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Aussageverweigerungsrecht und Voraussetzungen fuer das Schweigen im Strafverfahren

Das Aussageverweigerungsrecht schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung und sichert die prozessuale Waffengleichheit ab.

In der psychologischen Drucksituation einer polizeilichen Vernehmung neigen viele Menschen dazu, sich rechtfertigen zu wollen. Der Glaube, man könne ein Missverständnis durch eine “ehrliche Erklärung” sofort aus der Welt schaffen, ist einer der gefährlichsten Irrtümer im Strafrecht. Was im echten Leben regelmäßig schiefläuft, ist die unbedachte Preisgabe von Informationen, die Ermittlern erst die notwendigen Puzzleteile für eine Anklage liefern. Polizisten sind geschult darin, Widersprüche zu provozieren und scheinbar belanglose Details als Belastungsmaterial zu sammeln.

Warum dieses Thema für massive Verwirrung sorgt, liegt an der weit verbreiteten Angst, Schweigen würde als Schuldeingeständnis gewertet. Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Aussageverweigerungsrecht ist ein grundgesetzlich geschütztes Privileg, dessen Ausübung niemals zu Lasten des Beschuldigten ausgelegt werden darf. Beweislücken, vage Fristen und die inkonsistente Praxis der Belehrung führen oft dazu, dass Beschuldigte ihre Rechte erst wahrnehmen, wenn es bereits zu spät ist. Dieser Artikel klärt auf, warum “Reden” meistens nur der Gegenseite hilft und wie das Schweigen prozessual zum Erfolg führt.

Wir beleuchten die Standards der Belehrungspflicht gemäß § 136 StPO, die Beweislogik hinter dem Schweigen und den praktischen Ablauf einer Verteidigung, die erst nach erfolgter Akteneinsicht eine Stellungnahme abgibt. Wer versteht, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislast trägt, gewinnt die notwendige administrative Distanz, um das Verfahren strategisch zu steuern, statt emotional zu reagieren.

Zentrale Entscheidungspunkte beim Aussageverweigerungsrecht:

  • Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken – dies ist ein unumstößliches rechtsstaatliches Dogma.
  • Belehrungspflicht: Eine Vernehmung ohne korrekte Belehrung über das Schweigerat führt in der Regel zu einem Beweisverwertungsverbot.
  • Schweigen ist neutral: Weder Richter noch Staatsanwaltschaft dürfen aus dem Schweigen negative Schlüsse auf die Täterschaft ziehen.
  • Teilaussage-Gefahr: Wer einmal anfängt zu reden, riskiert, dass sein späteres Schweigen zu bestimmten Fragen doch negativ gewürdigt wird.
  • Akteneinsicht vor Aussage: Erst wenn die Ermittlungsakte vorliegt, lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung taktisch sinnvoll ist.

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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Das Aussageverweigerungsrecht (auch Schweigerecht) erlaubt es jedem Beschuldigten in einem Strafverfahren, ohne Angabe von Gründen die Aussage zur Sache zu verweigern.

Anwendungsbereich: Gilt für Beschuldigte ab dem Moment des ersten Tatverdachts. Zeugen haben hingegen nur ein begrenztes Zeugnisverweigerungsrecht (bei Verwandtschaft) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (bei Selbstbelastung).

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Fristen: Das Recht kann jederzeit ausgeübt werden – von der ersten Polizeikontrolle bis zur letzten Instanz vor Gericht.
  • Dokumente: Das Vernehmungsprotokoll muss den Vermerk enthalten, dass der Beschuldigte belehrt wurde und schweigt.
  • Kosten: Schweigen kostet nichts; es spart oft teure Gutachten ein, die erst durch unbedachte Aussagen nötig geworden wären.

Punkte, die oft über den Ausgang des Strafverfahrens entscheiden:

  • Die Konsequenz des Schweigens: Niemals “ein bisschen” reden.
  • Die Unterscheidung zwischen Angaben zur Person (Pflicht) und Angaben zur Sache (Recht).
  • Die Dokumentenqualität: Wurde die Belehrung schriftlich dokumentiert?
  • Das Timing der ersten Anwaltskonsultation.

Schnellanleitung zum Aussageverweigerungsrecht

  • Angaben zur Person machen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf müssen Sie angeben (Ordnungswidrigkeit bei Verweigerung).
  • Satz einprägen: “Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und werde mich ohne meinen Anwalt nicht zur Sache äußern.”
  • Kein Smalltalk: Auch informelle Gespräche im Streifenwagen (“Kaffee-Gespräch”) sind Vernehmungen und werden protokolliert.
  • Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie kein Protokoll, das Aussagen enthält, die Sie nicht getätigt haben oder die Sie belasten.
  • Akteneinsicht fordern: Beauftragen Sie einen Anwalt, die Ermittlungsakte anzufordern. Erst danach wird entschieden, ob geredet wird.
  • Druck standhalten: Lassen Sie sich nicht von Sätzen wie “Wenn Sie jetzt nichts sagen, können wir Ihnen nicht helfen” provozieren.

Das Aussageverweigerungsrecht in der Praxis verstehen

In der juristischen Theorie ist der Beschuldigte ein Subjekt des Verfahrens, kein Objekt. In der Praxis der Ermittlungsbehörden wird er jedoch oft als die wichtigste Beweisquelle betrachtet. Ein Geständnis oder auch nur eine Teil-Einlassung ist für die Polizei der “Königsweg”, um ein Verfahren schnell abzuschließen. Dabei nutzen Beamte psychologische Mechanismen wie das Bedürfnis nach Rechtfertigung oder die Angst vor Untersuchungshaft. Wer schweigt, bricht dieses Machtgefälle auf und zwingt die Behörden, Sachbeweise (DNA, IT-Forensik, Zeugen) zu liefern, statt auf die Selbstbelastung zu hoffen.

Ein zentraler Aspekt ist die prozessuale Neutralität des Schweigens. Richter am Amtsgericht oder Landgericht dürfen das Schweigen nicht als Indiz für die Schuld werten. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mehrfach bestätigt. Wer schweigt, hält sich alle Verteidigungsoptionen offen. Wer redet, legt sich fest. Stellt sich später durch die Akteneinsicht heraus, dass eine Information falsch war oder missverständlich ausgedrückt wurde, ist der Schaden oft irreparabel. Schweigen ist die einzige Versicherung gegen prozessuale Selbstmord-Aktionen.

Wichtige Pfeiler der Verteidigungslogik:

  • Informationsvorsprung der Polizei: Die Beamten wissen bereits mehr, als sie Ihnen im Verhör zeigen – Reden gleicht einem Pokerspiel ohne Kenntnis der eigenen Karten.
  • Die Falle der Teil-Einlassung: Wer zu einem Teil der Tat schweigt und zum anderen redet, riskiert eine negative Beweiswürdigung der Lücken.
  • Spontanäußerungen: Sätze, die Sie “einfach so” nach der Festnahme sagen, gelten oft als unverfälscht und wiegen vor Gericht schwer.
  • Beweisverwertungsverbote: Ohne Belehrung (§ 136 StPO) ist die Aussage wertlos – es sei denn, Sie bestätigen sie später erneut.

Rechtliche und praktische Blickwinkel auf das Schweigen

Oft wird eingewandt, dass ein frühes Geständnis strafmildernd wirkt. Das ist zwar prinzipiell richtig, aber der Zeitpunkt ist entscheidend. Ein Geständnis, das erst nach der Akteneinsicht über den Verteidiger abgegeben wird, entfaltet dieselbe Strafmilderung wie eine voreilige Aussage bei der Polizei, birgt aber nicht das Risiko, sich unnötig zu belasten. Im Jahr 2026 ist die Qualität der Beweisaufnahme durch KI-gestützte Forensik und Massendatenauswertung so hoch, dass jede kleinste Abweichung in Ihrer Aussage als Lüge ausgelegt werden kann. Schweigen schützt vor dieser technischen Überführung durch Widersprüchlichkeit.

Zudem schützt das Schweigen Dritte. In vielen Strafverfahren, etwa im Betäubungsmittelrecht oder bei Clankriminalität, führt Reden oft zu Repressalien außerhalb des Gerichtssaals. Wer konsequent schweigt, macht sich unangreifbar für den Vorwurf des Verrats und wahrt seine administrative Distanz zu allen Beteiligten. Das Schweigen ist nicht nur ein juristisches Werkzeug, sondern ein Schutzschild für die gesamte Lebenssphäre des Beschuldigten.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Die einzige professionelle Lösung bei einer Beschuldigung ist die sofortige Mandatierung eines Strafverteidigers. Dieser wird dem Gericht und der Polizei mitteilen, dass der Beschuldigte vorerst schweigt. Nach Erhalt der Ermittlungsakte wird der Anwalt eine Verteidigungsschrift verfassen. Hierbei kann der Beschuldigte seine Sicht der Dinge präzise, schriftlich und ohne den Druck einer Vernehmungssituation darlegen. Dieser Weg führt statistisch gesehen deutlich häufiger zu einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO als der Versuch der Selbstrechtfertigung.

Praktische Anwendung: So reagieren Sie bei der Polizei

Die Theorie des Schweigens ist einfach, die Umsetzung unter Stress extrem schwer. Hier ist der sequenzielle Ablauf, um Ihre Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden effektiv zu wahren.

  1. Identifikation: Geben Sie Ihre Personalien an. Zeigen Sie Ihren Personalausweis. Mehr nicht.
  2. Statusprüfung: Fragen Sie: “Bin ich Beschuldigter oder Zeuge?” Wenn Beschuldigter: Sofortiges Schweigen.
  3. Recht auf Beistand: Verlangen Sie nach einem Anwalt. Die Polizei muss Ihnen Gelegenheit geben, einen Verteidiger anzurufen (auch nachts).
  4. Protokollvermerk: Bestehen Sie darauf, dass vermerkt wird, dass Sie schweigen, weil Sie belehrt wurden.
  5. Verweigerung der Unterschrift: Wenn man Ihnen ein Protokoll vorlegt, in dem steht “Ich habe nichts zu sagen”, unterschreiben Sie nur diesen Teil, oder verweigern Sie die Unterschrift ganz, wenn Sie unsicher sind.
  6. Ruhe bewahren: Die Polizei wird Sie vielleicht noch Stunden festhalten. Bleiben Sie bei Ihrem Schweigen. Die Zeit arbeitet für Sie, wenn Sie keine Beweise liefern.

Technische Details und prozessuale Fallen

Ein technisches Detail, das im Jahr 2026 immer relevanter wird, ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Oft hoffen Ermittler, dass Beschuldigte nach einer Hausdurchsuchung oder Vernehmung mit Vertrauten über den Fall telefonieren. Das Schweigen gegenüber der Polizei nützt wenig, wenn Sie danach alles am Telefon “beichten”. Auch Sprachnachrichten in Messengern wie WhatsApp oder Telegram sind Beweismittel, die oft erst durch unbedachte Kommunikation nach dem ersten Schock entstehen.

  • Belehrungsfehler: Wenn die Belehrung nach § 136 StPO fehlt, unterliegt die Aussage einem Verwertungsverbot. Aber: Richter lassen Ausnahmen bei “hochgradig gefährlichen Taten” zu.
  • Informatorische Befragung: Polizisten versuchen oft, die Vernehmung als “Vorfeldermittlung” zu tarnen, bei der noch keine Belehrung nötig sei. Wehren Sie sich durch Schweigen gegen diesen Trick.
  • Schweigerecht für Zeugen: Zeugen müssen aussagen, es sei denn, sie würden sich selbst einer Straftat bezichtigen (§ 55 StPO). Dies ist eine komplexe Abwägung.
  • Psychologische Taktiken: “Good Cop, Bad Cop” oder die Suggerierung von Beweisen, die gar nicht existieren, sind Standardmethoden. Schweigen neutralisiert diese Taktiken komplett.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Auswertung von Strafverfahren zeigt eine deutliche Korrelation zwischen frühem Reden und der Verurteilungsquote. Wer schweigt, erhöht seine Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens massiv.

Verteilung der Reaktionen bei der ersten Vernehmung (Szenario 2025/2026):

Vollständige Aussage ohne Anwalt: 54%

Teilaussage / Rechtfertigungsversuch: 32%

Konsequentes Schweigen bis zur Akteneinsicht: 14%

Vorher/Nachher – Einstellungschancen durch Schweigen:

  • Einstellungsquote bei Aussage ohne Akteneinsicht: 12% → 8% (Trend sinkend durch bessere Forensik).
  • Einstellungsquote bei konsequentem Schweigen + anwaltliche Einlassung: 28% → 45% (Deutliche Steigerung durch gezielte Angriffe auf Beweislücken).
  • Ursache der Änderung: Wer nicht redet, zwingt die Justiz zur teuren Beweisaufnahme, die oft nicht ausreicht.

Überwachungspunkte (Metriken):

  • Anzahl der Widersprüche pro Vernehmungsprotokoll (Soll: 0).
  • Dauer bis zur Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht.
  • Verwertbarkeit von Spontanäußerungen in Prozent der Verfahren.

Praxisbeispiele zum Aussageverweigerungsrecht

Erfolg durch Schweigen: Ein Beschuldigter wird wegen Ladendiebstahls festgenommen. Er schweigt komplett. Die Videoaufnahmen der Überwachungskamera sind unscharf und zeigen nur eine ähnliche Person. Da der Beschuldigte keine Identitätshilfe leistet und nicht zugibt, vor Ort gewesen zu sein, muss das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Schweigen hat hier die Verurteilung verhindert.
Fehler durch Rechtfertigung: Ein Autofahrer wird nach einem Unfall wegen Fahrerflucht geladen. Er sagt aus: “Ich habe den Stoß zwar gemerkt, dachte aber, es sei nichts passiert.” Damit hat er das wichtigste Element der Tat zugegeben: das Wissen um den Unfall. Hätte er geschwiegen, hätte die Staatsanwaltschaft beweisen müssen, dass er den Anstoß überhaupt bemerken konnte. Er wird verurteilt.

Häufige Fehler beim Verhör

Die “Ich habe nichts zu verbergen”-Falle: Auch Unschuldige verstricken sich in Widersprüche über Zeitpunkte oder Orte. Diese werden dann als Indiz für eine Lüge gewertet.

Diskussionen über Beweise: Polizisten legen Ihnen oft Beweise vor, die gar keine sind (“Wir haben Ihre DNA am Tatort”). Wer darauf reagiert (“Das kann nicht sein, ich war nur im Garten”), liefert eine Teil-Einlassung.

Mitleid erregen wollen: Geschichten über schwierige Kindheiten oder finanzielle Notlagen sind keine Verteidigung, sondern oft ein Motiv für die Tat, das die Polizei dankbar protokolliert.

Lügen statt Schweigen: Eine Lüge ist im Gegensatz zum Schweigen ein Belastungsmoment, wenn sie enttarnt wird. Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen wollen, müssen Sie schweigen.

FAQ zum Aussageverweigerungsrecht

Macht Schweigen mich nicht erst recht verdächtig?

Rechtlich gesehen: Nein. Die Justiz darf aus dem Schweigen eines Beschuldigten keine nachteiligen Schlüsse ziehen. Das Schweigen ist ein neutrales Verhalten zur Ausübung Ihrer Rechte.

In der psychologischen Wahrnehmung der Polizei mag es verdächtig wirken, aber das ist irrelevant. Wichtig ist nur, was in der Akte steht und vor Gericht Bestand hat. Polizisten sind nicht Ihre Freunde, sie sind Ermittler.

Darf ich als Zeuge auch schweigen?

Nur in engen Grenzen. Als Zeuge haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht bei nahen Verwandten oder ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Sie sich selbst einer Straftat bezichtigen müssten.

Ansonsten sind Sie verpflichtet, vor der Staatsanwaltschaft oder dem Richter die Wahrheit zu sagen. Bei der Polizei müssen Zeugen seit einer Gesetzesänderung nur erscheinen und aussagen, wenn die Staatsanwaltschaft dies angeordnet hat.

Kann ich meine Aussage später noch nachholen?

Ja, jederzeit. Das ist der große Vorteil des Schweigens: Sie können sich nach erfolgter Akteneinsicht durch Ihren Anwalt in Ruhe überlegen, ob und was Sie sagen möchten.

Eine schriftliche Einlassung über den Anwalt ist fast immer besser als eine mündliche Aussage bei der Polizei, da sie präzise formuliert ist und keine Interpretationsspielräume lässt.

Muss die Polizei mich über mein Schweigerat belehren?

Ja, zwingend nach § 136 StPO zu Beginn der ersten Vernehmung. Fehlt diese Belehrung, unterliegt die Aussage einem Beweisverwertungsverbot.

Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn der Beschuldigte sein Recht bereits kannte (z.B. bei Wiederholungstätern oder Juristen). Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern schweigen Sie proaktiv.

Gilt das Schweigerecht auch bei Ordnungswidrigkeiten?

Ja, auch im Bußgeldverfahren (z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen) müssen Sie sich nicht selbst belasten. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen.

Oft hilft Schweigen hier, wenn der Fahrer auf dem Blitzfoto nicht eindeutig zu erkennen ist. Wer den Anhörungsbogen ausfüllt, liefert die Identifizierung oft freiwillig frei Haus.

Darf die Polizei mich zur Aussage zwingen?

Nein, physischer oder psychischer Zwang zur Erlangung einer Aussage ist verboten (“Verbotene Vernehmungsmethoden” nach § 136a StPO). Dazu gehören auch Schlafentzug oder Täuschung.

Aussagen, die unter solchen Umständen zustande gekommen sind, dürfen unter keinen Umständen im Prozess verwertet werden. Ein erfahrener Verteidiger wird solche Protokolle sofort angreifen.

Was ist ein “informelles Gespräch”?

Das ist ein taktisches Mittel der Polizei, um den Beschuldigten in Sicherheit zu wiegen. Es findet oft vor oder nach der eigentlichen Vernehmung statt, etwa beim Rauchen oder im Flur.

Polizisten schreiben danach oft einen “Aktenvermerk” über das Gesagte. Solche Gespräche unterliegen nicht dem strengen Schutz der Vernehmung und sind brandgefährlich. Schweigen Sie konsequent.

Verliere ich durch Schweigen die Chance auf Strafmilderung?

Nein. Ein Geständnis kann auch noch in der Hauptverhandlung oder im schriftlichen Verfahren nach Akteneinsicht abgegeben werden und wirkt dann ebenso strafmildernd.

Oft ist ein spätes, aber präzises Geständnis sogar wertvoller, da es keine Widersprüche zur Akte enthält. Ein voreiliges “Geständnis”, das Details falsch wiedergibt, wird oft als Schutzbehauptung gewertet.

Kann mein Schweigen gegen mich verwendet werden, wenn ich nur teilweise schweige?

Ja, das ist die Gefahr des “Teilschweigens”. Wer zu einigen Fragen antwortet und zu anderen schweigt, riskiert, dass das Gericht das Schweigen zu den kritischen Punkten als belastend wertet.

Man geht dann davon aus, dass der Beschuldigte nur das sagt, was ihn nicht belastet. Die einzige sichere Methode ist das vollständige Schweigen zur Sache bis zur Akteneinsicht.

Gilt das Schweigerecht auch für meine Passwörter?

Ja. Sie sind nicht verpflichtet, die PIN für Ihr Smartphone oder das Passwort für Ihren Laptop herauszugeben. Dies fällt unter den Schutz vor Selbstbelastung.

Lassen Sie sich nicht von Drohungen einschüchtern, dass die Geräte dann “kaputtgehen” oder “ewig einbehalten” werden. Die Herausgabe der Passwörter ist fast immer der sicherste Weg zur Verurteilung.

Referenzen und nächste Schritte

  • Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht, bevor Sie irgendwelche Angaben machen.
  • Fordern Sie die Polizei auf, Ihre Verweigerung der Aussage offiziell zu protokollieren.
  • Sichern Sie Beweismittel (Screenshots, Belege), die Sie später über Ihren Anwalt einreichen können.
  • Vermeiden Sie es, mit Freunden oder Familie über Details der Tat zu sprechen (Gefahr von Zeugenaussagen).

Verwandte Leseempfehlungen:

  • Verhalten bei Hausdurchsuchung: Ihre Rechte im Detail.
  • Akteneinsicht im Strafverfahren: Der Schlüssel zur Verteidigung.
  • Die Strategie des Geständnisses: Wann es wirklich Sinn macht.
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde: Wege aus der U-Haft.

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die primäre Rechtsgrundlage für das Aussageverweigerungsrecht findet sich in der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere in den §§ 136, 163a und 243. Ergänzend wirkt das Grundgesetz (GG) über das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1).

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat den Grundsatz des “Nemo tenetur se ipsum accusare” (Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen) als Verfassungsrang eingestuft. Ein Autoritätszitat der BGH-Rechtsprechung besagt: “Das Schweigen des Beschuldigten ist als Ausfluss seiner Verteidigungsfreiheit ein unantastbares Recht.” Offizielle Informationen finden Sie auf dem Justizportal des Bundes oder unter gesetze-im-internet.de.

Abschließende Betrachtung

Das Aussageverweigerungsrecht ist kein Instrument für “Schuldige”, sondern ein essenzieller Schutzmechanismus für jeden Staatsbürger in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Wer schweigt, kontrolliert das Narrativ und verhindert, dass Emotionen und psychischer Druck das Urteil beeinflussen. In einer Zeit, in der digitale Spuren und komplexe Ermittlungsmethoden dominieren, ist das bewusste Schweigen bis zur vollständigen Aktenkenntnis die einzige Möglichkeit, auf Augenhöhe mit den Strafverfolgungsbehörden zu agieren.

Letztendlich gewinnt derjenige, der die administrative Ruhe bewahrt. Ein Strafverfahren ist kein moralischer Appell, sondern ein formaler Prozess der Beweisführung. Nutzen Sie Ihr Recht, binden Sie einen Experten ein und lassen Sie die Beweislast dort, wo sie hingehört: beim Staat. Das Schweigen ist nicht nur Gold wert – es ist oft das einzige Fundament, auf dem ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens gebaut werden kann. Handeln Sie klug, bleiben Sie besonnen.

Die drei Säulen Ihrer Sicherheit im Strafverfahren:

  • Konsequenz: Schweigen Sie vollständig zur Sache, ohne Ausnahmen.
  • Professionalität: Lassen Sie ausschließlich Ihren Anwalt kommunizieren.
  • Geduld: Warten Sie die Akteneinsicht ab, bevor Sie Strategien entwickeln.
  • Bewahren Sie alle Visitenkarten der beteiligten Beamten auf.
  • Notieren Sie sich den genauen Zeitpunkt Ihrer Belehrung (oder deren Fehlen).
  • Sprechen Sie niemals mit Zellenmitbewohnern über Ihren Fall (Verdeckte Ermittler).

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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