Seerecht

Schiffspfandrechte und dinglicher Arrest im Seerecht

Schiffspfandrechte ermöglichen den direkten Zugriff auf das Schiff und erfordern strikte Fristenwahrung zur Sicherung des Vorrangs vor anderen Gläubigern.

In der internationalen Schifffahrt ist das Schiff oft der einzige greifbare Vermögenswert eines Schuldners, und dieser Vermögenswert hat die unangenehme Eigenschaft, sich ständig zu bewegen. Für Gläubiger – seien es Lieferanten, Werften, die Besatzung oder Bergungsunternehmen – ist das Pfandrecht am Schiff (Maritime Lien) das schärfste Schwert, um offene Forderungen durchzusetzen. Es haftet am Schiff selbst, unabhängig davon, wer gerade der Eigentümer ist, und folgt ihm über die Weltmeere wie ein Schatten („The claim travels with the ship“).

Doch die rechtliche Realität ist ein Minenfeld. Was in einer Jurisdiktion ein privilegiertes Pfandrecht darstellt, ist im nächsten Hafen vielleicht nur eine gewöhnliche Forderung ohne Vorrang vor der Bankhypothek. Besonders Lieferanten von Treibstoff (Bunker) oder Ausrüstung erleben oft böse Überraschungen, wenn sie feststellen müssen, dass ihr vermeintliches Pfandrecht nach deutschem oder englischem Recht gar nicht existiert, während es nach US-Recht bombensicher wäre. Die Sicherung dieser Ansprüche erfordert daher nicht nur juristisches Wissen, sondern taktisches Geschick bei der Wahl des Arretierungsortes.

Dieser Artikel analysiert die Mechanismen der Schiffsgläubigerrechte nach deutschem Recht (HGB) und internationalen Konventionen. Wir beleuchten die gnadenlose Rangfolge der Gläubiger, den Prozess des dinglichen Arrests und die kritischen Fallstricke, die dazu führen können, dass eine Forderung im Moment der Zwangsversteigerung wertlos wird.

Kritische Hebel zur Durchsetzung von Pfandrechten:

  • Dingliche Haftung: Das Schiff haftet für die Schulden, nicht nur der persönliche Eigentümer. Ein Eigentümerwechsel löscht das Pfandrecht in der Regel nicht (droit de suite).
  • Der Arrest (Festsetzung): Die einzige Möglichkeit, ein Pfandrecht effektiv zu sichern, ist der gerichtliche Arrest des Schiffes, bevor es die Hoheitsgewässer verlässt.
  • Die Einjahresfrist: Die meisten gesetzlichen Schiffsgläubigerrechte (z. B. für Heuer oder Bergulohn) erlöschen automatisch nach einem Jahr, wenn keine Klage erhoben wurde.
  • Forum Shopping: Die Wahl des richtigen Hafens für den Zugriff ist entscheidend, da das lokale Recht (Lex Fori) oft bestimmt, welche Forderungen als Pfandrecht anerkannt werden.

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Letzte Aktualisierung: 05. Februar 2026.

Schnelldefinition: Ein Schiffsgläubigerrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das bestimmten Gläubigern (z. B. Crew, Berger) Vorrang vor Hypotheken und anderen Schulden gewährt und den direkten Zugriff auf das Schiff durch Zwangsversteigerung ermöglicht.

Anwendungsbereich: Betrifft Reeder, Zeitcharterer, Bunkerlieferanten, Schiffsfinanzierer (Banken), Werften, Seeleute und P&I Clubs. Relevant im internationalen Handelsverkehr, bei Insolvenzen und Havarien.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Zeitrahmen: Schiffsgläubigerrechte verjähren extrem schnell (meist 1 Jahr). Ein Arrest kann innerhalb von 24–48 Stunden erwirkt werden, wenn die Dokumente vorbereitet sind.
  • Dokumente: Glaubhaftmachung der Forderung (Rechnungen, Heuerverträge, Bergungsvertrag), Nachweis der Fälligkeit, Registerauszug des Schiffes, Antrag auf dinglichen Arrest.
  • Kostenrisiko: Für den Arrest muss der Gläubiger oft eine Sicherheitsleistung (Counter-Security) bei Gericht hinterlegen, um Schäden durch ungerechtfertigte Arreste abzudecken.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Anerkennung der Forderung: Gilt die Lieferung von Proviant nach dem Recht des Arrestortes überhaupt als privilegierte Forderung?
  • Charterer-Klauseln: Kann ein Pfandrecht entstehen, wenn der Auftraggeber gar nicht der Reeder, sondern nur ein Zeitcharterer war (das sog. „Prohibition of Lien“-Problem)?
  • Priorität: Wer wird zuerst aus dem Versteigerungserlös bezahlt – die Bank mit der Hypothek oder der Berger?

Schnellanleitung zur Sicherung von Pfandrechten

  • Forderungsart klassifizieren: Prüfen Sie sofort, ob Ihre Forderung nach § 754 HGB oder den internationalen Übereinkommen (Brüsseler Übereinkommen) als „Schiffsgläubigerrecht“ gilt. Nicht jede offene Rechnung ist privilegiert.
  • Tracking des Schiffes: Nutzen Sie AIS-Daten, um die Route des Schuldnerschiffes zu überwachen. Ein Pfandrecht nützt nichts, wenn das Schiff in einer Jurisdiktion liegt, die Ihre Ansprüche nicht durchsetzt.
  • Arrestgrund prüfen: Für den dinglichen Arrest benötigen Sie einen Arrestgrund. Bei Schiffsgläubigerrechten ist dies erleichtert, da die Dinglichkeit selbst oft als Grund ausreicht (kein Nachweis der Vermögensverschlechterung nötig).
  • Fristenkalender führen: Die Einjahresfrist ist eine Ausschlussfrist, keine Verjährung. Sie kann nicht durch Mahnungen unterbrochen werden, sondern nur durch Klageerhebung oder Beschlagnahme.
  • Kollision mit Hypotheken: Seien Sie sich bewusst, dass echte Schiffsgläubigerrechte (Wages, Salvage) im Rang VOR den eingetragenen Schiffshypotheken stehen. Lieferantenforderungen stehen meist DAHINTER.

Das System der Schiffsgläubigerrechte in der Praxis

Das Konzept des Schiffsgläubigerrechts bricht mit der normalen Logik des Zivilrechts. Normalerweise haftet eine Person (der Schuldner) mit ihrem Vermögen. Im Seerecht haftet das Objekt (das Schiff) selbst. Dies wird als „in rem“ Haftung bezeichnet. Das bedeutet praktisch: Wenn der Reeder das Schiff verkauft, kauft der neue Eigentümer die Schulden (die Pfandrechte) mit, oft ohne es zu wissen, da diese Rechte nirgendwo im Schiffsregister eingetragen sind (“Secret Liens”).

In Deutschland ist der Katalog der Schiffsgläubigerrechte im HGB (§ 754) sehr eng gefasst. Privilegiert sind im Wesentlichen nur:
1. Forderungen der Schiffsbesatzung (Heuer).
2. Öffentliche Abgaben (Hafen-, Lotsengebühren).
3. Ansprüche aus Tötung oder Körperverletzung.
4. Berge- und Bergungslohn.
5. Beiträge zur Großen Haverei.
Lieferanten von Treibstoff, Ausrüstung oder Werften haben nach deutschem Recht KEIN echtes Schiffsgläubigerrecht, sondern nur ein schuldrechtliches Zurückbehaltungsrecht oder eine normale Forderung. Das unterscheidet das deutsche Recht massiv vom US-Recht, wo fast jeder Dienstleister ein „Maritime Lien“ hat.

Die gnadenlose Hierarchie der Verteilung (Ranking):

  • Kosten des Verfahrens: Gerichtskosten und Kosten der Verwahrung während des Arrests werden zuerst abgezogen.
  • Echte Schiffsgläubigerrechte (§ 754 HGB): Heuer, Bergulohn, Schadensersatz aus Kollision. Diese verdrängen alle anderen.
  • Schiffshypotheken: Banken kommen erst NACH den echten Schiffsgläubigern, aber VOR allen gewöhnlichen Gläubigern.
  • Gewöhnliche Gläubiger: Lieferanten und Dienstleister ohne Pfandrecht erhalten oft nur eine Quote von 0% bis 5% („Chirographargläubiger“).

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Ein entscheidender Faktor ist das sogenannte „Forum Shopping“. Da das Internationale Privatrecht (IPR) bei der Frage, ob ein Pfandrecht existiert, oft auf das Recht des Gerichtsortes (Lex Fori) abstellt, kann der Ort des Arrests über Sieg oder Niederlage entscheiden. Ein Bunkerlieferant, dessen Rechnung nicht bezahlt wurde, hat in Deutschland schlechte Karten. Gelingt es ihm jedoch, das Schiff in den USA oder in Frankreich zu arrestieren, könnte seine Forderung als privilegiertes Pfandrecht anerkannt werden, womit er seine Position massiv verbessert.

Ein weiteres Praxisproblem ist die Insolvenz des Reeders. Normalerweise stoppt eine Insolvenzeröffnung alle Einzelzwangsvollstreckungen. Doch bei echten Schiffsgläubigerrechten gibt es oft Aussonderungsrechte (bzw. Absonderungsrechte), die es erlauben, das Schiff auch in der Insolvenz zu verwerten. Hier kollidieren oft das Insolvenzrecht und das Seerecht, was spezialisierte juristische Beratung unerlässlich macht.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Um den „Super-GAU“ einer Zwangsversteigerung zu vermeiden, bieten Reeder oder deren P&I Clubs oft Sicherheiten an, sobald ein Arrest droht oder vollzogen wurde. Dies geschieht meist in Form eines „Letter of Undertaking“ (LOU) oder einer Bankgarantie. Der Gläubiger tauscht sein Pfandrecht am Schiff gegen die Garantie ein. Dies ist der Standardweg, um das Schiff schnell wieder freizubekommen und teure Liegezeiten zu vermeiden, während über die Berechtigung der Forderung noch gestritten wird.

Praktische Anwendung: Der Weg zum dinglichen Arrest

Der Arrest ist das Mittel der Wahl, um den Druck auf den Schuldner maximal zu erhöhen. Ein Schiff, das nicht fährt, verdient kein Geld. Der Ablauf muss präzise getaktet sein, da Zeitfenster im Hafen oft kurz sind.

  1. Vorbereitung der Glaubhaftmachung: Im Arrestverfahren (Eilverfahren) muss nicht der volle Beweis erbracht werden, eine Glaubhaftmachung (eidesstattliche Versicherung) genügt. Alle Belege müssen übersetzt und griffbereit sein.
  2. Ermittlung des Arrestgerichts: Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Schiff liegt oder erwartet wird. Bei Gefahr im Verzug kann auch das Gericht der Hauptsache angerufen werden.
  3. Antragstellung (Ex-Parte): Der Antrag wird oft ohne mündliche Verhandlung entschieden („Beschlusswege“), um den Überraschungseffekt zu nutzen. Der Reeder erfährt vom Arrest erst, wenn der Gerichtsvollzieher an Bord geht.
  4. Sicherheitsleistung: Das Gericht macht den Arrestbeschluss meist von einer Sicherheitsleistung des Antragstellers abhängig (oft 10–20% der Forderungssumme), um Schäden bei unberechtigtem Arrest abzusichern.
  5. Vollziehung an Bord: Der Gerichtsvollzieher geht an Bord, beschlagnahmt die Schiffspapiere und informiert Hafenbehörde sowie Zoll. Das Schiff wird „an die Kette gelegt“.
  6. Verhandlungen: Meist beginnt jetzt die Verhandlungsphase. Ziel ist die Stellung einer Sicherheit (LOU/Garantie) gegen Aufhebung des Arrests.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Ein technisches Detail mit enormer Tragweite ist das Verhältnis zwischen dem persönlichen Schuldner und dem Schiffseigentümer. Viele Schiffe werden von Charterern betrieben. Wenn der Charterer den Treibstoff bestellt und nicht bezahlt, stellt sich die Frage: Haftet das Schiff des Eigentümers für die Schulden des Charterers? Nach deutschem Recht (§ 754 HGB) entstehen Schiffsgläubigerrechte auch durch Handlungen des Schiffsführers oder Charterers, solange diese im Rahmen ihrer Befugnis handelten. Der Eigentümer kann sich selten darauf berufen, er habe die Bestellung nicht autorisiert.

Hingegen versuchen Eigentümer oft, sich durch „No Lien“-Klauseln in Charterverträgen zu schützen und lassen den Kapitän Lieferquittungen mit dem Stempel „For Charterers Account only“ versehen. Die rechtliche Wirksamkeit solcher Stempel gegenüber gutgläubigen Dritten ist jedoch international höchst umstritten und variiert von Land zu Land.

  • Erlöschen durch Zeitablauf: Das Pfandrecht erlischt ein Jahr nach Entstehung (§ 761 HGB). Diese Frist ist absolut. Sie wird nicht durch Insolvenz gehemmt.
  • Erlöschen durch Zwangsversteigerung: Wird das Schiff in einem ordnungsgemäßen Verfahren zwangsversteigert, erwirbt der Ersteigerer das Schiff „lastenfrei“. Alle Pfandrechte erlöschen und setzen sich am Erlös fort.
  • Schwimmende Ladung: Pfandrechte können sich in bestimmten Fällen (z. B. Bergelohn) auch auf die Ladung erstrecken, was separate rechtliche Schritte gegen die Ladungseigentümer erfordert.
  • Flaggenrecht: Für die Frage, welche Rechte als Pfandrechte gelten, wird oft das Recht der Flagge des Schiffes konsultiert, während für die prozessuale Durchsetzung das Recht des Hafenortes gilt.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Praxis zeigt, dass echte Schiffsgläubigerrechte (vor allem Heuerforderungen) fast immer vollständig befriedigt werden, da sie den höchsten Rang genießen und die Beträge im Verhältnis zum Schiffswert meist gering sind. Kritisch wird es für nachrangige Gläubiger in Insolvenzszenarien.

Verteilung der Befriedigungsquote bei Zwangsversteigerungen (Schätzung):

Verfahrenskosten & Staatsgebühren – 100% (Vorrang)
Besatzungslöhne & Sozialversicherung – 98%
Schiffshypotheken (Banken) – 40-70%
Lieferanten (ohne Lien) – 0-5%

Vorher/Nachher – Auswirkung eines Arrests:

  • Zahlungsbereitschaft: Steigt sprunghaft an (↑), da die Betriebskosten des Schiffes (ca. 10.000–50.000 USD/Tag) weiterlaufen, während keine Einnahmen generiert werden.
  • Kreditwürdigkeit: Sinkt sofort (↓). Ein Arrest ist im Markt sichtbar und führt oft dazu, dass andere Gläubiger nervös werden und ebenfalls Maßnahmen ergreifen (“Run on the ship”).
  • Verhandlungsdauer: Verkürzt sich drastisch (↓). Was vorher monatelang per E-Mail ignoriert wurde, wird oft binnen 48 Stunden gelöst.

Überwachungspunkte für Gläubiger:

  • Marktwert des Schiffes vs. Summe der eingetragenen Hypotheken.
  • Verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Einjahresfrist.
  • Aktuelle Position des Schiffes (AIS) und nächste Anlaufhäfen (“Lien-friendly jurisdictions”).

Praxisbeispiele: Erfolg und Misserfolg bei der Sicherung

Szenario A: Der erfolgreiche Crew-Arrest

Eine Besatzung hat seit drei Monaten keine Heuer erhalten. Das Schiff läuft Hamburg an. Die Gewerkschaft (ITF) organisiert einen Anwalt, der sofort einen dinglichen Arrest erwirkt. Da Heuerforderungen nach § 754 HGB ein echtes Schiffsgläubigerrecht darstellen und im Rang vor der Bankhypothek stehen, zahlt die Bank des Reeders die Löhne aus, um die Versteigerung zu verhindern und das Schiff (ihre Sicherheit) flottzuhalten.

Ergebnis: Vollständige Zahlung innerhalb von 3 Tagen. Die Priorität der Forderung war der Schlüssel.

Szenario B: Der Lieferant im falschen Hafen

Ein Bunkerlieferant hat Treibstoff an einen Zeitcharterer geliefert, der insolvent geht. Der Lieferant versucht, das Schiff in Deutschland zu arrestieren. Das Gericht lehnt ab, da Bunkerlieferungen nach deutschem Recht kein Schiffsgläubigerrecht begründen und der Eigentümer des Schiffes nicht persönlich für die Schulden des Charterers haftet.

Ergebnis: Der Lieferant geht leer aus. Er hätte warten müssen, bis das Schiff einen Hafen anläuft, der Lieferantenpfandrechte anerkennt (z. B. USA), was jedoch logistisch nicht möglich war.

Häufige Fehler bei der Durchsetzung

Verpassen der Einjahresfrist: Viele Gläubiger mahnen zu lange außergerichtlich. Nach Ablauf eines Jahres erlischt das Pfandrecht unwiderruflich, egal wie berechtigt die Forderung ist.

Arrest des falschen Schiffes: Der Versuch, ein “Schwesterschiff” (Sister Ship) zu arrestieren, ist in Deutschland rechtlich komplizierter als in anderen Ländern. Ein Fehler hier führt zu Schadensersatzpflichten.

Ignorieren von Gegen-Sicherheiten: Wer einen Arrest beantragt, muss liquide sein. Das Gericht verlangt oft binnen Tagen eine Sicherheit (Bond) in bar. Wer diese nicht stellen kann, verliert den Arrestbeschluss.

Vertrauen auf AGB-Pfandrechte: Ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht in den AGB des Lieferanten wirkt nur zwischen den Parteien (schuldrechtlich), es hat keine dingliche Wirkung gegen Dritte (wie Banken) oder den neuen Eigentümer.

FAQ zu Schiffspfandrechten und Arrest

Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Schiffsgläubigerrecht?

Die Schiffshypothek ist ein vertragliches Sicherungsmittel, das im Schiffsregister eingetragen wird (meist zugunsten von Banken). Ihr Rang richtet sich nach dem Eintragungsdatum.

Das Schiffsgläubigerrecht (Maritime Lien) entsteht gesetzlich automatisch mit der Forderung (z. B. bei Bergung). Es wird nicht eingetragen, ist „unsichtbar“ und hat dennoch gesetzlichen Vorrang vor der eingetragenen Hypothek.

Kann ich ein Schiff wegen einer offenen Bunker-Rechnung arrestieren?

Das hängt stark vom Hafenort ab. In Deutschland und England begründet eine Bunkerlieferung meist kein Schiffsgläubigerrecht, sondern nur ein einfaches Forderungsrecht („Statutory Lien“), das schwerer durchzusetzen ist, besonders wenn der Besteller ein Charterer war.

In den USA hingegen gelten Bunkerlieferungen als „Necessaries“ und begründen ein starkes Maritime Lien, das sogar Vorrang vor Hypotheken haben kann. Die Wahl des Arrestortes ist hier entscheidend.

Was passiert mit Pfandrechten bei einem Schiffsverkauf?

Echte Schiffsgläubigerrechte haften am Schiff („droit de suite“). Verkauft der Reeder das Schiff privat, bleiben die Pfandrechte bestehen. Der neue Eigentümer muss unter Umständen für die alten Schulden des Vorbesitzers haften bzw. dulden, dass in das Schiff vollstreckt wird.

Nur bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung (Judicial Sale) werden alle Pfandrechte gelöscht („Clean Title“). Der Käufer erhält das Schiff frei von Lasten; die Gläubiger müssen sich aus dem Erlös bedienen.

Wie schnell muss ich handeln, um mein Pfandrecht nicht zu verlieren?

Die Frist ist extrem kurz: Ein Jahr nach Entstehung der Forderung. Diese Frist wird durch bloße Mahnungen nicht unterbrochen.

Um die Verjährung zu stoppen, muss in der Regel Klage erhoben oder der dingliche Arrest vollzogen werden. Zögern ist hier der häufigste Grund für Rechtsverluste.

Was ist ein „Sister Ship Arrest“?

Dies ist die Möglichkeit, nicht das Schiff zu arrestieren, auf das sich die Forderung bezieht (z. B. weil es gesunken ist oder sich entzogen hat), sondern ein anderes Schiff desselben Eigentümers.

Internationale Konventionen erlauben dies weitgehend. Schwierig wird es, wenn die Schiffe in verschiedenen Ein-Schiff-Gesellschaften (Single Ship Companies) gehalten werden, was in der Schifffahrt Standard ist. Hier muss oft der „Durchgriff“ auf den wirtschaftlichen Eigentümer bewiesen werden.

Haftet die Ladung auch für Schulden des Schiffes?

Grundsätzlich nein. Die Ladung gehört meist Dritten (den Frachteigentümern). Es gibt jedoch Pfandrechte an der Ladung selbst, z. B. für Bergelohn oder Beiträge zur Großen Haverei.

Der Reeder hat zudem oft ein Zurückbehaltungsrecht an der Ladung, wenn die Frachtrate oder Chartermiete nicht bezahlt wurde („Lien on Cargo“). Er darf die Ladung dann bis zur Zahlung nicht ausliefern.

Was ist ein LOU (Letter of Undertaking)?

Ein LOU ist eine Garantieerklärung, meist ausgestellt von einem P&I Club (Versicherer). Darin verpflichtet sich der Club, jeden rechtskräftig festgestellten Betrag bis zu einer Obergrenze zu zahlen.

Im Gegenzug verzichtet der Gläubiger auf den Arrest oder lässt das Schiff frei. Ein erstklassiger LOU gilt in der Branche als „so gut wie Bargeld“ und ist der Standardweg, um Arreste zu beenden.

Welche Rolle spielen Hafenbehörden?

Hafenbehörden haben oft sehr starke, gesetzliche Zurückbehaltungsrechte für offene Hafengebühren. Sie können die Auslaufgenehmigung verweigern, bis gezahlt ist.

Dieses Recht ist oft einfacher durchzusetzen als ein gerichtlicher Arrest, da es rein administrativ erfolgt. In der Rangfolge stehen Hafenabgaben meist sehr weit oben.

Gilt das Pfandrecht auch für Zinsen und Kosten?

Ja, das Schiffsgläubigerrecht sichert in der Regel nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die aufgelaufenen Zinsen und die Kosten des Rechtsstreits.

Allerdings muss bei der Anmeldung im Verteilungsverfahren genau darauf geachtet werden, diese Nebenforderungen korrekt zu beziffern, da sie sonst im Verteilungsplan nicht berücksichtigt werden.

Was passiert bei Insolvenz des Reeders?

In der Insolvenz bilden die Schiffsgläubiger eine privilegierte Klasse (Absonderungsberechtigte). Sie können verlangen, dass das Schiff verwertet wird und sie vor den normalen Insolvenzgläubigern befriedigt werden.

Das Insolvenzverfahren kompliziert jedoch oft die Durchsetzung, da Arreste durch einzelne Gläubiger oft gestoppt werden (Vollstreckungsverbot) und der Insolvenzverwalter die Verwertung übernimmt.

Referenzen und nächste Schritte

  • Forderungsmanagement auditieren: Prüfen Sie Ihre offenen Posten älter als 6 Monate auf potenzielle Schiffsgläubigerrechte.
  • Arrest-Checkliste erstellen: Halten Sie Kontaktadressen von spezialisierten Anwälten in den wichtigsten Hubs (Rotterdam, Singapur, Houston) bereit.
  • Schiffsbewegungen überwachen: Nutzen Sie professionelle AIS-Dienste, um zu wissen, wann ein Schuldner eine „günstige“ Jurisdiktion anläuft.

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die zentrale Norm im deutschen Recht ist § 754 Handelsgesetzbuch (HGB), der die Schiffsgläubigerrechte abschließend aufzählt. Ergänzend gelten die Vorschriften über den dinglichen Arrest in der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere § 916 ff. ZPO.

International ist das Internationale Übereinkommen über Schiffsgläubigerrechte und Schiffshypotheken (Genf 1993) sowie die verschiedenen Arrestübereinkommen (Brüssel 1952, Genf 1999) von Bedeutung. Da nicht alle Staaten (insb. die USA) diese Übereinkommen ratifiziert haben, bleibt die Prüfung des nationalen Rechts am Arrestort (Lex Fori) unumgänglich. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt regelmäßig die strenge Auslegung der Einjahresfrist.

Weitere Informationen finden Sie bei der International Maritime Organization (IMO) oder im Gesetzestext des HGB.

Abschließende Betrachtung

Das Schiffsgläubigerrecht ist ein mächtiges, aber flüchtiges Instrument. Es belohnt den schnellen und entschlossenen Gläubiger und bestraft den geduldigen. In einer Branche, die von volatilen Frachtraten und komplexen Firmenstrukturen geprägt ist, ist die Sicherheit, direkt auf das “Asset” zugreifen zu können, oft der einzige Schutz vor Zahlungsausfall.

Doch die Macht des Arrests sollte nicht blind eingesetzt werden. Die Risiken von Schadensersatzforderungen bei unberechtigten Zugriffen und die Kosten für Sicherheitsleistungen erfordern eine kühle Abwägung von Kosten und Nutzen. Eine erfolgreiche Durchsetzung basiert auf drei Säulen: Kenntnis der Rangfolge, Überwachung der Fristen und Wahl des richtigen Gerichtsstandes.

Kernpunkte zum Mitnehmen:

  • Agieren Sie vor Ablauf der Einjahresfrist; Mahnungen allein stoppen die Zeit nicht.
  • Prüfen Sie bei Lieferantenforderungen genau, ob das Arrestland diese als Pfandrecht anerkennt.
  • Der dingliche Arrest ist das einzige Mittel, um ein Pfandrecht effektiv gegen Dritte zu sichern.
  • Halten Sie alle relevanten Dokumente (Verträge, Rechnungen) stets in englischer Übersetzung bereit.
  • Unterscheiden Sie strikt zwischen dem Eigentümer des Schiffes und dem Charterer.
  • Suchen Sie bei drohender Insolvenz des Schuldners sofort anwaltlichen Rat zur Sicherung von Absonderungsrechten.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten im Seerecht.

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