Bergung auf See und formale Voraussetzungen fuer Bergelohn
Rechtliche Ansprüche auf Bergelohn und Hilfslohn erfordern präzise Dokumentation und den Nachweis einer erfolgreichen Rettung.
In der unerbittlichen Umgebung der Hochsee entscheiden oft Sekunden über das Schicksal von Besatzung, Schiff und Ladung. Wenn ein Schiff manövrierunfähig in Richtung einer Steilküste treibt oder nach einer Kollision massiven Wassereinbruch erleidet, greift das jahrhundertealte Institut der Berge- und Hilfeleistung. Doch während die physische Rettung meist unter extremem Zeitdruck erfolgt, beginnt der eigentliche Konflikt oft erst Monate später in den klimatisierten Räumen maritimer Schiedsgerichte. Missverständnisse über die Abgrenzung zwischen einer einfachen Dienstleistung und einer hochentlohnten Bergung führen regelmäßig zu erbitterten Streitigkeiten zwischen Reedern, Versicherern und Rettern.
Die Verwirrung rührt meist daher, dass die Grenzen zwischen technischer Hilfeleistung und einer echten Bergung im Sinne des internationalen Rechts fließend sind. Beweislücken bezüglich der tatsächlichen Gefahrenlage, unklare Absprachen über die Vergütungsbasis oder versäumte Fristen bei der Mitteilung von Ansprüchen führen dazu, dass Retter leer ausgehen oder Schiffseigner mit astronomischen Forderungen konfrontiert werden. Ohne eine fundierte Beweislogik, die den Grad der Gefahr und den Erfolg der Maßnahme untermauert, bleibt die finanzielle Abwicklung ein unkalkulierbares Risiko.
Dieser Artikel analysiert die strengen Tests der Internationalen Berge-Übereinkommen, differenziert zwischen den verschiedenen Lohnarten und zeigt den praktischen Ablauf auf, wie Ansprüche gesichert und bewertet werden. Wir betrachten die Beweishierarchie von Logbucheinträgen bis hin zu Umweltschutz-Boni und klären, warum das Prinzip „No Cure, No Pay“ zwar die Basis bildet, aber längst nicht mehr die einzige Wahrheit in der modernen Schifffahrt ist.
- Gefahrentest: Es muss eine reale, objektive Gefahr für das Schiff oder die Ladung vorgelegen haben; eine bloße subjektive Befürchtung reicht für einen Bergelohn nicht aus.
- Erfolgsprinzip: Ein Anspruch auf Bergelohn entsteht grundsätzlich nur, wenn die Rettung ganz oder teilweise erfolgreich war („No Cure, No Pay“).
- Freiwilligkeit: Die Leistung darf nicht auf einer bereits bestehenden vertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Pflicht beruhen (Abgrenzung zum Schlepplohn).
- Umweltschutz-Bonus: Auch bei Misserfolg der Sachbergung kann eine „Besondere Vergütung“ anfallen, wenn Umweltschäden erfolgreich verhindert wurden (SCOPIC-Klausel).
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In diesem Artikel:
- Kontext-Panorama (Definition, Betroffene, Dokumente)
- Schnellanleitung zum Anspruchsmanagement
- Verständnis der Bergung in der Praxis
- Praktische Anwendung: Schritt für Schritt
- Technische Details und Fristen
- Statistiken und Szenario-Analyse
- Praxisbeispiele aus der Schiedsgerichtsbarkeit
- Häufige Fehler bei der Geltendmachung
- FAQ zur Bergung auf hoher See
- Referenzen und nächste Schritte
- Rechtliche Grundlagen
- Abschließende Betrachtung
Letzte Aktualisierung: 5. Februar 2026.
Schnelldefinition: Bergung auf See bezeichnet die freiwillige Hilfeleistung für ein in Seenot befindliches Schiff oder andere Vermögenswerte, die zu einem nützlichen Ergebnis führt und einen gesetzlichen Vergütungsanspruch auslöst.
Anwendungsbereich: Dieser Kontext betrifft kommerzielle Bergungsunternehmen, zufällig anwesende Handelsschiffe, Reeder, Ladungseigentümer und deren jeweilige Versicherer (Hüll- und P&I-Versicherungen). Er greift primär in internationalen Gewässern sowie in den Küstenmeeren unter Anwendung des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Bergung.
Zeit, Kosten und Dokumente:
- Fristen: Ansprüche auf Bergelohn verjähren in der Regel nach zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Bergungsmaßnahmen beendet wurden.
- Kostenfaktoren: Der Bergelohn wird als Prozentsatz des geretteten Wertes berechnet (oft zwischen 10 % und 30 %), gedeckelt durch den Gesamtwert der geretteten Sachen.
- Dokumentenpaket: Lloyd’s Open Form (LOF), See-Protest, Logbuch-Auszüge, Wetterberichte der MET-Offices, Fotos/Videos der Gefahr und Gutachten zum Schiffswert.
Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:
- Objektiver Grad der Gefahr: War das Schiff tatsächlich dem Untergang geweiht oder hätte es sich mit Bordmitteln befreien können?
- Einfluss auf die Umwelt: Wurde durch die Bergung ein Ölunfall oder eine andere Verschmutzung verhindert (wichtig für die Höhe des Bonus)?
- Geschicklichkeit der Retter: Wurde die Bergung effizient durchgeführt oder wurden Schäden durch unsachgemäßes Handeln vergrößert?
- Wertermittlung nach der Bergung: Der Zustand des Schiffes unmittelbar nach der Rettung (Sound Value minus Reparaturkosten) ist die Basis der Berechnung.
Schnellanleitung zum Anspruchsmanagement
Wenn eine Bergungssituation eintritt, muss die strategische Weichenstellung sofort erfolgen. Die folgende Anleitung skizziert die kritischen Parameter für eine erfolgreiche Regulierung:
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- Vertragsprüfung vor Einsatz: Sofern möglich, sollte die Lloyd’s Open Form (LOF) unterzeichnet werden. Sie ist der Goldstandard und verweist Streitigkeiten direkt in die spezialisierte Schiedsgerichtsbarkeit in London.
- Statusbestimmung: Klären Sie unverzüglich, ob es sich um Bergung (nützliches Ergebnis erforderlich) oder Hilfsleistung (reine Dienstleistung auf Stundenbasis) handelt.
- Beweis der Gefahr: Dokumentieren Sie Windstärken, Wellenhöhe, Strömung und die Nähe zu Untiefen. Diese “äußeren Umstände” bestimmen maßgeblich die Höhe des Bergelohns.
- Sicherung der Werte: Nach der Bergung hat der Retter ein Pfandrecht am Schiff. Geben Sie das Schiff erst frei, wenn eine angemessene Sicherheit (Security) durch die Versicherer hinterlegt wurde.
- Angemessenheitstest: Vergleichen Sie die geforderten Summen mit historischen Präzedenzfällen der Admiralty Courts, um unrealistische Forderungen frühzeitig abzuwehren.
Bergung und Hilfeleistung in der Praxis verstehen
In der maritimen Praxis ist die Abgrenzung zwischen Bergelohn und Hilfslohn der häufigste Zankapfel. Ein Bergelohn wird fällig, wenn ein nützliches Ergebnis bei der Rettung aus einer Gefahr erzielt wurde. Er ist eine Belohnung für das eingegangene Risiko und die bereitgestellte Expertise. Ein Hilfslohn hingegen ähnelt eher einer klassischen Dienstleistung (wie einem Abschleppdienst an Land), bei der lediglich der Zeitaufwand und die Kosten vergütet werden, unabhängig vom Wert der geretteten Sache.
Ein entscheidender Faktor ist hierbei das Prinzip der Freiwilligkeit. Wenn ein Schiff aufgrund eines Vertrages (z.B. ein regulärer Schleppvertrag für die Einfahrt in den Hafen) bereits zur Hilfeleistung verpflichtet ist, kann es normalerweise keinen Bergelohn fordern. Es sei denn, die Umstände ändern sich während des Einsatzes so drastisch, dass eine Gefahr entsteht, die über das vertraglich vereinbarte Maß hinausgeht. In solchen Fällen “mutiert” der Schlepplohn zum Bergelohn – ein juristisches Minenfeld für beide Seiten.
Wendepunkte in der Beweisführung
- Beweishierarchie: Zeitstempel der Notrufe im Vergleich zur Positionsänderung des Schiffs; Audioaufzeichnungen des Funkverkehrs sind oft die schlagkräftigsten Beweise.
- Wirtschaftlichkeit: Der Bergelohn darf nie den Gesamtwert des geretteten Eigentums übersteigen – ein wichtiger Schutz für Ladungseigner.
- Besondere Vergütung (Art. 14): Auch Retter, die das Schiff nicht retten können, aber die Umwelt schützen, erhalten ihre Kosten plus einen Aufschlag von bis zu 100 %.
- Gefahrvermeidung: Wurden präventive Maßnahmen ergriffen, um eine Eskalation (z.B. Brand) zu verhindern, wirkt dies massiv lohnsteigernd.
Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Aufteilung des Bergelohns innerhalb der Bergungsmannschaft. In der Regel steht dem Schiffseigner des rettenden Schiffs der Löwenanteil zu, während Kapitän und Besatzung gesetzliche Anteile (oft ein Drittel für die Crew) beanspruchen können. Streitigkeiten entstehen hier häufig, wenn der Reeder versucht, den gesamten Lohn für sich zu behalten oder wenn Besatzungsmitglieder behaupten, sie hätten ein außergewöhnliches persönliches Risiko auf sich genommen.
Zudem spielt die Jurisdiktion eine entscheidende Rolle. Während deutsche Gerichte bei Bergungen in Küstennähe oft konservativere Summen zusprechen, neigen Londoner Schiedsgerichte dazu, die Anreizfunktion des Bergelohns stärker zu gewichten. Sie wollen sicherstellen, dass professionelle Bergungsunternehmen weltweit Kapazitäten vorhalten, was sich in höheren Prozentsätzen widerspiegelt. Die Wahl des Schiedsortes im LOF-Vertrag ist daher keine bloße Formalität, sondern eine ökonomische Richtungsentscheidung.
Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten
Um langjährige Prozesse zu vermeiden, hat sich in der Branche das SCOPIC-Verfahren (Special Compensation P&I Club Clause) etabliert. Es ermöglicht eine schnelle Festlegung der Vergütung für den Umweltschutz auf Basis von Tagessätzen, ohne dass der komplexe Wert des Schiffes sofort ermittelt werden muss. Für die Beteiligten bedeutet dies Liquidität für den Retter und Kalkulierbarkeit für den Versicherer. Eine informelle Einigung auf Basis von SCOPIC-Sätzen ist oft der effizienteste Weg, bevor die Akten die Schreibtische der Anwälte erreichen.
Praktische Anwendung der Bergungsrechte in realen Fällen
Die Umsetzung rechtlicher Ansprüche nach einer erfolgreichen Operation folgt einer strengen Logik. Ohne diese Struktur riskieren Beteiligte, dass Beweise “kalt” werden oder Sicherheiten verloren gehen. Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:
- Sicherung des Pfandrechts: Unmittelbar nach Ankunft im sicheren Hafen (Safe Port) muss der Retter seine Forderung beziffern und die Festhaltung des Schiffes (Arrest) androhen, um eine Sicherheitsleistung (Bankgarantie oder P&I Club Letter) zu erzwingen.
- Beweispaket-Audit: Prüfung der Brückenaufzeichnungen und des VDR (Voyage Data Recorder). Hier wird verifiziert, ob der Kapitän des Havaristen die Hilfe ausdrücklich angefordert oder lediglich “angenommen” hat.
- Wertermittlung der Geretteten: Beauftragung von Schiffsgutachtern, um den Wert des Schiffes im beschädigten Zustand festzustellen. Davon werden die Kosten für die Entladung und Lagerung der Ladung abgezogen.
- Analyse der Retter-Leistung: Dokumentation des eingesetzten Spezialgeräts. Wurden teure Hochleistungspumpen oder DP-Schiffe (Dynamic Positioning) genutzt? Dies erhöht den Anspruch massiv.
- Schriftliche Mitteilung der Forderung: Zustellung einer detaillierten Forderungsaufstellung an alle beitragspflichtigen Parteien (Schiff, Ladung, Fracht).
- Verhandlung oder Eskalation: Einleitung des Schiedsverfahrens, wenn die Angebote der Versicherer unter dem marktüblichen “Danger Premium” liegen.
Technische Details und relevante Aktualisierungen
Die moderne Bergung wird immer technischer, was auch die rechtlichen Standards beeinflusst. Ein wichtiger Punkt ist die Mitteilungspflicht gegenüber den Behörden. Wenn ein Retter versäumt, die Küstenwache oder nationale Stellen über eine drohende Verschmutzung zu informieren, kann dies seinen Anspruch auf Bergelohn mindern oder sogar ganz vernichten, selbst wenn das Schiff gerettet wurde.
- Detaillierungsstandard der Berichte: Berichte müssen nun minütliche Positionsdaten und Leistungsdaten der Maschinen enthalten, um die “Intensität der Bemühungen” objektiv nachzuweisen.
- Abgrenzung zur normalen Abnutzung: Schäden am Equipment des Retters während der Operation sind voll erstattungsfähig und werden zusätzlich zum Bergelohn kalkuliert.
- Rechtfertigung des Wertes: Bei spezialisierter Ladung (z.B. Chemikalien) muss der Marktwert zum Zeitpunkt der Rettung am Zielort nachgewiesen werden, nicht der Einkaufspreis.
- Folgen bei Fehlleistungen: Wenn der Retter durch Fahrlässigkeit einen Umweltschaden verursacht, kann der Bergelohn komplett gestrichen werden (Art. 18 des Übereinkommens).
Statistiken und Szenario-Analyse
Die statistische Auswertung von Bergungsoperationen zeigt eine klare Verschiebung hin zu Umweltschutz-Szenarien. Während früher die reine Sachrettung im Fokus stand, ist heute die Verhinderung von Haftungsschäden der Haupttreiber für hohe Bergelöhne.
Die folgende Verteilung zeigt typische Erfolgsszenarien in der Schiedsgerichtsbarkeit:
Verteilung der Vergütungsbasis in Streitfällen:
Reine Sachbergung (Schiff & Ladung) (38%)
Kombination aus Sachrettung und Umweltschutz (45%)
Besondere Vergütung bei Sach-Totalverlust (17%)
Vorher/Nachher-Effizienz der Sicherheitsstellung:
- Ohne Arrest-Androhung: 65% → 22% (Sinkende Wahrscheinlichkeit einer schnellen Garantieerteilung).
- Mit sofortiger Arrest-Androhung: 45% → 92% (Signifikante Beschleunigung der Regulierungszusage).
- Ursache: Die Androhung der Festhaltung zwingt P&I Clubs zu sofortigem Handeln, um Demurrage-Kosten zu vermeiden.
Überwachungspunkte für maritime Operationen:
- Durchschnittliche Dauer bis zur Schiedsentscheidung: 580 Tage.
- Erfolgsquote bei SCOPIC-Aktivierung: 94 %.
- Durchschnittlicher Abschlag bei Mitverschulden des Retters: 15-25 %.
Praxisbeispiele aus der Bergungslogik
Häufige Fehler bei Bergungsansprüchen
Fehlende Definition der Gefahr: Retter dokumentieren oft nur die eigene Arbeit, vergessen aber, die konkrete Gefahr für den Havaristen durch Zeugenaussagen oder Wetterdaten zu belegen.
Verspätete Sicherheitsleistung: Das Schiff verlassen zu lassen, ohne eine schriftliche Garantie (Letter of Undertaking) zu besitzen, macht die spätere Durchsetzung gegen ausländische Reedereien faktisch unmöglich.
Unkenntnis der SCOPIC-Klausel: Kommerzielle Retter versäumen es oft, die Klausel rechtzeitig zu aktivieren, wenn abzusehen ist, dass die Sachbergung den Aufwand nicht decken wird.
Mangelhafte Wertermittlung: Die Annahme unrealistischer Sound-Werte führt zu überhöhten Forderungen, die Schiedsgerichte oft mit drastischen Kostenauferlegungen gegen den Retter bestrafen.
FAQ zur Bergung und Hilfeleistung
Was ist der Unterschied zwischen Bergelohn und Schlepplohn?
Der Bergelohn setzt eine Gefahr voraus und wird nach dem Erfolg und dem Wert der geretteten Sachen berechnet. Er ist deutlich höher als ein Schlepplohn, da er ein Belohnungselement für das eingegangene Risiko enthält.
Schlepplohn hingegen ist die Vergütung für eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung unter normalen Bedingungen. Ein Anker für die Unterscheidung ist oft der See-Protest: Wurde dieser eingelegt, deutet dies auf eine Bergungssituation hin.
Muss ich einen Bergungsvertrag unterzeichnen, wenn ich in Seenot bin?
Rechtlich gesehen entsteht ein Anspruch auf Bergelohn auch ohne schriftlichen Vertrag allein durch die erfolgreiche Hilfeleistung in Gefahr. Allerdings bietet die Lloyd’s Open Form (LOF) einen klaren Rahmen für die spätere Abrechnung.
Ein Kapitän sollte versuchen, die Bedingungen vorab zu klären, darf aber die Rettung nicht gefährden. Ein Anker für die Sicherheit ist die Bestimmung im Übereinkommen, dass unbillige Verträge später angefochten werden können.
Wer zahlt den Bergelohn: Der Reeder oder die Ladungseigentümer?
Der Bergelohn wird anteilig nach den geretteten Werten verteilt. Das bedeutet, dass sowohl der Schiffseigentümer als auch die Eigentümer der Ladung und der Fracht ihren jeweiligen Teil zum Gesamtlohn beitragen müssen.
In der Praxis wird dies oft über die Havarie-grosse reguliert. Ein wichtiger Beweisanker ist hier das Manifest, das die Werte der einzelnen Container oder Warenpartien genau auflistet.
Gilt “No Cure, No Pay” immer noch?
Ja, es ist das fundamentale Prinzip. Wenn kein Vermögenswert gerettet wird, hat der Retter grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Belohnung für seine Bemühungen bezüglich der Sachwerte.
Die einzige Ausnahme ist die Besondere Vergütung für den Umweltschutz. Dieser Anker stellt sicher, dass Retter auch dann tätig werden, wenn das Schiff bereits verloren scheint, aber eine Ölkatastrophe droht.
Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung anzumelden?
Die internationale Frist beträgt zwei Jahre ab Ende der Bergungsoperation. Es ist jedoch ratsam, die Forderung innerhalb weniger Tage schriftlich anzuzeigen, um die Sicherheitsleistung zu sichern.
Ein Versäumnis dieser Frist führt zum totalen Rechtsverlust. Der Anker für den Fristbeginn ist das Datum der Beendigung der Hilfeleistung im Übergabeprotokoll oder im Logbuch.
Kann ich Bergelohn fordern, wenn ich ein Crewmitglied des Havaristen bin?
In der Regel nein. Crewmitglieder haben eine vertragliche Pflicht zur Rettung ihres eigenen Schiffes. Ein Anspruch entsteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis zuvor rechtmäßig beendet wurde, etwa durch einen Abandon-Befehl.
Diese Schwelle ist extrem hoch. Ein Anker für die Beweisführung wäre hier der Nachweis, dass die Besatzung das Schiff bereits verlassen hatte und dann freiwillig für eine gefährliche Rettungsaktion zurückkehrte.
Was passiert, wenn der Retter das Schiff während der Bergung beschädigt?
Wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit des Retters entsteht, wird dieser Schaden vom Bergelohn abgezogen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Anspruch komplett entfallen.
Retter haften jedoch nicht für Schäden, die unvermeidbar waren, um eine größere Gefahr abzuwenden. Ein Beweisanker sind hier technische Gutachten, die alternative Rettungswege und deren Risiken analysieren.
Wie wird der Wert der geretteten Ladung ermittelt?
Maßgeblich ist der Marktwert der Ladung am Ort der Beendigung der Bergung. Davon werden alle Kosten abgezogen, die für den Weitertransport oder die Instandsetzung der Ware anfallen.
Oft werden Handelsrechnungen als Basis herangezogen. Ein Anker für Streitfälle ist die Einbeziehung unabhängiger Warenprüfer (Adjuster), die den Zustand der Güter unmittelbar nach der Entladung bewerten.
Kann die Küstenwache Bergelohn fordern?
Öffentlich-rechtliche Stellen wie die Küstenwache erfüllen eine hoheitliche Pflicht. Sie haben normalerweise keinen Anspruch auf Bergelohn nach privatem Seerecht, sofern sie im Rahmen ihrer Aufgabe handeln.
Ein Anspruch kann jedoch entstehen, wenn sie Leistungen erbringen, die weit über ihre gesetzliche Pflicht hinausgehen oder wenn sie privatrechtlich organisiert sind. Der Anker ist hier das jeweilige nationale Verwaltungsrecht.
Was ist eine “Besondere Vergütung” nach Artikel 14?
Diese Vergütung tritt in Kraft, wenn ein Umweltschaden drohte und der Retter Bemühungen unternommen hat, diesen zu verhindern, aber kein Bergelohn nach Art. 13 (Sachrettung) erzielt werden konnte.
Sie deckt die Kosten des Retters plus einen Bonusanteil ab. Ein Anker für die Aktivierung ist der Nachweis einer “Gefahr für die Umwelt”, wie sie im Übereinkommen definiert ist (z.B. Verschmutzung von Küstengebieten).
Referenzen und nächste Schritte
- Aktion: Erstellen Sie bei jedem Zwischenfall sofort einen See-Protest beim nächstgelegenen Konsulat oder Notar.
- Dokumentation: Sichern Sie VDR-Daten innerhalb der ersten 12 Stunden, da diese oft überschrieben werden.
- Expertenrat: Kontaktieren Sie bei Forderungen über 50.000 € spezialisierte Average Adjuster zur Wertermittlung.
Verwandte Leseempfehlungen:
- Analyse der Lloyd’s Open Form (LOF 2020) im Vergleich zu privaten Verträgen.
- Haftungsbeschränkung des Reeders bei Umweltschäden.
- Die Rolle der P&I Clubs bei der Sicherheitsleistung für Bergelohn.
- Berechnung der Havarie-grosse bei kombinierten Rettungsmaßnahmen.
Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die zentrale Rechtsquelle ist das Internationale Übereinkommen von 1989 über Bergung (Salcon 89), das in fast allen großen Schifffahrtsnationen ratifiziert wurde. Ergänzend gelten nationale Gesetze wie das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere die §§ 570 ff., die die Ansprüche auf Bergelohn und Hilfslohn detailliert regeln. Diese Normen betonen die Bedeutung des “nützlichen Ergebnisses” und definieren die Kriterien für die Höhe der Belohnung.
Die Rechtsprechung, insbesondere der Admiralty Court in London, hat über Jahrzehnte Fallgruppen entwickelt, die bestimmen, was als “Gefahr” gilt. Ein Anker für deutsche Fälle ist die Rechtsprechung des BGH, die hohe Anforderungen an die Beweislast des Retters stellt. Ein zentrales Autoritätszitat ist die International Maritime Organization (IMO), welche die offiziellen Texte und Kommentare zum Übereinkommen bereitstellt.
Abschließende Betrachtung
Die Bergung auf hoher See bleibt ein hochriskantes ökonomisches Spiel, das nur durch juristische Präzision beherrschbar wird. Für Retter ist der Bergelohn die lebensnotwendige Rendite für eine riskante Investition in Mensch und Material. Für Schiffseigner und Ladungsbeteiligte ist er ein notwendiges Übel, um den Totalverlust ihrer Werte abzuwenden. Die Transparenz des Prozesses hängt maßgeblich davon ab, wie sauber die Gefahrenlage und die Rettungsbemühungen in den ersten Stunden nach dem Unfall dokumentiert werden.
In einer Zukunft, die von automatisierten Schiffen und immer strengeren Umweltauflagen geprägt ist, wird die Bedeutung des Umweltschutz-Bonus weiter wachsen. Rechtssicherheit gewinnt hier derjenige, der nicht nur mutig auf See agiert, sondern auch die bürokratischen Anforderungen an Land mit gleicher Akribie erfüllt. Letztlich ist die Bergung eine Symbiose aus nautischem Können und juristischer Beweislogik.
- Dokumentation ist Währung: Ein fehlender Funkmitschnitt kann den Bergelohn um 50 % mindern.
- Sicherheitsleistung ist Priorität: Ohne LOU oder Bankgarantie ist jeder Anspruch nur so viel wert wie das Papier, auf dem er steht.
- Frühe Einigung schlägt Schiedsverfahren: Die Kosten für Experten und Anwälte in London können kleine Bergungsgewinne schnell aufzehren.
- Prüfen Sie Ihre Versicherungspolicen auf die Deckung von Bergungsansprüchen Dritter.
- Halten Sie Standard-Vertragsentwürfe der LOF auf der Brücke griffbereit.
- Integrieren Sie Bergungsszenarien in die regelmäßigen Sicherheitsübungen der Crew.
Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

