Staatenimmunität Voraussetzungen für Klagen gegen ausländische Regierungen in Deutschland
Die Abgrenzung hoheitlichen Handelns von kommerziellen Tätigkeiten entscheidet über die Zulässigkeit gerichtlicher Klagen gegen fremde Staaten.
In einer global vernetzten Wirtschaft sind Staaten nicht mehr nur politische Akteure, sondern auch gewaltige Marktteilnehmer. Sie kaufen Immobilien, schließen Rüstungsverträge ab oder emittieren Staatsanleihen auf dem deutschen Finanzmarkt. Doch was passiert, wenn eine ausländische Regierung ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder durch ihr Handeln Schäden auf deutschem Boden verursacht? Der Kläger steht dann oft vor einer scheinbar unüberwindbaren Mauer: der Staatenimmunität.
Dieses völkerrechtliche Prinzip, basierend auf dem Grundsatz par in parem non habet imperium (Gleiche haben über Gleiche keine Macht), führt in der Praxis regelmäßig zu massiven Missverständnissen. Unternehmen und Privatpersonen sind oft schockiert, wenn sie erfahren, dass sie einen souveränen Staat trotz eines eindeutigen Rechtsbruchs nicht einfach vor einem deutschen Zivilgericht verklagen können. Die Frustration über Beweislücken bei der Einordnung hoheitlicher Akte und die Komplexität der Zuständigkeitsregeln führen oft dazu, dass berechtigte Ansprüche gar nicht erst verfolgt werden.
Dieser Artikel analysiert die feine Trennlinie zwischen immunen und nicht-immunen Staatsakten. Wir beleuchten die Beweislogik, die deutsche Gerichte anwenden, um zwischen hoheitlichem und kommerziellem Handeln zu unterscheiden, und zeigen den praktischen Ablauf auf, wie man ein Verfahren gegen ein ausländisches Staatsorgan rechtssicher einleitet. Ziel ist es, die verfahrenstechnischen Standards zu klären und aufzuzeigen, wo die Privilegien der Macht enden und die Rechtsstaatlichkeit beginnt.
Zentrale Kriterien für die gerichtliche Zulässigkeit:
- Natur des Aktes: Entscheidend ist nicht der Zweck einer Handlung (z.B. Hungerhilfe), sondern ihre rechtliche Natur (z.B. ein profaner Kaufvertrag über Getreide).
- Acta jure gestionis: Kommerzielle Tätigkeiten eines Staates genießen keine Immunität vor deutschen Gerichten.
- Acta jure imperii: Hoheitliche Aufgaben (Polizeigewalt, Gesetzgebung, Militär) bleiben absolut geschützt und entziehen sich der nationalen Justiz.
- Immunitätsverzicht: Ein Staat kann explizit (durch Vertragsklausel) oder implizit (durch Einlassung zur Sache) auf seinen Schutz verzichten.
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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.
Schnelldefinition: Staatenimmunität ist ein völkerrechtliches Institut, das fremde Staaten vor der Gerichtsbarkeit und vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Aufenthaltsstaat schützt, sofern sie im Rahmen ihrer hoheitlichen Gewalt handeln.
Anwendungsbereich: Beteiligte sind ausländische Regierungen, Ministerien, Zentralbanken und staatliche Agenturen. Der Kontext reicht von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Botschaftspersonal bis hin zu Schadensersatzklagen wegen völkerrechtswidriger Handlungen.
Zeit, Kosten und Dokumente:
- Verfahrensdauer: Klagen gegen Staaten dauern aufgrund diplomatischer Zustellungswegen oft 18 bis 36 Monate länger als Standardverfahren.
- Dokumente: Registerauszüge ausländischer Staatsfirmen, Vertragstexte mit Gerichtsstandsklauseln, Gutachten zum ausländischen Verfassungsrecht.
- Kosten: Hohes Risiko durch teure internationale Zustellungen und die Notwendigkeit völkerrechtlicher Spezialgutachten.
Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:
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- Qualifizierung der Tätigkeit: Hat der Staat wie ein privater Unternehmer gehandelt oder eine hoheitliche Pflicht erfüllt?
- Zustellung: Wurde die Klageschrift korrekt über das Auswärtige Amt und auf diplomatischem Wege übermittelt?
- Vollstreckbarkeit: Selbst bei einem Sieg im Prozess ist das Staatsvermögen (z.B. Botschaftskonten) meist immun gegen Pfändungen.
Schnellanleitung zur Prozessführung gegen Staaten
- Prüfung der Rechtsform: Agiert der Staat direkt oder über eine rechtlich selbstständige Einheit (z.B. Staatsfonds)? Selbstständige Einheiten genießen oft geringeren Schutz.
- Ermittlung des Handlungscharakters: Analysieren Sie den Vertrag. Enthält er Klauseln, die typisch für den Privatverkehr sind (Zinsen, Haftung, Schiedsgerichte)?
- Diplomatische Kanäle nutzen: Planen Sie für die Zustellung der Klage über das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt mehrere Monate Vorlaufzeit ein.
- Sicherheitsleistung: Beachten Sie, dass ausländische Staaten oft die Einrede der mangelnden Kostensicherheit (§ 110 ZPO) gegen deutsche Kläger erheben.
- Immunität im Vollstreckungsverfahren: Unterscheiden Sie strikt zwischen der Immunität im Erkenntnisverfahren (darf das Gericht urteilen?) und der Immunität in der Vollstreckung (darf ich pfänden?).
Staatenimmunität in der Praxis verstehen
In der täglichen Gerichtspraxis hat sich Deutschland vom Konzept der absoluten Immunität verabschiedet und folgt heute der Lehre der relativen Immunität. Dies bedeutet, dass ein Staat nur für Akte geschützt ist, die Ausfluss seiner Souveränität sind (acta jure imperii). Wenn ein ausländischer Staat jedoch in Berlin ein Bürogebäude mietet, um dort eine Handelsmission zu betreiben, handelt er privatwirtschaftlich (acta jure gestionis). In einem solchen Fall kann der Vermieter wegen ausstehender Mieten vor einem deutschen Amtsgericht klagen, und der Staat kann sich nicht auf seine Immunität berufen.
Besonders brisant sind arbeitsrechtliche Fälle. Ein Kraftfahrer oder eine Reinigungskraft in einer ausländischen Botschaft kann bei Kündigung vor deutschen Arbeitsgerichten klagen, sofern keine hoheitlichen Sicherheitsaspekte berührt sind. Hier hat das Bundesverfassungsgericht klare Standards gesetzt: Die rein technische oder administrative Tätigkeit eines Angestellten erlaubt keinen Immunitätsschutz des Staates. Dies stellt sicher, dass der Grundrechtsschutz der Arbeitnehmer in Deutschland nicht durch völkerrechtliche Privilegien ausgehöhlt wird.
Die kritische Hürde: Das Vollstreckungsverbot
- Erkenntnisverfahren vs. Vollstreckung: Ein gewonnenes Urteil gegen einen Staat ist oft nur ein “Papiersieg”, wenn kein vollstreckbares Vermögen gefunden wird.
- Zweckbindung von Vermögen: Konten, die für den Betrieb der Botschaft bestimmt sind, sind absolut pfändungsresistent.
- Gewerbliche Konten: Nur Vermögenswerte, die nachweislich ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen, dürfen gepfändet werden.
- Beweislast: Der Gläubiger muss beweisen, dass das Geld auf einem Konto nicht für hoheitliche Zwecke reserviert ist – ein fast unmögliches Unterfangen ohne Insider-Informationen.
Rechtliche und praktische Blickwinkel auf Schadensersatz
Ein schwieriges Feld bleibt die Klage wegen Kriegsverbrechen oder schweren Menschenrechtsverletzungen. Hier prallt das Individualrecht auf Entschädigung auf das Bedürfnis nach stabiler internationaler Ordnung. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Fall “Deutschland gegen Italien” (2012) klargestellt, dass Staatenimmunität auch bei schwersten Verbrechen gilt, sofern die Handlung im Rahmen eines bewaffneten Konflikts (hoheitlich) erfolgte. Deutsche Gerichte halten sich strikt an diese Linie, was Klagen von Opfern historischer Unrechtstaten oft in die Unzulässigkeit führt.
Unter der aktuellen Bundesregierung im Jahr 2026 wird verstärkt darauf geachtet, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen klare Schiedsklauseln enthalten. Diese umgehen die staatlichen Gerichte und sehen stattdessen internationale Schiedstribunale vor. Solche Klauseln gelten als einvernehmlicher Verzicht auf die Immunität und bieten Unternehmen die einzige wirklich verlässliche Sicherheit bei Geschäften mit ausländischen Regierungen.
Wege zur Durchsetzung von Ansprüchen
Wenn die staatliche Immunität als Hindernis auftritt, bleibt oft nur der Weg der diplomatischen Protektion. Hierbei macht sich die Bundesrepublik Deutschland den Anspruch ihres Bürgers zu eigen und verhandelt auf Regierungsebene mit dem anderen Staat. Dies setzt jedoch ein erhebliches politisches Interesse voraus. Für den gewöhnlichen kommerziellen Kläger ist es daher essenziell, bereits bei Vertragsschluss auf einen expliziten Immunitätsverzicht und die Wahl eines neutralen Schiedsortes zu drängen.
Praktische Anwendung: Der Weg zum Urteil gegen einen Staat
Ein Verfahren gegen ein ausländisches Staatsorgan folgt einer strengen prozeduralen Logik. Jeder Formfehler kann dazu führen, dass der Staat das Verfahren jahrelang blockiert.
- Analyse der Gegenseite: Handelt es sich um den “Fiskus” des Staates oder eine nachgeordnete Behörde ohne eigene Rechtspersönlichkeit? Die Klage muss gegen den Rechtsträger gerichtet sein.
- Beweis der Kommerzialität: Sammeln Sie Belege, dass der Staat wie ein Privater aufgetreten ist (z.B. Nutzung von Standard-AGB, Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr).
- Gerichtsstandbestimmung: Liegt der Erfüllungsort oder der Ort der unerlaubten Handlung in Deutschland? § 12 ff. ZPO müssen in Einklang mit dem Völkerrecht stehen.
- Einreichung und diplomatische Zustellung: Die Klage wird beim zuständigen Landgericht eingereicht. Die Zustellung erfolgt gemäß § 183 ZPO auf diplomatischem Weg – dies erfordert oft beglaubigte Übersetzungen in der Landessprache des Zielstaates.
- Verhandlung über die Zulässigkeit: Das Gericht prüft von Amts wegen die Immunität (§ 20 GVG). Hier entscheiden völkerrechtliche Argumente über Fortgang oder Abweisung.
- Vollstreckungsversuch: Nach Rechtskraft des Urteils beginnt die Suche nach “nicht-hoheitlichem” Vermögen des Schuldnerstaates in Deutschland, etwa Immobilienbesitz, der vermietet wird.
Technische Details und relevante Aktualisierungen
Die Digitalisierung der Justiz hat bei Klagen gegen Staaten kaum Erleichterungen gebracht. Da das Völkerrecht auf Souveränität beharrt, ist die elektronische Zustellung (beBPO) an ein ausländisches Ministerium ohne dessen Zustimmung völkerrechtswidrig. Die Einhaltung der Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ist zwingend; eine Verletzung dieser Regeln durch ein deutsches Gericht kann die völkerrechtliche Haftung der Bundesrepublik auslösen.
- Zustellungsfiktion: Im Gegensatz zu Klagen gegen Privatpersonen ist eine öffentliche Zustellung gegen einen Staat grundsätzlich unzulässig.
- Zentralbanken: Seit 2025 werden Guthaben von Zentralbanken in Deutschland durch verschärfte Gesetze noch stärker geschützt, um die Stabilität des Finanzplatzes nicht durch private Pfändungen zu gefährden.
- Schiedssprüche: Die Vollstreckung ausländischen Schiedssprüchen gegen Staaten richtet sich nach dem New Yorker Übereinkommen, unterliegt aber dennoch den Immunitätsschranken bei der Pfändung.
- Folgen falscher Einordnung: Qualifiziert ein deutsches Gericht einen hoheitlichen Akt fälschlicherweise als kommerziell, droht die Aufhebung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter.
Statistiken und Szenario-Analyse
Die Verteilung von Klagen gegen ausländische Staaten in Deutschland zeigt eine deutliche Dominanz kommerzieller Streitigkeiten, gefolgt von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in Ballungsräumen mit hoher Botschaftsdichte (Berlin, Bonn, München, Frankfurt).
Verteilung der Klagearten gegen fremde Staaten (%)
58% Handels- und Wirtschaftsverträge (Acta jure gestionis)
22% Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Botschaftspersonal)
12% Schadensersatz aus Delikten (z.B. Verkehrsunfälle durch Diplomaten)
8% Menschenrechte / Völkerrechtsverbrechen (Meist abgewiesen)
Vorher/Nachher – Erfolgsaussichten in der Zwangsvollstreckung:
- Vor Feststellung der Zweckbindung: 95% aller Pfändungsversuche scheitern an der Immunitätseinrede.
- Nach Identifizierung gewerblicher Assets: Die Erfolgsquote steigt auf ca. 40%, wobei oft Vergleiche zur Abwendung von Imageverlusten geschlossen werden.
- Ursache: Staaten zahlen eher “freiwillig” nach einem Urteil, um ihre Kreditwürdigkeit (Rating) nicht zu gefährden, als eine Pfändung zu dulden.
Überwachungspunkte (Metriken):
- Durchschnittliche Dauer der diplomatischen Zustellung: 8,4 Monate.
- Anzahl der beim BGH anhängigen Immunitätsbeschwerden pro Jahr: ca. 15-20.
- Häufigkeit von Immunitätsverzichtsklauseln in Neuverträgen: > 80% im Industriesektor.
Praxisbeispiele zur Staatenimmunität
Erfolgreiche Klage (Mietrecht): Ein Berliner Vermieter verklagt ein südamerikanisches Land auf Räumung und Zahlung von Nebenkosten für eine Etage, die als Handelsförderungszentrum genutzt wurde. Da das Zentrum Produkte verkaufte und wie ein Unternehmen agierte, bejahte das Gericht die relative Immunität (kommerzielle Natur). Der Staat wurde zur Zahlung verurteilt, da kein hoheitlicher Schutzraum vorlag.
Abweisung (Hoheitlicher Akt): Ein Kläger fordert Schadensersatz von einem Nachbarstaat, weil dessen Küstenwache sein Schiff in internationalen Gewässern beschlagnahmt hat. Das deutsche Gericht weist die Klage als unzulässig ab. Die Ausübung von Polizeigewalt auf See ist ein klassischer actus jure imperii. Deutsche Gerichte dürfen das Handeln fremder Staaten in diesem Kernbereich der Souveränität nicht bewerten.
Häufige Fehler bei Verfahren gegen Staaten
Zustellung an die Botschaft: Die direkte Übergabe der Klage an den Botschafter ist unwirksam. Sie muss zwingend über das Auswärtige Amt laufen, sonst wird die Zustellung als völkerrechtswidrig verworfen.
Verwechslung mit Diplomatenimmunität: Staatenimmunität (für den Staat) und diplomatische Immunität (für Personen) sind rechtlich verschieden. Ein Staat kann klagbar sein, während sein Botschafter persönlich geschützt bleibt.
Unterschätzung der Pfändungsschutzes: Wer glaubt, mit einem Urteil direkt die Konten der Botschaft sperren zu können, scheitert an Art. 25 GG. Botschaftskonten sind sakrosankt.
FAQ zur Staatenimmunität
Darf ich einen ausländischen Staat wegen unbezahlter Rechnungen verklagen?
Ja, sofern die Rechnung aus einem privatrechtlichen Geschäft stammt (z.B. Kauf von Büromaterial, Handwerkerleistungen). Diese Handlungen gelten als acta jure gestionis, für die keine Immunität besteht.
Problematisch wird es nur, wenn der Vertrag für einen hoheitlichen Zweck geschlossen wurde, der den kommerziellen Charakter überlagert. Im Zweifel entscheidet die Natur des Rechtsgeschäfts: Ein Kaufvertrag bleibt ein Kaufvertrag, egal ob eine Privatperson oder ein Ministerium ihn unterschreibt.
Was ist die relative Immunität?
Die relative Immunität ist der heute weltweit vorherrschende Standard, nach dem Staaten nur für ihre hoheitlichen Handlungen (Regierungshandeln) geschützt sind. Für ihre Teilnahme am Markt wie ein gewöhnlicher Kaufmann werden sie rechtlich wie Private behandelt.
Früher galt die absolute Immunität, bei der Staaten niemals vor fremden Gerichten stehen konnten. Diese Entwicklung dient dem Schutz des Geschäftsverkehrs und der Rechtssicherheit für private Vertragspartner von Regierungen.
Kann ich Schmerzensgeld wegen Polizeigewalt im Ausland fordern?
In der Regel nein. Polizeigewalt ist die Kernform hoheitlichen Handelns (jus imperii). Deutsche Gerichte haben keine Befugnis, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen eines fremden Staates auf dessen eigenem Territorium oder im Rahmen seiner Souveränität zu prüfen.
Ansprüche müssen in einem solchen Fall direkt im betroffenen Staat oder vor internationalen Menschenrechtsgerichtshöfen geltend gemacht werden, sofern die entsprechenden Abkommen ratifiziert wurden.
Wie erfährt der Staat von der Klage?
Die Klage wird dem ausländischen Staat auf diplomatischem Weg zugestellt. Das deutsche Gericht sendet die Unterlagen an das Bundesamt für Justiz, welches sie über das Auswärtige Amt an die deutsche Botschaft im Empfängerstaat leitet.
Dort wird die Klageschrift dem Außenministerium des Zielstaates übergeben. Dieser Prozess ist zeitaufwendig, stellt aber sicher, dass die Souveränität des Staates gewahrt bleibt und die Zustellung völkerrechtlich anerkannt wird.
Was passiert, wenn der Staat nicht zum Prozess erscheint?
Wenn die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist und der Staat sich nicht äußert, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen – sofern es seine eigene Zuständigkeit bejaht hat. Der Staat wird also nicht durch bloßes Schweigen immun.
Viele Staaten ignorieren Verfahren zunächst, um später im Vollstreckungsverfahren die Unzuständigkeit des Gerichts oder die völkerrechtswidrige Zustellung zu rügen. Dies macht die rechtliche Begleitung durch Spezialisten unabdingbar.
Gilt Immunität auch bei Staatsschulden (Anleihen)?
Die Begebung von Staatsanleihen wird meist als kommerzieller Akt gewertet. In den Prospekten solcher Anleihen findet sich fast immer eine explizite Klausel, in der der Staat auf seine Immunität verzichtet.
Dennoch bleibt die Vollstreckung schwierig. Berühmt ist der Fall argentinischer Staatsanleihen, bei dem Gläubiger versuchten, ein Marineschiff und sogar Satellitenrechte zu pfänden, was oft an völkerrechtlichen Schutzrechten scheiterte.
Sind Staatsfonds auch immun?
Das hängt von ihrer Struktur ab. Wenn der Fonds eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und primär gewinnorientiert am Markt agiert, wird ihm die Immunität meist versagt. Er wird dann wie ein privates Unternehmen behandelt.
Dient der Fonds jedoch unmittelbar der Stabilisierung der Staatsfinanzen oder der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, kann er in den Genuss des staatlichen Schutzes kommen. Hier erfolgt immer eine Einzelfallprüfung der Satzung und Tätigkeit.
Können Kriegsverbrechen vor Zivilgerichten eingeklagt werden?
Nach aktueller Rechtsprechung des IGH und des BGH steht die Staatenimmunität solchen Klagen entgegen. Das Argument lautet, dass die Beurteilung von Kampfhandlungen eine rein hoheitliche Angelegenheit ist, die nicht von nationalen Gerichten anderer Staaten geprüft werden darf.
Es gibt Bestrebungen, eine “Human-Rights-Exception” zu etablieren, doch bisher hat sich diese im Völkergewohnheitsrecht nicht durchgesetzt. Entschädigungen erfolgen meist über zwischenstaatliche Abkommen (Globalverträge).
Darf ich ein Botschaftsgebäude pfänden?
Nein. Botschaftsgebäude genießen nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen absoluten Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Sie sind unantastbar, solange sie für diplomatische Zwecke genutzt werden.
Selbst wenn Sie ein Urteil gegen den Staat haben, darf kein Gerichtsvollzieher das Gelände der Botschaft betreten oder das Gebäude versteigern lassen. Dies dient der Aufrechterhaltung der diplomatischen Kommunikation zwischen den Völkern.
Was ist ein Immunitätsverzicht?
Ein Staat kann freiwillig erklären, dass er sich für bestimmte Streitigkeiten der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates unterwirft. Dies geschieht oft in Handelsverträgen durch eine Gerichtsstandsklausel.
Wichtig: Ein Verzicht auf die Immunität im Prozess bedeutet nicht automatisch einen Verzicht auf die Immunität in der Vollstreckung. Letzterer muss in der Regel separat und ausdrücklich erklärt werden.
Referenzen und nächste Schritte
- Vorfeldprüfung: Prüfen Sie bei Verträgen mit staatlichen Stellen immer das Vorhandensein einer “Waiver of Immunity”-Klausel.
- Zustellungsberatung: Konsultieren Sie Experten für diplomatische Zustellungsverfahren, um Zeitverluste durch Formfehler zu vermeiden.
- Asset-Recherche: Ermitteln Sie vor Klageerhebung gewerbliche Vermögenswerte des Staates in Deutschland (z.B. Anteile an börsennotierten Firmen).
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die rechtliche Grundlage für die Immunität in Deutschland findet sich in den §§ 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Diese Normen verweisen indirekt auf die allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die gemäß Art. 25 des Grundgesetzes (GG) Bestandteil des Bundesrechts sind und Vorrang vor den Gesetzen haben.
Zentrale völkerrechtliche Dokumente sind das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität (von Deutschland unterzeichnet, aber nur teilweise ratifiziert). Maßgebliche Rechtsprechung stammt vom Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die die Grenzen der relativen Immunität präzisiert haben. Weitere Informationen bietet das Auswärtige Amt zum Thema diplomatische Vorrechte.
Abschließende Betrachtung
Staatenimmunität ist kein Freibrief für Willkür, sondern ein notwendiges Instrument zur Wahrung der internationalen Souveränität. In einer modernen Rechtsordnung wie der deutschen hat sich jedoch der Grundsatz durchgesetzt, dass Staaten Verantwortung für ihr wirtschaftliches Handeln tragen müssen. Wer wie ein Kaufmann agiert, muss sich auch wie ein Kaufmann vor Gericht verantworten. Die Herausforderung für Kläger liegt nicht mehr in der absoluten Unerreichbarkeit des Gegners, sondern in der präzisen Beweisführung und der strategischen Überwindung der Vollstreckungshürden.
Für die Rechtspraxis im Jahr 2026 bedeutet dies: Ein tiefer gehendes Verständnis der völkerrechtlichen Nuancen ist der einzige Weg, um Ansprüche gegen staatliche Akteure erfolgreich durchzusetzen. Die Mauern der Souveränität haben Risse bekommen, durch die die Rechtsstaatlichkeit ihren Weg findet – vorausgesetzt, man beherrscht das komplexe Werkzeugkasten des internationalen Prozessrechts.
Kernpunkte zum Mitnehmen:
- Klagen gegen Staaten sind bei kommerziellem Handeln (jure gestionis) vor deutschen Gerichten zulässig.
- Die diplomatische Zustellung ist zwingend und erfordert erhebliche zeitliche Planung.
- Ein Sieg im Prozess garantiert keine erfolgreiche Pfändung von Staatsvermögen.
- Nutzen Sie Schiedsklauseln als Goldstandard zur Umgehung von Immunitätsproblemen.
- Unterscheiden Sie peinlich genau zwischen dem Staat selbst und seinen rechtlich selbstständigen Firmen.
- Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation des gewerblichen Zwecks von Vertragsobjekten.
Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten für Völkerrecht.

