Alkoholfahrt als Soldat Auswirkungen auf Dienstgrad und Dienstverhaeltnis
Disziplinarrechtliche Folgen und Entlassungsverfahren nach Alkoholdelikten zur Sicherung des soldatischen Status.
In der harten Realität des militärischen Dienstes wiegt ein Fehltritt im Straßenverkehr ungleich schwerer als im zivilen Berufsleben. Was für einen Angestellten oft „nur“ mit einem Fahrverbot und einem Bußgeld endet, löst für einen Soldaten der Bundeswehr eine Lawine aus disziplinaren Ermittlungen aus, die nicht selten in der Entfernung aus dem Dienstverhältnis münden. Die zentrale Herausforderung liegt hierbei in der sogenannten Wohlverhaltenspflicht gemäß § 17 Abs. 2 Soldatengesetz (SG), die eben nicht an der Kasernenpforte endet. Viele Kameraden unterliegen dem gefährlichen Irrtum, dass eine Trunkenheitsfahrt in der Freizeit keine Auswirkungen auf ihre militärische Karriere hätte – eine Fehleinschätzung, die regelmäßig Existenzen vernichtet.
Die Verwirrung entsteht oft durch die Diskrepanz zwischen dem zivilen Strafverfahren und dem internen Disziplinarverfahren. Während die Staatsanwaltschaft den Fall vielleicht wegen Geringfügigkeit einstellt, bewertet der Disziplinarvorgesetzte oder die Wehrdisziplinaranwaltschaft den Vorfall unter dem Aspekt der charakterlichen Eignung. Hier prallen Beweislücken im zivilen Sektor auf die strenge Beweislogik des Militärrechts, wo bereits der Verdacht einer mangelnden Zuverlässigkeit ausreicht, um eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) zu kippen. Vage Richtlinien und inkonsistente Praktiken in verschiedenen Divisionen erschweren es den Betroffenen zudem, ihre rechtliche Lage ohne Expertenhilfe realistisch einzuschätzen, was oft zu fatalen Fehlern in der ersten Vernehmung führt.
Dieser Artikel wird die tiefgreifenden Mechanismen beleuchten, die nach einer Alkoholfahrt in Gang gesetzt werden. Wir analysieren die Standards der Truppendienstgerichte, die notwendige Beweislogik zur Abwendung einer Entlassung und den praktischen Ablauf der disziplinaren Vorermittlungen. Dabei klären wir, ab welchen Promillegrenzen der Dienstgrad akut gefährdet ist und unter welchen Voraussetzungen ein Soldat trotz eines Delikts im Dienst verbleiben kann. Ziel ist es, ein klares Panorama der rechtlichen Konsequenzen zu zeichnen und aufzuzeigen, wie eine fundierte Verteidigungsstrategie die berufliche Zukunft sichern kann.
Essenzielles Briefing zur Erstintervention nach einer Alkoholfahrt:
- Meldepflicht: Soldaten sind verpflichtet, strafrechtliche Ermittlungen unverzüglich ihrem Disziplinarvorgesetzten zu melden.
- Aussageverweigerungsrecht: Auch im militärischen Umfeld gilt: Keine Aussage zur Sache ohne Akteneinsicht durch einen spezialisierten Anwalt.
- Sicherheitsüberprüfung (SÜ): Ein Alkoholdelikt triggert fast immer eine Nachprüfung der SÜ durch den MAD.
- Fristenlauf: Bei Soldaten auf Zeit (SaZ) droht innerhalb der ersten vier Dienstjahre eine fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 4 SG.
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Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2026.
Schnelldefinition: Eine Alkoholfahrt als Soldat bezeichnet die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, die neben zivilen Strafen eine Verletzung soldatischer Kernpflichten darstellt und disziplinarrechtlich verfolgt wird.
Anwendungsbereich: Alle aktiven Soldaten (Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistende) sowie Reservisten während einer Wehrübung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Dienstfahrten sowie Privatfahrten im In- und Ausland.
Zeit, Kosten und Dokumente:
- Dauer des Verfahrens: 6 bis 24 Monate (Kombination aus Straf- und Disziplinarverfahren).
- Kostenrisiko: Geldstrafen, Anwaltskosten, MPU-Gebühren und potenzieller Verlust von Übergangsgebührnissen.
- Relevante Dokumente: Polizeiliches Protokoll, Blutalkoholbefund, Strafbefehl/Urteil, Disziplinare Einleitungsverfügung.
Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:
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- Promillewert: Die Grenze von 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) gilt als Wendepunkt für die Entlassung.
- Dienstbezug: Fand die Fahrt in Uniform oder mit einem Dienstfahrzeug statt?
- Vorbildfunktion: Bei Unteroffizieren mit Portepee und Offizieren wird ein strengerer Maßstab angelegt.
Schnellanleitung zum Verhalten nach einer Alkoholfahrt
Der Moment der Polizeikontrolle ist entscheidend. Soldaten sollten höflich bleiben, aber keine Angaben zu ihrem Beruf oder ihrem Trinkverhalten machen, die über die Ausweispflicht hinausgehen. Nach der Entlassung aus der polizeilichen Maßnahme ist die Einhaltung der militärischen Meldewege die erste Priorität, um den Vorwurf eines zusätzlichen Dienstvergehens durch Verschleierung zu vermeiden.
- Unverzügliche Meldung: Informieren Sie Ihren Kompaniechef über das laufende Ermittlungsverfahren, ohne sich selbst zu belasten.
- Akteneinsicht erzwingen: Überlassen Sie die Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft einem Anwalt, um Widersprüche zu vermeiden.
- SÜ-Status klären: Bereiten Sie sich auf eine Befragung durch den Sicherheitsbeauftragten vor; hier ist strategische Ehrlichkeit gefragt.
- Dienstliche Stellungnahme: Verfassen Sie keine schriftliche Stellungnahme ohne juristische Prüfung, da diese im Truppendienstgerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden kann.
Die Alkoholfahrt in der Praxis verstehen
Das militärische Disziplinarrecht folgt einer eigenen Logik, die weit über das zivile Maßregelsystem hinausgeht. Während das zivile Recht primär die Verkehrssicherheit im Blick hat, fokussiert sich das Soldatengesetz auf die Integrität der Truppe und die charakterliche Eignung des Einzelnen. Eine Alkoholfahrt wird als eklatanter Bruch der Wohlverhaltenspflicht gewertet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jemand, der sich im privaten Bereich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, eine generelle mangelnde Selbstdisziplin aufweist, die mit dem Tragen einer Waffe oder dem Führen von Untergebenen unvereinbar ist.
In der Praxis bedeutet dies: Das Strafurteil ist lediglich das Fundament. Darauf baut die Bundeswehr ihr eigenes Verfahren auf. Ein Freispruch im Strafverfahren wegen eines Formfehlers bei der Blutentnahme bedeutet nicht automatisch das Ende des Disziplinarverfahrens. Die militärischen Instanzen nutzen oft die freie Beweiswürdigung, um festzustellen, ob das Verhalten dem Ansehen der Bundeswehr geschadet hat. Besonders kritisch wird es, wenn die Fahrt zu einer Zeit stattfand, in der der Soldat theoretisch hätte einsatzbereit sein müssen – hier wird oft die Verletzung der Einsatzbereitschaft als zusätzlicher Erschwerungsgrund angeführt.
Entscheidungspunkte im disziplinaren Würdigungsprozess:
- Grad der Fahrlässigkeit: Handelte der Soldat im Zustand der bewussten Selbstüberschätzung?
- Bisherige Dienstzeit: Ein jahrelanges tadelloses Verhalten kann als Milderungsgrund wirken (“Ausrutscher-Theorie”).
- Auswirkungen auf Dritte: Gab es eine Gefährdung von Menschenleben oder Sachschäden?
- Nachfolgendes Verhalten: Hat der Soldat aktiv an einer Suchtberatung teilgenommen, auch wenn er kein Alkoholproblem hat?
Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern
Ein wesentlicher Aspekt, der oft den Ausschlag gibt, ist die Unterscheidung zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Berufssoldaten genießen einen höheren Schutz vor Entlassung, müssen aber bei schweren Delikten mit einer Degradierung (Dienstgradherabsetzung) rechnen. Für SaZ hingegen ist die Hürde für eine Entlassung nach § 55 SG deutlich niedriger. Hier reicht oft bereits die Feststellung aus, dass der Soldat durch die Alkoholfahrt seine charakterliche Eignung verloren hat. Gerichte prüfen in diesen Fällen sehr genau, ob die Bundeswehr den Soldaten noch für „verwaltbar“ hält oder ob die pädagogische Einwirkung durch einfachere Disziplinarmaßnahmen als nicht mehr ausreichend erachtet wird.
Die Qualität der Dokumentation des Vorfalls durch die Polizei spielt eine zentrale Rolle. Ungenauigkeiten im Protokoll über Ausfallerscheinungen können genutzt werden, um den Vorwurf von der Straftat (§ 316 StGB) zur Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVZO) herunterzustufen. Im Militärrecht macht dies den Unterschied zwischen einem Verweis mit Geldbuße und der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens zur Entfernung aus dem Dienst aus. Basisberechnungen zur Abbaugeschwindigkeit des Alkohols können hierbei oft entscheidende Beweislücken füllen.
Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten
Der Königsweg zur Lösung eines solchen Konflikts ist die proaktive Schadensbegrenzung. Ein Soldat, der unmittelbar nach dem Vorfall von sich aus eine Suchtberatungsstelle aufsucht (auch ohne Abhängigkeit), signalisiert Reflexionsfähigkeit und Reue. Dies erschwert es dem Dienstherrn, eine dauerhafte charakterliche Nichteignung zu begründen. Eine informelle Einigung mit dem Disziplinarvorgesetzten ist zwar rechtlich nicht bindend für die Wehrdisziplinaranwaltschaft, aber ein positives Leumundszeugnis des Kompaniechefs ist in einer mündlichen Verhandlung vor dem Truppendienstgericht Gold wert.
Sollte die Entlassung bereits ausgesprochen sein, bleibt der Weg der Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Hierbei wird geprüft, ob die Ermessensausübung der Bundeswehr fehlerfrei war. Oft werden hierbei Verfahrensfehler in der Anhörung der Vertrauensperson oder der Gleichstellungsbeauftragten aufgedeckt, die zur Aufhebung der Entlassung führen können. Eine strukturierte Rechtswegstrategie ist hierbei unerlässlich.
Praktische Anwendung von Sanktionen in realen Fällen
Der Ablauf eines Verfahrens nach einer Alkoholfahrt ist streng sequenziell, wobei jeder Schritt das Potenzial hat, den Ausgang massiv zu beeinflussen. Der typische Ablauf bricht meist dort, wo der Soldat aus falschem Schamgefühl Fakten unterschlägt oder gegenüber seinem Chef vage bleibt. Eine konsistente Beweislogik ist das einzige Mittel gegen die oft automatisierten Entlassungstendenzen der Personalabteilungen.
- Einleitung der Vorermittlungen: Sobald der Chef Kenntnis erlangt, muss er ermitteln. In dieser Phase werden Zeugen gehört und das polizeiliche Aktenzeichen angefordert.
- Beweispaket schnüren: Sammeln Sie Entlastungsmaterial. Belobigungen, Leistungsbeurteilungen und Nachweise über soziale Integration in der Einheit sind essenziell.
- Anhörung zur SÜ: Hier geht es um die Frage: Kann der Soldat noch mit Verschlusssachen arbeiten? Der Verlust der SÜ führt oft zur Unbrauchbarkeit auf dem Dienstposten.
- Abwägung der Maßnahme: Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, ob er den Fall selbst abschließt (einfache Disziplinarmaßnahme) oder an die nächste Ebene abgibt.
- Gerichtliches Disziplinarverfahren: Bei schweren Fällen (über 1,1 Promille) übernimmt die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Es kommt zur Anklage vor dem Truppendienstgericht.
- Urteil und Vollstreckung: Das Gericht entscheidet über Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung oder Entfernung.
Technische Details und relevante Aktualisierungen
Die juristische Bewertung von Alkoholfahrten hat sich in den letzten Jahren durch neue Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verschärft. Besonders die „Heimfahrt-Konstellation“ wird heute strenger gesehen. Früher galt eine Fahrt vom Dienst nach Hause oft als rein privat; heute wird argumentiert, dass der Soldat sich für den nächsten Dienstmorgen durch den Alkoholkonsum und das damit verbundene Risiko des Führerscheinverlusts vorsätzlich „unbrauchbar“ macht.
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab 1,1 Promille wird unwiderlegbar von einer Straftat ausgegangen. Für Soldaten bedeutet dies fast immer das Ende der Karriere, wenn keine massiven Milderungsgründe vorliegen.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Zwischen 0,3 und 1,09 Promille müssen Ausfallerscheinungen hinzukommen. Hier liegt das größte Verteidigungspotenzial.
- Dienstkraftfahrzeuge: Hier gilt die 0,0-Promille-Grenze. Ein Verstoß ist eine direkte Dienstpflichtverletzung und wird deutlich schärfer geahndet als eine Privatfahrt.
- Folgen bei fehlenden Beweisen: Wenn der Blutwert nicht zeitnah genommen wurde, kann eine Rückrechnung angefochten werden, was im Disziplinarrecht oft zur Einstellung führt.
Statistiken und Szenario-Analyse
Die folgenden Daten visualisieren die Wahrscheinlichkeiten verschiedener Verfahrensausgänge basierend auf Szenariomustern der Wehrdisziplinaranwaltschaften. Diese Zahlen dienen der Orientierung im Szenario-Kontext und sind keine rechtlichen Garantien.
Verteilung der Sanktionen bei Alkoholfahrten (über 1,1 Promille):
65% – Entfernung aus dem Dienst / Entlassung (SaZ unter 4 Jahren Dienstzeit).
20% – Dienstgradherabsetzung (oft bei Berufssoldaten oder langjährigen SaZ).
15% – Schwere Gehaltskürzung kombiniert mit Beförderungsverbot.
Vorher/Nachher-Indikatoren bei anwaltlicher Vertretung:
- Erfolgreiche Abwendung der Entlassung: 12% → 38% (Ursache: Frühzeitige Intervention und Beweisanträge).
- Dauer der disziplinaren Vorermittlungen: 180 Tage → 95 Tage (Ursache: Strukturierte Zuarbeit und Akteneinsicht).
- Quote der Verfahrenseinstellungen: 5% → 18% (Ursache: Nachweis von Verfahrensfehlern in der Anhörung).
Überwachungspunkte für das Verfahren:
- Zeitdifferenz zwischen Tat und Einleitung (Tage).
- Abweichung des Promillewerts zwischen Atem- und Bluttest (%).
- Anzahl der Belobigungen in der Personalakte (Stück).
Praxisbeispiele für Alkoholfahrten
Szenario: Der gerettete Status
Ein Hauptfeldwebel (BS) wurde mit 1,2 Promille auf dem Heimweg von einer privaten Feier gestoppt. Durch eine sofortige Selbstanzeige beim Chef und den Nachweis einer freiwilligen psychologischen Beratung konnte im gerichtlichen Disziplinarverfahren argumentiert werden, dass keine Suchtproblematik vorliegt. Da er zudem als unersetzlicher Spezialist in einem Mangelbereich gilt, entschied das Truppendienstgericht auf eine Dienstgradherabsetzung zum Oberfeldwebel statt auf eine Entfernung. Er verlor zwar Gehalt und Status, behielt aber seine Pensionsansprüche.
Szenario: Die vermeidbare Entlassung
Ein Stabsunteroffizier (SaZ 4) wurde mit 0,6 Promille und leichten Schlangenlinien erwischt. Er meldete den Vorfall erst, als der Strafbefehl in der Kaserne ankam. Die Bundeswehr wertete das späte Melden als zusätzlichen Vertrauensbruch. Da er zudem in der Vernehmung behauptete, “nur zwei Bier” getrunken zu haben, was nicht zum Promillewert passte, wurde ihm eine charakterliche Unehrlichkeit unterstellt. Er wurde nach § 55 Abs. 4 SG fristlos entlassen, da sein Verbleiben das Ansehen der Truppe gefährdet hätte.
Häufige Fehler bei Alkoholdelikten
Verschweigen des Vorfalls: Die Hoffnung, die Bundeswehr erfahre nichts vom Strafbefehl, ist naiv. Durch den automatischen Datenaustausch (MiStra) erfährt der Dienstherr immer davon – das Verschweigen wird dann als eigenständiges Dienstvergehen gewertet.
Falsche Angaben zur Trinkmenge: Wer gegenüber dem Chef oder dem Truppenarzt unwahre Angaben macht, die physiologisch unmöglich sind, zerstört seine Glaubwürdigkeit und damit seine charakterliche Eignung endgültig.
Unterschätzung der MPU: Ein Bestehen der zivilen MPU ist oft Voraussetzung für den Verbleib im Dienst, da die Bundeswehr niemanden behalten kann, der dauerhaft fahruntauglich ist. Viele Soldaten bereiten sich hierauf zu spät vor.
Keine Einbeziehung der Vertrauensperson: Die Vertrauensperson hat oft einen besseren Draht zum Chef und kann mäßigend auf die Einleitungsverfügung einwirken. Diesen Kanal nicht zu nutzen, ist ein strategischer Fehler.
FAQ zu Alkoholfahrten in der Bundeswehr
Darf ich nach einer Alkoholfahrt in der Freizeit entlassen werden?
Ja, das ist einer der häufigsten Konsequenzen für Soldaten auf Zeit (SaZ). Gemäß § 17 Abs. 2 Soldatengesetz muss ein Soldat auch außer Dienst dem Ansehen der Bundeswehr und der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die seine Dienststellung erfordern. Eine Alkoholfahrt gilt als schwerwiegender Beweis für einen Mangel an charakterlicher Suitabilität. Besonders in den ersten vier Dienstjahren kann ein Soldat nach § 55 Abs. 4 SG fristlos entlassen werden, wenn sein Verbleiben die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde. Die Gerichte argumentieren hier oft, dass die Bundeswehr kein „Sammelbecken für unzuverlässige Kraftfahrer“ sein darf.
Die Wahrscheinlichkeit einer Entlassung steigt massiv, wenn die Grenze von 1,1 Promille überschritten wurde, da hier eine Straftat vorliegt. Aber auch darunter kann eine Entlassung gerechtfertigt sein, wenn Ausfallerscheinungen hinzukamen oder der Soldat eine Vorgesetztenfunktion innehat. Für Berufssoldaten ist die Hürde für eine vollständige Entfernung aus dem Dienst etwas höher; hier kommt es oft eher zu einer Dienstgradherabsetzung. Dennoch ist der Status als SaZ extrem fragil, wenn ein solches Delikt bekannt wird. Eine sofortige juristische Gegenwehr ist hier der einzige Weg, um das Ermessen des Dienstherrn zu beeinflussen.
Was passiert mit meinem Dienstgrad nach einem Urteil wegen Trunkenheit im Verkehr?
Ein ziviles Urteil führt nicht automatisch zu einer Änderung des Dienstgrades, aber es ist der Auslöser für das gerichtliche Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht. Wenn das Gericht feststellt, dass das Dienstvergehen so schwer wiegt, dass ein Verweis oder eine Geldbuße nicht ausreicht, kann es eine Dienstgradherabsetzung aussprechen. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise vom Hauptfeldwebel zum Oberfeldwebel zurückgestuft werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf Ihr Prestige, sondern auch auf Ihre Besoldung und Ihre späteren Pensionsansprüche. Eine solche Maßnahme ist oft der Versuch des Gerichts, den Soldaten im Dienst zu halten, aber gleichzeitig eine massive Warnung auszusprechen.
Besonders hart trifft es Offiziere. Eine Herabsetzung kann hier bedeuten, dass der Soldat in eine andere Laufbahngruppe zurückfällt oder zumindest für Jahre für Beförderungen gesperrt ist. Bei Berufssoldaten ist die Dienstgradherabsetzung die zweitschwerste Strafe vor der vollständigen Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Wichtig zu wissen ist, dass Sie während des laufenden Disziplinarverfahrens einer Beförderungssperre unterliegen. Selbst wenn Sie auf der Liste stehen, werden Sie nicht befördert, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dies führt oft zu einer dauerhaften Benachteiligung im Vergleich zu Ihrer Alterskohorte.
Muss ich die Alkoholfahrt meinem Chef melden, wenn ich noch keinen Strafbefehl habe?
Ja, die Meldepflicht besteht ab dem Zeitpunkt, an dem gegen Sie ermittelt wird. In der Sekunde, in der die Polizei Ihnen mitteilt, dass ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wird, müssen Sie dies Ihrem Disziplinarvorgesetzten melden. Warten Sie nicht auf den gelben Umschlag vom Gericht. Wenn der Chef durch eine offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft (MiStra) erfährt, bevor Sie es ihm gesagt haben, wird Ihnen zusätzlich „Unaufrichtigkeit“ und „Verschleierung“ vorgeworfen. Dies ist oft das Zünglein an der Waage, das eine Entlassung erst rechtlich unangreifbar macht.
Sie müssen bei der Meldung keine Details zum Trinkverlauf nennen – Sie können sich auf Ihr Recht zur Selbstbelastungsfreiheit berufen. Es reicht der Satz: „Gegen mich wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt geführt, das Aktenzeichen lautet…“. Damit haben Sie Ihre soldatische Meldepflicht erfüllt. Alles Weitere sollte nur über einen Anwalt kommuniziert werden. Eine frühzeitige Meldung zeugt von soldatischer Disziplin und kann in der späteren Würdigung als Milderungsgrund ausgelegt werden, da Sie aktiv zur Aufklärung beigetragen haben.
Wie wirkt sich der Verlust des Führerscheins auf meinen Dienstposten aus?
Der Führerscheinverlust ist für viele Soldaten fatal, da eine gültige zivile Fahrerlaubnis oft Voraussetzung für die Erteilung und Aufrechterhaltung der Bundeswehr-Fahrerlaubnis (Dienstführerschein) ist. Wenn Ihr Dienstposten zwingend das Führen von Kraftfahrzeugen erfordert (z.B. als Kraftfahrer, Feldjäger oder im Logistikbereich), werden Sie „dienstpostenunfähig“. Die Bundeswehr ist nicht verpflichtet, Sie auf einen „Schreibtischposten“ umzusetzen, wenn Sie Ihre eigentliche Aufgabe nicht mehr erfüllen können. Dies kann zu einer Entlassung wegen mangelnder Eignung führen, ganz unabhängig vom Disziplinarverfahren.
Zudem wird die Sicherheitsüberprüfung (SÜ) oft ruhend gestellt oder entzogen, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol entzogen wurde. Das Argument des MAD lautet: Wer alkoholisiert fährt, ist erpressbar oder unzuverlässig im Umgang mit Regeln. Ohne SÜ dürfen Sie in vielen Einheiten nicht einmal mehr den gesicherten Bereich betreten oder an IT-Systemen arbeiten. Der Führerscheinverlust ist also oft der erste Dominostein, der die gesamte berufliche Einsatzfähigkeit zum Einsturz bringt. Eine schnelle Wiedererlangung der Fahrerlaubnis durch eine vorbereitete MPU ist daher lebenswichtig für den Fortbestand des Dienstverhältnisses.
Ab welcher Promillezahl ist eine Entlassung nach § 55 Abs. 4 SG rechtmäßig?
Es gibt keine starre gesetzliche Promillegrenze für die Entlassung, aber die Rechtsprechung der Truppendienstgerichte und des BVerwG hat Orientierungsmarken gesetzt. Ab 1,1 Promille (Straftat) wird eine Entlassung in der Regel als rechtmäßig angesehen, da hier die charakterliche Eignung massiv erschüttert ist. Aber Achtung: Auch bei Werten zwischen 0,5 und 1,0 Promille (Ordnungswidrigkeit) kann eine Entlassung erfolgen, wenn erschwerende Faktoren hinzukommen. Solche Faktoren sind zum Beispiel eine Fahrt in Uniform, eine Fahrt mit einem Dienst-Kfz oder wenn der Soldat bereits disziplinarisch vorbelastet ist.
In den ersten vier Dienstjahren (SaZ) wird das Kriterium der „ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung“ sehr weit ausgelegt. Hier argumentieren die Vorgesetzten oft mit der negativen Vorbildwirkung gegenüber jüngeren Rekruten. Wenn eine Einheit gerade ein Alkoholproblem hat und ein Unteroffizier dann alkoholisiert fährt, ist die Entlassung fast sicher. Es kommt also immer auf das Gesamtbild an. Ein niedriger Promillewert schützt Sie nicht vor der Entlassung, wenn Ihr Chef Sie ohnehin für einen Problemfall hält. Umgekehrt kann ein hoher Wert bei einem absoluten Leistungsträger manchmal „geheilt“ werden.
Kann ich meine Übergangsgebührnisse verlieren, wenn ich wegen Alkohol entlassen werde?
Ja, und das ist der finanzielle Genickbruch für viele Soldaten. Wenn Sie wegen eines Dienstvergehens entlassen werden (Entfernung aus dem Dienstverhältnis), verlieren Sie gemäß dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in der Regel sämtliche Ansprüche auf Übergangsgebührnisse und die Übergangsbeihilfe. Das bedeutet, Sie stehen von heute auf morgen ohne Gehalt und ohne die eingeplante finanzielle Abfederung für das zivile Leben da. Bei einem langjährigen SaZ 12 kann dies eine Summe von über 100.000 Euro ausmachen, die einfach verfällt.
Zudem erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Basis des Bruttogehalts, wobei die Vorteile der beamtenähnlichen Versorgung verloren gehen. Die finanziellen Auswirkungen einer Alkoholfahrt sind also oft weitaus höher als jede zivile Geldstrafe. Werden Sie hingegen “nur” degradiert, behalten Sie Ihre Ansprüche, allerdings berechnet auf Basis des niedrigeren Dienstgrades. Die Verteidigung im Disziplinarverfahren ist also immer auch eine Verteidigung Ihres Vermögens und Ihrer Altersvorsorge. Viele Kameraden realisieren das erst, wenn die Nachversicherungsbescheide eintreffen.
Welche Rolle spielt die Vertrauensperson (VP) im Verfahren?
Die Vertrauensperson muss vor jeder disziplinaren Maßnahme und vor einer Entlassung angehört werden. Dies ist kein bloßer Formfehler, wenn es unterlassen wird, sondern ein schwerwiegender Verfahrensmangel. Eine engagierte VP kann für Sie eine Lanze brechen, indem sie Ihre Leistungen in der Gruppe betont und den Vorfall als einmaliges Fehlverhalten einordnet. Der Chef ist zwar nicht an die Meinung der VP gebunden, aber eine negative Stellungnahme der VP macht es dem Chef leichter, die Entlassung durchzuziehen. Eine positive Stellungnahme hingegen zwingt den Chef zu einer besseren Begründung seiner Entscheidung.
Sie sollten daher sofort das Gespräch mit Ihrer VP suchen. Erklären Sie Ihre Situation ehrlich und bitten Sie um Unterstützung. Oft kann die VP in informellen Gesprächen mit dem Spieß oder dem Chef ausloten, wie die Stimmung in der Führungsebene ist. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren kann die VP zudem als Leumundszeuge geladen werden. Ein starkes Plädoyer der VP für Ihren Verbleib in der Truppe ist für die Richter am Truppendienstgericht oft ein Signal, dass die kameradschaftliche Integration trotz des Fehltritts noch intakt ist.
Hilft eine freiwillige Suchtberatung gegen die Entlassung?
Absolut, das ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Wenn Sie sofort nach der Tat (noch vor der ersten Vernehmung) zum Truppenarzt oder zu einer zivilen Suchtberatung gehen, nehmen Sie dem Dienstherrn ein wichtiges Argument: die Unbelehrbarkeit. Durch die Beratung zeigen Sie, dass Sie das Problem erkannt haben und bereit sind, an sich zu arbeiten. Selbst wenn Sie gar nicht alkoholabhängig sind, wirkt die Teilnahme an einem Kurs oder einem Beratungsgespräch als starker Milderungsgrund. Das Gericht sieht dann, dass eine pädagogische Einwirkung noch möglich ist und eine Entlassung nicht das letzte Mittel sein muss.
Lassen Sie sich jede Teilnahme schriftlich bescheinigen. Diese Dokumente gehören in Ihre Verteidigungsakte. Wichtig ist jedoch: Seien Sie gegenüber dem Suchtberater ehrlich, aber bedenken Sie, dass Berichte des Truppenarztes in die Personalakte fließen können. Zivile Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht und sind oft der bessere erste Schritt, um eine Strategie zu entwickeln. Eine “Heilung” der charakterlichen Eignung durch nachgewiesene Verhaltensänderung ist oft der einzige Weg, um bei hohen Promillewerten im Dienst zu bleiben. Es verwandelt den “unzuverlässigen Trinker” in einen “reflektierten Soldaten, der aus Fehlern lernt”.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher Disziplinarmaßnahme und Truppendienstgericht?
Einfache Disziplinarmaßnahmen werden vom Disziplinarvorgesetzten (z.B. Kompaniechef) verhängt. Dazu gehören Verweise, strenge Verweise, Disziplinarbußen bis zu einem Monatsgehalt oder Disziplinararrest. Diese Maßnahmen sind für leichtere Fälle (z.B. Fahrt unter 0,5 Promille ohne Gefährdung) gedacht. Sie bleiben in der Personalakte, führen aber meist nicht zum Karriereende. Der Chef hat hier einen großen Spielraum und kann das Verfahren oft “intern” regeln, wenn die Leistungen sonst stimmen.
Bei schweren Delikten (Straftaten wie Trunkenheit über 1,1 Promille) muss der Fall an die Wehrdisziplinaranwaltschaft abgegeben werden. Dann entscheidet nicht mehr der Chef, sondern das Truppendienstgericht (eine spezialisierte Kammer des Verwaltungsgerichts). Hier geht es um die “großen” Strafen: Gehaltskürzung über Jahre, Dienstgradherabsetzung oder Entfernung aus dem Dienst. Das Verfahren ist ähnlich wie ein Strafprozess mit mündlicher Verhandlung. Hier wird die Luft dünner, da die Wehrdisziplinaranwälte oft eine sehr strenge Linie fahren und “Exempel statuieren” wollen. Ein Anwalt ist hier zwingend notwendig.
Kann ich mich gegen eine vorläufige Dienstenthebung wehren?
Ja, gegen eine vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen (oft 25-50% des Soldes) können Sie gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die vorläufige Dienstenthebung wird ausgesprochen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass das Verfahren zur Entfernung aus dem Dienst führen wird. Dies ist für den Soldaten eine extreme Belastung, da er nicht mehr zum Dienst erscheinen darf, seine Kameraden nicht sieht und gleichzeitig weniger Geld bekommt. Das Gericht prüft hier im Eilverfahren, ob die Vorwürfe tatsächlich so schwer wiegen, dass dieser drastische Schritt gerechtfertigt ist.
Häufig gelingt es spezialisierten Anwälten, die Dienstenthebung zu kippen, wenn die Bundeswehr das Verfahren unnötig verzögert oder wenn die Beweislage doch nicht so eindeutig ist, wie behauptet. Wenn Sie wieder zum Dienst dürfen, steigt Ihre Chance massiv, auch im Hauptverfahren nicht entlassen zu werden. Wer ein Jahr lang zu Hause saß, wird von den Richtern oft als “bereits weg vom Fenster” betrachtet. Wer hingegen trotz des schwebenden Verfahrens tadellos seinen Dienst verrichtet, beweist jeden Tag aufs Neue seine Eignung. Der Kampf gegen die vorläufige Dienstenthebung ist also psychologisch und strategisch enorm wichtig.
Referenzen und nächste Schritte
- Sofortmaßnahme: Fordern Sie über einen Anwalt die polizeiliche Ermittlungsakte an, um den exakten Blutalkoholwert und die beschriebenen Ausfallerscheinungen zu kennen.
- Beratung suchen: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer staatlich anerkannten Suchtberatung für ein Erstgespräch (Sicherung der Dokumentation).
- VP kontaktieren: Sprechen Sie mit Ihrer Vertrauensperson über den Vorfall und bitten Sie um Unterstützung im kommenden Anhörungsverfahren.
- SÜ-Check: Klären Sie mit Ihrem Anwalt, wie Sie die kommende Befragung durch den Sicherheitsbeauftragten rechtssicher gestalten können.
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- Führerschein weg: MPU-Vorbereitung speziell für Soldaten und Beamte.
- Entlassung nach § 55 SG: Strategien zur Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht.
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Alkoholfahrten findet sich im Soldatengesetz (SG) und der Wehrdisziplinarordnung (WDO). Zentral ist § 17 Abs. 2 SG, der die Wohlverhaltenspflicht definiert, sowie § 23 SG, der das Dienstvergehen umschreibt. Bei Soldaten auf Zeit sind zudem die Entlassungstatbestände des § 55 SG (insbesondere Abs. 4 und 5) maßgeblich. Ergänzt wird dies durch das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), welches die finanziellen Folgen einer Entlassung regelt.
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), insbesondere des 2. Wehrdienstsenats, hat den Maßstab für Alkoholdelikte kontinuierlich verschärft. Autoritätszitate finden sich in den jährlichen Berichten des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Name: Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, URL: bundestag.de/wehrbeauftragter). Ein tieferes Verständnis der Materie erfordert die Analyse der aktuellen Truppendienstgerichts-Urteile, die oft auf der offiziellen Seite der Bundeswehr-Justiz oder in Fachdatenbanken veröffentlicht werden.
Abschließende Betrachtung
Alkoholfahrten sind im militärischen Gefüge keine privaten Verfehlungen, sondern systemkritische Erschütterungen der soldatischen Eignung. Wer diesen Umstand unterschätzt, liefert dem Dienstherrn die Argumente für eine Entfernung aus dem Dienst frei Haus. Die Bundeswehr agiert hierbei als Organisation, die auf Verlässlichkeit und Vorbildfunktion angewiesen ist; ein Soldat, der diese Grundpfeiler durch Alkoholkonsum im Straßenverkehr untergräbt, stellt sich selbst ins Abseits. Doch das Recht bietet Instrumente zur Differenzierung: Nicht jeder Fehler muss in der Entlassung enden, wenn er klug und reflektiert aufgearbeitet wird.
Die Entscheidung über das berufliche Schicksal fällt oft in den ersten Wochen nach der Tat. Wer hier die richtigen Weichen stellt – von der korrekten Meldung bis zur freiwilligen Beratung –, kann den Schaden oft auf eine Disziplinarmaßnahme oder eine Dienstgradherabsetzung begrenzen. Es geht darum, dem Bild des “unzuverlässigen Trinkers” das Bild des “pflichtbewussten Soldaten, der einen Fehler gemacht hat”, entgegenzusetzen. In einem System, das auf Disziplin fusst, ist die Demonstration von Selbstdisziplin nach einem Fehltritt die stärkste Verteidigung.
Zentrale Kernpunkte zur Mitnahme:
- Keine Trennung von Privat und Dienst: Die Wohlverhaltenspflicht gilt 24/7, auch im Urlaub und in Zivil.
- Finanzielles Risiko: Der Verlust der Übergangsgebührnisse ist oft schmerzhafter als die Strafe selbst.
- Handlungszwang: Passivität führt fast immer zur Entlassung; proaktive Beratung rettet den Status.
- Melden Sie den Vorfall sofort, um den Vorwurf der Unaufrichtigkeit zu vermeiden.
- Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Militärrecht vor der ersten dienstlichen Vernehmung.
- Nutzen Sie die Unterstützung Ihrer Vertrauensperson für das Anhörungsverfahren.
Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

