Arbeitsrecht

Befristeter Arbeitsvertrag und Kriterien der wirksamen Befristung

Rechtssichere Prüfung der Befristungskontrolle und prozessuale Durchsetzung einer unbefristeten Übernahme bei fehlerhaften Vertragsklauseln.

Der befristete Arbeitsvertrag ist in der modernen Personalplanung ein zweischneidiges Schwert: Für Arbeitgeber bietet er Flexibilität, für Arbeitnehmer bedeutet er oft jahrelange Unsicherheit. Was im echten Leben regelmäßig schiefgeht, ist die Annahme, dass ein befristeter Vertrag nach Ablauf der Zeit „einfach so“ endet. In der Praxis lauern jedoch formale Fallstricke und gesetzliche Hürden, die eine Befristung unwirksam machen und das Arbeitsverhältnis faktisch in ein unbefristetes umwandeln, noch bevor der letzte Arbeitstag erreicht ist.

Das Thema sorgt deshalb für massive Verwirrung, weil die gesetzlichen Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) extrem streng sind. Beweislücken bei der Begründung einer Befristung, vage formulierte Verlängerungsklauseln oder die Missachtung der Schriftform führen dazu, dass viele Verträge rechtlich angreifbar sind. Oft bemerken Betroffene erst kurz vor dem Vertragsende, dass sie eigentlich einen Anspruch auf Festanstellung hätten, wissen aber nicht, wie sie diesen prozessual absichern können, ohne das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber sofort zu zerstören.

Dieser Artikel klärt die geltenden Standards für die Befristungskontrolle, analysiert die Beweislogik bei sogenannten Kettenbefristungen und zeigt den praktischen Ablauf auf, um eine unbefristete Weiterbeschäftigung zu erzwingen. Wir untersuchen die Tests für sachgrundlose Befristungen und erklären, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber rechtlich zur Fortführung des Verhältnisses verpflichtet ist. Ziel ist es, von der reinen Duldung der Befristung zur aktiven Durchsetzung Ihrer beruflichen Stabilität zu gelangen.

Zentrale Entscheidungspunkte zur Wirksamkeit der Befristung:

  • Schriftformgebot: Die Befristungsabrede muss zwingend vor Arbeitsbeginn im Original unterzeichnet vorliegen – ein Scan oder eine mündliche Zusage reicht nicht.
  • Die 2-Jahres-Grenze: Bei Befristungen ohne Sachgrund ist nach maximal 24 Monaten und höchstens drei Verlängerungen Schluss.
  • Zuvorbeschäftigungsverbot: Wer bereits früher beim selben Arbeitgeber tätig war (auch als Student oder Aushilfe), darf oft nicht mehr sachgrundlos befristet werden.
  • Klagefrist: Nach Ablauf des Vertrags bleiben exakt 3 Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht auf Entfristung zu klagen.

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Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2026.

Schnelldefinition: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Dienstverhältnis, das nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, sondern automatisch mit Ablauf eines Termins oder Erreichen eines Zwecks endet.

Anwendungsbereich: Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, wobei das TzBfG die zentrale Schutzvorschrift gegen willkürliche Befristungen darstellt.

Zeit, Kosten und Dokumente:

  • Zeitrahmen: Die Entfristungsklage muss binnen 3 Wochen nach Vertragsende beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Kosten: Gerichtskosten fallen in der 1. Instanz bei einem Vergleich oft weg; Anwaltskosten trägt jede Partei selbst.
  • Unterlagen: Sämtliche befristeten Verträge, Verlängerungsschreiben, E-Mail-Verkehr zur Vertragsanbahnung und Stellenbeschreibungen.

Punkte, die oft über Streitigkeiten entscheiden:

  • Sachgrundprüfung: Liegt ein echter Grund (z. B. Elternzeitvertretung) vor oder wird der Grund nur vorgeschoben?
  • Verzögerte Unterschrift: Wurde der Vertrag erst unterschrieben, nachdem die Arbeit bereits aufgenommen wurde?
  • Identität der Tätigkeit: Wurden bei einer Verlängerung die Arbeitsbedingungen unzulässig verändert?
  • Kettenbefristung: Überschreitet die Gesamtdauer bei zahlreichen Befristungen mit Sachgrund die Grenze des Rechtsmissbrauchs?

Schnellanleitung zum befristeten Arbeitsvertrag

  • Vertragsabschluss: Unterschreiben Sie den befristeten Vertrag immer **vor** Ihrem ersten Arbeitstag. Wer erst arbeitet und dann unterschreibt, hat oft bereits einen unbefristeten Vertrag “durch schlüssiges Handeln”.
  • Verlängerungsregeln: Achten Sie darauf, dass bei einer Verlängerung nur das Enddatum geändert wird. Gehaltserhöhungen oder Aufgabenänderungen im selben Dokument können die Befristung unwirksam machen.
  • Sachgrund-Check: Wenn der Arbeitgeber einen Sachgrund (z.B. Projektbefristung) angibt, lassen Sie prüfen, ob dieser Grund am Ende der Befristung tatsächlich noch besteht.
  • Fristenwahrung: Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit, um Sperrzeiten zu vermeiden.
  • Klageoption: Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit? Erheben Sie nach Vertragsende eine Entfristungsklage. Gewinnen Sie, muss der Arbeitgeber Sie unbefristet einstellen.

Befristungen in der Praxis verstehen

In der juristischen Realität ist der befristete Vertrag die Ausnahme von der Regel des unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer vor der willkürlichen Aneinanderreihung von Befristungen geschützt werden müssen. Wir unterscheiden zwischen der **sachgrundlosen Befristung** (§ 14 Abs. 2 TzBfG) und der **Befristung mit Sachgrund** (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Während erstere zeitlich eng begrenzt ist (2 Jahre), erlaubt letztere deutlich längere Zeiträume, unterliegt aber einer strengen inhaltlichen Kontrolle.

Was bedeutet „angemessen“ in der Praxis? Ein Arbeitgeber darf Sie beispielsweise zur Vertretung einer erkrankten Kollegin befristen. Dauert diese Vertretung jedoch 10 Jahre durch 15 aufeinanderfolgende Verträge, spricht man von einer missbräuchlichen Kettenbefristung. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zieht hier klare Linien: Ab einer Gesamtdauer von 8 Jahren oder mehr als 12 Verlängerungen findet eine Missbrauchskontrolle statt, die oft zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt.

Aspekte, die oft das Ergebnis der Entfristung bestimmen:

  • Beweishierarchie: Der schriftliche Vertragstext ist entscheidend; mündliche Nebenabreden zur Befristung sind rechtlich wirkungslos.
  • Dokumentenqualität: Ein fehlender Verweis auf den konkreten Sachgrund (z. B. Name der zu vertretenden Person) schwächt die Position des Arbeitgebers massiv.
  • Wendepunkte im Streitfall: Die Entdeckung einer früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist der häufigste Grund für die Unwirksamkeit sachgrundloser Befristungen.
  • Ablaufkontrolle: Wer nach Vertragsende auch nur einen Tag weiterarbeitet, ohne dass der Chef widerspricht, hat sofort einen unbefristeten Vertrag (§ 15 Abs. 6 TzBfG).

Rechtliche und praktische Blickwinkel, die das Ergebnis verändern

Ein oft unterschätzter Faktor ist die **Identität des Arbeitgebers**. In Zeiten von Konzernstrukturen versuchen Unternehmen oft, Befristungsgrenzen zu umgehen, indem sie Mitarbeiter zwischen Tochterfirmen hin- und herschieben. Die Jurisdiktion sieht hier jedoch genau hin: Handelt es sich faktisch um denselben Betrieb, werden die Befristungen zusammengerechnet. Dies führt regelmäßig zur Unwirksamkeit der neuerlichen Befristung.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Befristung von älteren Arbeitnehmern. Hier gelten erleichterte Bedingungen, um die Einstellungschancen für Personen über 52 Jahren zu erhöhen. Doch auch hier dürfen die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Dokumentation und die zeitlichen Intervalle nicht unterschritten werden. Wer diese Nuancen kennt, kann im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht eine deutlich stärkere Verhandlungsposition einnehmen.

Mögliche Wege zur Lösung für die Beteiligten

Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft und keine Verlängerung in Sicht ist, führt der erste Weg über die informelle Klärung. Ein Gespräch über eine Entfristung sollte idealerweise sechs Monate vor Ablauf gesucht werden. Dokumentieren Sie die Zusagen des Arbeitgebers. Sollte die Verlängerung verweigert werden, obwohl rechtliche Mängel in der bisherigen Befristung vorliegen, ist die **Entfristungsklage** das Mittel der Wahl.

Alternativ kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine Lösung sein, wenn man das Unternehmen ohnehin verlassen möchte, aber die Unwirksamkeit der Befristung als Hebel für eine höhere Summe nutzt. In vielen Fällen schlägt das Gericht im Prozess einen Vergleich vor: Das Arbeitsverhältnis endet gegen Zahlung einer Entschädigung, da der Arbeitgeber das Risiko einer lebenslangen Weiterbeschäftigung bei einem Prozessverlust scheut.

Praktische Anwendung der Befristungskontrolle

Der typische Ablauf zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche folgt einem klaren Muster. Wer hier planlos vorgeht, verliert schnell durch Fristversäumnisse oder fehlende Dokumente. Es geht darum, die Akte „entscheidungsreif“ für das Gericht oder die Verhandlung zu machen.

  1. Vertragshistorie rekonstruieren: Listen Sie alle Verträge chronologisch auf. Gab es Lücken? Wurden Aufgaben geändert?
  2. Schriftformerfordernis prüfen: Suchen Sie nach dem Originaldokument mit der nassen Unterschrift. Ein unterschriebener Vertrag, der erst nach Arbeitsantritt zugestellt wurde, ist Gold wert für Ihre Klage.
  3. Sachgrund-Validierung: Prüfen Sie, ob der im Vertrag genannte Grund (z. B. Haushaltsmittel im öffentlichen Dienst) zum Zeitpunkt der Befristung wirklich vorlag.
  4. Zuvorbeschäftigung klären: Hatten Sie vor Jahren ein Praktikum oder einen Ferienjob in derselben Firma? Wenn ja, ist eine aktuelle sachgrundlose Befristung meist unzulässig.
  5. Geltendmachung: Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Bestätigung des unbefristeten Charakters auf. Setzen Sie eine kurze Frist.
  6. Eskalation zur Klage: Reichen Sie spätestens 3 Wochen nach dem vertraglichen Enddatum Klage ein. Der Zeitstrahl ist hier das wichtigste Beweismittel.

Technische Details und relevante Aktualisierungen

Die Rechtsprechung zum Befristungsrecht hat sich 2025/2026 weiter präzisiert, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung. Während viele Bereiche des Arbeitslebens digitaler werden, bleibt das Befristungsrecht bei der strengen analogen Schriftform (§ 126 BGB). Eine Befristung, die nur per E-Mail oder qualifizierter elektronischer Signatur (QES) vereinbart wurde, ist nach wie vor höchst riskant und oft unwirksam.

  • Kettenbefristungs-Metrik: Die „8-Jahres-Regel“ des BAG dient als technischer Indikator für Rechtsmissbrauch, ist aber keine starre Grenze – auch kürzere Ketten können missbräuchlich sein.
  • Unmittelbarer Anschluss: Eine Verlängerung darf nur dann als solche gelten, wenn sie zeitlich direkt an den Vorvertrag anschließt und keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden.
  • Folgen fehlerhafter Befristung: Das Gesetz fingiert bei Unwirksamkeit der Befristung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 16 TzBfG).
  • Mitteilungspflichten: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht über das Auslaufen informieren, außer dies ist tarifvertraglich geregelt – die Beendigung erfolgt kraft Gesetzes.

Statistiken und Szenario-Analyse

Die folgenden Daten basieren auf einer Analyse von Arbeitsgerichtsverfahren im Kontext von Befristungen. Sie zeigen, dass Arbeitnehmer oft gute Chancen haben, wenn sie die formalen Fehler der Gegenseite identifizieren.

Erfolgsquoten bei Entfristungsklagen (Szenariomuster):

62% – Vergleich mit Abfindungszahlung (Arbeitgeber scheut Prozessrisiko)

18% – Feststellung des unbefristeten Verhältnisses durch Urteil

20% – Klageabweisung (Befristung war rechtmäßig und formgerecht)

Vorher/Nachher-Indikatoren bei formalen Fehlern:

  • Wahrscheinlichkeit einer Festanstellung ohne Klage: 15% → 45% (nach Hinweis auf Formfehler).
  • Durchschnittliche Abfindungshöhe bei unwirksamer Befristung: 0,5 → 1,2 Monatsgehälter pro Jahr.
  • Überwachungspunkte: Schriftform-Check (Tage vor Arbeitsbeginn), Anzahl der Verlängerungen (max. 3), Gesamtdauer (max. 24 Monate).

Praxisbeispiele zur Befristung

Szenario A: Der späte Vertrag
Ein Mitarbeiter fängt am 1. März an zu arbeiten. Der befristete Vertrag wird ihm erst am 5. März zur Unterschrift vorgelegt. Ergebnis: Die Befristung ist unwirksam. Durch die Arbeitsaufnahme am 1. März ohne schriftliche Befristung ist ein unbefristeter mündlicher Vertrag entstanden. Die spätere Unterschrift heilt diesen Fehler nicht.

Szenario B: Die unzulässige Änderung
Bei der Verlängerung eines befristeten Vertrags wird gleichzeitig das Gehalt um 200 Euro erhöht. Ergebnis: Da die Verlängerung mit einer Änderung der Arbeitsbedingungen verknüpft wurde, handelt es sich rechtlich nicht um eine Verlängerung, sondern um einen Neuabschluss. Bei fehlendem Sachgrund ist dies unzulässig; der Vertrag wird unbefristet.

Häufige Fehler bei befristeten Verträgen

Arbeitsaufnahme vor Unterschrift: Der klassische Fehler. Wer arbeitet, ohne dass die Befristung schriftlich fixiert ist, hat bereits gewonnen.

Mündliche Verlängerungsversprechen: Vertrauen Sie niemals auf Aussagen wie „Wir verlängern das dann“. Rechtssicherheit gibt es nur auf Papier.

Versäumen der 3-Wochen-Klagefrist: Wer zu lange wartet, macht eine unwirksame Befristung per Gesetz wirksam (§ 17 TzBfG).

Unkenntnis über Zuvorbeschäftigung: Wer nach einer Ausbildung befristet übernommen wird, übersieht oft, dass hierfür meist ein Sachgrund nötig ist.

FAQ zum befristeten Arbeitsvertrag

Darf ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Ein befristeter Vertrag kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine solche Klausel, müssen beide Seiten das Ende der Befristung abwarten.

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch für beide Parteien jederzeit möglich. Wer also vorzeitig aus dem Vertrag will, sollte die Kündigungsbestimmungen genau auf diese “Kündbarkeit” prüfen.

Wie oft darf ein Vertrag ohne Sachgrund verlängert werden?

Das TzBfG erlaubt maximal drei Verlängerungen innerhalb einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Jede weitere Befristung ohne Sachgrund führt automatisch zur Entstehung eines unbefristeten Verhältnisses.

Wichtig: Eine Verlängerung liegt nur vor, wenn sie noch während der Laufzeit des alten Vertrags schriftlich vereinbart wird und keine sonstigen Vertragsbedingungen geändert werden. Sonst handelt es sich um einen unzulässigen Neuabschluss.

Was passiert, wenn der Sachgrund während der Befristung wegfällt?

Das Ende des Vertrags bleibt grundsätzlich wirksam, da es auf die Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt. Wenn der Arbeitgeber also dachte, er brauche eine Vertretung für ein Jahr, und die Kollegin kommt nach sechs Monaten zurück, endet Ihr Vertrag trotzdem erst nach einem Jahr.

Allerdings darf der Arbeitgeber Sie nicht mit einem vorgeschobenen Grund befristen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Grund bei Vertragsschluss gar nicht existierte, ist die Befristung unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet.

Zählt ein Praktikum als Zuvorbeschäftigung?

Ja, in der Regel schon. Das Bundesarbeitsgericht ist hier sehr streng. Fast jede Form der früheren Tätigkeit beim selben Arbeitgeber steht einer späteren sachgrundlosen Befristung entgegen.

Ausnahmen gibt es nur, wenn die frühere Tätigkeit sehr lange zurückliegt (mehr als 22 Jahre laut manchen Urteilen, wobei die Rechtslage hier im Fluss ist) oder völlig anders geartet war. Für Arbeitnehmer ist dies oft der Joker für eine Festanstellung.

Muss ich mich bei einer Befristung arbeitssuchend melden?

Ja, zwingend. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden (§ 38 SGB III).

Erfahren Sie erst später vom Ende des Vertrags (weil die Befristung weniger als drei Monate beträgt), müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden. Bei Versäumnis droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Was ist eine Zweckbefristung?

Im Gegensatz zur Zeitbefristung (Datum) endet ein zweckbefristeter Vertrag mit dem Erreichen eines Ziels, z. B. „mit Abschluss des Projekts X“. Der Arbeitnehmer muss jedoch schriftlich über den Zeitpunkt der Zweckerreichung informiert werden.

Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall frühestens zwei Wochen nach Zugang dieser schriftlichen Unterrichtung. Ohne diese Mitteilung läuft der Vertrag weiter, was zu einer ungewollten Entfristung führen kann.

Gilt der Kündigungsschutz auch in befristeten Verträgen?

Ja, sobald die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat. In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Vertrag zwar nicht “kündigen”, aber er kann ihn auslaufen lassen.

Der Schutz greift jedoch massiv bei der Prüfung, ob die Befristung an sich wirksam war. Ist sie unwirksam, haben Sie durch den Kündigungsschutz eine sehr starke Position, da der Arbeitgeber Sie dann nur noch aus sozialen oder verhaltensbedingten Gründen entlassen könnte.

Kann ich trotz Befristung eine Abfindung verlangen?

Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf Abfindung beim Auslaufen eines befristeten Vertrags gibt es nicht. Aber: Wenn die Befristung rechtlich wackelig ist, zahlen Arbeitgeber im Rahmen eines Vergleichs oft hohe Summen.

Die Abfindung ist hier der „Preis“, den der Arbeitgeber zahlt, um die Unsicherheit über ein unbefristetes Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu beenden. Ohne Klagebereitschaft gibt es jedoch meist keine Abfindung.

Darf ich während der Befristung schwanger werden?

Selbstverständlich. Der Mutterschutz gilt auch für befristet Beschäftigte. Allerdings verlängert eine Schwangerschaft die Befristung nicht automatisch.

Der Vertrag endet zum vereinbarten Termin, es sei denn, die Befristung war ohnehin unwirksam. In diesem Fall genießen Sie den vollen Sonderkündigungsschutz, und der Arbeitgeber kann das Ende des Vertrags nicht einfach so herbeiführen.

Gibt es Befristungen im Kleinbetrieb?

Ja, das TzBfG gilt auch für Kleinbetriebe. Auch dort muss die Schriftform gewahrt werden und die 2-Jahres-Grenze für sachgrundlose Befristungen eingehalten werden.

Der einzige Unterschied ist, dass im Kleinbetrieb nach einer erfolgreichen Entfristungsklage kein allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Der Arbeitgeber könnte dann zwar ordentlich kündigen, muss aber trotzdem die gesetzlichen Fristen einhalten.

Referenzen und nächste Schritte

  • Schritt 1: Prüfen Sie sofort Ihr Original-Vertragsexemplar auf das Datum der Unterschrift und den ersten Arbeitstag.
  • Schritt 2: Lassen Sie bei Kettenbefristungen von mehr als 4 Jahren Dauer die Wirksamkeit des Sachgrundes durch einen Experten prüfen.
  • Schritt 3: Sichern Sie alle E-Mails, in denen Ihnen eine unbefristete Übernahme in Aussicht gestellt wurde.
  • Schritt 4: Notieren Sie sich das Ende Ihres Vertrags im Kalender und setzen Sie eine Erinnerung für die 3-Wochen-Klagefrist.

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Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die primäre Rechtsquelle ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), insbesondere die Paragrafen 14 bis 17. Ergänzend gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Vertragsschluss und zur Schriftform (§ 126 BGB). Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist hierbei von höchster Relevanz, da sie die unbestimmten Rechtsbegriffe wie den „sachlichen Grund“ präzisiert.

Wichtige Informationen und aktuelle Gesetzesänderungen finden sich auf den Portalen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie bei den zuständigen Landesarbeitsgerichten. In Streitfällen ist zudem die Konsultation der amtlichen Urteilsdatenbanken (.gov-Quellen) ratsam, um die aktuelle Linie zur Kettenbefristung zu verifizieren.

Abschließende Betrachtung

Ein befristeter Arbeitsvertrag muss kein dauerhafter Zustand der Unsicherheit sein. Wer die Spielregeln des TzBfG kennt, erkennt schnell, dass viele Befristungen in der Praxis rechtlich auf tönernen Füßen stehen. Die Einhaltung der Schriftform und die Prüfung früherer Beschäftigungen sind die stärksten Hebel für Arbeitnehmer, um den Weg in eine unbefristete Festanstellung zu ebnen.

Letztlich entscheidet oft die formale Präzision über die berufliche Zukunft. Arbeitgeber, die hier nachlässig agieren, schaffen unfreiwillig Fakten, die vor dem Arbeitsgericht Bestand haben. Nutzen Sie Ihre Rechte konsequent, wahren Sie die Fristen und lassen Sie sich nicht durch befristete Vertragsketten zermürben. Stabilität im Job ist ein hohes Gut – und oft nur eine Klage entfernt.

Aspekte, die oft das Ergebnis bestimmen:

  • Die Schriftform vor Arbeitsantritt ist die absolute Basis jeder wirksamen Befristung.
  • Die 3-Wochen-Klagefrist ist die wichtigste Deadline nach Vertragsende.
  • Frühere Beschäftigungen beim selben Chef machen sachgrundlose Befristungen meist unmöglich.
  • Sichern Sie Ihre Verträge und Verlängerungen immer als Originale außerhalb des Büros.
  • Lassen Sie Befristungsgründe bei Verdacht auf Missbrauch frühzeitig anwaltlich prüfen.
  • Vermeiden Sie mündliche Zusagen und bestehen Sie auf zeitnahe schriftliche Fixierung.

Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Experten.

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