Versicherungsrecht

Sturmschaden Versicherungsschutz und Regulierung ab Windstärke 8

Die Versicherung zahlt ab Windstärke 8, doch oft scheitert die Regulierung an fehlenden lokalen Wetterdaten oder dem Vorwurf mangelnder Gebäudeinstandhaltung.

Es ist ein Szenario, das Hausbesitzer fürchten: Nach einer stürmischen Nacht liegen Dachziegel im Garten, der Baum des Nachbarn hat den Wintergarten touchiert oder Wasser ist durch das abgedeckte Dach in den Wohnraum gedrungen. Der erste Impuls ist der Griff zum Telefon, um die Gebäudeversicherung zu informieren. Doch oft folgt auf die Schadensmeldung die Ernüchterung. Der Versicherer lehnt ab mit der Begründung, es habe an diesem Tag an Ihrem Wohnort gar kein „sturmrelevantes Ereignis“ gegeben. Plötzlich stehen Sie in der Beweispflicht, obwohl die Schäden offensichtlich sind.

Die Verwirrung entsteht fast immer durch die Definition der „Windstärke 8“. Versicherungsbedingungen sind hier mathematisch präzise, während das Wettergeschehen vor Ort chaotisch ist. Eine lokale Windhose oder eine Fallböe wird von der fünf Kilometer entfernten Wetterstation oft gar nicht erfasst. Hinzu kommt der Streitpunkt der „Instandhaltung“: War der Ziegel wirklich vom Sturm gelockert, oder lag er schon seit Jahren schief? Diese Grauzonen kosten Eigentümer jährlich Millionen an Sanierungskosten, die eigentlich gedeckt sein sollten.

Dieser Artikel führt Sie tief in die Mechanik der Sturmschadenregulierung. Wir klären nicht nur die nackten Zahlen der Beaufort-Skala, sondern zeigen Ihnen, wie Sie mittels Indizienbeweis (umgestürzte Bäume in der Nachbarschaft) auch dann an Ihr Geld kommen, wenn die offizielle Wetterstation „Windstille“ meldet. Zudem beleuchten wir die kritische Abgrenzung zu Elementarschäden und Instandhaltungspflichten.

  • Die magische Grenze: Windstärke 8 nach Beaufort (mindestens 62 km/h) ist der Standardauslöser für die Leistungspflicht.
  • Beweislastumkehr: Wenn Sie die Windstärke nicht direkt beweisen können, reicht der Nachweis, dass Gebäude in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden („Bild der Verwüstung“).
  • Folgeschäden sichern: Dringt Regen durch ein vom Sturm beschädigtes Dach ein, ist dies versichert. Dringt er durch ein geschlossenes, aber undichtes Fenster, meist nicht.
  • Gefahrenabwehr geht vor: Sie müssen das Loch im Dach notdürftig schließen, um Folgeschäden zu mindern – aber erst, nachdem Sie Beweisfotos gemacht haben.

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Letzte Aktualisierung: 04. Februar 2026.

Schnelldefinition: Ein Sturmschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung liegt vor, wenn eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Beaufort) die unmittelbare Ursache für die Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen ist.

Anwendungsbereich: Hauseigentümer (Gebäudeversicherung), Mieter (Hausratversicherung für bewegliches Inventar) und Fahrzeugbesitzer (Teilkasko). Der Fokus liegt hier auf der Gebäudesubstanz.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Dokumentation: Wetterdaten des DWD (Deutscher Wetterdienst), Fotos der Schäden aus verschiedenen Winkeln, Fotos von Schäden in der Umgebung.
  • Meldefristen: „Unverzüglich“ bedeutet in der Regel innerhalb von 2–3 Tagen, bei Gefahr im Verzug sofort.
  • Kostenrisiko: Ohne Versicherungsschutz liegen Dachreparaturen schnell im vier- bis fünfstelligen Bereich. Gutachterkosten werden bei Streitigkeiten relevant.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Lokale vs. Regionale Messung: Die Diskrepanz zwischen der Messstation am Flughafen und Ihrem Garten.
  • Vorschäden: Der Zustand des Daches vor dem Sturm (Morschheit, fehlende Klammern).
  • Kausalität: Ist der Baum umgefallen, weil es stürmte, oder weil er krank war und bei Windstärke 5 schon gefallen wäre?

Schnellanleitung bei Sturmschäden

  • Windstärke prüfen: Nutzen Sie Apps oder Webseiten (z.B. windfinder.com oder DWD), um die Windgeschwindigkeiten zur Schadenszeit an Ihrem Ort zu speichern (Screenshots).
  • Beweise sichern: Fotografieren Sie nicht nur den Schaden am Haus, sondern auch umherliegende Äste, beschädigte Nachbarhäuser oder umgewehte Straßenschilder. Dies dient dem „Indizienbeweis“.
  • Notmaßnahmen ergreifen: Decken Sie offene Dachstellen mit Planen ab, um Wasserschäden zu verhindern (Schadenminderungspflicht). Wer tatenlos zussieht, wie der Regen das Parkett ruiniert, riskiert Kürzungen.
  • Versicherer informieren: Melden Sie den Schaden schriftlich und telefonisch unter Angabe des genauen Zeitpunkts. Fordern Sie eine Vorgangsnummer an.
  • Keine Reparatur ohne Freigabe: Beauftragen Sie Handwerker erst zur endgültigen Reparatur, wenn der Versicherer grünes Licht gegeben oder einen Gutachter geschickt hat. Ausnahme: absolute Notmaßnahmen zur Sicherung.

Den Begriff „Sturm“ in der Praxis verstehen

Für den Laien ist Sturm, wenn es heftig weht und Äste fliegen. Für den Versicherer ist „Sturm“ ein exakt definierter Rechtsbegriff. Die Grenze liegt bei Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h (oder 17,2 m/s). Dabei reicht es aus, wenn diese Geschwindigkeit in Spitzenböen erreicht wurde; es muss kein dauerhafter Orkan sein. Das Problem in der Praxis ist selten der Orkan, der über das ganze Land fegt (Kyrill, Lothar), denn hier ist die Beweislage durch die Nachrichten klar.

Die Schwierigkeit entsteht bei lokalen Sommergewittern oder thermischen Winden. Hier kann es passieren, dass an Ihrem Haus Windstärke 9 herrschte und Ziegel abhob, während die offizielle Messstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in 10 Kilometern Entfernung nur Windstärke 6 verzeichnete. In solchen Fällen berufen sich Versicherer gerne auf die „fehlende sturmbedingte Ursache“. Hier greift jedoch die Rechtsprechung zugunsten des Versicherten ein: Können Sie nachweisen, dass in Ihrer unmittelbaren Umgebung einwandfreie Gebäude oder Gegenstände beschädigt wurden, die nur durch Sturm beschädigt werden können, gilt der Beweis oft als erbracht.

  • Der Indizienbeweis: Wenn der Baum des Nachbarn entwurzelt ist, müssen Sie keine Windmessung vorlegen. Das Schadensbild spricht für sich.
  • Vorschaden-Einwand: Versicherer prüfen oft, ob das Gebäude marode war. Ein morscher Zaun, der bei Windstärke 8 umkippt, wird oft nicht bezahlt, weil er „nicht sturmfest“ war.
  • Hagelschaden inkludiert: Meistens sind Sturm und Hagel in einem Baustein versichert. Bei Hagel gibt es keine Windstärken-Untergrenze.
  • Die „Regen-Falle“: Dringt Wasser durch ein geschlossenes Fenster, weil der Wind den Regen dagegen drückt, zahlt die Sturmversicherung meist nicht (da kein Gebäudeschaden die Ursache ist).

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Ein zentraler Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Sturmversicherung und Elementarschadenversicherung. Die klassische Gebäudeversicherung deckt Sturm (ab Stärke 8) und Hagel ab. Sie deckt jedoch *nicht* Schäden durch Starkregen (Überschwemmung, Rückstau), Schneedruck oder Erdrutsch. Diese Gefahren müssen über den Baustein „Erweiterte Naturgefahren“ (Elementar) zusätzlich abgesichert werden.

In der Praxis führt dies oft zu tragischen Missverständnissen: Ein Sturm deckt das Dach ab, Regen dringt ein = Versichert (Folgeschaden des Sturms). Ein Sturm drückt Wasser durch die Ritzen der Terrassentür, ohne dass die Tür beschädigt wird = Nicht versichert (Niederschlagswasser). Diese feine Linie der Kausalität ist der häufigste Grund für abgelehnte Leistungen.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Kommt es zum Streit über die Windstärke, ist der erste Schritt oft die Einholung eines detaillierten Wettergutachtens für den exakten Standort (interpolierte Daten). Viele Versicherer machen dies intern. Als Versicherungsnehmer können Sie, wenn die Ablehnung auf wackeligen Beinen steht, den „Ombudsmann für Versicherungen“ einschalten. Dies ist ein Schlichtungsverfahren, das für Verbraucher kostenlos ist und oft zu Kulanzlösungen führt, insbesondere wenn die Beweislage grenzwertig ist („Windstärke 7-8“).

Praktische Anwendung im Schadensfall

Wenn der Sturm vorbei ist, beginnt die Arbeit. Rationales Handeln sichert hier den Versicherungsschutz. Emotionales Handeln (schnelles Aufräumen ohne Fotos) gefährdet ihn. Der Ablauf sollte fast schon mechanisch erfolgen.

  1. Gefahrenzone sichern: Betreten Sie keine Bereiche, in denen Dachziegel herabfallen könnten. Absperren geht vor Dokumentieren. Personenschäden haben Vorrang.
  2. Zeitstempel fixieren: Notieren Sie den exakten Zeitpunkt des Schadenseintritts. Das ist wichtig, um die Wetterdaten exakt zuzuordnen. „Irgendwann letzte Nacht“ ist für den Abgleich mit DWD-Daten zu ungenau.
  3. Fotodokumentation „Makro und Mikro“: Machen Sie Fotos vom gesamten Haus (Übersicht) und Detailfotos der Schäden (Nahaufnahme). Fotografieren Sie auch Trümmerteile am Boden, bevor Sie diese wegräumen.
  4. Notdacheindeckung beauftragen: Bei einem offenen Dach müssen Sie nicht auf den Gutachter warten. Beauftragen Sie einen Dachdecker mit einer „Notabdichtung zur Schadensminderung“. Lassen Sie sich auf der Rechnung bestätigen, dass es eine Notsicherung war.
  5. Liste der beschädigten Gegenstände: Erstellen Sie eine Liste für die Gebäudeversicherung (Dach, Fenster, fest verbundene Teile) und eine separate für die Hausratversicherung (Gartenmöbel, Grill, bewegliches Inventar).
  6. Kostenvoranschläge einholen: Bitten Sie Handwerker um Angebote für die Reparatur. Reichen Sie diese beim Versicherer ein („Freigabe erbeten“).

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Technisch gesehen basiert die Windstärkenmessung auf der Beaufort-Skala, die ursprünglich für die Seefahrt entwickelt wurde. Stärke 8 („stürmischer Wind“) beginnt bei 17,2 m/s. Versicherer nutzen heute digitale Geodaten-Systeme (wie KUMAS oder ZÜRS), die historische Wetterdaten adressgenau archivieren. Das bedeutet, der Sachbearbeiter sieht auf seinem Bildschirm mit hoher Wahrscheinlichkeit, ob es bei Ihnen gestürmt hat.

Eine relevante Aktualisierung in modernen Verträgen ist der Verzicht auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Das ist bei Sturmschäden wichtig: Wer bei Sturmwarnung die Fenster auf Kipp lässt oder die Markise nicht einfährt, handelt grob fahrlässig. Gute Tarife zahlen trotzdem voll. Ältere Verträge kürzen hier die Leistung oft drastisch (Quotenregelung). Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag auf diesen Einwand verzichtet.

  • Verkehrssicherungspflicht: Als Hauseigentümer müssen Sie prüfen, ob Bäume auf Ihrem Grundstück morsch sind. Fällt ein morscher Baum beim Sturm, kann die Versicherung wegen Obliegenheitsverletzung kürzen.
  • Nebengebäude: Prüfen Sie, ob Gartenhäuser, Gewächshäuser und Carports in der Police explizit genannt sind. Oft sind diese nur bis zu einer geringen Summe oder gar nicht gegen Sturm versichert.
  • Aufräumungskosten: Ein großer Kostenfaktor ist nicht nur die Reparatur, sondern das Entsorgen von umgestürzten Bäumen. Achten Sie darauf, dass „Aufräumungskosten für Bäume“ (auch wenn sie nicht aufs Haus gefallen sind) inkludiert sind.
  • Gleitender Neuwert: Dies stellt sicher, dass Sie die Reparatur zu heutigen Preisen bezahlt bekommen, nicht zum Wert von 1980.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die Häufigkeit von extremen lokalen Wetterereignissen nimmt zu. Während klassische Winterstürme große Gebiete abdecken, verursachen sommerliche Gewitterzellen oft massive Schäden auf engstem Raum. Die Statistiken der Versicherer zeigen, dass Sturmschäden (zusammen mit Hagel) den größten Anteil an den Sachschäden ausmachen.

Interessant ist die Verteilung der Ablehnungsgründe. Ein signifikanter Teil der Ablehnungen basiert nicht auf der fehlenden Windstärke, sondern auf mangelnder Instandhaltung (Vorschäden) oder der falschen Zuordnung (Regen statt Sturm).

Häufigste Ursachen für Leistungsverweigerung (Schätzung)

Windstärke < 8

45%

Mangelnde Instandhaltung

30%

Falsche Sparte (Elementar)

25%

Erfolgsquote bei Indizienbeweis (Nachbarschaft)

Mit Fotos/Zeugen

Hoch

Ohne Belege

Niedrig

Grund: Versicherer entscheiden nach Aktenlage. Fotos sind das stärkste Argument.

Überwachungspunkte für Hausbesitzer

  • Dachcheck: Alle 2 Jahre oder nach starken Stürmen visuell prüfen (lassen).
  • Bäume: Totholz regelmäßig entfernen (Rechnung aufbewahren als Nachweis der Sorgfalt).
  • Police: Ist “Grobe Fahrlässigkeit” versichert? (Checken).

Praxisbeispiele zur Regulierung

Erfolgreiche Regulierung (Der Klassiker)

Ein Herbststurm fegt über die Siedlung. Herr Müller stellt fest, dass ca. 20 Dachpfannen fehlen und der Schornstein beschädigt ist. Die Wetterstation meldet Windstärke 9. Er macht sofort Fotos, deckt das Dach provisorisch ab und meldet den Schaden.

Der Versicherer prüft die Wetterdaten (positiv) und akzeptiert den Kostenvoranschlag des Dachdeckers. Da durch das offene Dach auch Regen auf den Dachboden gelangt ist und die Dämmung durchnässt hat, werden auch die Trocknungskosten als „Folgeschaden“ anstandslos übernommen.

Ablehnung wegen Instandhaltung

Ein Sommergewitter mit Böen der Stärke 8 lässt den alten Holzzaun von Frau Schmidt und Teile des Carports einstürzen. Sie meldet den Schaden. Der Gutachter der Versicherung stellt fest, dass das Holz des Zauns und der Carport-Pfosten bereits stark verrottet war (morsch).

Er argumentiert: Ein gesundes Bauwerk hätte dieser Windlast standgehalten. Die Ursache war also nicht primär der Sturm, sondern der schlechte Erhaltungszustand. Die Versicherung lehnt die Zahlung ab bzw. bietet nur eine geringe Kulanzzahlung an. Frau Schmidt bleibt auf den Kosten sitzen.

Häufige Fehler bei Sturmschäden

Zu spätes Melden: Wer Schäden erst Wochen später meldet, verliert die Beweiskraft des zeitlichen Zusammenhangs („War das wirklich der Sturm vom 12.02.?“).

Entsorgung der Beweise: Wer kaputte Ziegel oder Äste sofort entsorgt, bevor Fotos gemacht wurden, vernichtet seine Beweismittel.

Falsche Versicherung: Schäden am Gebäude (Dach) der Hausratversicherung zu melden oder Schäden an Möbeln (Hausrat) der Gebäudeversicherung zu melden, führt zu Verzögerungen und Ablehnungen.

Ignorieren der Schadenminderung: Das offene Dach nicht abzudecken, „damit die Versicherung sieht, wie schlimm es ist“, führt dazu, dass Folgeschäden (Wasserschaden) nicht bezahlt werden.

Verwechslung Sturm/Elementar: Anzunehmen, dass Wasser im Keller automatisch ein Sturmschaden ist, ist ein fataler Irrtum (meist Elementar/Überschwemmung).

FAQ zur Gebäudeversicherung bei Sturm

Was genau ist Windstärke 8 in km/h?

Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde (km/h) oder 17,2 Metern pro Sekunde (m/s). Versicherungsrechtlich ist entscheidend, dass diese Geschwindigkeit in Spitzenböen erreicht wurde.

Es muss also kein anhaltender Sturm über Stunden sein. Eine einzelne Böe, die diese Geschwindigkeit erreicht und den Schaden verursacht, reicht aus, um die Leistungspflicht der Versicherung auszulösen.

Wie beweise ich den Sturm, wenn keine Wetterstation in der Nähe ist?

Wenn keine offiziellen Messdaten für Ihren direkten Standort vorliegen (z.B. bei lokalen Windhosen), greift die Beweiserleichterung. Sie können den Sturm durch Indizien nachweisen. Dazu gehören Fotos von entwurzelten Bäumen oder abgedeckten Dächern in der direkten Nachbarschaft.

Auch Zeugenaussagen oder Berichte in der Lokalpresse über Sturmschäden im Ort dienen als Beweis. Wenn Gebäude, die baulich einwandfrei waren, beschädigt wurden, wird vermutet, dass mindestens Windstärke 8 herrschte.

Zahlt die Versicherung, wenn ein Baum auf das Haus fällt?

Ja, wenn der Baum durch einen Sturm (Windstärke 8+) entwurzelt oder abgeknickt wurde und auf das versicherte Gebäude stürzt, ist dies ein klassischer Sturmschaden. Die Versicherung zahlt die Reparatur am Haus und die Entfernung des Baumes vom Gebäude.

Anders sieht es aus, wenn der Baum schon vorher morsch und krank war. Dann kann der Versicherer argumentieren, dass der Baum auch bei weniger Wind gefallen wäre (mangelnde Verkehrssicherungspflicht). Regelmäßige Kontrollen der Bäume sind daher wichtig.

Sind Gartenmöbel und Grills versichert?

Diese Gegenstände gehören in der Regel nicht zur Gebäudeversicherung, sondern zur Hausratversicherung. Aber Vorsicht: Viele Hausrat-Tarife decken Sturmschäden an Gegenständen im Freien (außerhalb des Gebäudes) nur eingeschränkt oder gar nicht ab.

Oft müssen Gartenmöbel “sturmsicher” untergebracht oder angekettet sein, oder der Tarif muss explizit “Hausrat im Garten” einschließen. Prüfen Sie hierzu das Kleingedruckte Ihrer Hausratpolice.

Was ist mit Folgeschäden durch Regen?

Wenn der Sturm das Dach beschädigt (z.B. Ziegel abdeckt) oder eine Scheibe eindrückt und *dadurch* Regenwasser eindringt und Innenräume beschädigt, ist dies als Folgeschaden versichert.

Dringt der Regen jedoch durch ein Fenster ein, das Sie offen oder auf Kipp gelassen haben, oder drückt der Wind das Wasser durch Ritzen, ohne dass eine Beschädigung am Gebäude vorliegt, zahlt die Sturmversicherung in der Regel nicht.

Zahlt die Versicherung bei offenen Fenstern?

Wer bei Sturmwarnung Fenster offen stehen lässt, handelt meist grob fahrlässig. Ob die Versicherung zahlt, hängt vom Tarif ab. Alte Tarife können die Leistung kürzen oder verweigern (§ 81 VVG).

Moderne, gute Tarife beinhalten oft den “Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit”. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch dann voll, wenn das Fenster gekippt war – allerdings nur für den Sturmschaden am Fenster/Gebäude, nicht zwingend für den reinen Regeneintritt (siehe Folgeschäden).

Sind Gewächshäuser und Gartenhäuser mitversichert?

Nicht automatisch. In der Wohngebäudeversicherung ist meist nur das Hauptgebäude und oft eine Garage inklusive. Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Gewächshäuser müssen oft explizit in den Vertrag aufgenommen werden (mit Wertermittlung).

Prüfen Sie Ihre Police: Steht dort “inklusive Nebengebäude bis X qm” oder sind diese separat gelistet? Ohne diese Nennung gehen Sie bei Schäden am Gartenhaus leer aus.

Was passiert bei Schäden am Auto durch Dachziegel?

Fällt ein Ziegel von Ihrem Haus auf Ihr eigenes Auto, zahlt nicht die Gebäudeversicherung, sondern Ihre Kfz-Teilkasko (Sturmschaden). Fällt der Ziegel auf das Auto des Nachbarn, ist dies ein Fall für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Achtung: Die Haftpflicht zahlt nur, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben (z.B. Dach war marode). War das Dach intakt und es war “höhere Gewalt” (Sturm), haften Sie gesetzlich oft gar nicht, und der Nachbar muss seine eigene Kasko nutzen.

Wer zahlt die Aufräumarbeiten im Garten?

Das Aufräumen von umgestürzten Bäumen, die *nicht* auf das Haus gefallen sind, ist oft ein Zusatzbaustein. Standard-Policen zahlen oft nur, wenn der Baum das Haus beschädigt hat.

Gute Tarife übernehmen “Aufräumungskosten für Bäume” bis zu einer bestimmten Summe (z.B. 5.000 Euro), auch wenn diese nur im Garten liegen. Die Entsorgung (Abtransport des Holzes) ist hier oft der teuerste Posten.

Brauche ich eine Elementarschadenversicherung für Sturm?

Für den reinen Windschaden (Dach abgedeckt) reicht die normale Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel). Die Elementarversicherung ist für “weitere Naturgefahren” wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck.

Da Stürme aber oft mit Starkregen einhergehen, ist die Elementarversicherung dringend empfohlen, um Schäden durch Oberflächenwasser (Überschwemmung des Kellers durch Regenmassen) abzudecken, die die reine Sturmversicherung nicht zahlt.

Referenzen und nächste Schritte

  • Wetterdaten prüfen: Nutzen Sie den Service des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für offizielle Bestätigungen.
  • Police checken: Suchen Sie nach den Begriffen “Grobe Fahrlässigkeit” und “Aufräumungskosten” in Ihrem Vertrag.
  • Dokumentation vorbereiten: Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie Rechnungen von Dachwartungen und Baumschnitt aufbewahren (Beweis der Instandhaltung).

Weiterführende Themen:

  • Elementarschadenversicherung erklärt
  • Obliegenheiten in der Gebäudeversicherung
  • Wasserschaden richtig trocknen
  • Hausrat vs. Wohngebäude: Wer zahlt was?

Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die rechtliche Basis für die Sturmversicherung findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (VGB), meist in der Fassung VGB 2008 oder VGB 2010. Dort ist die Windstärke 8 als Untergrenze definiert. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 81 die Folgen grober Fahrlässigkeit und in § 82 die Schadenminderungspflicht.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in mehreren Urteilen (z.B. IV ZR 117/10) die Beweiserleichterung für Versicherungsnehmer gestärkt, wenn lokale Wetterdaten fehlen. Dies ist ein wichtiges Instrument für Verbraucher, um sich gegen pauschale Ablehnungen zu wehren. Offizielle Informationen bietet auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Abschließende Betrachtung

Sturmschäden sind für Hauseigentümer eine doppelte Belastung: Zuerst die Zerstörung am Eigentum, dann der bürokratische Kampf um die Entschädigung. Das Wissen um die „Windstärke 8“ und die Möglichkeiten des Indizienbeweises ist Ihre stärkste Waffe in diesem Prozess. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Versicherer „schon zahlen wird“. Eine saubere Dokumentation und der Nachweis regelmäßiger Instandhaltung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz bevor der nächste Orkan angesagt ist. Ein veralteter Vertrag ohne Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit oder mit geringen Aufräumkosten kann im Ernstfall fast so teuer werden wie der Schaden selbst. Agieren Sie proaktiv, nicht reaktiv.

Kernpunkte zur Mitnahme: Windstärke 8 (62 km/h) ist die Grenze. Nutzen Sie Nachbar-Schäden als Beweis. Dokumentieren Sie Instandhaltung (Baumschnitt/Dach) penibel.

  • Installieren Sie eine Wetter-App mit Verlaufsdaten.
  • Machen Sie heute Fotos vom intakten Dach und den Bäumen (Status Quo Beweis).
  • Speichern Sie die Notfallnummer Ihrer Versicherung im Handy ab.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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