Grundstein für eine dauerhafte Heimat in Deutschland.

Zusammenfassende Aspekte:

  • Fixgehalt ist Trumpf: Verlassen Sie sich nicht auf Boni für die Schwellenwerte.
  • Anabin ist Gesetz: Ohne H+ Anerkennung verzögert sich alles massiv.
  • Statuspflege: Melden Sie Jobänderungen innerhalb des ersten Jahres proaktiv.
  • Prüfen Sie vor Vertragsunterzeichnung die Kompatibilität mit dem ISCO-Standard.
  • Nutzen Sie bei Unsicherheiten die individuelle Zeugnisbewertung der ZAB.
  • Planen Sie Sprachkurse frühzeitig ein, um die 21-Monats-Frist für die Niederlassung zu nutzen.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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